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22.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 159/1 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 941/2005 DES RATES
vom 30. Mai 2005
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die Kartoffelstärkeerzeugung
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 des Rates (2) wurden den Erzeugermitgliedstaaten die Kartoffelstärkekontingente für die Wirtschaftsjahre 2002/03, 2003/04 und 2004/05 zugeteilt. |
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(2) |
Nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 ist das für drei Jahre geltende Kontingent auf der Grundlage des Berichts der Kommission an den Rat auf die Erzeugermitgliedstaaten aufzuteilen. Dabei sollte die jüngste Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik und die Erzeugung in den Mitgliedstaaten, die der Gemeinschaft am 1. Mai 2004 beigetreten sind, berücksichtigt werden. Bis sich die ersten Auswirkungen in diesem Sektor beurteilen lassen, empfiehlt es sich, die für das Wirtschaftsjahr 2004/05 festgesetzten Kontingente für weitere zwei Jahre fortzuschreiben. |
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(3) |
Die Erzeugermitgliedstaaten sollten ihr für zwei Jahre geltendes Kontingent auf der Grundlage der für das Wirtschaftsjahr 2004/05 festgesetzten Kontingente auf ihre Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen aufteilen. |
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(4) |
Die von den Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen in Anspruch genommenen Mengen, die über die Unterkontingente für das Wirtschaftsjahr 2004/05 hinausgehen, sind nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 im Wirtschaftsjahr 2005/06 in Abzug zu bringen. |
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(5) |
Die Verordnung (EG) Nr. 1868/94 sollte daher entsprechend geändert werden. |
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(6) |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat seine Stellungnahme abgegeben (3) — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Artikel 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1868/94 erhalten folgende Fassung:
„Artikel 2
1. Den Erzeugermitgliedstaaten werden die im Anhang festgesetzten Kontingente für die Kartoffelstärkeerzeugung in den Wirtschaftsjahren 2005/06 und 2006/07 zugeteilt.
2. Jeder Erzeugermitgliedstaat teilt das ihm zugeteilte Kontingent auf die Kartoffelstärke erzeugenden Unternehmen zur Inanspruchnahme in den Wirtschaftsjahren 2005/06 und 2006/07 entsprechend den Unterkontingenten auf, über die die einzelnen Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2004/05 verfügen, vorbehaltlich der Anwendung von Unterabsatz 2.
Die auf die einzelnen Stärkeunternehmen entfallenden Unterkontingente für das Wirtschaftsjahr 2005/06 werden gegebenenfalls um die im Wirtschaftjahr 2004/05 erfolgten Überschreitungen im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 berichtigt.
Artikel 3
1. Die Kommission legt dem Rat bis zum 30. September 2006 einen Bericht über die Zuteilung der Kontingente in der Gemeinschaft vor und fügt diesem Bericht geeignete Vorschläge bei. In diesem Bericht werden etwaige Änderungen der Zahlungen an die Kartoffelerzeuger sowie die Entwicklung des Kartoffelstärke- und des Getreidestärkemarktes berücksichtigt.
2. Der Rat entscheidet bis zum 31. Dezember 2006 auf Basis des in Absatz 1 genannten Berichts über die Vorschläge der Kommission; er handelt dabei auf der Grundlage von Artikel 37 des Vertrags.
3. Die Mitgliedstaaten teilen bis zum 31. Januar 2007 den Betroffenen die beschlossene Regelung für den Sektor mit.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Juli 2005.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel, am 30. Mai 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
F. BODEN
(1) Stellungnahme vom 11. Mai 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) ABl. L 197 vom 30.7.1994, S. 4. Zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.
(3) Stellungnahme vom 9. März 2005 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
ANHANG
KONTINGENTE FÜR DIE WIRTSCHAFTSJAHRE 2005/06 UND 2006/07
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(Tonnen) |
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Tschechische Republik |
33 660 |
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Dänemark |
168 215 |
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Deutschland |
656 298 |
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Estland |
250 |
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Spanien |
1 943 |
|
Frankreich |
265 354 |
|
Lettland |
5 778 |
|
Litauen |
1 211 |
|
Niederlande |
507 403 |
|
Österreich |
47 691 |
|
Polen |
144 985 |
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Slowakei |
729 |
|
Finnland |
53 178 |
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Schweden |
62 066 |
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Insgesamt |
1 948 761 |