18.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 47/24


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 11. Mai 2004

zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal

(2005/135/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 12,

auf Empfehlung der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2002/923/EG des Rates (1) wurde auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags in Portugal ein übermäßiges Defizit festgestellt.

(2)

Gemäß Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags richtete der Rat eine Empfehlung an Portugal mit dem Ziel, das übermäßige Defizit zu beenden (2). Durch diese Empfehlung wurde in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (3) eine Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits gesetzt, die danach in dem auf die Feststellung des Defizits folgenden Jahr, d. h. spätestens 2003, erfolgen sollte.

(3)

Nach Artikel 104 Absatz 12 des Vertrags ist eine Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufzuheben, wenn das übermäßige Defizit in dem betreffenden Mitgliedstaat nach Ansicht des Rates korrigiert worden ist.

(4)

Die Begriffe „öffentlich“ und „Defizit“ werden im Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unter Verweis auf das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), zweite Auflage, definiert. Die Daten für das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit werden von der Kommission zur Verfügung gestellt.

(5)

Die Daten, die die Kommission im Anschluss an die von Portugal gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (4) vor dem 1. März 2004 ergangene Meldung zur Verfügung gestellt hat, und die Frühjahrsprognose 2004 der Kommissionsdienststellen lassen folgende Schlussfolgerungen zu:

Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit betrug 2003 schätzungsweise 2,8 % des BIP, gegenüber 2,7 % im Jahr 2002 und 4,4 % im Jahr 2001. Das Ergebnis für 2003 entsprach der Ratsempfehlung nach Artikel 104 Absatz 7, insbesondere in Bezug auf die Rückführung des öffentlichen Defizits unter den Referenzwert von 3 % des BIP bis spätestens 2003. Im Jahr 2003 wurden die öffentlichen Finanzen, unterstützt durch eine stetige Eindämmung des Primärausgabenanstiegs von 8,9 % im Jahr 2001 auf 7,8 % im Jahr 2002 und 4,1 % im Jahr 2003 weiter konsolidiert. Allerdings führte der 2003 in einer Rezession gemündete Konjunkturabschwung zu einer erheblichen Differenz von 2,6 Prozentpunkten zwischen dem jährlichen BIP-Wachstumsergebnis und der ursprünglichen Haushaltsprojektion. Infolgedessen entstanden im Jahresverlauf 2003 massive Steuerausfälle, die durch zwei einmalige Maßnahmen im Gesamtumfang von 2,1 % des BIP ausgeglichen werden mussten.

Die von Portugal ergriffenen strukturellen Maßnahmen, die einen direkteren Einfluss auf die öffentlichen Finanzen haben, betreffen hauptsächlich drei Bereiche: i) die öffentliche Verwaltung, ii) den Gesundheitssektor und iii) das Bildungswesen. Insbesondere, dass Löhne und Beschäftigung im öffentlichen Dienst im Zeitraum 2003/2004 quasi eingefroren wurden, dürfte in der Zukunft günstige Basiseffekte und daher auch wesentliche strukturelle Auswirkungen mit sich bringen. Nach Auffassung der portugiesischen Behörden hat zudem die laufende umfassende Reform des Gesundheitssektors bereits 2003 einige positive Folgen gezeitigt, und zwar sowohl bei den Ausgabeneinsparungen als auch bei der Produktivitätssteigerung.

Gemäß der Frühjahrsprognose 2004 der Kommission wird sich das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit 2004 voraussichtlich auf 3,4 % des BIP belaufen und damit erheblich über dem offiziellen Zieldefizit von 2,8 % des BIP liegen. Die Differenz ist im Wesentlichen zurückzuführen auf: i) ein etwas geringeres Wachstum als im Haushalt unterstellt, ii) Basiseffekte im Zusammenhang mit den einmaligen Maßnahmen von 2003 und iii) die bislang geplante Teilsubstitution dieser einmaligen Maßnahmen. Folglich sind weitere Maßnahmen erforderlich, damit das öffentliche Defizit im Jahr 2004 und in den nachfolgenden Jahren nicht über den Referenzwert von 3 % des BIP ansteigt.

Nach dem Stichtag für die Frühjahrsprognose 2004 der Kommission gaben die portugiesischen Behörden bekannt, dass sie weitere Transaktionen (im Immobilienbereich) durchführen wollten, um das Defizit im laufenden Jahr unter 3 % des BIP zu halten.

Nach den ersten Meldungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit im Jahr 2004 wurde der öffentliche Schuldenstand 2003 unter dem Referenzwert von 60 % des BIP gehalten, womit der Ratsempfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 entsprochen wurde, auch wenn die öffentliche Schuldenquote seit 2001 stetig gestiegen ist und nach der Frühjahrsprognose 2004 der Kommission den Referenzwert im Jahr 2004 voraussichtlich übersteigen wird.

(6)

Die Entscheidung 2002/923/EG sollte daher aufgehoben werden. Dabei ist es jedoch angesichts der in der Frühjahrsprognose der Kommission hervorgehobenen Haushaltsrisiken von größter Bedeutung, dass die portugiesischen Behörden angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit 2004 und darüber hinaus unter 3 % des BIP bleibt. Auf Grund der voraussichtlich bis 2005 fortbestehenden großen negativen Produktionslücke und zur Aufrechterhaltung der Dynamik der Haushaltskonsolidierung sind auf kurze Sicht weitere zeitlich begrenzte Maßnahmen akzeptabel. In diesem Zusammenhang sollten die portugiesischen Behörden die geplanten Maßnahmen unter Angabe der jeweiligen Beträge öffentlich bestätigen, bis stärker strukturell geprägte Maßnahmen bei der Entlastung der öffentlichen Finanzen voll greifen.

(7)

Um eine nachhaltige Konsolidierung zu gewährleisten und letztlich das mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses gemäß den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu erreichen, sollten sämtliche einmaligen Maßnahmen allmählich durch Maßnahmen dauerhafterer Natur ersetzt werden, während die konjunkturbereinigte Haushaltsposition jährlich um mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP verbessert werden sollte —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass das übermäßige Defizit in Portugal nach Maßgabe der am 5. November 2002 nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags an Portugal gerichteten Empfehlung im Jahr 2003 vollständig korrigiert wurde.

Artikel 2

Die Entscheidung 2002/923/EG wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 11. Mai 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. McCREEVY


(1)  ABl. L 322 vom 27.11.2002, S. 30.

(2)  Empfehlung des Rates vom 5. November 2002.

(3)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(4)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 351/2002 (ABl. L 55 vom 26.2.2002, S. 23).