21.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 79/36


Berichtigung der Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (18. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)

( Amtsblatt der Europäischen Union L 159 vom 30. April 2004 . Berichtigte Fassung im ABl. L 184 vom 24. Mai 2004 )

Berichtigte Fassung, Seite 9, Anhang, Anmerkung 4, zweiter Absatz:

anstatt:

„Für Frequenzen zwischen 100 kHz und 10 MHz sind die Auslösespitzenwerte für die Feldstärken durch Multiplikation der entsprechenden Effektivwerte mit 10 zu ermitteln; dabei ist Formula, f in Hz.“

muss es heißen:

„Für Frequenzen zwischen 100 kHz und 10 MHz sind die Auslösespitzenwerte für die Feldstärken durch Multiplikation der entsprechenden Effektivwerte mit 10a zu ermitteln; dabei ist Formula, f in Hz.“