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29.10.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 326/47 |
EMPFEHLUNG DES RATES
vom 14. Oktober 2004
zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten
(2004/741/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 4,
gestützt auf die Empfehlung der Kommission,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Die europäische Beschäftigungsstrategie ist für die Umsetzung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktziele der Lissabonner Strategie von entscheidender Bedeutung. Soll die Lissabonner Agenda erfolgreich umgesetzt werden, so muss die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten auf ausgewogene Weise auf drei komplementäre und sich wechselseitig bedingende Ziele ausgerichtet werden: Vollbeschäftigung; Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität; sozialer Zusammenhalt und soziale Integration. Die Erreichung dieser Ziele erfordert weitere Strukturreformen, die sich auf zehn zentrale — und gleichermaßen wichtige — Prioritäten konzentrieren, sowie eine bessere Politikgestaltung. |
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(2) |
Im Zuge der jüngsten Reform der europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2003 wurde der Schwerpunkt auf die mittelfristige Ausrichtung gelegt und zugleich hervorgehoben, dass alle in den beschäftigungspolitischen Leitlinien enthaltenen Empfehlungen umgesetzt werden müssen. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten deshalb nur alle drei Jahre komplett überarbeitet werden; in den dazwischen liegenden Jahren sollten sich die Anpassungen auf ein Mindestmaß beschränken. |
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(3) |
Der Rat hat die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2004 durch den Beschluss 2004/740/EG (1) ohne Änderung angenommen. |
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(4) |
Der Rat hat am 22. Juli 2003 eine Empfehlung zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2) angenommen. Die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003—2004 vorgenommene Überprüfung der Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten hat ergeben, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner diesen Empfehlungen des Rates nur in begrenztem Umfang nachgekommen sind. |
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(5) |
Die Europäische Taskforce „Beschäftigung“ hat empfohlen, dass die EU ihre Empfehlungen an die Mitgliedstaaten eindringlicher formuliert. Folgende Schwerpunkte sollten gesetzt werden: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern; mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dort halten und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt; mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen investieren; die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Politikgestaltung sicherstellen. Der Rat und die Kommission teilen diese Einschätzung und haben die politischen Botschaften des Berichts der Taskforce „Beschäftigung“ in den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht integriert. |
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(6) |
Die Analyse der Umsetzung der Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht sowie die allgemeinen und länderspezifischen politischen Botschaften im Bericht der Taskforce „Beschäftigung“ bilden die Grundlage für die Formulierung der EU-Empfehlungen für die nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Jahr 2004. |
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(7) |
Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gelten für die neuen Mitgliedstaaten seit dem Beitritt. Alle neuen Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren über die Umsetzung der Gemeinsamen Bewertungspapiere (JAP), die sich auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien beziehen, berichtet. Um die laufende Umstrukturierung ihres Wirtschaftssystems erfolgreich weiterzuführen, müssen die meisten der neuen Mitgliedstaaten zusammen mit den Sozialpartnern ihre Anstrengungen zur Modernisierung der Beschäftigungspolitik intensivieren. Wesentlich dabei ist, durch Förderung des lebenslangen Lernens ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit herzustellen, eine höhere Erwerbsbeteiligung und die Investition in Humankapital zu erreichen sowie die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Um eine optimale und vollständige Nutzung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds — er leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen — zu gewährleisten, müssen in den meisten neuen Mitgliedstaaten die Sozialpartnerschaft mobilisiert und die Verwaltungskapazität der öffentlichen Behörden erheblich ausgebaut werden. |
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(8) |
Die länderspezifischen Empfehlungen im Bericht der europäischen Taskforce „Beschäftigung“ stehen in völligem Einklang mit den Ergebnissen der Analyse der JAP-Umsetzungsberichte und können demnach als Orientierung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den neuen Mitgliedstaaten gelten — |
EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen ergreifen, die im Anhang jeweils speziell für sie aufgeführt sind. Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Rates vom 22. Juli 2003.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2004.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. VAN GEEL
(1) Siehe Seite 45 dieses Amtsblatts.
