28.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/61


GEMEINSAMER STANDPUNKT 2004/423/GASP DES RATES

vom 26. April 2004

zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Birma/Myanmar

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 28. Oktober 1996 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 96/635/GASP betreffend Birma/Myanmar (1) angenommen; dieser wurde in der Folge durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/297/GASP betreffend Birma/Myanmar (2) ersetzt, der durch den Beschluss 2003/907/GASP des Rates (3), dessen Geltungsdauer am 29. April 2004 endet, geändert wurde.

(2)

Angesichts der gegenwärtigen politischen Lage in Birma/Myanmar, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Militärregierung mit der Demokratiebewegung keine konkreten Gespräche über einen zu nationaler Aussöhnung, Achtung der Menschenrechte und Demokratie führenden Prozess aufgenommen hat, dass Daw Aung San Suu Kyi und andere Mitglieder der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) nach wie vor inhaftiert sind und dass fortgesetzt schwere Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen sind, einschließlich des Fehlens von Maßnahmen zur Beendigung des Einsatzes von Zwangsarbeitern gemäß den im Bericht der Hochrangigen Gruppe der Internationalen Arbeitsorganisation von 2001 enthaltenen Empfehlungen, hält der Rat es für notwendig, die Maßnahmen aufrecht zu erhalten, die mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2003/297/GASP gegen das Militärregime in Birma/Myanmar sowie gegen diejenigen, die den größten Nutzen aus dem Missbrauch der Staatsgewalt ziehen, und diejenigen, die den zu nationaler Aussöhnung, Achtung der Menschenrechte und Demokratie führenden Prozess aktiv behindern, getroffen wurden.

(3)

Dementsprechend sollte das Verbot der Visumerteilung und das Einfrieren von Guthaben in seinem derzeitigen Umfang aufrechterhalten werden, um Mitglieder des Militärregimes, die Streit- und Sicherheitskräfte, die wirtschaftlichen Interessen des Militärregimes und andere Personen, Gruppen, Unternehmen oder Einrichtungen, die mit dem Militärregime verbunden sind und politische Maßnahmen konzipieren oder durchführen, die den Übergang von Birma/Myanmar zur Demokratie behindern, oder aus solchen Maßnahmen Nutzen ziehen, sowie deren Familien und ihnen nahe stehende Personen zu erfassen.

(4)

Die Durchführung des Verbots von Besuchen auf hoher Ebene, d. h. der Ebene Politischer Direktoren und darüber, sollte aufrechterhalten werden; Fälle, in denen die Europäische Union entscheidet, dass der Besuch unmittelbar der nationalen Aussöhnung, der Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie in Birma/Myanmar dient, bleiben davon unberührt.

(5)

Im Falle einer erheblichen Verbesserung der politischen Gesamtsituation in Birma/Myanmar wird nach der Prüfung der Entwicklungen durch den Rat nicht nur die Aussetzung dieser restriktiven Maßnahmen, sondern auch die schrittweise Wiederaufnahme der Zusammenarbeit mit Birma/Myanmar in Erwägung gezogen werden.

(6)

Die Gemeinschaft muss tätig werden, um bestimmte Maßnahmen umzusetzen —

HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN:

Artikel 1

Für die Zwecke dieses Gemeinsamen Standpunktes bezeichnet der Ausdruck „technische Hilfe“ jede technische Unterstützung im Zusammenhang mit Reparaturen, Entwicklung, Herstellung, Montage, Erprobung, Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; technische Hilfe kann in Form von Anleitung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fertigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen und schließt auch Hilfe in verbaler Form ein.

Artikel 2

Die Mitgliedstaaten erteilen weiterhin nicht die erforderliche Zustimmung zu der Entsendung von Militärpersonal für die diplomatischen Vertretungen Birmas/Myanmars in den Mitgliedstaaten, und das gesamte Militärpersonal bei ihren diplomatischen Vertretungen in Birma/Myanmar bleibt abgezogen.

Artikel 3

(1)   Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und dazugehöriger Ersatzteile, sowie von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung an bzw. nach Birma/Myanmar durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt.

