29.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/47


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 14. Oktober 2004

zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

(2004/741/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 4,

gestützt auf die Empfehlung der Kommission,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die europäische Beschäftigungsstrategie ist für die Umsetzung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktziele der Lissabonner Strategie von entscheidender Bedeutung. Soll die Lissabonner Agenda erfolgreich umgesetzt werden, so muss die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten auf ausgewogene Weise auf drei komplementäre und sich wechselseitig bedingende Ziele ausgerichtet werden: Vollbeschäftigung; Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität; sozialer Zusammenhalt und soziale Integration. Die Erreichung dieser Ziele erfordert weitere Strukturreformen, die sich auf zehn zentrale — und gleichermaßen wichtige — Prioritäten konzentrieren, sowie eine bessere Politikgestaltung.

(2)

Im Zuge der jüngsten Reform der europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2003 wurde der Schwerpunkt auf die mittelfristige Ausrichtung gelegt und zugleich hervorgehoben, dass alle in den beschäftigungspolitischen Leitlinien enthaltenen Empfehlungen umgesetzt werden müssen. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten deshalb nur alle drei Jahre komplett überarbeitet werden; in den dazwischen liegenden Jahren sollten sich die Anpassungen auf ein Mindestmaß beschränken.

(3)

Der Rat hat die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2004 durch den Beschluss 2004/740/EG (1) ohne Änderung angenommen.

(4)

Der Rat hat am 22. Juli 2003 eine Empfehlung zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2) angenommen. Die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003—2004 vorgenommene Überprüfung der Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten hat ergeben, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner diesen Empfehlungen des Rates nur in begrenztem Umfang nachgekommen sind.

(5)

Die Europäische Taskforce „Beschäftigung“ hat empfohlen, dass die EU ihre Empfehlungen an die Mitgliedstaaten eindringlicher formuliert. Folgende Schwerpunkte sollten gesetzt werden: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern; mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dort halten und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt; mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen investieren; die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Politikgestaltung sicherstellen. Der Rat und die Kommission teilen diese Einschätzung und haben die politischen Botschaften des Berichts der Taskforce „Beschäftigung“ in den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht integriert.

(6)

Die Analyse der Umsetzung der Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht sowie die allgemeinen und länderspezifischen politischen Botschaften im Bericht der Taskforce „Beschäftigung“ bilden die Grundlage für die Formulierung der EU-Empfehlungen für die nationalen beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Jahr 2004.

(7)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gelten für die neuen Mitgliedstaaten seit dem Beitritt. Alle neuen Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren über die Umsetzung der Gemeinsamen Bewertungspapiere (JAP), die sich auf die beschäftigungspolitischen Leitlinien beziehen, berichtet. Um die laufende Umstrukturierung ihres Wirtschaftssystems erfolgreich weiterzuführen, müssen die meisten der neuen Mitgliedstaaten zusammen mit den Sozialpartnern ihre Anstrengungen zur Modernisierung der Beschäftigungspolitik intensivieren. Wesentlich dabei ist, durch Förderung des lebenslangen Lernens ein neues Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit herzustellen, eine höhere Erwerbsbeteiligung und die Investition in Humankapital zu erreichen sowie die Gesundheit der Arbeitnehmer zu verbessern. Um eine optimale und vollständige Nutzung der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds — er leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Investitionen in Humankapital und lebenslanges Lernen — zu gewährleisten, müssen in den meisten neuen Mitgliedstaaten die Sozialpartnerschaft mobilisiert und die Verwaltungskapazität der öffentlichen Behörden erheblich ausgebaut werden.

(8)

Die länderspezifischen Empfehlungen im Bericht der europäischen Taskforce „Beschäftigung“ stehen in völligem Einklang mit den Ergebnissen der Analyse der JAP-Umsetzungsberichte und können demnach als Orientierung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien in den neuen Mitgliedstaaten gelten —

EMPFIEHLT, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen ergreifen, die im Anhang jeweils speziell für sie aufgeführt sind. Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung des Rates vom 22. Juli 2003.

Geschehen zu Luxemburg am 14. Oktober 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. VAN GEEL


(1)  Siehe Seite 45 dieses Amtsblatts.

(2)   ABl. L 197 vom 5.8.2003, S. 22.


ANHANG

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN UND PRIORITÄTEN

Die dringendste Aufgabe ist die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen. Der Europäische Rat hat auf seiner Frühjahrstagung hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen einer umfassenden Beschäftigungsstrategie vorrangig vier spezifische strukturelle Herausforderungen angehen sollten: Anpassungsfähigkeit, größere Attraktivität des Arbeitsmarktes für mehr Menschen, Erhöhung der Qualität der Beschäftigung und Investitionen in Humankapital. Er hob ebenfalls hervor, dass der Wandel über die staatlichen Stellen hinaus Unterstützung und Fürsprache finden muss. Der Europäische Rat hat an die Mitgliedstaaten appelliert, Reformpartnerschaften ins Leben zu rufen, an denen die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und die Behörden im Einklang mit den einzelstaatlichen Regelungen und Gepflogenheiten beteiligt werden, damit diese Unterstützung wirklich zustande kommt.

In seinen wichtigsten Empfehlungen hat sich der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) der Bewertung der Taskforce Beschäftigung sowie der im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommenen Analyse der Umsetzung der Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 angeschlossen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollten:

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern, u.a. durch Förderung der Flexibilität in Kombination mit der Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt, durch Modernisierung und Ausweitung des Konzepts der Arbeitsplatzsicherheit, durch Schaffung möglichst vieler neuer Arbeitsplätze und Steigerung der Produktivität;

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dort halten und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt, u. a. durch Entwicklung breit angelegter Strategien des aktiven Alterns, durch Ausbau der Maßnahmen zugunsten einer stärkeren Erwerbsbeteiligung, durch Verstärkung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen mit einem Angebot an individuell ausgerichteten Dienstleistungen für alle Arbeitssuchenden und durch weitere Anstrengungen, Arbeit durch finanzielle und nichtfinanzielle Anreize lohnender zu machen;

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren, u.a. durch Aufteilung der Kosten und der Verantwortlichkeiten auf die öffentliche Hand, die Unternehmen und die einzelnen Betroffenen sowie durch Erweiterung des Ausbildungsangebots, insbesondere für die, die dies am dringendsten benötigen, wie nichtqualifizierte und ältere Arbeitnehmer, sowie

durch eine bessere Politikgestaltung sicherstellen, dass die Reformen tatsächlich umgesetzt werden, u.a. durch Gründung von Reformpartnerschaften, mit denen sich die Sozialpartner und die verschiedenen Betroffenen für eine Unterstützung und Beteiligung gewinnen lassen, gegebenenfalls durch Festlegung von Zielen, die den auf europäischer Ebene vorgegebenen Zielen entsprechen, wobei ein effizienter Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten ist, durch Steigerung der Bedeutung der Nationalen Aktionspläne, die zudem nach außen besser zur Geltung gebracht werden sollten, sowie durch Aufwertung der Rolle der länderspezifischen Empfehlungen und durch effizientere Gestaltung des gegenseitigen Lernens.

