11.3.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 65/30


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 9. März 2005

zur Genehmigung des technischen Aktionsplans 2005 zur Verbesserung der Agrarstatistik

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 531)

(2005/197/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 96/411/EG des Rates vom 25. Juni 1996 zur Verbesserung der Agrarstatistik der Gemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Entscheidung 96/411/EG legt die Kommission jedes Jahr einen technischen Aktionsplan für die Agrarstatistik fest.

(2)

Gemäß der Entscheidung 96/411/EG beteiligt sich die Gemeinschaft an den Kosten der Mitgliedstaaten für die Anpassungen der nationalen agrarstatistischen Systeme bzw. für die vorbereitenden Arbeiten zur Deckung des neuen oder erhöhten Bedarfs, die Bestandteil eines technischen Aktionsplans sind.

(3)

Zur Durchführung der diesbezüglichen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist es von wesentlicher Bedeutung, die Informationen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern.

(4)

Es ist notwendig, das agrarstatistische System zu konsolidieren und die durch die vorangegangenen Aktionspläne geförderten Arbeiten fortzuführen. Im Mittelpunkt des jährlichen Aktionsplanes stehen dieses Mal die statistischen Register landwirtschaftlicher Betriebe, die eine Voraussetzung für alle Erhebungen über landwirtschaftliche Betriebe sind und in den meisten Mitgliedstaaten eine echte Schwierigkeit darstellen.

(5)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses überein —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der technische Aktionsplan 2005 zur Verbesserung der Agrarstatistik (TAPAS 2005), der im Anhang dieser Entscheidung dargestellt wird, wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. März 2005

Für die Kommission

Joaquín ALMUNIA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 14. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung Nr. 787/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 12).


ANHANG

TECHNISCHER AKTIONSPLAN 2005 ZUR VERBESSERUNG DER AGRARSTATISTIK

(TAPAS 2005)

Die im technischen Aktionsplan 2005 zur Verbesserung der Agrarstatistik vorgesehenen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Statistiken in folgenden Bereichen zu entwickeln bzw. zu verbessern:

a)

statistische Register landwirtschaftlicher Betriebe,

b)

Erhebungen zu kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (Erhebungen kleiner Einheiten).

Die Kommission wird sich an der Finanzierung der im Rahmen dieser Maßnahmen entwickelten Projekte beteiligen. Ihr Beitrag wird für die einzelnen Mitgliedstaaten die in Tabelle A genannten Beträge nicht übersteigen.

Die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen Folgendes:

1.   Statistische Register landwirtschaftlicher Betriebe

Ein aktuelles Register landwirtschaftlicher Betriebe ist Grundlage eines in sich schlüssigen und integrierten agrarstatistischen Systems und dient bei der Koordinierung mit einzelstaatlichen Unternehmensregistern ferner als Instrument zur Integration der agrarstatistischen Daten mit Daten aus anderen Sektoren.

Ein aussagekräftiges Register stellt eine grundlegende Auswahlgrundlage dar. Sofern es vollständig ist und geeignete Daten enthält, kann es ferner die Konzipierung eines effektiven Stichprobenplans ermöglichen, beispielsweise mit Schichtung nach Größe, Art der Tätigkeit und Standort. Durch ein solches Register könnte sogar die Kostenwirksamkeit von Landwirtschaftszählungen in Frage gestellt werden. Darüber hinaus enthalten Register nützliche Informationen über die Demografie landwirtschaftlicher Betriebe.

Ein harmonisiertes Register würde ferner die Möglichkeit von EU-Stichprobenziehungen und Erhebungen eröffnen, indem zuverlässige Schätzungen auf EU-Ebene bereitgestellt und die Belastung der Befragten erheblich reduziert würden.

2.   Erhebungen zu kleinen Einheiten

„Kleine Einheiten“ sind im Hinblick auf ihre Anzahl und ihren Anteil an der landwirtschaftlichen Erzeugung von Bedeutung, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In einigen neuen Mitgliedstaaten werden kleine Einheiten im Rahmen von landwirtschaftlichen Erhebungen nicht immer adäquat erfasst und dies könnte dazu führen, dass eine erhebliche Zahl von Einheiten, die Anteil an der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte hat, nicht berücksichtigt wird.

Im Rahmen der Aktionen von TAPAS 2005 im Zusammenhang mit kleinen Einheiten erwartet Eurostat u. a. Beiträge zu den folgenden Fragen:

Wie sollten kleine Einheiten definiert werden?

Ab welcher Mindestschwelle sollten solche Einheiten in die statistischen Register landwirtschaftlicher Betriebe aufgenommen werden?

In welchem Ausmaß sollten die in diesen Registern aufgenommenen kleinen Einheiten erfasst werden (im Hinblick auf Häufigkeit, Merkmale)?

Tabelle A

TECHNISCHER AKTIONSPLAN 2005

EU-25

Maximale finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben

(in 1000 EUR)

Länder

Betriebsregister

Kleine Einheiten

Gesamt

CZ

60 000

 

60 000

DE

243 000

 

243 000

EE

53 856

 

53 856

IT

311 440

 

311 440

CY

42 000

 

42 000

LV

64 069

18 083

82 152

LT

 

9 000

9 000

HU

 

29 700

29 700

AT

446 639

 

446 639

PL

45 000

 

45 000

PT

175 844

 

175 844

SI

 

113 400

113 400

SK

54 000

45 000

99 000

UK

187 000

 

187 000

Gesamt

1 682 849

215 183

1 898 032