ANHANG
LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN UND PRIORITÄTEN
Die dringendste Aufgabe ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Der Europäische Rat hat auf seiner Frühjahrstagung hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen einer umfassenden Beschäftigungsstrategie vorrangig vier spezifische strukturelle Herausforderungen angehen sollten: Anpassungsfähigkeit, größere Attraktivität des Arbeitsmarktes für mehr Menschen, Erhöhung der Qualität der Beschäftigung und Investitionen in Humankapital. Er hob ebenfalls hervor, dass der Wandel über die staatlichen Stellen hinaus Unterstützung und Fürsprache finden muss. Der Europäische Rat hat an die Mitgliedstaaten appelliert, Reformpartnerschaften ins Leben zu rufen, an denen die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Behörden im Einklang mit den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten beteiligt werden, damit diese Unterstützung wirklich zustande kommt.
In seinen wichtigsten Empfehlungen hat sich der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) der Bewertung der Taskforce Beschäftigung sowie der im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommenen Analyse der Umsetzung der Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 angeschlossen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollten:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, u.a. durch Förderung der Flexibilität in Kombination mit der Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt, durch Modernisierung und Ausweitung des Konzepts der Arbeitsplatzsicherheit, durch Schaffung möglichst vieler neuer Arbeitsplätze und Steigerung der Produktivität; |
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dort halten und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt, u. a. durch Entwicklung breit angelegter Strategien des aktiven Alterns, durch Ausbau der Maßnahmen zugunsten einer stärkeren Erwerbsbeteiligung, durch Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen mit einem Angebot an individuell ausgerichteten Dienstleistungen für alle Arbeitssuchenden und durch weitere Anstrengungen, Arbeit durch finanzielle und nichtfinanzielle Anreize lohnender zu machen; |
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren, u.a. durch Aufteilung der Kosten und der Verantwortlichkeiten auf die öffentliche Hand, die Unternehmen und die einzelnen Betroffenen sowie durch Erweiterung des Ausbildungsangebots, insbesondere für die, die dies am dringendsten benötigen, wie nichtqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, sowie |
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durch eine bessere Politikgestaltung sicherstellen, dass die Reformen tatsächlich umgesetzt werden, u.a. durch Gründung von Reformpartnerschaften, mit denen sich die Sozialpartner und die verschiedenen Betroffenen für eine Unterstützung und Beteiligung gewinnen lassen, gegebenenfalls durch Festlegung von Zielen, die den auf europäischer Ebene vorgegebenen Zielen entsprechen, wobei ein effizienter Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten ist, durch Steigerung der Bedeutung der Nationalen Aktionspläne, die zudem nach außen besser zur Geltung gebracht werden sollten, sowie durch Aufwertung der Rolle der länderspezifischen Empfehlungen und durch effizientere Gestaltung des gegenseitigen Lernens. |
Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die folgenden länderspezifischen Empfehlungen und Prioritäten:
LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN
BELGIEN
Trotz der positiven Entwicklung seit 1997 liegt die belgische Beschäftigungsquote deutlich unter dem EU-Durchschnitt und ist damit weit entfernt von den Lissabonner Zielvorgaben. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte zählt zu den niedrigsten in der EU-25. Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote. Nachdem die Arbeitslosigkeit mehrere Jahre lang stetig abgenommen hat, steigt sie in jüngster Zeit wieder an. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, stagniert.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben erbracht, dass Belgien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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DÄNEMARK
Die Beschäftigungsquoten in Dänemark liegen deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben, auch diejenigen der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Ungeachtet einer jüngsten Zunahme der Arbeitslosigkeit, die insbesondere die Akademiker betraf und die Langzeitarbeitslosigkeit erhöhte, ist die dänische Arbeitslosenquote nach wie vor relativ niedrig. In Anbetracht der hohen Beschäftigungsquoten gilt es für Dänemark vor allem, langfristig ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot zu sichern.
Die Bewertung durch die Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Dänemark folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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DEUTSCHLAND
Die Beschäftigungsquote in Deutschland liegt zwar über dem EU-Durchschnitt, ist aber noch weit von den Lissabonner Zielvorgaben entfernt. Niedrig ist vor allem die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Die Beschäftigungsquote der Frauen übertrifft den EU-Durchschnitt, stagniert jedoch. Bei einer regional stark schwankenden Wirtschaftsleistung hat der deutsche Arbeitsmarkt insgesamt vom Wirtschaftswachstum in der EU in den Jahren 1997 bis 2000 profitiert. Seither ist die Beschäftigung zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit angestiegen. Die Arbeitslosigkeit und vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit zählen weiterhin zu den höchsten in der EU. Weiterhin gibt es noch immer deutliche regionale Ungleichgewichte zwischen den östlichen und den westlichen Landesteilen.
