22.9.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 297/3


VERORDNUNG (EG) Nr. 1651/2004 DER KOMMISSION

vom 21. September 2004

zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 hinsichtlich des Betrags der Beihilfe für zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 15 Buchstabe b),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 der Kommission vom 10. Oktober 1990 über die Gewährung von Beihilfen für die zur Herstellung von Kasein und Kaseinaten bestimmte Magermilch (2) ist der Betrag der Beihilfe für zu Kasein und Kaseinaten verarbeitete Magermilch festgesetzt. Angesichts der Entwicklung der Marktpreise für Kasein und Kaseinate auf dem Gemeinschaftsmarkt ist der Beihilfebetrag zu kürzen.

(2)

Die Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 ist daher entsprechend zu ändern.

(3)

Der Verwaltungsausschuss für Milch und Milcherzeugnisse hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2921/90 wird der Betrag „4,80 EUR“ durch den Betrag „3,30 EUR“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. September 2004

Für die Kommission

Franz FISCHLER

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 186/2004 der Kommission (ABl. L 29 vom 3.2.2004, S. 6).

(2)  ABl. L 279 vom 11.10.1990, S. 22. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1325/2004 (ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 21).