9.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 36/11


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 8. Februar 2005

zur Fortführung der im Jahr 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates im Jahr 2005

(2005/117/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 92/34/EWG des Rates vom 28. April 1992 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (1),

gestützt auf die Entscheidung 2002/745/EG der Kommission vom 5. September 2002 mit Verfahrensvorschriften für gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Obstarten gemäß der Richtlinie 92/34/EWG des Rates (2), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Entscheidung 2002/745/EG sind die Verfahrensvorschriften für Vergleichsprüfungen und -tests für Prunus domestica gemäß der Richtlinie 92/34/EWG in den Jahren 2003 bis 2007 festgelegt worden.

(2)

Die 2003 und 2004 durchgeführten Prüfungen und Tests sind 2005 fortzuführen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die im Jahr 2003 begonnenen gemeinschaftlichen Vergleichsprüfungen und -tests mit Vermehrungs- und Pflanzmaterial von Prunus domestica sind im Jahr 2005 gemäß der Entscheidung 2002/745/EG fortzuführen.

Brüssel, den 8. Februar 2005

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 10. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/111/EG der Kommission (ABl. L 311 vom 27.11.2003, S. 12).

(2)   ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 65.