Die Bewertung durch die Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben erbracht, dass Deutschland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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GRIECHENLAND
Ungeachtet jüngster Fortschritte bei der Schaffung von Arbeitsplätzen hat Griechenland nach wie vor eine der niedrigsten Beschäftigungsquoten in der EU; dies gilt insbesondere für Frauen; die Arbeitslosigkeit geht zurück, allerdings bezogen auf ein hohes Ausgangsniveau. Der Anteil der nicht angemeldeten Arbeit ist erheblich. Die Arbeitsproduktivität hat deutlich zugenommen, ist aber dennoch vergleichsweise niedrig. Besonders niedrig ist auch der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, vor allem wenn man bedenkt, dass der Bildungsstand der Erwerbsbevölkerung relativ niedrig ist. In den letzten Jahren hat eine starke Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Griechenland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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SPANIEN
Im Zeitraum von 1997 bis 2002 hatte Spanien den höchsten Anstieg der Beschäftigungsquoten und den stärksten Rückgang der Arbeitslosenquoten aller Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Dennoch liegt die Arbeitslosenquote weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt und die Beschäftigungsquote deutlich darunter. Angesichts der regional sehr unterschiedlichen Wirtschaftsleistung bleibt der Abbau der regionalen Unterschiede ein vorrangiges Ziel. Besonders niedrig sind weiterhin die Erwerbsbeteiligung der Frauen und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Darüber hinaus hat ein sehr hoher Anteil (etwa ein Drittel) aller Erwerbstätigen lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Arbeitsproduktivität ist nach wie vor niedrig. Auffallend niedrig sind auch die Bildungserfolgsquote und der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen. In den letzten Jahren hat die verstärkte Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Spanien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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FRANKREICH
Die französische Gesamtbeschäftigungsquote liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte (55—64) ist eine der niedrigsten in der EU. Die Arbeitslosigkeit ging im Zeitraum 1997 bis 2000 deutlich zurück, ist mit Einsetzen des Konjunkturabschwungs jedoch wieder angestiegen. Die Arbeitslosenquote ist weiterhin eine der höchsten in der EU und besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen (15—24). Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote, und zwar insbesondere bei den Frauen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt weiterhin über dem EU-15-Schnitt. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen, liegt nach wie vor leicht unter dem EU-Durchschnitt.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Frankreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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IRLAND
In Irland sind seit 1997 beeindruckende Fortschritte in der Beschäftigungsleistung und der Arbeitsproduktivität zu verzeichnen. Die Gesamtbeschäftigungsquote ist von 56,1 % auf 65,3 % angestiegen, die Arbeitslosigkeit hat sich um nahezu zwei Drittel reduziert und die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 5,6 % auf 1,3 % zurückgegangen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat sich erhöht, doch besteht nach wie vor ein signifikantes geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Beschäftigungsquoten und beim Arbeitsentgelt. Der Mangel an Arbeitskräften ist weiterhin ein Problem, das jedoch durch die stärkere Zuwanderung gemildert wird. Dass es gelungen ist, Direktinvestitionen aus dem Ausland anzuziehen, hat wesentlich zum Erfolg Irlands beigetragen. Weitere positive Faktoren sind die Sozialpartnerschaft, das Steuersystem, vorteilhafte rechtliche Rahmenbedingungen und die Investitionen in Humankapital.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Irland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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ITALIEN
Ungeachtet der schwachen Wirtschaftslage hält der seit 1997 zu beobachtende positive Trend auf dem Arbeitsmarkt an. Dennoch ist die Beschäftigungsquote nach wie vor eine der niedrigsten in der EU. Bezogen auf die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte gilt dies sogar für die EU-25. Die Arbeitslosigkeit ist in jüngster Zeit zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-15-Schnitt. Angesichts einer Arbeitslosenquote von etwa 5 % in Nord- und Mittelitalien und einer Quote von 18 % in Süditalien gilt es vordringlich, regionale Ungleichgewichte zu beseitigen. Die nicht angemeldete Beschäftigung ist nach wie vor stark ausgeprägt, wenngleich die Beschäftigungsverhältnisse von 700 000 Zuwanderern inzwischen regularisiert wurden. Der Anteil der Personen, die eine Ausbildung erfolgreich abschließen bzw. an einer Weiterbildung teilnehmen, verharrt auf einem sehr niedrigen Niveau.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Italien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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LUXEMBURG
Die Beschäftigungsquote in Luxemburg liegt nahe am EU-Durchschnitt, bleibt jedoch hinter den EU-Zielvorgaben zurück. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin niedrig und die Langzeitarbeitslosenquote ist eine der niedrigsten in der EU.
