32004R0028

Verordnung (EG) Nr. 28/2004 der Kommission vom 5. Januar 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf den detaillierten Inhalt der Qualitätsberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht)

Amtsblatt Nr. L 005 vom 09/01/2004 S. 0042 - 0056


Verordnung (EG) Nr. 28/2004 der Kommission

vom 5. Januar 2004

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf den detaillierten Inhalt der Qualitätsberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b),

in Erwägung nachstehende Gründe:

(1) Durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 entstand ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), die vergleichbare und aktuelle Querschnitt- und Längsschnittdaten über Einkommen sowie über den Umfang und die Zusammensetzung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf nationaler Ebene und auf EU-Ebene umfassen.

(2) Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen erforderlich, um den detaillierten Inhalt des Zwischenberichts, in Bezug auf die gemeinsamen Querschnittindikatoren der Europäischen Union auf der Grundlage der Querschnittkomponente von EU-SILC, und des Abschlussberichts, der sowohl die Querschnitt- als auch die Längsschnittkomponente abdeckt und schwerpunktmäßig die interne Genauigkeit behandelt, festzulegen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in den Qualitätsberichten (Zwischenbericht und Abschlussbericht) der Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) zu verwendenden Definitionen sind im Anhang I aufgeführt.

Artikel 2

Die Qualitätsbewertungskriterien und der detaillierte Inhalt des von den Mitgliedstaaten zu erstellenden Qualitätsberichts als Zwischenbericht, in Bezug auf die gemeinsamen Querschnittindikatoren der Europäischen Union auf der Grundlage der Querschnittkomponente von EU-SILC, sind im Anhang II aufgeführt.

Artikel 3

Die Qualitätsbewertungskriterien und der detaillierte Inhalt des von den Mitgliedstaaten zu erstellenden Qualitätsberichts als Abschlussbericht, der sowohl die Querschnitt- als auch die Längsschnittkomponente von EU-SILC abdeckt und schwerpunktmäßig die interne Genauigkeit behandelt, sind im Anhang III aufgeführt.

Artikel 4

Die Inhalte der von der Kommission (Eurostat) zu erstellenden vergleichenden Qualitätsberichte (Zwischenbericht und Abschlussbericht) sind im Anhang IV aufgeführt.

Artikel 5

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. Januar 2004

Für die Kommission

Pedro Solbes Mira

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.

ANHANG I

DEFINITIONEN

a) Substitution: die Substitution der ursprünglichen Auswahleinheiten durch andere Einheiten, da die ursprünglichen Einheiten die erforderlichen Angaben nicht liefern, weil entweder die Adresse nicht aufgefunden wird oder nicht zugänglich ist oder weil der Haushalt die Zusammenarbeit verweigert, der gesamte Haushalt vorübergehend abwesend ist oder der Haushalt nicht in der Lage ist zu antworten.

b) Imputation: Schätzung plausibler (aber künstlicher) Ersatzwerte für fehlende Daten.

c) Verfügbares Äquivalenzeinkommen: gesamtes verfügbares Einkommen des Haushalts dividiert durch seine "Äquivalenzgröße".

d) Äquivalenzgröße: bezieht sich auf die modifizierte OECD-Skala (wonach der erste Erwachsene den Gewichtungsfaktor 1,0, jede weitere im Haushalt lebende Person ab 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,5 und Kinder unter 14 Jahren den Faktor 0,3 erhalten).

e) Auswahlgrundlage: Grundgesamtheit von Einheiten, aus der eine Stichprobe gezogen werden kann.

f) Genauigkeit: Annäherung der Berechnungen oder Schätzungen an die exakten oder wahren Werte.

g) Stichprobenfehler: zufällig auftretende Schwankung von Werten bei der Durchführung einer Teil- statt einer Vollerhebung.

h) Nicht-Stichprobenfehler: in allen Phasen der Datenerhebung und -produktion auftretende Fehler.

Es gibt im Wesentlichen vier Arten von Nicht-Stichprobenfehlern:

- Erfassungsfehler: Fehler, die entstehen, wenn Zielpopulation und Auswahlgrundlage nicht übereinstimmen. Dazu gehören Übererfassung, Untererfassung und Fehlklassifikation:

- Übererfassung: in der Auswahlgrundlage enthaltene Einheiten, die eigentlich nicht zur Zielpopulation gehören bzw. die es in der Praxis nicht gibt,

- Untererfassung: nicht in der Auswahlgrundlage enthaltene Einheiten,

- Fehlklassifikation: falsche Zuordnung von Einheiten der Zielpopulation;

- Messfehler: Fehler, die während der Datenerhebung auftreten. Quellen derartiger Fehler sind beispielsweise das Erhebungsinstrument, das Informationssystem, der Interviewer oder der Erhebungsmodus;

- Verarbeitungsfehler: Fehler, die nach Abschluss der Datenerhebung auftreten, z. B. bei der Eingabe, Codierung, Editierung oder Gewichtung der Daten;