Diese Vorgaben bilden den Rahmen für die folgenden länderspezifischen Empfehlungen und Prioritäten:

LÄNDERSPEZIFISCHE EMPFEHLUNGEN

BELGIEN

Trotz der positiven Entwicklung seit 1997 liegt die belgische Beschäftigungsquote deutlich unter dem EU-Durchschnitt und ist damit weit entfernt von den Lissabonner Zielvorgaben. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte zählt zu den niedrigsten in der EU-25. Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote. Nachdem die Arbeitslosigkeit mehrere Jahre lang stetig abgenommen hat, steigt sie in jüngster Zeit wieder an. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, stagniert.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben erbracht, dass Belgien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Umstrukturierung von Unternehmen besser antizipieren und bewältigen, insbesondere im Falle von Massenentlassungen;

die Lohnnebenkosten, insbesondere bei den Geringverdienern, weiter absenken und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung weiterverfolgen;

die Zusammenarbeit zwischen den regionalen Arbeitsverwaltungen verbessern, um die Mobilität zwischen den Regionen zu fördern;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

in den Steuer- und Sozialleistungssystemen noch bestehende Arbeitslosigkeitsfallen aufspüren und beseitigen und durch Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungsgewährung stärkere Anreize für die aktive Arbeitsuche schaffen;

arbeitslose Erwachsene, benachteiligte junge Menschen und Zuwanderer stärker in die Beschäftigungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltungen einbeziehen;

eine umfassende Strategie für das aktive Altern, den Zugang zur Weiterbildung, die Förderung eines flexiblen Arbeitsumfeldes und eine effiziente Gestaltung der Arbeitsuche bei älteren Arbeitslosen festlegen, in der festen Absicht, Frühverrentungsanreize zu verringern;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Maßnahmen ergreifen, um den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken;

vor kurzem abgeschlossene branchenübergreifende Vereinbarungen daraufhin überprüfen, ob sie die Beteiligung der Arbeitskräfte, insbesondere der Geringqualifizierten, an der Weiterbildung fördern.

DÄNEMARK

Die Beschäftigungsquoten in Dänemark liegen deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben, auch diejenigen der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Ungeachtet einer jüngsten Zunahme der Arbeitslosigkeit, die insbesondere die Akademiker betraf und die Langzeitarbeitslosigkeit erhöhte, ist die dänische Arbeitslosenquote nach wie vor relativ niedrig. In Anbetracht der hohen Beschäftigungsquoten gilt es für Dänemark vor allem, langfristig ein ausreichendes Arbeitskräfteangebot zu sichern.

Die Bewertung durch die Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Dänemark folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die steuerliche Belastung der Arbeit weiter absenken und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung weiterverfolgen;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns verfolgen und dabei, soweit angebracht, Frühverrentungsanreize beseitigen;

durch Änderung der Steuer- und Sozialleistungssysteme die Grenzsteuersätze absenken und die Arbeitsanreize für Bezieher niedriger Einkommen, einschließlich der Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen, erhöhen;

die Auswirkungen der jüngsten Reformanstrengungen zur Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt überwachen, insbesondere bei Maßnahmen, die darauf abzielen, die Basisqualifikationen zu vermitteln, die den Arbeitsmarkterfordernissen entsprechen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

in Anbetracht der jüngsten Erhöhung der Ausbildungskosten die Trends in der beruflichen Bildung überwachen.

DEUTSCHLAND

Die Beschäftigungsquote in Deutschland liegt zwar über dem EU-Durchschnitt, ist aber noch weit von den Lissabonner Zielvorgaben entfernt. Niedrig ist vor allem die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Die Beschäftigungsquote der Frauen übertrifft den EU-Durchschnitt, stagniert jedoch. Bei einer regional stark schwankenden Wirtschaftsleistung hat der deutsche Arbeitsmarkt insgesamt vom Wirtschaftswachstum in der EU in den Jahren 1997 bis 2000 profitiert. Seither ist die Beschäftigung zurückgegangen und die Arbeitslosigkeit angestiegen. Die Arbeitslosigkeit und vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit zählen weiterhin zu den höchsten in der EU. Weiterhin gibt es noch immer deutliche regionale Ungleichgewichte zwischen den östlichen und den westlichen Landesteilen.

Die Bewertung durch die Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben erbracht, dass Deutschland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

mit dem Ziel der Absenkung der Lohnnebenkosten die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme überprüfen und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung weiterverfolgen;

an die Verantwortung der Sozialpartner appellieren, die Lohnfindungsmechanismen noch ausgeprägter so zu gestalten, dass sie lokale, regionale und sektorale Unterschiede in Produktivität und Arbeitsmarktbedingungen widerspiegeln, und weitere Fortschritte in der Arbeitszeitflexibilisierung und im Weiterbildungsangebot, z.B. durch Einführung von Weiterbildungskonten, anzustreben (siehe Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, Leitlinie 5);

die Entwicklung der KMU fördern, insbesondere durch Deregulierung und leichteren Zugang zu Finanzmitteln; die unternehmerische Kultur vor allem im östlichen Teil des Landes stärken;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

die Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems fortsetzen und dabei ausreichende Arbeitsanreize einbauen; die Durchführung der Hartz- und der weiteren Arbeitsmarktreformen genau überwachen und bewerten, um die Effizienz der Arbeitsverwaltungen bei der Unterstützung der Arbeit Suchenden weiter zu steigern;

überprüfen, ob sich steuerliche Regelungen möglicherweise negativ auf die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen auswirken; die Kinderbetreuungseinrichtungen vor allem in den westlichen Bundesländern ausbauen und die Schulunterrichtszeiten beschäftigungsfreundlicher gestalten; die Sozialpartner dazu auffordern, ihre Verantwortung zur deutlichen Reduzierung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles wahrzunehmen;

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns weiter entwickeln, um die Menschen, insbesondere die über 60-Jährigen, länger in Arbeit zu halten; die Teilzeitbeschäftigung der Männer stärker fördern und den Zugang vor allem der älteren Arbeitskräfte zur Weiterbildung verbessern;

die Anstrengungen zur Integration der Zuwanderer verstärken;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

das Bildungsniveau der Erwerbsbevölkerung anheben und die Anreize für eine stärkere Beteiligung am lebenslangen Lernen, insbesondere für Geringqualifizierte, KMU-Beschäftigte und ältere Arbeitskräfte, verstärken;

die Modernisierung des dualen Systems fortsetzen und den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken.

GRIECHENLAND

Ungeachtet jüngster Fortschritte bei der Schaffung von Arbeitsplätzen hat Griechenland nach wie vor eine der niedrigsten Beschäftigungsquoten in der EU; dies gilt insbesondere für Frauen; die Arbeitslosigkeit geht zurück, allerdings bezogen auf ein hohes Ausgangsniveau. Der Anteil der nicht angemeldeten Arbeit ist erheblich. Die Arbeitsproduktivität hat deutlich zugenommen, ist aber dennoch vergleichsweise niedrig. Besonders niedrig ist auch der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, vor allem wenn man bedenkt, dass der Bildungsstand der Erwerbsbevölkerung relativ niedrig ist. In den letzten Jahren hat eine starke Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Griechenland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

das vereinbarte Arbeitsmarkt-Reformpaket voll umsetzen; die Attraktivität der Teilzeitbeschäftigung weiter steigern und die Schaffung von Zeitarbeitunternehmen fördern, um die Vielfalt der Beschäftigungsformen zu erhöhen;

die Lohnnebenkosten absenken und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung weiterverfolgen; die Umwandlung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung durch Verbesserung der Attraktivität der Standard- und Nicht-Standard-Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärker fördern; die Rechtsdurchsetzungskapazität stärken;

das Wirtschaftsumfeld beschäftigungsfreundlicher gestalten;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

durch massivere Fördermaßnahmen die Arbeitsmarktpolitik ausbauen und effizienter gestalten, um mehr Nichterwerbstätige und Arbeitslose zu erfassen;

die Einrichtung effizienter Arbeitsverwaltungen im ganzen Land beschleunigen und dabei vor allem den präventiven und individualisierten Ansatz fördern; die statistischen Monitoringsysteme optimieren;

die Anreize für Frauen zur Beteiligung am Arbeitsmarkt weiter erhöhen, auch durch Förderung der Teilzeitbeschäftigung; die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern;

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln, mit flexiblen Beschäftigungsformen und Anreizen für ältere Arbeitskräfte, länger erwerbstätig zu bleiben, und Unterstützung der Weiterqualifizierung;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und für eine bessere Ausrichtung der Hochschulausbildung auf den Arbeitsmarkt sorgen;

die Anreize zur Förderung des lebenslangen Lernens überprüfen; den Anteil der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten und der Zuwanderer, die an einer Weiterbildung teilnehmen, steigern.

