14.12.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 327/33


BESCHLUSS 2005/890/GASP DES RATES

vom 12. Dezember 2005

zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/179/GASP (1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union —

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 23. Februar 2004 den Gemeinsamen Standpunkt 2004/179/GASP angenommen.

(2)

Am 26. August 2004 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2004/622/GASP angenommen, um den Anwendungsbereich der restriktiven Maßnahmen, die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2004/179/GASP verhängt wurden, auf Personen auszudehnen, die für die Ausarbeitung und Umsetzung der Einschüchterungs- und Schließungskampagne gegen moldauische Schulen in der transnistrischen Region, die die lateinische Schrift verwenden, verantwortlich sind.

(3)

Am 21. Februar 2005 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2005/147/GASP zur Verlängerung und Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP (2) angenommen.

(4)

Angesichts der Tatsache, dass sich in einigen Gebieten der transnistrischen Region die Lage der Schulen, die die lateinische Schrift verwenden, verbessert hat, sollte Anhang II des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP geändert werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Anhang II des Gemeinsamen Standpunkts 2004/179/GASP wird durch die Liste im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2005.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. STRAW


(1)  ABl. L 55 vom 24.2.2004, S. 68. Geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2004/622/GASP (ABl. L 279 vom 28.8.2004, S. 47).

(2)  ABl. L 49 vom 22.2.2005, S. 31.


ANHANG

„ANHANG II

LISTE DER PERSONEN NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1 ZWEITER GEDANKENSTRICH

1.

PLATONOW, Juri Michailowitsch,

bekannt als Juri PLATONOW,

Leiter der Stadtverwaltung von Ribnitsa,

geboren am 16. Januar 1948,

russischer Reisepass, Nr. 51 NO. 0527002,

ausgestellt am 4. Mai 2001, russische Botschaft Chisinau.

2.

TSCHERBULENKO, Alla Wiktorowna,

Stellvertretende Leiterin der Stadtverwaltung von Ribnitsa, zuständig für Bildungsfragen.“