- Non-Response-Fehler: Fehler, die entstehen, wenn von einer zu befragenden Einheit nicht die gewünschten Informationen beschafft werden können. Dabei wird unterschieden nach:

- Unit-Non-Response: Die Informationen über Stichprobeneinheiten (Haushalte und/oder Einzelpersonen) fehlen zur Gänze;

- Item-Non-Response: Für eine Stichprobeneinheit konnten einige, jedoch nicht alle Informationen beschafft werden.

i) Relevanz: der Grad, zu dem die Statistiken die aktuellen und potentiellen Anforderungen der Benutzer erfuellen. Sie bezieht sich darauf, ob alle erforderlichen Statistiken erstellt werden und ob die verwendeten Konzepte (Definitionen, Klassifikationen usw.) den Anforderungen der Benutzer gerecht werden.

j) Aktualität und Pünktlichkeit:

- Aktualität der Information erfasst die Zeitspanne zwischen der Verfügbarkeit einer Information und dem Zeitpunkt, den sie beschreibt.

- Pünktlichkeit bezieht sich auf die Zeitspanne zwischen der tatsächlichen Lieferung der Daten an Eurostat und dem Zeitpunkt zu dem die Daten hätten geliefert werden sollen, beispielsweise im Hinblick auf Fristen in einem Veröffentlichungskalender, Angaben in Verordnungen oder vorherige Übereinkünfte mit Partnern.

k) Zugang zu den Daten und Klarheit:

- "Zugang zu den Daten" bezieht sich auf die physischen Zugriffsbedingungen auf die Daten: Wo erhält man die Daten? Wie werden die Daten bestellt? Lieferzeit, Preisklarheit, Nutzungsrechte (Copyright usw.), Verfügbarkeit von Micro- oder Macrodaten, verschiedene Formate (Papier, Dateien, CD-ROM, Internet,...) usw.

- Klarheit bezieht sich auf die Informationsumgebung der Daten: Sind geeignete Metadaten verfügbar? Gibt es Beschreibungen wie z. B. Schaubilder und Karten? Liegen Qualitätsinformationen vor (auch über die Einschränkung der Benutzbarkeit,... )?, und auf das Ausmaß, in dem zusätzliche Unterstützung durch die Nationalen Statistischen Ämter geliefert wird.

ANHANG II

Qualitätsbewertungskriterien und Inhalt des von den Mitgliedstaaten zu erstellenden Qualitätsberichts als Zwischenbericht

1 GEMEINSAME QUERSCHNITTINDIKATOREN DER EUROPÄISCHEN UNION

1.1 Gemeinsame Querschnittindikatoren der Europäischen Union auf der Grundlage der Querschnittkomponente von EU-SILC

Die Mitgliedstaaten liefern die auf der Querschnittstichprobe des Jahres N beruhenden gemeinsamen EU-Querschnittindikatoren, die für die Aufnahme in den jährlichen Frühjahrsbericht des Jahres (N + 2) an den Europäischen Rat vorgesehen sind.

Die gemeinsamen EU-Querschnittindikatoren sind die vom Rat im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung angenommenen Indikatoren, die auf der Grundlage des Instruments EU-SILC ermittelt werden können.

1.2 Andere Indikatoren

1.2.1 Verfügbares Äquivalenzeinkommen

1.2.2. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle

Die Mitgliedstaaten, die den Indikator "unbereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle" auf der Grundlage von EU-SILC berechnen, liefern die entsprechenden Daten.

2. GENAUIGKEIT

2.1 Stichprobenplan

Die folgenden Informationen werden geliefert:

2.1.1 Typ des Stichprobenplans (geschichtet, mehrstufig, geklumpt)

2.1.2. Auswahleinheiten (eine Stufe, zwei Stufen)

2.1.3. Schichtungskriterien

2.1.4. Stichprobenumfang und Aufteilungskriterien

2.1.5. Stichprobenauswahlverfahren

2.1.6. Stichprobenverteilung im Zeitverlauf

2.1.7. Erneuerung der Stichprobe: Rotationsgruppen

2.1.8. Gewichtungen

2.1.8.1 Designfaktor

2.1.8.2 Non-Response-Bereinigung

2.1.8.3 Anpassung anhand von externen Daten (Ebene, verwendete Variablen und Quellen)

2.1.8.3 Endgültiges Querschnittgewicht

2.1.9 Substitutionen

Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response Substitutionen vornehmen, liefern folgende Informationen:

2.1.9.1 Verfahren zur Auswahl der Ersatzeinheiten

2.1.9.2 Hauptmerkmale der Ersatzeinheiten im Vergleich zu den ursprünglichen Einheiten, in regionaler Gliederung (NUTS 2), falls verfügbar

2.1.9.3 Verteilung der Ersatzeinheiten nach Eintrag über Kontaktierung der Adresse (DB120), Ergebnis des Haushaltsfragebogens (DB130) und Akzeptanz der Haushaltsbefragung (DB135) der ursprünglichen Einheiten

2.2 Stichprobenfehler

2.2.1 Standardfehler und effektiver Stichprobenumfang

Die folgenden Informationen werden geliefert:

- effektiver Stichprobenumfang für die auf der Querschnittkomponente von EU-SILC beruhenden gemeinsamen EU-Querschnittindikatoren, für das verfügbare Äquivalenzeinkommen und für das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle (falls zutreffend),

- Standardfehler für die auf der Querschnittkomponente von EU-SILC beruhenden gemeinsamen EU-Querschnittindikatoren, für das verfügbare Äquivalenzeinkommen und für das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle (falls zutreffend).

