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7.9.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 230/7 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1450/2005 DER KOMMISSION
vom 5. September 2005
zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates vom 7. Juli 2003 über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die zuständigen Behörden aufgeführt, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Verordnung zugewiesen worden sind. |
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(2) |
Belgien, Deutschland, Litauen und die Niederlande beantragten, dass die Anschrift ihrer zuständigen Behörden geändert wird. |
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(3) |
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 ist somit entsprechend zu ändern — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. September 2005
Für die Kommission
Eneko LANDÁBURU
Generaldirektor für Außenbeziehungen
(1) ABl. L 169 vom 8.7.2003, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1286/2005 der Kommission (ABl. L 203 vom 4.8.2005, S. 17).
ANHANG
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird wie folgt geändert:
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1. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Belgien“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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2. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Deutschland“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Einfrieren von Geldern:
Irakische Kulturgüter:
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3. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Litauen“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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4. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „Niederlande“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Speziell zuständig für Finanzsanktionen:
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