3.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 234/15


GEMEINSAME AKTION 2004/531/GASP DES RATES

vom 28. Juni 2004

zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, Artikel 18 Absatz 5 und Artikel 23 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 8. Dezember 2003 die Gemeinsame Aktion 2003/870/GASP (1) zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien bis zum 30. Juni 2004 angenommen.

(2)

Am 26. Januar 2004 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2004/86/GASP (2) angenommen, mit der Herr Søren JESSEN-PETERSEN zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien ernannt wurde.

(3)

Ausgehend von einer Überprüfung der Gemeinsamen Aktion 2003/870/GASP sollte das Mandat des Sonderbeauftragten verlängert werden.

(4)

Am 17. November 2003 hat der Rat Leitlinien für die Ernennung, das Mandat und die Finanzierung von Sonderbeauftragten der Europäischen Union festgelegt —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

(1)   Das in der Gemeinsamen Aktion 2003/870/GASP vorgesehene Mandat von Herrn Søren JESSEN-PETERSEN als Sonderbeauftragter der Europäischen Union (EUSR) in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wird bis zum 31. Juli 2004 verlängert.

(2)   Die Ausgaben sind ebenfalls bis zum 31. Juli 2004 anrechnungsfähig.

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 28. Juni 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. CULLEN


(1)  ABl. L 326 vom 13.12.2003, S. 39.

(2)  ABl. L 21 vom 28.1.2004, S. 30.