2.3 Nicht-Stichprobenfehler

2.3.1 Auswahlgrundlage und Erfassungsfehler

Erforderlich ist eine Beschreibung der Auswahlgrundlage (darunter Angaben zur Aktualisierung der Auswahlgrundlage: Verfahren, Häufigkeit und Doppelzählungen) sowie eine Beschreibung der wesentlichen Erfassungsprobleme (Fehlklassifikation, Untererfassung und Übererfassung), falls verfügbar.

Mitgliedstaaten, die mit einem Rotationsdesign arbeiten, liefern Informationen zur Auswahlgrundlage nur für die neuen Replikationen.

2.3.2 Mess- und Verarbeitungsfehler

2.3.2.1 Messfehler

Die folgenden Informationen werden geliefert:

- eine Beschreibung der Quellen von Messfehlern, die bei der Erhebung zu erwarten sind,

- eine Beschreibung des Fragebogens: Aufbau, Einsatz von Kognitionslaborstudien (falls zutreffend), Felderprobung, Auswirkungen von Design, Inhalt und Wortlaut,

- Informationen zur Intensität und Effizienz der Interviewerschulung: Zahl der Schulungstage, Eignungsprüfung vor Beginn der Feldarbeit (Erfolgsquote usw.),

- Informationen zu Studien, z. B. Reinterviews, Gegenchecks mit anderen Daten oder Experimenten mit Stichprobenunterteilungen, falls verfügbar,

- Ergebnisse von Modellrechnungen, beispielsweise zu den Auswirkungen der Verwendung des Finanzjahrs anstelle des Kalenderjahrs, falls verfügbar.

2.3.2.2 Verarbeitungsfehler

Die folgenden Informationen werden geliefert:

- Beschreibung der Dateneingabekontrollen, der Codierungskontrollen und des Dateneditierungssystems; wichtigste nach Abschluss der Datenerhebung aufgetretene Fehler,

- Fehlerquote bei der Dateneditierung für die wichtigsten Einkommensvariablen.

2.3.3 Non-Response-Fehler

Die folgenden Informationen werden geliefert:

2.3.3.1 Realisierter Stichprobenumfang

- Zahl der Haushalte, deren Befragung für den Datensatz akzeptiert wird; insgesamt und gegliedert nach Rotationsgruppen (falls zutreffend);

- für die Haushalte, deren Befragung für den Datensatz akzeptiert wird: Zahl der in diesen Haushalten lebenden Personen ab 16 Jahren, deren Personenbefragung abgeschlossen ist; insgesamt und gegliedert nach Rotationsgruppen (falls zutreffend);

- für die Haushalte, deren Befragung für den Datensatz akzeptiert wird: Zahl der in diesen Haushalten lebenden ausgewählten Auskunftspersonen (falls zutreffend), deren Personenbefragung abgeschlossen ist; insgesamt und gegliedert nach Rotationsgruppen (falls zutreffend).

2.3.3.2 Unit-Non-Response

Mitgliedstaaten, die mit einem Rotationsdesign arbeiten, liefern Informationen zur Unit-Non-Response für die neuen Replikationen nach den unten dargestellten Formeln.

Für die gesamte Stichprobe erfolgt die Berechnung der Unit-Non-Response durch Abzug der nach den Regeln für die Weiterbefragung nicht zur Zielpopulation gehörenden Einheiten vom Zähler und Nenner der nachstehend aufgeführten Formeln.

- Die Non-Response-Quoten für die Haushalte (NRh) werden wie folgt berechnet:

NRh=(1-(Ra * Rh)) * 100

Hierbei sind:

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Ra = Kontaktquote bei Haushaltsadressen

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Rh = Anteil der für den Datensatz akzeptierten abgeschlossenen Haushaltsbefragungen

DB120 = Eintrag über die Kontaktierung der Adresse

DB130 = Ergebnis des Haushaltsfragebogens

DB135 = Ergebnis der Akzeptanz der Haushaltsbefragung.

Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response Substitutionen vornehmen, berechnen die Non-Response-Quoten vor und nach den Substitutionen

- Die Non-Response-Quoten für die Einzelpersonen (NRp) werden wie folgt berechnet:

NRp=(1-(Rp)) * 100

Hierbei sind:

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Rp = Anteil der abgeschlossenen Personenbefragungen in den für den Datensatz akzeptierten Haushalten

RB245 = Status der Auskunftsperson

RB250 = Datenstatus

- Die Gesamt-Non-Response-Quoten für die Einzelpersonen (*NRp) werden wie folgt berechnet:

*NRp=(1 - (Ra * Rh * Rp)) * 100

Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response Substitutionen vornehmen, berechnen die Non-Response-Quoten vor und nach den Substitutionen.