Der Boom der späten neunziger Jahre hat jedoch nicht durchweg eine höhere Erwerbsbeteiligung bewirkt. Neue Arbeitsplätze wurden hauptsächlich durch Grenzgänger und Frauen besetzt, während die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer weiterhin sehr niedrig ist. Der Anteil der Personen, die an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen, liegt unter dem EU-15-Schnitt.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Luxemburg folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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NIEDERLANDE
Während die Beschäftigungsquote der Frauen und der Männer in den Niederlanden deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben liegt, ist die entsprechende Quote der Zuwanderer nach wie vor niedrig. Der Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch einen ungewöhnlich hohen Teilzeitbeschäftigungsanteil (etwa 44 % der Erwerbstätigen) und eine hohe Zahl von Personen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte übertrifft den EU-Durchschnitt, ist jedoch noch weit entfernt von den EU-Zielvorgaben. Die Arbeitslosenquote ist seit 2001 signifikant angestiegen, bleibt jedoch eine der niedrigsten in der EU. Im Herbst 2003 haben Regierung und Sozialpartner eine Vereinbarung unterzeichnet, die u. a. ein Einfrieren der Löhne in den Jahren 2004 und 2005 beinhaltet.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass die Niederlande folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollten:
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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ÖSTERREICH
Gemäß den Lissabonner Zielvorgaben hat Österreich eine hohe Gesamtbeschäftigungsquote und eine relativ hohe Frauenerwerbsquote erreicht. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU. Die Sozialpartnerschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Verbesserung des Arbeitsrechts und gewährleistet eine ausgewogene Lohnentwicklung. Auffallend niedrig ist allerdings die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Das Beschäftigungswachstum hat sich verringert und die Arbeitslosigkeit erhöht. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen, liegt unter dem EU-Durchschnitt. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Österreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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PORTUGAL
Portugal kommt den Lissabonner Zielvorgaben für die Gesamtbeschäftigung bereits sehr nahe und übertrifft, wenn auch nur geringfügig, die Zielvorgaben für die Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitskräften. Der jüngste Konjunkturabschwung hat zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, doch ist die Arbeitslosenquote im EU-Vergleich weiterhin relativ niedrig. Arbeitsproduktivität, Bildungsniveau und der Zugang zur Weiterbildung sind nach wie vor auf einem besonders niedrigen Niveau. Ein großer Teil der Erwerbstätigen (mehr als 20 %) ist befristet beschäftigt. In den letzten Jahren hat eine stärkere Zuwanderung das Arbeitskräfteangebot erhöht.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Portugal folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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FINNLAND
Finnland kommt der Gesamtbeschäftigungs-Zielvorgabe nahe und übertrifft das Frauenbeschäftigungsziel. Dem Land ist es im letzten Jahrzehnt gelungen, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anzuheben; dementsprechend liegt die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte nahe an der EU-Zielvorgabe. Die Arbeitslosenquote liegt über dem EU-Durchschnitt und ist besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Finnland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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SCHWEDEN
Schweden übertrifft sämtliche EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Beschäftigung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Die Gesamtarbeitslosenquote beträgt etwa 5 %. Es sollte weiterhin alles daran gesetzt werden, die Entstehung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Angesichts der Bevölkerungsalterung ist es angezeigt, das künftige Arbeitskräfteangebot durch Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in der Gruppe der Zuwanderer, der jungen Menschen und der Langzeiterkrankten in Verbindung mit einer Stärkung der Arbeitsanreize zu sichern.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Schweden folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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VEREINIGTES KÖNIGREICH
Das Vereinigte Königreich übertrifft alle Beschäftigungsquotenziele, einschließlich der Ziele für die Frauenbeschäftigung und die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte. Ungeachtet des weltweiten Konjunkturabschwungs sind die Beschäftigungsquoten relativ stabil geblieben; die Arbeitslosigkeit liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Jedoch konzentrieren sich die Nichterwerbstätigkeit und in geringerem Maße auch die Arbeitslosigkeit auf bestimmte Bevölkerungs- und Personengruppen. Das Produktivitätsniveau, insbesondere die Stundenproduktivität, ist weiterhin relativ niedrig. Dies ist zum Teil auf das überwiegend niedrige Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung, insbesondere das niedrige Niveau der Basisqualifikationen, zurückzuführen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der ausgeprägtesten in der EU.
Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass das Vereinigte Königreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:
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die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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PRIORITÄTEN FÜR DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN
ZYPERN
Die Beschäftigungsquote liegt deutlich über dem EU-15-Schnitt; die Arbeitslosenquote ist niedrig. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte — viele von ihnen sind befristet beschäftigt — ist in den letzten Jahren als Reaktion auf Arbeitsmarkterfordernisse erheblich angestiegen.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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TSCHECHISCHE REPUBLIK
Die Beschäftigungsquote in der Tschechischen Republik liegt geringfügig über dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosigkeit liegt nahe am EU-15-Schnitt, ist seit Mitte der 90er-Jahre jedoch allmählich angestiegen. Die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitskräften ist nahe am EU-Durchschnitt, ist jedoch, insbesondere bei Frauen, aufgrund des geringen Regelrentenalters, niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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ESTLAND
Die Beschäftigungsquote in Estland liegt leicht unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Darüber hinaus ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen noch hoch. Estland wird voraussichtlich stark betroffen sein vom Rückgang der Erwerbsbevölkerung als Folge des demografischen Wandels.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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UNGARN
Die Gesamtbeschäftigungsquote in Ungarn ist niedrig, wozu insbesondere die niedrigen Quoten in der Gruppe der Geringqualifizierten, der benachteiligten Personen, der Frauen und der älteren Arbeitskräfte beitragen. Dabei liegt die Arbeitslosigkeit jedoch deutlich unter dem EU-15-Schnitt. Die Ursache hierfür liegt in einer niedrigen Erwerbsquote, d. h. einem hohen Anteil der Nichterwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter. Es besteht ein ausgeprägtes Arbeitsmarktungleichgewicht zwischen den zentralen und westlichen Regionen, in denen sich die „moderne Wirtschaft“ konzentriert, und dem Rest des Landes. Die regionale und sektorale Mobilität ist niedrig; Qualifikationsengpässe sind Ausdruck des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und der unzureichenden Ausrichtung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Arbeitsmarkterfordernisse.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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LITAUEN
Die Beschäftigungsquote in Litauen ist in letzter Zeit geringfügig angestiegen, bleibt jedoch deutlich unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosenquote ist erheblich zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass sich Arbeit für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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LETTLAND
Ein starkes Wirtschaftswachstum hat Lettland in den letzten zwei Jahren auch ein starkes Beschäftigungswachstum beschert. Dennoch liegt die Gesamtbeschäftigungsquote weiterhin unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosigkeit liegt über dem EU-15-Schnitt und ist gekennzeichnet durch starke regionale Schwankungen. In Riga bestehen ein Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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MALTA
Die Beschäftigungsquote in Malta ist im EU-15-Vergleich sehr niedrig. Dies gilt insbesondere für die Quote bei den älteren Arbeitskräften. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist die niedrigste in der EU-25: nur ein Drittel der Frauen im Erwerbsalter ist erwerbstätig. Die Arbeitslosigkeit hat in den letzten zwei Jahren leicht zugenommen, liegt jedoch weiterhin unter dem EU-15-Schnitt.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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POLEN
Die Beschäftigungsquote in Polen zählt zu den niedrigsten in der EU-25. In den letzten vier Jahren hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Besonders niedrig sind die Beschäftigungsquoten der Frauen, der älteren Arbeitskräfte, der jungen Menschen und der Geringqualifizierten. Mit etwa 20 % ist die Arbeitslosenquote die höchste seit Beginn der wirtschaftlichen Umstrukturierung und gleichzeitig die höchste in der EU-25.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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SLOWENIEN
Die Beschäftigungsquote in Slowenien liegt leicht unter dem EU-15-Schnitt; besonders niedrig ist die Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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SLOWAKEI
Die Gesamtbeschäftigungsquote in der Slowakei ist im EU-15-Vergleich niedrig. Die Arbeitslosigkeit nimmt zwar ab, ist aber weiterhin sehr hoch, wobei insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit auffällt. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist niedrig und diejenige der jungen Menschen, der Geringqualifizierten und der älteren Arbeitskräfte (insbesondere bei Frauen) besonders niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind ausgeprägt.
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Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern
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Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt
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Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren
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