27.5.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 188/6


VERORDNUNG (EG) Nr. 1021/2004 DER KOMMISSION

vom 26. Mai 2004

zur Erteilung der in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats Mai 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 zur Einfuhr von Reis beantragten Lizenzen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1095/96 des Rates vom 18. Juni 1996 zur Anwendung der Zugeständnisse gemäß der nach Abschluss der Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXIV Absatz 6 des GATT aufgestellten Liste CXL (1),

gestützt auf den Beschluss 96/317/EG des Rates vom 13. Mai 1996 über den Abschluss der Ergebnisse der Konsultationen mit Thailand nach Artikel XXIII des GATT (2),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 327/98 der Kommission vom 10. Februar 1998 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für Reis und Bruchreis (3), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Für die in den zehn ersten Arbeitstagen des Monats Mai 2004 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 327/98 gestellten und der Kommission mitgeteilten Anträge werden Einfuhrlizenzen unter Anwendung der im Anhang gegebenenfalls festgesetzen Verringerungssätze für die beantragte Reismengen erteilt.

(2)   Die auf die nächste Tranche zu übertragenden Mengen sind im Anhang festgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2004 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Mai 2004

Für die Kommission

J. M. SILVA RODRÍGUEZ

Generaldirektor für Landwirtschaft


(1)  ABl. L 146 vom 20.6.1996, S. 1.

(2)  ABl. L 122 vom 22.5.1996, S. 15.

(3)  ABl. L 37 vom 11.2.1998, S. 5. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2296/2003 (ABl. L 340 vom 24.12.2003, S. 35).


ANHANG

Auf die für die Tranche des Monats Mai 2004 beantragten Mengen anwendbare Verringerungssätze und die auf die nächste Tranche zu übertragende Mengen:

a)   Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis des KN-Codes 1006 30

Ursprung

Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004

Auf die Tranche des Monats Juli 2004 zu übertragende Menge (in t)

Vereinigte Staaten von Amerika

0 (1)

803,994

Thailand

0 (1)

1 656,673

Australien

0 (1)

355

Andere Ursprünge

98,937


b)   Geschälter Reis des KN-Codes 1006 20

Ursprung

Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004

Auf die Tranche des Monats Juli 2004 zu übertragende Menge (in t)

Vereinigte Staaten von Amerika

0 (1)

5

Thailand

0 (1)

112,523

Australien

0 (1)

7 476

Andere Ursprünge

78,8618


c)   Bruchreis des KN-Codes 1006 40 00

Ursprung

Verringerungssatz für die Tranche des Monats Mai 2004

Thailand

0 (1)

Australien

0 (1)

Guyana

0 (1)

Vereinigte Staaten von Amerika

0 (1)

Andere Ursprünge

0 (1)


(1)  Lizenzerteilung für die beantragte Menge.