Mitgliedstaaten, die statt einer Haushaltsstichprobe (Adressen) eine Personenstichprobe ziehen, berechnen die Non-Response-Quoten auf Personenebene für "ausgewählte Auskunftspersonen" (RB245 = 2), für alle Personen ab 16 Jahren (RB245 = 2 + 3) und für nicht ausgewählte Auskunftspersonen (RB245 = 3).

2.3.3.3 Verteilung der Haushalte (ursprüngliche Einheiten) nach "Eintrag über Kontaktierung der Adresse" (DB120), "Ergebnis des Haushaltsfragebogens" (DB130) und "Akzeptanz der Haushaltsbefragung" (DB135) insgesamt und für jede Rotationsgruppe (falls zutreffend)

2.3.3.4 Verteilung der ersetzten Einheiten (falls zutreffend) nach "Eintrag über Kontaktierung der Adresse" (DB120), "Ergebnis des Haushaltsfragebogens" (DB130) und "Akzeptanz der Haushaltsbefragung" (DB135) insgesamt und für jede Rotationsgruppe (falls zutreffend)

2.3.3.5 Item-Non-Response

Für die Einkommensvariablen werden die folgenden Informationen geliefert:

- Anteil der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente)/Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente), die einen Betrag für jede Einkommenskomponente erhalten haben;

- Anteil der fehlenden Werte für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente;

- Anteil der partiellen Informationen für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente.

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2.3.3.6 Gesamt-Item-Non-Response und Zahl der Beobachtungen in der Stichprobe auf der Ebene der Einheiten für die auf der Querschnittkomponente von EU-SILC beruhenden gemeinsamen EU-Querschnittindikatoren, für das verfügbare Äquivalenzeinkommen und für das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle (falls zutreffend)

2.4 Datenerhebungsmodus

Mitgliedstaaten, die mit einer Adressen-/Haushaltsstichprobe arbeiten, liefern die Verteilung der Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren nach "Datenstatus" (RB250) und nach "Art der Befragung" (RB260) insgesamt und für jede Rotationsgruppe (falls zutreffend).

Mitgliedstaaten, die mit einer Personenstichprobe arbeiten, liefern die Verteilung der "ausgewählten Auskunftspersonen", der "Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren" und der "nicht ausgewählten Auskunftspersonen" nach "Datenstatus" (RB250) und nach "Art der Befragung" (RB260) für jede Rotationsgruppe (falls zutreffend) und für den Gesamtwert.

2.5 Befragungsdauer

Anzugeben ist die durchschnittliche Dauer der Haushaltsbefragung.

Sie wird berechnet, indem die Summe aus der Dauer aller Haushaltsbefragungen und der Dauer aller Personenbefragungen durch die Zahl der ausgefuellten und für den Datensatz akzeptierten Haushaltsfragebögen geteilt wird.

3. VERGLEICHBARKEIT

3.1 Grundlegende Konzepte und Definitionen

Die Mitgliedstaaten legen eine Darstellung der nationalen Konzepte, der Unterschiede zwischen diesen und den bei EU-SILC standardmäßig verwendeten Konzepten sowie - falls verfügbar - eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Unterschiede vor, und zwar für folgende Punkte:

- Grundgesamtheit,

- Definition des privaten Haushalts,

- Haushaltsmitgliedschaft,

- verwendete/r Einkommensbezugszeitraum/-räume,

- Bezugszeitraum für Einkommensteuern und Sozialbeiträge,

- Bezugszeitraum für Vermögensteuern,

- Zeitspanne zwischen Einkommensbezugszeitraum und aktuellen Variablen,

- Gesamtdauer der Datenerhebung für die Stichprobe,

- Grunddaten über den Erwerbsstatus im Einkommensbezugszeitraum.

3.2 Einkommenskomponenten

3.2.1 Darstellung der Unterschiede zwischen den nationalen und den bei EU-SILC standardmäßig verwendeten Konzepten sowie - falls verfügbar - Einschätzung der Auswirkungen dieser Unterschiede für die folgenden Zielvariablen:

- gesamtes Haushaltsbruttoeinkommen,

- gesamtes verfügbares Haushaltseinkommen,

- gesamtes verfügbares Haushaltseinkommen vor Abzug von Sozialtransfers, ausgenommen Alters- und Hinterbliebenenleistungen,

- gesamtes verfügbares Haushaltseinkommen vor Abzug von Sozialtransfers, einschließlich Alters- und Hinterbliebenenleistungen,

- unterstellte Miete(1),

- Einkommen aus Vermietung und Verpachtung,

- Familienleistungen/Kindergeld,

- sonstige Leistungen gegen soziale Ausgrenzung,

- Wohnungsbeihilfen,

- regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen privaten Haushalten,

- Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kapitalanlagen in Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit,

- Zinsen für Hypothekarkredite(2),

- von Personen unter 16 Jahren bezogenes Einkommen,

- regelmäßige Vermögensteuern,

- regelmäßig geleistete Geldtransfers zwischen Haushalten,

- Einkommensteuern und Sozialbeiträge,

- Einkommensteuernachzahlungen/-erstattungen,

- Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Form von Geld- oder geldwerten Leistungen,

- Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen(3),

- Sozialbeiträge der Arbeitgeber(4),

- Gewinn oder Verlust aus selbständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren),

- Wert der für den Eigenverbrauch produzierten Waren(5),

- Arbeitslosenunterstützung,

- Altersleistungen,

- Hinterbliebenenleistungen,

- Krankengeld,

- Invaliditätsleistungen,

- ausbildungsbezogene Leistungen,

- Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern(6).

3.2.2 Quelle oder Verfahren für die Erhebung der Einkommensvariablen

3.2.3 Form, in der die Einkommensvariablen auf Komponentenebene beschafft wurden (z. B. brutto, abzüglich einbehaltener Steuern, abzüglich einbehaltener Sozialbeiträge, abzüglich einbehaltener Steuern und Sozialbeiträge)

3.2.4. Verfahren für die Beschaffung der Zielvariablen zum Einkommen in der gewünschten Form (d. h. als Bruttowerte)

4. KOHÄRENZ

4.1 Vergleich der Zielvariablen zum Einkommen und der Zahl der Personen, die Einkommen aus jeder "Einkommenskomponente" beziehen, mit externen Quellen

Die Mitgliedstaaten liefern Informationen über einen Vergleich aller Zielvariablen zum Einkommen und der Zahl der Personen, die Einkommen aus jeder "Einkommenskomponente" beziehen, mit externen Quellen, sofern sie diese für ausreichend zuverlässig halten.

(1) Obligatorisch ab 2007.

(2) Obligatorisch ab 2007.

(3) Mit Ausnahme des Firmenwagens wird diese Variable erst ab 2007 erhoben.

(4) Diese Variable wird erst ab 2007 aufgezeichnet, wenn Durchführbarkeitsstudien ergeben, dass dies möglich ist.

(5) Obligatorisch ab 2007.

(6) Ist nur für die Mitgliedstaaten verbindlich, die zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles über keine andere Quelle als EU-SILC verfügen.

ANHANG III

Qualitätsbewertungskriterien und Inhalt des von den Mitgliedstaaten zu erstellenden Qualitätsberichts als Abschlussbericht

1. AUF DER LÄNGSSCHNITTKOMPONENTE VON EU-SILC BERUHENDE GEMEINSAME EU-LÄNGSSCHNITTINDIKATOREN

Die Mitgliedstaaten liefern die auf der Längsschnittstichprobe von EU-SILC beruhenden gemeinsamen EU-Längsschnittindikatoren.

Die gemeinsamen EU-Längsschnittindikatoren sind die vom Rat im Rahmen der Methode der offenen Koordinierung angenommenen Indikatoren, die auf der Grundlage des Instruments EU-SILC ermittelt werden können.

2. GENAUIGKEIT

2.1 Stichprobenplan

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

2.1.1 Typ des Stichprobenplans (geschichtet, mehrstufig, geklumpt)

2.1.2 Auswahleinheiten (eine Stufe, zwei Stufen)

2.1.3 Schichtungskriterien

2.1.4 Stichprobenumfang und Aufteilungskriterien

2.1.5 Stichprobenauswahlverfahren

2.1.6 Stichprobenverteilung im Zeitablauf

2.1.7 Erneuerung der Stichprobe: Rotationsgruppen

2.1.8 Gewichtungen

2.1.8.1 Designfaktor

2.1.8.2 Non-Response-Bereinigung

2.1.8.3 Anpassung anhand von externen Daten (Ebene, verwendete Variablen und Quellen)

2.1.8.4 Endgültiges Längsschnittgewicht

Für die zweite und die weiteren Wellen der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

2.1.8.5 Non-Response-Bereinigung

2.1.8.6 Anpassung anhand von externen Daten (Ebene, verwendete Variablen und Quellen)

2.1.8.7 Endgültiges Längsschnittgewicht

2.1.8.8 Endgültiges Querschnittgewicht des Haushalts

Die Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response Substitutionen vornehmen, liefern für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC die folgenden Informationen:

2.1.9 Substitutionen

2.1.9.1 Verfahren zur Auswahl der Ersatzeinheiten

2.1.9.2 Hauptmerkmale der Ersatzeinheiten im Vergleich zu den ursprünglichen Einheiten, in regionaler Gliederung (NUTS 2), falls verfügbar

2.1.9.3 Verteilung der Ersatzeinheiten nach Eintrag über Kontaktierung der Adresse (DB120), Ergebnis des Haushaltsfragebogens (DB130) und Akzeptanz der Haushaltsbefragung (DB135) der ursprünglichen Einheiten