SPANIEN

Im Zeitraum von 1997 bis 2002 hatte Spanien den höchsten Anstieg der Beschäftigungsquoten und den stärksten Rückgang der Arbeitslosenquoten aller Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Dennoch liegt die Arbeitslosenquote weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt und die Beschäftigungsquote deutlich darunter. Angesichts der regional sehr unterschiedlichen Wirtschaftsleistung bleibt der Abbau der regionalen Unterschiede ein vorrangiges Ziel. Besonders niedrig sind weiterhin die Erwerbsbeteiligung der Frauen und die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Darüber hinaus hat ein sehr hoher Anteil (etwa ein Drittel) aller Erwerbstätigen lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Arbeitsproduktivität ist nach wie vor niedrig. Auffallend niedrig sind auch die Bildungserfolgsquote und der Anteil der Erwachsenen, die an einer Weiterbildung teilnehmen. In den letzten Jahren hat die verstärkte Zuwanderung zur Erhöhung des Arbeitskräfteangebots beigetragen.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Spanien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Modernisierung der Arbeitsorganisation fördern, um die Arbeitsproduktivität und Arbeitsplatzqualität zu erhöhen;

den Rechtsrahmen reformieren, um der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenzuwirken; zu diesem Zweck unbefristete Arbeitsverträge für Arbeitgeber attraktiver machen und darauf hinwirken, dass weniger befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden; Zeitarbeit für Arbeitskräfte attraktiver gestalten; der Teilzeitbeschäftigung entgegenstehende Hindernisse beseitigen;

die Möglichkeiten der Lohndifferenzierung entsprechend der Entwicklung der Produktivität auf lokaler, regionaler und sektoraler Ebene nutzen (siehe Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, Leitlinie 5);

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

stärkere Anreize für die Erwerbsbeteiligung der Frauen schaffen; die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern;

den Zugang benachteiligter Personen, insbesondere der jungen Menschen, der Menschen mit Behinderungen, der Zuwanderer und der Langzeitarbeitslosen, zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erleichtern und deren Effizienz steigern; die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, einschließlich der statistischen Überwachungssysteme, abschließen; die Koordination zwischen den regionalen Arbeitsverwaltungen verbessern und die verbleibenden Hindernisse für geografische Mobilität beseitigen;

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln, mit flexiblen Beschäftigungsformen und Anreizen für ältere Menschen, länger erwerbstätig zu bleiben und sich weiterzubilden;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und für eine bessere Ausrichtung der Hochschulausbildung auf den Arbeitsmarkt sorgen;

bessere Anreize für lebenslanges Lernen schaffen, um den Anteil der Personen, vor allem der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, anzuheben.

FRANKREICH

Die französische Gesamtbeschäftigungsquote liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte (55—64) ist eine der niedrigsten in der EU. Die Arbeitslosigkeit ging im Zeitraum 1997 bis 2000 deutlich zurück, ist mit Einsetzen des Konjunkturabschwungs jedoch wieder angestiegen. Die Arbeitslosenquote ist weiterhin eine der höchsten in der EU und besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen (15—24). Auffallend niedrig ist die Ausländerbeschäftigungsquote, und zwar insbesondere bei den Frauen. Der Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse liegt weiterhin über dem EU-15-Schnitt. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen, liegt nach wie vor leicht unter dem EU-Durchschnitt.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Frankreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverträge erleichtern, um der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenzuwirken und die Möglichkeiten zu verbessern, in Arbeit zu bleiben und beruflich voranzukommen;

durch Entwicklung eines effizienteren Systems Umstrukturierungen besser antizipieren und managen;

das unternehmerische Umfeld so gestalten, dass es die Entwicklung der KMU begünstigt, und die Fortschritte in der Förderung von Unternehmensneugründungen überwachen;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

überwachen, wie die Rentenreform sich auf das Erwerbsaustrittsalter auswirkt und eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln, um ältere Arbeitskräfte durch entsprechende Anpassung der Arbeitsbedingungen länger in Arbeit zu halten; dabei den Zugang zur Weiterbildung erleichtern und Frühverrentungsregelungen entschlossener reduzieren;

die Koordination der Arbeitsverwaltungen verbessern, um auf diese Weise mehr individualisierte Dienstleistungen bereitstellen zu können; arbeitslosen jungen Menschen und Zuwanderern, insbesondere den Frauen, eine effiziente Berufs- und Ausbildungsberatung anbieten;

eine korrekte Bewertung der jüngsten Reform der Arbeitslosenversicherung vornehmen und sicherstellen, dass im Rahmen dieser Reform angemessene Anspruchsberechtigungen festgelegt und ein wirksames Verfahren der Arbeitsuche entwickelt werden;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

sicherstellen, dass die Vereinbarung der Sozialpartner zur Berufsbildung und das Gesetz zur beruflichen Weiterbildung dazu führen, dass mehr Personen, vor allem mehr Geringqualifizierte und KMU-Arbeitskräfte, an einer Weiterbildung teilnehmen;

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und den Zugang zur Lehrlingsausbildung erweitern und erleichtern.

IRLAND

In Irland sind seit 1997 beeindruckende Fortschritte in der Beschäftigungsleistung und der Arbeitsproduktivität zu verzeichnen. Die Gesamtbeschäftigungsquote ist von 56,1 % auf 65,3 % angestiegen, die Arbeitslosigkeit hat sich um nahezu zwei Drittel reduziert und die Langzeitarbeitslosigkeit ist von 5,6 % auf 1,3 % zurückgegangen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat sich erhöht, doch besteht nach wie vor ein signifikantes geschlechtsspezifisches Gefälle bei den Beschäftigungsquoten und beim Arbeitsentgelt. Der Mangel an Arbeitskräften ist weiterhin ein Problem, das jedoch durch die stärkere Zuwanderung gemildert wird. Dass es gelungen ist, Direktinvestitionen aus dem Ausland anzuziehen, hat wesentlich zum Erfolg Irlands beigetragen. Weitere positive Faktoren sind die Sozialpartnerschaft, das Steuersystem, vorteilhafte rechtliche Rahmenbedingungen und die Investitionen in Humankapital.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Irland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

dafür sorgen, dass mehr Arbeitslose und Nichterwerbstätige Zugang zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen erhalten und dass diese Maßnahmen wirken;

das Angebot an erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen vergrößern; vordringlich die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beseitigen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

eine kohärente Strategie des lebenslangen Lernens verfolgen, um den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und den Anteil der Personen, vor allem der Geringqualifizieren und der älteren Arbeitskräfte, die an einer Weiterbildung teilnehmen, zu erhöhen.

ITALIEN

Ungeachtet der schwachen Wirtschaftslage hält der seit 1997 zu beobachtende positive Trend auf dem Arbeitsmarkt an. Dennoch ist die Beschäftigungsquote nach wie vor eine der niedrigsten in der EU. Bezogen auf die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte gilt dies sogar für die EU-25. Die Arbeitslosigkeit ist in jüngster Zeit zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-15-Schnitt. Angesichts einer Arbeitslosenquote von etwa 5 % in Nord- und Mittelitalien und einer Quote von 18 % in Süditalien gilt es vordringlich, regionale Ungleichgewichte zu beseitigen. Die nicht angemeldete Beschäftigung ist nach wie vor stark ausgeprägt, wenngleich die Beschäftigungsverhältnisse von 700 000 Zuwanderern inzwischen regularisiert wurden. Der Anteil der Personen, die eine Ausbildung erfolgreich abschließen bzw. an einer Weiterbildung teilnehmen, verharrt auf einem sehr niedrigen Niveau.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Italien folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Reformen der rechtlichen Rahmenbedingungen, mit denen das Ungleichgewicht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen verringert und der Arbeitsmarktsegmentierung entgegengewirkt werden soll, genau überwachen; das System der Arbeitslosenversicherung leistungsfähiger und effizienter gestalten;

die Lohnnebenkosten insbesondere bei den Geringverdienern weiter abbauen und gleichzeitig die Haushaltskonsolidierung fortsetzen; die Überführung von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung durch Beseitigung negativer steuerlicher Anreize und durch Verbesserung der Rechtsdurchsetzungskapazität stärker fördern;

die Sozialpartner auffordern, das Lohntarifsystem in der Weise zu ändern, dass es bestehenden Unterschieden zwischen regionalen Arbeitsmärkten Rechnung trägt (siehe Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, Leitlinie 5);

