14.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 283/62


Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1292/2005 der Kommission vom 5. August 2005 zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tierernährung

( Amtsblatt der Europäischen Union L 205 vom 6. August 2005 )

Seite 8, Punkt D Buchstabe c:

anstatt:

„Futtermittel, die Dicalciumphosphat oder Tricalciumphosphat enthalten, sind in dafür von der zuständigen Behörde zugelassenen Betrieben herzustellen, die keine Futtermittel für Wiederkäuer herstellen.“

muss es heißen:

„Futtermittel, die Blutprodukte oder Blutmehl enthalten, sind in dafür von der zuständigen Behörde zugelassenen Betrieben herzustellen, die keine Futtermittel für Wiederkäuer bzw. Nutztiere mit Ausnahme von Fischen herstellen.“

Seite 9, Punkt D Buchstabe c Ziffer i vierter Gedankenstrich:

anstatt:

„insgesamt weniger als 50 % Phosphor enthalten;“

muss es heißen:

„insgesamt weniger als 50 % Protein enthalten;“.