2.2 Stichprobenfehler

Für die Querschnittkomponente von EU-SILC und für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

- Durchschnittswert und Gesamtzahl der Beobachtungen (vor und nach der Imputation) sowie Standardfehler für die folgenden Einkommenskomponenten:

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- Durchschnitt, Gesamtzahl der Beobachtungen (vor und nach der Imputation) und Standardfehler für das verfügbare Äquivalenzeinkommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Altersklassen und Haushaltsgröße:

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2.3 Nicht-Stichprobenfehler

2.3.1 Auswahlgrundlage und Erfassungsfehler

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die Informationen zur Auswahlgrundlage und zu Erfassungsfehlern gemäß Anhang II Punkt 2.3.1 dieser Verordnung geliefert.

2.3.2 Mess- und Verarbeitungsfehler

Für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die Informationen zu Mess- und Verarbeitungsfehlern gemäß Anhang II Punkt 2.3.2 dieser Verordnung geliefert.

2.3.3 Non-Response-Fehler

2.3.3.1 Realisierter Stichprobenumfang

Für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

- Zahl der Haushalte, deren Befragung für den Datensatz akzeptiert wird;

- für die Haushalte, deren Befragung für den Datensatz akzeptiert wird: Zahl der im Haushalt lebenden Personen ab 16 Jahren, Zahl der Stichprobenpersonen und Zahl der Mitbewohner, deren Personenbefragung abgeschlossen ist.

2.3.3.2 Unit-Non-Response

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

- Non-Response-Quoten für die Haushalte (NRh) gemäß Anhang II Punkt 2.3.3.2 dieser Verordnung,

- Non-Response-Quoten für die Einzelpersonen (NRp) gemäß Anhang II Punkt 2.3.3.2 dieser Verordnung,

- Gesamt-Non-Response-Quoten (*NRp) gemäß Anhang II Punkt 2.3.3.2 dieser Verordnung.

Für die zweite und die weiteren Wellen der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die folgenden Informationen geliefert:

- Antwortquote für Haushaltsbefragungen

- Wellenspezifische Antwortquote

Anteil der erfolgreich befragten Haushalte (DB135 = 1) an den von der Welle t - 1 in die Welle t übernommenen, neu gebildeten oder während der Welle t zusätzlich aufgenommenen Haushalten, ohne (nach den Regeln für die Weiterbefragung) nicht zur Zielpopulation gehörende und ohne nicht mehr bestehende Haushalte

- Längsschnitt-Weiterbefragungsquote

Anteil der für eine Weiterbefragung in die Welle t + 1 übernommenen Haushalte an den von Welle t - 1 in die Welle t übernommenen, neu gebildeten oder während der Welle t zusätzlich aufgenommenen Haushalten, ohne (nach den Regeln für die Weiterbefragung) nicht zur Zielpopulation gehörende und ohne nicht mehr bestehende Haushalte1 in die Welle t übernommenen Haushalten, ohne (nach den Regeln für die Weiterbefragung) nicht zur Zielpopulation gehörende und ohne nicht mehr bestehende Haushalte

- Weiterbefragungsquote

Zahl der von der Welle t in die Welle t + 1 übernommenen Haushalte im Verhältnis zur Zahl der für eine Weiterbefragung von der Welle t - 1 in die Welle t übernommenen Haushalte

- Relation der realisierten Stichprobenumfänge

Zahl der für den Datensatz akzeptierten Haushalte (DB135 = 1) in der Welle t im Verhältnis zur Zahl der für den Datensatz akzeptierten Haushalte (DB135 = 1) in der Welle t - 1

- Antwortquote für Personenbefragungen

- Wellenspezifische Antwortquote

Anteil der erfolgreich befragten Stichprobenpersonen (RB250 = 11,12,13) an den von der Welle t - 1 in die Welle t übernommenen, neu gebildeten oder während der Welle t zusätzlich aufgenommenen Personen, ohne (nach den Regeln für die Weiterbefragung) nicht zur Zielpopulation gehörende Personen

Anteil der für die Welle 1 ausgewählten und erfolgreich befragten Mitbewohner (RB = 11,12,13) an den von der Welle t - 1 in die Welle t übernommenen Mitbewohnern

- Längsschnitt-Weiterbefragungsquote

Anteil der erfolgreich befragten Stichprobenpersonen (RB250 = 11,12,13) in der Welle t an allen ausgewählten Stichprobenpersonen, ohne verstorbene oder nicht in Betracht kommende (nicht zur Zielpopulation gehörende) Stichprobenpersonen, gegliedert nach Gründen für Non-Response.

- Relation der realisierten Stichprobenumfänge

Zahl der abgeschlossenen Personenbefragungen (RB250 = 11,12,13) in der Welle t im Verhältnis zur Zahl der abgeschlossenen Personenbefragungen in der Welle t - 1.