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

gemeinsam mit den Regionalregierungen für den Aufbau effizienter Arbeitsverwaltungen im ganzen Land sorgen und eine Partnerschaft zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen einrichten; dafür sorgen, dass — insbesondere im südlichen Landesteil — mehr Menschen Zugang zu effizienten, auf ihren persönlichen Bedarf zugeschnittenen Dienstleistungen erhalten und an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen teilnehmen; der Lage der Jugendlichen, der Benachteiligten und der Geringqualifizierten besondere Aufmerksamkeit widmen; unverzüglich ein landesweites EDV-gestütztes Arbeitsmarktdatensystem einführen;

durch ein besseres Angebot an erschwinglichen Betreuungseinrichtungen für Kinder, insbesondere unter drei Jahren, und für sonstige abhängige Personen die Erwerbsbeteiligung von Frauen — auch in Form von Teilzeitbeschäftigung — fördern;

die konzipierte Strategie des aktiven Alterns weiter entwickeln und sicherstellen, dass durch die geplanten Reformen hinreichende Anreize dafür geschaffen werden, dass Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben und von einem frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben abgehalten werden;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

die jüngsten Reformen genau daraufhin überprüfen, ob sie das Ausbildungsniveau der Erwerbsbevölkerung heben; den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken; für eine bessere Ausrichtung der Hochschulausbildung auf den Arbeitsmarkt sorgen, um den Übergang ins Erwerbsleben zu erleichtern;

sicherstellen, dass ausreichende Anreize für das lebenslange Lernen bestehen, und gemeinsam mit den Sozialpartnern u.a. durch den effizienten Ausbau der berufsübergreifenden Fonds den Anteil der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, erhöhen.

LUXEMBURG

Die Beschäftigungsquote in Luxemburg liegt nahe am EU-Durchschnitt, bleibt jedoch hinter den EU-Zielvorgaben zurück. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin niedrig und die Langzeitarbeitslosenquote ist eine der niedrigsten in der EU.

Der Boom der späten neunziger Jahre hat jedoch nicht durchweg eine höhere Erwerbsbeteiligung bewirkt. Neue Arbeitsplätze wurden hauptsächlich durch Grenzgänger und Frauen besetzt, während die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer weiterhin sehr niedrig ist. Der Anteil der Personen, die an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen, liegt unter dem EU-15-Schnitt.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Luxemburg folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Unternehmensneugründungen und die Weiterbildung am Arbeitsplatz fördern, um neue Möglichkeiten der Arbeitsplatzschaffung zu eröffnen;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln, insbesondere für die Privatwirtschaft, und jüngste Initiativen stärken, die darauf abzielen, Arbeitskräfte durch eine entschiedene Reduzierung der Frühverrentungsregelungen länger im Erwerbsleben zu halten;

die Erwerbsbeteiligung von Personen fördern, die arbeitsfähig sind, aber Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen;

durch ein entsprechendes Dienstleistungsangebot die Vereinbarkeit von Arbeitsleben und Familienleben fördern und Frauen ermutigen, auch nach einer längeren Zeit der Nichterwerbstätigkeit auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren; die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beseitigen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

dafür sorgen, dass das Rahmengesetz über die ständige berufliche Weiterbildung tatsächlich umgesetzt wird, um die Anreize für das lebenslange Lernen zu verstärken und den Anteil der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, zu erhöhen;

das System des lebenslangen Lernens so reformieren, dass eine größere Kohärenz zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht wird, und den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken.

NIEDERLANDE

Während die Beschäftigungsquote der Frauen und der Männer in den Niederlanden deutlich über den Lissabonner Zielvorgaben liegt, ist die entsprechende Quote der Zuwanderer nach wie vor niedrig. Der Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch einen ungewöhnlich hohen Teilzeitbeschäftigungsanteil (etwa 44 % der Erwerbstätigen) und eine hohe Zahl von Personen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen. Die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte übertrifft den EU-Durchschnitt, ist jedoch noch weit entfernt von den EU-Zielvorgaben. Die Arbeitslosenquote ist seit 2001 signifikant angestiegen, bleibt jedoch eine der niedrigsten in der EU. Im Herbst 2003 haben Regierung und Sozialpartner eine Vereinbarung unterzeichnet, die u. a. ein Einfrieren der Löhne in den Jahren 2004 und 2005 beinhaltet.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass die Niederlande folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollten:

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Lohnentwicklung genau daraufhin überwachen, ob die „Herbst-Vereinbarung“ zwischen der Regierung und den Sozialpartnern eingehalten wird (siehe Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, Leitlinie 5);

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

ein systematisches Erwerbsfähigkeits-Screening der Personen, die Erwerbsunfähigkeitsleistungen beziehen, durchführen und den Erwerbsfähigen dabei helfen, sich für eine geeignete Arbeit vorzubereiten und eine entsprechende Stelle zu finden; dabei den bei den Beziehern von Erwerbsunfähigkeitsleistungen überrepräsentierten Personengruppen, z. B. Frauen unter 40 Jahren, besondere Aufmerksamkeit widmen;

den präventiven Ansatz für Erwachsene verstärken; die Effizienz von und den Zugang zu aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für Sozialhilfeempfänger und die am stärksten von Erwerbslosigkeit bedrohten Personen verbessern; die Integration der Zuwanderer erleichtern;

die Abschaffung von Frühverrentungsregelungen mit Maßnahmen koppeln, die darauf abzielen, Arbeitskräfte länger in Arbeit zu halten und insbesondere ältere Arbeitskräfte mit Qualifikationsdefiziten zur Weiterbildung zu veranlassen;

den Übergang von Teilzeitbeschäftigung zu Vollzeitbeschäftigung erleichtern; vordringlich die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beseitigen; die Erschwinglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken; die Anreize für das lebenslange Lernen verstärken und den Anteil der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten und Nichterwerbstätigen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, erhöhen.

ÖSTERREICH

Gemäß den Lissabonner Zielvorgaben hat Österreich eine hohe Gesamtbeschäftigungsquote und eine relativ hohe Frauenerwerbsquote erreicht. Die Arbeitslosenquote zählt zu den niedrigsten in der EU. Die Sozialpartnerschaft spielt eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation und der Verbesserung des Arbeitsrechts und gewährleistet eine ausgewogene Lohnentwicklung. Auffallend niedrig ist allerdings die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte. Das Beschäftigungswachstum hat sich verringert und die Arbeitslosigkeit erhöht. Der Anteil der Erwachsenen, die an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen, liegt unter dem EU-Durchschnitt. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der höchsten in der EU.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Österreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Reform des Abfindungsrechts überwachen und erforderlichenfalls ergänzen und die geplante Einführung von Arbeitslosigkeitsleistungen für Selbstständige vorantreiben, um die berufliche Mobilität zu fördern;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln, die u. a. die Abschaffung von Frühverrentungsregelungen und mehr Anreize vorsieht, ältere Arbeitskräfte, insbesondere ältere Frauen, länger im Erwerbsleben zu halten; die Auswirkungen der Rentenreform auf das effektive Erwerbsaustrittsalter und die Fortschritte in der Erreichung der nationalen Zielvorgaben überwachen;

die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles beseitigen; die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen verbessern und die Auswirkungen des bestehenden Kindergeldsystems auf das Niveau und die Qualität der Frauenbeschäftigung bewerten;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

die Anreize für die Teilnahme an einer Weiterbildung, insbesondere für Geringqualifizierte und Zuwanderer, überprüfen.

