23.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 135/12


BESCHLUSS DES RATES

vom 15. Mai 2006

über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/364/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf den Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (1), insbesondere Artikel 4 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Durch den Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (nachstehend „Regelungsentwurf“ genannt) werden in Bezug auf diese Bauteile die technischen Handelshemmnisse bei Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragsparteien beseitigt; gleichzeitig wird ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet.

(2)

Der Standpunkt der Gemeinschaft zu diesem Regelungsentwurf sollte festgelegt werden.

(3)

Dieser Regelungsentwurf sollte in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Regelungsentwurf in der Fassung der Dokumente TRANS/WP.29/2005/31 und TRANS/WP.29/2005/31/Add.1 wird genehmigt.

Artikel 2

Die Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, wird dem Regelungsentwurf bei der Abstimmung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses, die anlässlich einer der nächsten Sitzungen des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa stattfinden wird, zustimmen.

Artikel 3

Der Regelungsentwurf wird in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen.

Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2006.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

U. PLASSNIK


(1)  ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.