Dieses Verhältnis wird für die in die erste Welle einbezogenen Stichprobenpersonen, alle Personen einschließlich Nicht-Stichprobenpersonen ab 16 Jahren und Mitbewohner ab 16 Jahren ermittelt.

- Antwortquote für Nicht-Stichprobenpersonen

Verhältnis der Zahl der abgeschlossenen Personenbefragungen (RB250 = 11,12,13) von Nicht-Stichprobenpersonen ab 16 Jahren in der Welle t zu allen Nicht-Stichprobenpersonen ab 16 Jahren, die zu den für den Datensatz akzeptierten Haushalten (DB135 = 1) in der Welle t gehören oder in den zuletzt durchgeführten Befragungen der von der Welle t - 1 zur Weiterbefragung in die Welle t übernommenen, dort jedoch nicht erfolgreich befragten Haushalte verzeichnet sind

2.3.3.3 Verteilung der Haushalte nach Haushaltsstatus (DB110), Eintrag über Kontaktierung der Adresse (DB120), Ergebnis des Haushaltsfragebogens (DB130) und Akzeptanz der Haushaltsbefragung (DB135)

Für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird die Verteilung der Haushalte nach Haushaltsstatus, Eintrag über Kontaktierung der Adresse, Ergebnis des Haushaltsfragebogens und Akzeptanz der Haushaltsbefragung geliefert.

2.3.3.4 Verteilung der Personen nach Mitgliedstatus (RB110)

Für die zweite und die weiteren Wellen der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird die Verteilung der Personen nach Mitgliedstatus geliefert.

2.3.3.5 Item-Non-Response

Für die Einkommensvariablen werden für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC die folgenden Informationen geliefert:

- Anteil der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente)/Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente), die einen Betrag für jede Einkommenskomponente erhalten haben;

- Anteil der fehlenden Werte für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente;

- Anteil der partiellen Informationen für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder zusammengestellte Einkommenskomponente.

2.4 Datenerhebungsmodus

Für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird die Verteilung der Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren nach "Datenstatus" (RB250) und nach "Art der Befragung" (RB260) geliefert, und zwar für Stichprobenpersonen, für Mitbewohner und insgesamt.

2.5 Imputationsverfahren

Für die Querschnittkomponente von EU-SILC und für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC berichten die Mitgliedstaaten über das bei Item-Non-Response verwendete Imputationsverfahren (falls dieses vom Eurostat-Verfahren abweicht), die imputierten Variablen und den Anteil der Imputation an der Gesamtzahl der Beobachtungen je Zielvariable.

2.6 Unterstellte Miete

Für die Querschnittkomponente von EU-SILC und für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC berichten die Mitgliedstaaten über das zur Berechnung der unterstellten Miete verwendete Verfahren (falls dieses vom Eurostat-Verfahren abweicht).

2.7 Firmenwagen

Für die Querschnittkomponente von EU-SILC und für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC berichten die Mitgliedstaaten über das zur Imputation eines Wertes für die private Nutzung eines "Firmenwagens" verwendete Verfahren.

3. VERGLEICHBARKEIT

3.1 Grundlegende Konzepte und Definitionen

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC berichten die Mitgliedstaaten über grundlegende Konzepte und Definitionen (aufgeführt in Anhang II Punkt 3.1 dieser Verordnung) sowie Unterschiede zwischen den nationalen und den bei EU-SILC standardmäßig verwendeten Definitionen und legen - falls verfügbar - eine Einschätzung der Auswirkungen dieser Unterschiede vor.

Für die zweite und weitere Wellen wird über jegliche Änderungen grundlegender Konzepte und Definitionen gegenüber der ersten Welle berichtet.

3.2 Einkommenskomponenten

3.2.1 Darstellung der Unterschiede zwischen den nationalen und den bei EU-SILC standardmäßig verwendeten Definitionen sowie - falls verfügbar - Einschätzung der Auswirkungen dieser Unterschiede

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden die Informationen zu Einkommenskomponenten gemäß Anhang II Punkt 3.2.1 dieser Verordnung (ausgenommen "Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern") geliefert.

Für die zweite und weitere Wellen wird über jegliche Änderungen der Definition von Einkommenskomponenten gegenüber der ersten Welle berichtet.

3.2.2 Quelle oder Verfahren für die Erhebung der Einkommensvariablen

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird die Quelle oder das Verfahren für die Erhebung der Einkommensvariablen angegeben.

Für die zweite und weitere Wellen wird über jegliche Änderungen der Quelle oder des Verfahrens für die Erhebung der Einkommensvariablen berichtet.

3.2.3 Form in der die Einkommensvariablen auf Komponentenebene beschafft wurden

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird die Form, in der die Einkommensvariablen auf Komponentenebene beschafft wurden (z. B. brutto, abzüglich einbehaltener Steuern, abzüglich einbehaltener Sozialbeiträge, abzüglich einbehaltener Steuern und Sozialbeiträge) angegeben.