PORTUGAL

Portugal kommt den Lissabonner Zielvorgaben für die Gesamtbeschäftigung bereits sehr nahe und übertrifft, wenn auch nur geringfügig, die Zielvorgaben für die Beschäftigung von Frauen und älteren Arbeitskräften. Der jüngste Konjunkturabschwung hat zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt, doch ist die Arbeitslosenquote im EU-Vergleich weiterhin relativ niedrig. Arbeitsproduktivität, Bildungsniveau und der Zugang zur Weiterbildung sind nach wie vor auf einem besonders niedrigen Niveau. Ein großer Teil der Erwerbstätigen (mehr als 20 %) ist befristet beschäftigt. In den letzten Jahren hat eine stärkere Zuwanderung das Arbeitskräfteangebot erhöht.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Portugal folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Modernisierung der Arbeitsorganisation fördern, um die Produktivität und Arbeitsplatzqualität zu steigern;

gestützt auf das neue Arbeitsrecht unbefristete Arbeitsverträge für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer attraktiver gestalten und der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenwirken;

ein Verfahren entwickeln, das es ermöglicht, Umstrukturierungen besser zu antizipieren und zu managen;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

aktive Arbeitsmarktmaßnahmen für die Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen intensivieren und effizienter gestalten; die Bemühungen um die Integration von Zuwanderern verstärken;

die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in der Privatwirtschaft beseitigen und die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern;

eine umfassende Strategie des aktiven Alterns entwickeln und dabei Frühverrentungsanreize beseitigen, den Zugang zur Weiterbildung erleichtern und angemessene Arbeitsbedingungen gewährleisten;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

gewährleisten, dass die nationale Strategie zur Förderung des lebenslangen Lernens zu einer Anhebung des Bildungsniveaus in der gesamten Erwerbsbevölkerung führt, die Anreize für das lebenslange Lernen verstärkt und den Anteil der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, erhöht;

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und für eine bessere Ausrichtung der Hochschulausbildung auf den Arbeitsmarkt sorgen.

FINNLAND

Finnland kommt der Gesamtbeschäftigungs-Zielvorgabe nahe und übertrifft das Frauenbeschäftigungsziel. Dem Land ist es im letzten Jahrzehnt gelungen, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte deutlich anzuheben; dementsprechend liegt die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitskräfte nahe an der EU-Zielvorgabe. Die Arbeitslosenquote liegt über dem EU-Durchschnitt und ist besonders hoch in der Gruppe der jungen Menschen.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Finnland folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die Lohnnebenkosten bei den Geringverdienern senken und dabei die Solidität der öffentlichen Finanzen bewahren;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

die Auswirkungen der jüngsten Reform der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen auf die strukturelle Arbeitslosigkeit und die regionalen Ungleichgewichte überwachen; durch gezielte Maßnahmen die Aktivierung und Integration benachteiligter junger Menschen, der Menschen mit Behinderungen und der Zuwanderer erleichtern;

durch eine weiter gehende Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems Arbeitslosigkeitsfallen beseitigen;

die nationale Strategie des aktiven Alterns durch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsanreize und der Weiterbildungsmaßnahmen für gering qualifizierte und ältere Arbeitskräfte ausbauen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und die Weiterbildung der Geringqualifizierten forcieren.

SCHWEDEN

Schweden übertrifft sämtliche EU-Beschäftigungsziele, einschließlich der Ziele für die Beschäftigung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte. Die Gesamtarbeitslosenquote beträgt etwa 5 %. Es sollte weiterhin alles daran gesetzt werden, die Entstehung von Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden. Angesichts der Bevölkerungsalterung ist es angezeigt, das künftige Arbeitskräfteangebot durch Mobilisierung des Arbeitskräftepotenzials in der Gruppe der Zuwanderer, der jungen Menschen und der Langzeiterkrankten in Verbindung mit einer Stärkung der Arbeitsanreize zu sichern.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass Schweden folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

die KMU-Entwicklung insbesondere durch Verringerung der administrativen Belastung fördern;

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

durch arbeitsplatzbezogene Maßnahmen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen der zunehmenden Zahl von Langzeiterkrankungen entgegenwirken;

die noch verbleibenden Arbeitslosigkeits- und Nichterwerbstätigkeitsfallen beseitigen;

die Ergebnisse der Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt genau überwachen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss senken und den Zugang Geringqualifizierter und Nichterwerbstätiger zur Weiterbildung erleichtern; derzeit drohenden Entwicklungen — Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie Fehlqualifizierungen im Bereich der niedrigen und mittleren Qualifikationen — entgegenwirken.

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Das Vereinigte Königreich übertrifft alle Beschäftigungsquotenziele, einschließlich der Ziele für die Frauenbeschäftigung und die Beschäftigung älterer Arbeitskräfte. Ungeachtet des weltweiten Konjunkturabschwungs sind die Beschäftigungsquoten relativ stabil geblieben; die Arbeitslosigkeit liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Jedoch konzentrieren sich die Nichterwerbstätigkeit und in geringerem Maße auch die Arbeitslosigkeit auf bestimmte Bevölkerungs- und Personengruppen. Das Produktivitätsniveau, insbesondere die Stundenproduktivität, ist weiterhin relativ niedrig. Dies ist zum Teil auf das überwiegend niedrige Qualifikationsniveau der Erwerbsbevölkerung, insbesondere das niedrige Niveau der Basisqualifikationen, zurückzuführen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist weiterhin eines der ausgeprägtesten in der EU.

Die Bewertung der Taskforce „Beschäftigung“ und die im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht vorgenommene Analyse der Umsetzung der EU-Leitlinien und der Empfehlungen des Rates 2003 haben ergeben, dass das Vereinigte Königreich folgenden Maßnahmen ab sofort Vorrang einräumen sollte:

 

die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

gewährleisten, dass die Lohnentwicklung nicht der Produktivitätsentwicklung vorauseilt (siehe Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, Leitlinie 3);

 

mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

sicherstellen, dass durch eine aktive Arbeitsmarktpolitik und ein entsprechend gestaltetes Sozialleistungssystem Qualifikationsverluste vermieden und die Arbeitsplatzqualität durch Verbesserung der Arbeitsanreize und durch Förderung einer nachhaltigen Integration und der Beschäftigungsmöglichkeiten für Nichterwerbstätige und Arbeitslose gesteigert wird; der Entwicklung entgegenwirken, dass eine zunehmende Zahl von Personen Leistungen wegen Krankheit und Erwerbsunfähigkeit beziehen; den Alleinerziehenden und den Menschen, die in benachteiligten Gebieten leben, besondere Aufmerksamkeit widmen;

das Angebot und die Erschwinglichkeit von Betreuungseinrichtungen für Kinder und andere abhängige Personen verbessern, den Zugang gering verdienender teilzeitbeschäftigter Frauen zur Weiterbildung erleichtern und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen des geschlechtsspezifischen Lohngefälles zu beseitigen;

 

mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

durch nationale und regionale Qualifizierungsstrategien stärkere Anreize für das lebenslange Lernen schaffen und dadurch die Arbeitsproduktivität und die Arbeitsplatzqualität steigern; dabei den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben und Rechnen) der Erwerbsbevölkerung, der Bildungsbeteiligung und des Bildungserfolgs der 16- bis 19-Jährigen und der gering qualifizierten Arbeitnehmer, insbesondere auf Niedriglohnarbeitsplätzen, legen.

PRIORITÄTEN FÜR DIE NEUEN MITGLIEDSTAATEN

ZYPERN

Die Beschäftigungsquote liegt deutlich über dem EU-15-Schnitt; die Arbeitslosenquote ist niedrig. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte — viele von ihnen sind befristet beschäftigt — ist in den letzten Jahren als Reaktion auf Arbeitsmarkterfordernisse erheblich angestiegen.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Eine besondere Herausforderung für Zypern besteht darin, die Innovationsleistung zu steigern und den Dienstleistungssektor zu diversifizieren.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Zwar liegt die Erwerbsbeteiligung der Frauen über dem EU-Durchschnitt, doch kann noch mehr getan werden, um geschlechtsspezifische Defizite zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten die Betreuungseinrichtungen verbessert, die Weiterbildungsbeteiligung der Frauen erhöht und die Attraktivität der Teilzeitbeschäftigung gesteigert werden.

