1.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 170/30


VERORDNUNG (EG) Nr. 1008/2005 DER KOMMISSION

vom 30. Juni 2005

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates hinsichtlich der Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 der Kommission (2) wird eine Interventionsregelung für den Ankauf von Butter zu festgesetzten Preisen eingeführt.

(2)

Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 sieht Senkungen der Interventionspreise für Butter vor. Deshalb muss angegeben werden, welcher Interventionspreis im Falle einer Änderung dieses Interventionspreises bei der Berechnung des Ankaufspreises zugrunde zu legen ist.

(3)

Die Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 ist entsprechend zu ändern.

(4)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2771/1999 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Bei der Berechnung des Ankaufspreises ist der Interventionspreis zugrunde zu legen, der am Tag der Herstellung der Butter gegolten hat.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 1. Juli 2005.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Juni 2005

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 186/2004 der Kommission (ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 6).

(2)   ABl. L 333 vom 24.12.1999, S. 11. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2250/2004 (ABl. L 381 vom 28.12.2004, S. 25).