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20.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 216/6 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1367/2005 DER KOMMISSION
vom 19. August 2005
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe (1), insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sind die zuständigen Behörden aufgeführt, denen besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der genannten Verordnung zugewiesen worden sind. |
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(2) |
Belgien, Litauen, Ungarn, die Niederlande und Schweden beantragten, dass die Anschrift ihrer zuständigen Behörden geändert wird — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. August 2005
Für die Kommission
Eneko LANDÁBURU
Generaldirektor für Außenbeziehungen
(1) ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2005 (ABl. L 201 vom 2.8.2005, S. 40).
ANHANG
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird wie folgt geändert:
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1. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „BELGIEN“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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2. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „LITAUEN“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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3. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „UNGARN“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Artikel 4
Artikel 8
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4. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „NIEDERLANDE“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
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5. |
Die Adressangabe unter der Überschrift „SCHWEDEN“ wird durch folgenden Wortlaut ersetzt: „Artikel 4
Artikel 7
Artikel 8
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