Ausländische Arbeitskräfte, die in Zypern überwiegend einer befristeten Beschäftigung nachgehen, machen einen großen Teil der Erwerbstätigen aus. Es ist deshalb angezeigt, die Politik in Bezug auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte zu überprüfen, sowohl in Bezug auf deren Beitrag zur Arbeitsmarktflexibilität als auch in Bezug auf die Rechte und Beschäftigungsmöglichkeiten von Zuwanderern.

Präventive und aktive Arbeitsmarktmaßnahmen sollten intensiviert werden, um stärker auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen und den Erfordernissen der Arbeitslosen und der Menschen mit Behinderungen sowie der älteren Arbeit Suchenden und der Frauen besser Rechnung zu tragen. Vorrangig sind auch der Ausbau und die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Im Rahmen der seit dem Jahr 2000 laufenden Neuordnung des Bildungssystems muss Zypern eine umfassende Strategie des lebenslangen Lernens entwickeln. Dies dürfte dazu beitragen, den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken, die Verknüpfung zwischen Primärschulbildung und weiterführender Bildung zu verbessern und die Anzahl der Personen, die an einer Weiterbildung teilnehmen, zu erhöhen.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Die Beschäftigungsquote in der Tschechischen Republik liegt geringfügig über dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosigkeit liegt nahe am EU-15-Schnitt, ist seit Mitte der 90er-Jahre jedoch allmählich angestiegen. Die Beschäftigungsquote bei älteren Arbeitskräften ist nahe am EU-Durchschnitt, ist jedoch, insbesondere bei Frauen, aufgrund des geringen Regelrentenalters, niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind erheblich.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

In der Weiterführung ihrer Strategie des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums muss die Tschechische Republik darauf achten, dass die Lohnentwicklung nicht der Produktivitätsentwicklung vorauseilt.

Die vergleichsweise hohe Steuerbelastung der Arbeit und die Lohnnebenkosten hemmen das Beschäftigungswachstum und lassen gering qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Arbeitsmarkt in das Sozialleistungssystem und/oder in die nicht angemeldete Beschäftigung abdriften. Eine konsequente Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems sollte deshalb die Sozialleistungsabhängigkeit weiter verringern und sicherstellen, dass reguläre Beschäftigung sich lohnt.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Auch wenn die entsprechenden Quoten über dem EU-Durchschnitt liegen, sollte dennoch vorrangig angestrebt werden, die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte weiter anzuheben. Einen wichtigen Beitrag hierzu könnten stärkere Anreize für die Teilzeitbeschäftigung leisten.

Die Bemühungen zur Integration der am stärksten benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt müssen intensiviert werden. Prag ausgenommen, gilt dies für das gesamte Land und besonders für die Roma. Erforderlich sind präventive und aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, kombiniert mit Antidiskriminierungsmaßnahmen, eine massive Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Förderung des Unternehmertums und der Arbeitsplatzschaffung. Vorrangig zu betreiben ist ferner die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Im Rahmen der vor kurzem eingeleiteten Maßnahmen zur Humanressourcenentwicklung gilt es, zur Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung und der beruflichen und geografischen Mobilität den Anteil der Personen, die eine Hochschulausbildung absolvieren bzw. an einer Weiterbildung teilnehmen, generell und vor allem bei den Geringqualifizierten anzuheben.

ESTLAND

Die Beschäftigungsquote in Estland liegt leicht unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosenquote ist in den letzten Jahren zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin über dem EU-Durchschnitt. Darüber hinaus ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen noch hoch. Estland wird voraussichtlich stark betroffen sein vom Rückgang der Erwerbsbevölkerung als Folge des demografischen Wandels.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Mehr Arbeitsplätze könnten durch Absenkung der Steuerbelastung der Arbeit, insbesondere bei den Geringverdienern, sowie durch Maßnahmen zur Diversifizierung der Arbeitsverhältnisse und der Arbeitszeitregelungen geschaffen werden. Dies sollte Hand in Hand gehen mit Bemühungen, das Steuersystem zu verbessern und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu überführen. Auch ist wichtig, dass die Lohnentwicklung nicht der Produktivitätsentwicklung vorauseilt.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

In Anbetracht der rasch abnehmenden Erwerbsbevölkerung sollte Estland die Nichterwerbstätigkeit eindämmen und mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und in Arbeit halten. Dabei sollte Estland weiterhin vor allem die Erwerbsbeteiligung der Frauen, der älteren Arbeitskräfte und der Geringqualifizierten anheben.

Zur Ergänzung des vor kurzem verabschiedeten Arbeitslosenversicherungsgesetzes erscheint es unerlässlich, zur Unterstützung der aktiven Arbeitsuche die aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen zu intensivieren, den Zugang der Arbeitslosen zur Weiterbildung zu erleichtern und einen zunehmend integrativen Arbeitsmarkt zu schaffen. Zudem sollten die öffentlichen Arbeitsverwaltungen mehr Mittel erhalten. Besondere Aufmerksamkeit ist den benachteiligten Menschen zu widmen, zum Beispiel den Langzeitarbeitslosen, den jungen Menschen, den Menschen mit Behinderungen und den älteren Arbeit Suchenden. Besonders schwerwiegende Risikofaktoren sind die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und die mangelnde Beherrschung der Landessprache.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Um einer Fehlqualifizierung vorzubeugen, sollte Estland den Zugang aller Arbeitnehmer, insbesondere der Geringqualifizierten, zur Weiterbildung erleichtern. Besonders gilt es, den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und generell die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu steigern. Unerlässlich ist ferner der Aufbau eines Systems des lebenslangen Lernens.

UNGARN

Die Gesamtbeschäftigungsquote in Ungarn ist niedrig, wozu insbesondere die niedrigen Quoten in der Gruppe der Geringqualifizierten, der benachteiligten Personen, der Frauen und der älteren Arbeitskräfte beitragen. Dabei liegt die Arbeitslosigkeit jedoch deutlich unter dem EU-15-Schnitt. Die Ursache hierfür liegt in einer niedrigen Erwerbsquote, d. h. einem hohen Anteil der Nichterwerbstätigen im erwerbsfähigen Alter. Es besteht ein ausgeprägtes Arbeitsmarktungleichgewicht zwischen den zentralen und westlichen Regionen, in denen sich die „moderne Wirtschaft“ konzentriert, und dem Rest des Landes. Die regionale und sektorale Mobilität ist niedrig; Qualifikationsengpässe sind Ausdruck des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und der unzureichenden Ausrichtung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung auf die Arbeitsmarkterfordernisse.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Die steuerliche Belastung der Arbeit ist nach wie vor hoch; sie hemmt die Arbeitsplatzschaffung und trägt wahrscheinlich nicht unwesentlich zur Verbreitung der nicht angemeldeten Beschäftigung bei. In Anbetracht der jüngsten Verlangsamung des Wirtschaftswachstums sind weitere Anstrengungen erforderlich, um in Abstimmung mit den Sozialpartnern eine beschäftigungsfreundlichere Lohnentwicklung herbeizuführen. Motor dieser Lohnentwicklung sind die relativ wettbewerbsstarken Wirtschaftssektoren, und diese Entwicklung ist der Arbeitsplatzschaffung in den schwächeren Wirtschaftssektoren nicht unbedingt förderlich.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Die gesundheitliche Verfassung der Arbeitnehmer ist Besorgnis erregend, was die geringe Erwerbsbeteiligung zum Teil erklären mag. Um hier Abhilfe zu schaffen, gilt es, die Arbeitsbedingungen sowie die präventive und heilende Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Reform der Sozialleistungssysteme, die Leistungen bei Krankheit eingeschlossen, sollte weitergeführt werden, um zu bewirken, dass Arbeit lohnt und die nicht angemeldete Beschäftigung eingedämmt wird.

