30.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 303/21


VERORDNUNG (EG) Nr. 1685/2004 DER KOMMISSION

vom 29. September 2004

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1327/2004 über eine Dauerausschreibung für das Wirtschaftsjahr 2004/05 zur Festsetzung von Abschöpfungen und/oder Erstattungen bei der Ausfuhr von Weißzucker

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (1), insbesondere auf Artikel 22 Absatz 2, Artikel 27 Absätze 5 und 15 sowie Artikel 33 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1327/2004 (2) der Kommission sind die Daten aufgeführt, an denen die Teilausschreibungen ablaufen. Da der 1. und der 2. November in den meisten Mitgliedstaaten Feiertage sind, findet die Ausschreibung vom Donnerstag, dem 4. November 2004, aus verwaltungstechnischen Gründen nicht statt. Vorgenannter Artikel 4 Absatz 2 ist daher zu ändern.

(2)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Zucker —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) vierter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:

„—

11. und 25. November 2004“.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten ändern ihre Ausschreibungsbekanntmachungen, um sie mit der Änderung gemäß Artikel 1 in Einklang zu bringen.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. September 2004

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 178 vom 30.6.2001, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 39/2004 der Kommission (ABl. L 6 vom 10.1.2004, S. 16).

(2)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 23.