14.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 151/19 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 9. Juni 2005
zur Änderung der Entscheidung 92/452/EWG hinsichtlich der Embryo-Entnahmeeinheiten in den Vereinigten Staaten von Amerika
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 1687)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2005/433/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Richtlinie 89/556/EWG des Rates vom 25. September 1989 über viehseuchenrechtliche Fragen beim innergemeinschaftlichen Handel mit Embryonen von Hausrindern und ihrer Einfuhr aus Drittländern (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß der Entscheidung 92/452/EWG der Kommission vom 30. Juli 1992 betreffend die Listen der für die Ausfuhr von Rinderembryonen in die Gemeinschaft zugelassenen Embryo-Entnahmeeinheiten in Drittländern (2) dürfen die Mitgliedstaaten nur Embryonen aus Drittländern einführen, wenn sie von in den Listen derselben Entscheidung aufgeführten Embryo-Entnahmeeinheiten entnommen, aufbereitet und gelagert worden sind. |
(2) |
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben eine Änderung der Eintragungen für ihr Land in dieser Liste beantragt. |
(3) |
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Garantien gegeben, dass die einschlägigen Anforderungen der Richtlinie 89/556/EWG erfüllt sind, und die betreffende Embryo-Entnahmeeinheit ist von den Veterinärdiensten des Landes amtlich für Ausfuhren in die Gemeinschaft zugelassen worden. |
(4) |
Die Entscheidung 92/452/EWG ist daher entsprechend zu ändern. |
(5) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Artikel 2
Diese Entscheidung gilt ab 17. Juni 2005.
Artikel 3
Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 9. Juni 2005
Für die Kommission
Markos KYPRIANOU
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 302 vom 19.10.1989, S. 1. Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).
(2) ABl. L 250 vom 29.8.1992, S. 40. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2005/29/EG (ABl. L 15 vom 19.1.2005, S. 34).
ANHANG
Im Anhang der Entscheidung 92/452/EWG wird die Liste für die Vereinigten Staaten von Amerika wie folgt geändert:
a) |
Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 96TX088-E928 wird wie folgt ersetzt:
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b) |
Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 91TX050-E548 wird wie folgt ersetzt:
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c) |
Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 02TX107-E1482 wird wie folgt ersetzt:
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d) |
Die Zeile für die Embryo-Entnahmeeinheit Nr. 99TX104-E874 wird wie folgt ersetzt:
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e) |
Folgende Zeilen werden hinzugefügt:
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