Begleitet werden sollte dies von einer flexibleren und familienfreundlicheren Arbeitsorganisation, einschließlich einer höheren Attraktivität der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere für Frauen und ältere Arbeitskräfte. Erforderlich ist ferner eine Intensivierung der präventiven und aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen für die Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen, vor allem in den am stärksten benachteiligten Regionen. Voraussetzung hierfür ist eine moderne öffentliche Arbeitsverwaltung, die die berufliche und geografische Mobilität unterstützt. Im Rahmen der Integrationsstrategie gilt es, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Roma zu verbessern.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Die Bemühungen um die Entwicklung von Strategien des lebenslangen Lernens sollten fortgesetzt werden und Maßnahmen umfassen, mit denen die Anzahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss gesenkt, ein gleichberechtigter Zugang zur Hochschulausbildung gewährleistet und dafür gesorgt wird, dass mehr Menschen, insbesondere Geringqualifizierte und benachteiligte Gruppen, Zugang zur Weiterbildung erhalten. Das Bildungswesen muss effizienter und flexibler werden, damit es sich besser auf den Qualifikationsbedarf des Arbeitsmarktes einstellen kann.

LITAUEN

Die Beschäftigungsquote in Litauen ist in letzter Zeit geringfügig angestiegen, bleibt jedoch deutlich unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosenquote ist erheblich zurückgegangen, liegt jedoch weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Der Beschäftigungsanteil des Dienstleistungssektors ist weiterhin vergleichsweise niedrig und sollte angehoben werden. Die steuerliche Belastung der Arbeit wurde zwar abgebaut, doch ist sie bei den Geringverdienern nach wie vor relativ hoch und hemmt die Arbeitsplatzschaffung. Die Sozialpartner haben die wichtige Funktion, die Umstrukturierung zu antizipieren und zu deren Bewältigung beizutragen.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass sich Arbeit für alle lohnt

Gestützt auf die Reform des Sozialhilfesystems und weitere Maßnahmen mit dem Ziel, Arbeit lohnend zu machen, gilt es jetzt vor allem, die aktive Arbeitsmarktpolitik zu intensivieren, um Arbeitslose und Nichterwerbstätige wieder in Arbeit zu bringen. Zu diesem Zweck sollte man vor allem darauf hinarbeiten, dass der Zugang zur Ausbildung erleichtert, die Arbeitsuche, einschließlich der beruflichen Mobilität, unterstützt und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisiert werden.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Arbeitskräfte ist zwar im EU-Vergleich relativ hoch, doch könnte die Beseitigung von Hindernissen für die Teilzeitbeschäftigung zu einer weiteren Anhebung des Beschäftigungsniveaus beitragen.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Erhebliche Anstrengungen sind erforderlich, um das lebenslange Lernen weiterzuentwickeln und dabei insbesondere das Bildungssystem weiter zu modernisieren, den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und die Anzahl der Personen, vor allem der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, zu erhöhen. Die Arbeitgeber tragen nur wenig zur Ausbildung und zur beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer bei.

LETTLAND

Ein starkes Wirtschaftswachstum hat Lettland in den letzten zwei Jahren auch ein starkes Beschäftigungswachstum beschert. Dennoch liegt die Gesamtbeschäftigungsquote weiterhin unter dem EU-15-Schnitt. Die Arbeitslosigkeit liegt über dem EU-15-Schnitt und ist gekennzeichnet durch starke regionale Schwankungen. In Riga bestehen ein Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, gilt es vor allem, den Dienstleistungssektor weiterzuentwickeln, insbesondere in den benachteiligten Regionen, und gegen die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorzugehen. Das große Ausmaß der irregulären Beschäftigung mindert das Sozialversicherungsbeitragsaufkommen und führt zu einer hohen Steuerbelastung der Arbeit.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Die Mindestlohnregelung und das Steuer- und Sozialleistungssystem sollten so gestaltet werden, dass es für die Menschen attraktiv wird, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Insbesondere gilt es, Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu halten.

Zu diesem Zweck sind die aktiven und präventiven Maßnahmen für Arbeitslose zu intensivieren, insbesondere die Unterstützung der Arbeitsuche, des Unternehmertums, der geografischen Mobilität und des Zugangs zur Weiterbildung. Die Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen ist dabei eine vorrangige Aufgabe. Ein weiterer Schwerpunkt muss sein, den Arbeitsmarkt integrativer zu gestalten und vor allem den jungen Menschen und den Geringqualifizierten fairere Bedingungen zu bieten. Besonders hohe Risikofaktoren sind die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit und die mangelnde Beherrschung der Landessprache.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Eine besondere Herausforderung für Lettland besteht darin, Qualifikationsdefizite und Fehlqualifizierungen zu überwinden. Zu diesem Zweck gilt es, den Zugang zur allgemeinen Bildung zu verbessern, den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und die Anzahl der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, zu erhöhen. Dies sollte Bestandteil einer Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens sein.

MALTA

Die Beschäftigungsquote in Malta ist im EU-15-Vergleich sehr niedrig. Dies gilt insbesondere für die Quote bei den älteren Arbeitskräften. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist die niedrigste in der EU-25: nur ein Drittel der Frauen im Erwerbsalter ist erwerbstätig. Die Arbeitslosigkeit hat in den letzten zwei Jahren leicht zugenommen, liegt jedoch weiterhin unter dem EU-15-Schnitt.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Eine der größten Herausforderungen für Malta ist die Durchführung seines Privatisierungsprogramms; dabei gilt es, die Arbeitskräfte erforderlichenfalls andernorts einzusetzen und die administrative und steuerliche Belastung der Arbeit schrittweise abzubauen. In diesem Zusammenhang wird es wichtig sein, das geänderte Unternehmensförderungsgesetz umzusetzen und dessen Auswirkungen zu überwachen.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Die größte beschäftigungspolitische Aufgabe für Malta besteht darin, durch Anhebung der Beschäftigungsquote der Frauen das Arbeitskräfteangebot zu erweitern. Gestützt auf das überarbeitete Gesetz über die Beschäftigungsbedingungen muss die Erwerbsbeteiligung der Frauen in der regulären Wirtschaft weiter angehoben werden. Erheblich dazu beitragen würde ein besseres Kinderbetreuungsangebot.

Als vorrangig ist ferner die Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems anzusehen, denn der Unterschied zwischen Mindestlohn und Sozialleistungsniveau ist zu gering, um ausreichende Arbeitsanreize zu bieten. Eine solche Reform würde auch dazu beitragen, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu überführen.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Das niedrige Bildungsniveau der Erwerbstätigen und Fehlqualifizierungen sind Besorgnis erregend. Besonders bedenklich sind dabei der hohe Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss, das stark verbreitete Analphabetentum und der hohe Anteil der gering qualifizierten Arbeitskräfte. Vorrangig gilt es deshalb, das allgemeine Bildungsniveau anzuheben, den Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss zu senken und die Anzahl der Personen, insbesondere der Geringqualifizierten, die an einer Weiterbildung teilnehmen, anzuheben. Dabei sollten die Bemühungen fortgesetzt werden, die Sozialpartner in die Entwicklung eines besser strukturierten Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung einzubinden.

POLEN

Die Beschäftigungsquote in Polen zählt zu den niedrigsten in der EU-25. In den letzten vier Jahren hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Besonders niedrig sind die Beschäftigungsquoten der Frauen, der älteren Arbeitskräfte, der jungen Menschen und der Geringqualifizierten. Mit etwa 20 % ist die Arbeitslosenquote die höchste seit Beginn der wirtschaftlichen Umstrukturierung und gleichzeitig die höchste in der EU-25.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Von besonderer Bedeutung, insbesondere im Kontext der Umstrukturierung, sind Maßnahmen zur Schaffung eines beschäftigungsfreundlicheren Umfelds und zur Unterstützung des Unternehmertums.

Anknüpfend an die jüngsten Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitskosten bei den Geringqualifizierten und den jungen Menschen sollte das Steuer- und Sozialleistungssystem dahin gehend reformiert werden, dass die hohe Steuerbelastung der Arbeit generell reduziert wird, insbesondere am unteren Ende der Lohnskala. Dies würde auch dazu beitragen, die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit einzudämmen.

