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10.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 207/20 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 8. August 2005
zur Änderung der Entscheidung 2005/240/EG zur Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Polen
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2985)
(Nur der polnische Text ist verbindlich)
(2005/609/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 des Rates vom 13. November 1984 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweineschlachtkörper (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit der Entscheidung 2005/240/EG der Kommission (2) wurde die Anwendung von drei Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Polen zugelassen. |
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(2) |
Die Regierung Polens hat bei der Kommission beantragt, Änderungen der Beschreibung von zwei der Geräte zuzulassen. |
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(3) |
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung einer geänderten Beschreibung der betreffenden Geräte erfüllt sind. |
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(4) |
Die Entscheidung 2005/240/EG ist daher entsprechend zu ändern. |
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(5) |
Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Schweinefleisch — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 2005/240/EG wird wie folgt geändert:
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1. |
Teil 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung:
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2. |
Teil 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
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Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Polen gerichtet.
Brüssel, den 8. August 2005
Für die Kommission
Mariann FISCHER BOEL
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 301 vom 20.11.1984, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3513/93 (ABl. L 320 vom 22.12.1993, S. 5).