Für die zweite und weitere Wellen wird über jegliche Änderungen der Form der Beschaffung von Einkommensvariablen auf Komponentenebene gegenüber der ersten Welle berichtet.

3.2.4 Verfahren für die Beschaffung der Zielvariablen zum Einkommen in der gewünschten Form (d. h. als Bruttowerte)

Für die erste Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC wird das Verfahren für die Beschaffung der Zielvariablen zum Einkommen in der gewünschten Form (d. h. als Bruttowerte) angegeben.

Für die zweite und weitere Wellen wird über jegliche Änderungen der Quelle oder des Verfahrens für die Erhebung der Einkommensvariablen berichtet.

3.3 Regeln für die Weiterbefragung

Für die Längsschnittkomponente von EU-SILC berichten die Mitgliedstaaten über die Unterschiede zwischen den nationalen und den bei EU-SILC standardmäßig verwendeten Regeln für die Weiterbefragung.

4. KOHÄRENZ

4.1 Vergleich der Zielvariablen zum Einkommen und der Zahl der Personen, die Einkommen aus jeder "Einkommenskomponente" beziehen, mit externen Quellen

Für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC liefern die Mitgliedstaaten Informationen über einen Vergleich der Zielvariablen zum Einkommen und der Zahl der Personen, die Einkommen aus jeder "Einkommenskomponente" beziehen, mit externen Quellen, sofern sie diese für ausreichend zuverlässig halten.

ANHANG IV

Inhalt der vergleichenden Qualitätsberichte als Zwischen- und als Abschlussbericht die von der Kommission (Eurostat) vorzulegen sind

VERGLEICHENDER QUALITÄTSBERICHT ALS ZWISCHENBERICHT

Basierend auf den von den Mitgliedstaaten gelieferten Qualitätsberichten als Zwischenbericht erstellt die Kommission (Eurostat) einen vergleichenden Qualitätsbericht als Zwischenbericht der die folgenden Kriterien umfasst:

1. Genauigkeit

1.1. Stichprobenplan

1.2. Stichprobenfehler

1.2.1. Schätzwert, Variationskoeffizienten, 95 % Konfidenzintervall und effektive Stichprobengröße für die gemeinsamen EU-Querschnittsindikatoren die auf der Querschnittstichprobe von EU-SILC beruhen, für das verfügbare Äquivalenzeinkommen, und für das unbereinigte geschlechtsspezifische Lohngefälle (falls zutreffend)

1.3. Nicht-Stichprobenfehler

1.4. Datenerhebungsmodus

1.5. Befragungsdauer

2. Vergleichbarkeit

2.1. Grundlegende Konzepte und Definitionen

2.2. Einkommenskomponenten

3. Kohärenz

VERGLEICHENDER QUALITÄTSBERICHT ALS ABSCHLUSSBERICHT

Basierend auf den von den Mitgliedstaaten gelieferten Qualitätsberichten als Abschlussbericht erstellt die Kommission (Eurostat) einen vergleichenden Qualitätsbericht als Abschlussbericht der die folgenden Kriterien umfasst:

1. Relevanz

- Beschreibung und Klassifikation der Benutzer

- Beschreibung der verschiedenen Anforderungen der Benutzer (nach Benutzergruppen)

2. Genauigkeit

2.1. Stichprobenplan

2.2. Stichprobenfehler

Für die Querschnittskomponente von EU-SILC und für jede Welle der Längsschnittkomponente von EU-SILC werden folgende Informationen geliefert:

- Mittelwert und Gesamtzahl der Beobachtungen (vor und nach der Imputation), der Variationskoeffizient und das 95 % Konfidenzintervall für Einkommenskomponenten,

- Mittelwert und Gesamtzahl der Beobachtungen (vor und nach der Imputation), der Variationskoeffizient und das 95 % Konfidenzintervall für das verfügbare Äquivalenzeinkommen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Altersklassen und Haushaltsgröße

2.3. Nicht-Stichprobenfehler

2.4. Datenerhebungsmodus

2.5. Imputationsverfahren

2.6. Unterstellte Miete

2.7. Firmenwagen

3. Aktualität und Pünktlichkeit

- durchschnittliche Pünktlichkeit der Daten

- Datenfrequenz und die durchschnittliche Aktualität

- Anteil verspäteter Datenfreigaben, basierend auf dem in der EU-SILC Rahmenverordnung festgelegten Zeitplan

- durchschnittliche Verzögerung der nicht zeitgerecht gelieferten Daten (in Wochen)

- Gründe für die verspätete Lieferung

4. Zugang zu den Daten und Klarheit

- Beschreibung der Bedingungen für den Datenzugriff (Medium, Unterstützung, Marketing, Einschränkungen, Vertraulichkeit usw.)

- Beschreibung der Bedingungen für die Veröffentlichung der Daten

5. Vergleichbarkeit

5.1. Grundlegende Konzepte und Definitionen

5.2. Einkommenskomponenten

5.3. Weiterverfolgungsregeln

6. Kohärenz