Die Sozialpartner haben die wichtige Aufgabe, nicht nur eine beschäftigungsfreundliche Lohnentwicklung zu unterstützen, sondern auch aktiv den Wandel auf Unternehmensebene und die Arbeitsmobilität zu fördern.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Im Rahmen seiner Bemühungen, effiziente Partnerschaften für Beschäftigung auf lokaler Ebene einzurichten und die aktive Arbeitsmarktpolitik weiterzuentwickeln, sollte Polen die Einrichtung der neuen öffentlichen Arbeitsverwaltungen beschleunigen und diese Verwaltungen in Bezug auf Finanzmittel, Belegschaft, Ausbildungsstand und technische Ausrüstung angemessen ausstatten.

Weiterhin gilt es, die Reform der verschiedenen Sozialleistungssysteme, einschließlich der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und der Sozialhilfe, in der Absicht voranzutreiben, die aktive Arbeitsuche und die Wiedereingliederung zu fördern. Benachteiligte junge Menschen verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Die Beseitigung von Hindernissen für die Teilzeitbeschäftigung würde gleichfalls dazu beitragen, Frauen und älteren Arbeitskräften neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Im Rahmen der Entwicklung einer kohärenten Strategie des lebenslangen Lernens ist es wichtig, zu gewährleisten, dass das System der allgemeinen und beruflichen Bildung Neuzugängen zum Arbeitsmarkt das Rüstzeug mitgibt, das es ihnen ermöglicht, auf einem von strukturellem Wandel gekennzeichneten Arbeitsmarkt zu bestehen. Ein gleichberechtigter Zugang zur Bildung und eine effizientere und qualitativ höherwertige Ausbildung sind dabei besonders wichtige Faktoren. Wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwirklichung der Strategie des lebenslangen Lernens sind stärkere Anreize, in die Weiterbildung zu investieren und den Zugang zur Weiterbildung zu erleichtern, sowie ein entsprechendes Engagement der Sozialpartner.

SLOWENIEN

Die Beschäftigungsquote in Slowenien liegt leicht unter dem EU-15-Schnitt; besonders niedrig ist die Quote der älteren Arbeitskräfte. Die Arbeitslosenquote liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Die Wechselwirkung zwischen dem Mindestlohn und den verschiedenen Komponenten der steuerlichen Belastung der Arbeit sollte daraufhin überprüft werden, wie sich die Erwerbsbeteiligung erhöhen und die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit eindämmen lässt. Dabei gilt es weiterhin, flexible Arbeitsformen zu fördern und gleichzeitig ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu wahren.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Die Anhebung der Erwerbsbeteiligung der über 55-Jährigen hat für Slowenien eindeutig Priorität. Dementsprechend sollte die Frühverrentung eingeschränkt werden, unter Wahrung der Kohärenz zwischen der Reform des Steuer- und des Sozialleistungssystems (z. B. Maßnahmen zur Verminderung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit und zur Rentenreform), um flexible Arbeitsformen und den Zugang von älteren Arbeitskräften zur Weiterbildung zu fördern.

Damit Arbeit sich lohnt, sollten die Wechselwirkungen zwischen Arbeitslosigkeit, Sozialleistungen und Mindestlohn daraufhin überprüft werden, wie sich stärkere Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der regulären Wirtschaft schaffen lassen.

Die öffentliche Arbeitsverwaltung hat ein umfassendes Modell zur Umsetzung des präventiven Ansatzes entwickelt, doch wäre es erforderlich, die Bediensteten der öffentlichen Arbeitsverwaltung besser darin zu schulen, wie man die am schwersten Vermittelbaren bei der Arbeitsuche wirksam unterstützt. Die privaten Arbeitsvermittlungen und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen sollten enger zusammenarbeiten.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Anknüpfend an die jüngsten Fortschritte und Initiativen bei der Entwicklung des lebenslangen Lernens gilt es jetzt, den Anteil der Erwachsenen, die an der beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen, anzuheben. Voraussetzung hierfür sind angemessene Ressourcen und Anreize für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in die Weiterbildung zu investieren, sowie eine klare Definition der Aufgaben aller Beteiligten. Eine große Herausforderung ist dabei die Verringerung des Anteils der Jugendlichen ohne Schulabschluss.

SLOWAKEI

Die Gesamtbeschäftigungsquote in der Slowakei ist im EU-15-Vergleich niedrig. Die Arbeitslosigkeit nimmt zwar ab, ist aber weiterhin sehr hoch, wobei insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit auffällt. Die Beschäftigungsquote der Frauen ist niedrig und diejenige der jungen Menschen, der Geringqualifizierten und der älteren Arbeitskräfte (insbesondere bei Frauen) besonders niedrig. Die regionalen Ungleichgewichte sind ausgeprägt.

 

Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen steigern

Die zum größten Teil durch Sozialversicherungsbeiträge bedingte hohe Abgabenbelastung der Arbeit muss weiter verringert werden. Die Sozialpartner sollten angehalten werden, die vertraglichen Arbeitsverhältnisse und die Arbeitszeitregelungen zu diversifizieren (z. B. durch Beseitigung der Hindernisse für Teilzeitbeschäftigung), um mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Mobilität zu erleichtern.

 

Mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und dafür sorgen, dass Arbeit sich für alle lohnt

Es muss weiterhin wirksam darauf hingearbeitet werden, die Arbeitslosigkeits- und Nichterwerbstätigkeitsfallen zu beseitigen und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung zu überführen, indem die laufenden Reformen des Steuer- und Sozialleistungssystems fortgeführt werden. Die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Reformen sollten genau überwacht werden.

Neben den Bemühungen, die darauf ausgerichtet sind, dass Arbeit sich lohnt, gilt es weiterhin in erster Linie, die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitskräfte zu erhöhen, und zwar durch Umsetzung der Arbeitsrechts- und Rentenreform, flexiblere Arbeitsformen und Förderung der Teilzeitbeschäftigung. Dies könnte auch zu einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Frauen beitragen.

Die derzeit geringen finanziellen Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik müssen aufgestockt werden, um die Zahl der Teilnehmer an aktiven Maßnahmen zu erhöhen. Der Arbeitsmarkt muss integrativer gestaltet und es müssen Reformen durchgeführt werden, um die aktive Arbeitssuche zu fördern. Dies erfordert eine moderne aktive Arbeitsmarktpolitik, einen leichteren Zugang der Arbeitslosen und Nichterwerbstätigen zur Weiterbildung und moderne öffentliche Arbeitsverwaltungen, die einen größeren Teil der Bevölkerung erfassen. Die Risikogruppen, z.B. Langzeitarbeitslose, junge Menschen, Menschen mit Behinderungen und ältere Arbeitskräfte, sowie die benachteiligten Regionen bedürfen nach wie vor besonderer Aufmerksamkeit. Die neuen, als vordringlich erklärten Maßnahmen zur Integration der Roma müssen rasch umgesetzt werden.

 

Mehr und effizienter in Humankapital und lebenslanges Lernen investieren

Die alarmierend hohe Arbeitslosenquote bei den jungen Menschen ist ein deutlicher Hinweis auf die Notwendigkeit, die Kluft zwischen den in der Ausbildung vermittelten Fertigkeiten und den auf dem Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen zu überbrücken. Die wirtschaftliche Umstrukturierung, die regionalen Ungleichgewichte und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage erfordern eine größere berufliche und geografische Mobilität während des gesamten Lebenszyklus.

Grundlegende Voraussetzungen für die Entwicklung einer Strategie des lebenslangen Lernens sind stärkere Anreize für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung und ein leichterer Zugang zur Weiterbildung. Es gilt, Investitionen in Humankapital zu fördern und das lebenslange Lernen durch weitere Reformen des Bildungswesens zu fördern; dabei muss überdacht werden, welche Beiträge die einzelnen Betroffenen, die Unternehmen und die Gesamtgesellschaft jeweils leisten sollten.