|
19.7.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 187/20 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 12. Juli 2005
zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG des Rates über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank
(2005/512/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank im Anhang zum Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 27.1,
gestützt auf die Empfehlung EZB/2005/9 der Europäischen Zentralbank vom 20. Mai 2005 an den Rat der Europäischen Union zum externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems müssen von unabhängigen externen Rechnungsprüfern, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union anerkannt werden, geprüft werden. |
|
(2) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank (nachfolgend „DNB“ genannt) ist ausgelaufen und wird nicht verlängert. Es ist deshalb erforderlich, einen externen Rechnungsprüfer ab dem Geschäftsjahr 2005 zu bestellen. |
|
(3) |
Die DNB hat Herrn Josephus Andreas Nijhuis, eingetragener Wirtschaftsprüfer und Vorsitzender des Verwaltungsrates von PricewaterhouseCoopers BV, in persönlicher Funktion, als ihren neuen externen Rechnungsprüfer ausgewählt und die EZB ist der Ansicht, dass der ausgewählte Rechnungsprüfer den für die Bestellung erforderlichen Anforderungen entspricht. |
|
(4) |
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen unbestimmten Zeitraum gelten, jedoch jedes Jahr bestätigt werden sollte. |
|
(5) |
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte entsprochen und der Beschluss 1999/70/EG (2) entsprechend geändert werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Artikel 1 Absatz 8 des Beschlusses 1999/70/EG erhält folgende Fassung:
„8. Herr Josephus Andreas Nijhuis, eingetragener Wirtschaftsprüfer und Vorsitzender des Verwaltungsrates von PricewaterhouseCoopers BV, in persönlicher Funktion wird als externer Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank ab dem Geschäftsjahr 2005 für einen unbestimmten Zeitraum anerkannt, wobei dieser Zeitraum jedes Jahr zu bestätigen ist.“
Artikel 2
Dieser Beschluss wird der Europäischen Zentralbank mitgeteilt.
Artikel 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am 12. Juli 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
G. BROWN
(1) ABl. C 151 vom 22.6.2005, S. 29.
(2) ABl. L 22 vom 29.1.1999, S. 69. Beschluss zuletzt geändert durch den Beschluss 2005/377/EG (ABl. L 125 vom 18.5.2005, S. 8).