14.1.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 11/28


BESCHLUSS DES RATES

vom 22. Dezember 2004

zur Ernennung eines spanischen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

(2005/18/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 263,

auf Vorschlag der spanischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 22. Januar 2002 den Beschluss 2002/60/EG zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter (1) angenommen.

(2)

Dem Rat wurde am 29. November 2004 zur Kenntnis gebracht, dass das Mandat von Herrn Alain CUENCA GARCÍA abgelaufen und daher der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden ist —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Herr Juan Carlos MARTIN MALLEN, Director General de Asuntos Europeos y Acción Exterior — Diputación General de Aragón, wird als Nachfolger von Herrn Alain CUENCA GARCÍA für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2006, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. VEERMAN


(1)   ABl. L 24 vom 26.1.2002, S. 38.