(2)   Es ist untersagt,

a)

technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder andere Dienste im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern aller Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und dazugehöriger Ersatzteile, sowie von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Birma/Myanmar oder zur Verwendung in Birma/Myanmar zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern oder weiterzugeben;

b)

für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und zugehörigen Gütern sowie von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Birma/Myanmar oder zur Verwendung in Birma/Myanmar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen.

Artikel 4

(1)   Artikel 3 gilt nicht für

a)

den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von nicht-letaler militärischer Ausrüstung oder von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für die Programme der VN, der EU und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist, oder von Gütern, die für Krisenbewältigungsoperationen der EU und der VN bestimmt sind,

b)

die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit diesen Gütern,

c)

die Bereitstellung technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen Gütern,

unter der Voraussetzung, dass diese Ausfuhren vorab von der zuständigen Behörde genehmigt wurden.

(2)   Artikel 3 gilt nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die vom Personal der Vereinten Nationen, der EU, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie dazugehörigem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Birma/Myanmar ausgeführt wird.

Artikel 5

Nichthumanitäre Hilfe und Entwicklungsprogramme werden ausgesetzt. Ausnahmen können für Vorhaben und Programme gemacht werden, die soweit möglich in Absprache mit demokratischen Gruppen, einschließlich der Nationalen Liga für Demokratie, festgelegt und unter Einbeziehung dieser Gruppen durchgeführt werden:

zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie,

zur Förderung der Armutsbekämpfung und insbesondere der Deckung des Grundbedarfs der ärmsten Bevölkerungsschichten,

im Rahmen der dezentralisierten Zusammenarbeit mit lokalen Zivilbehörden und Nichtregierungsorganisationen,

zur Förderung der Gesundheitsfürsorge und der allgemeinen Bildung durch Nichtregierungsorganisationen.

Artikel 6

(1)   Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um hochrangigen Mitgliedern des Staatsrates für Frieden und Entwicklung (SPDC), Vertretern der birmanischen Fremdenverkehrsbehörden, hochrangigen Mitgliedern der Streitkräfte, der Regierung oder der Sicherheitskräfte, die politische Maßnahmen konzipieren oder durchführen, die den Übergang von Birma/Myanmar zur Demokratie behindern, oder aus solchen Maßnahmen Nutzen ziehen, sowie deren Familien die Einreise in ihr Hoheitsgebiet oder die Durchreise zu verweigern; die betreffenden Personen sind im Anhang aufgeführt.

(2)   Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

(3)   Absatz 1 berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar,

a)

wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,

b)

wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen worden ist oder unter deren Schirmherrschaft steht, oder

c)

im Rahmen eines multilateralen Abkommens, das Vorrechte verleiht und Befreiungen vorsieht.

Der Rat wird in jedem dieser Fälle ordnungsgemäß unterrichtet.

(4)   Absatz 3 gilt auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar.

(5)   Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene — einschließlich solcher, die von der Europäischen Union unterstützt werden — gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Birma/Myanmar unmittelbar gefördert werden.

(6)   Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 5 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren der Mitglieder des Rates innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Wenn von einem oder von mehreren der Mitglieder des Rates Einwand erhoben wird, kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.

(7)   In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat gemäß den Absätzen 3, 4, 5 und 6 den im Anhang genannten Personen die Einreise in sein Hoheitsgebiet oder die Durchreise durch dieses Gebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und für die davon betroffenen Personen.

Artikel 7

(1)   Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die den einzelnen Mitgliedern der Regierung von Birma/Myanmar und den mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in der Liste im Anhang aufgeführt sind, gehören, werden eingefroren.

(2)   Den im Anhang genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

(3)   Ausnahmen sind zulässig für Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen, die

a)

für Grundausgaben, u. a. für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind,

b)

ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung rechtlicher Dienste dienen,

c)

ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder

d)

für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind.

(4)   Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift — auf eingefrorenen Konten — von

a)

Zinsen und sonstigen Erträgen der eingefrorenen Konten,

b)

fälligen Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem auf diese Konten restriktive Maßnahmen Anwendung fanden,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Absatz 1 fallen.

Artikel 8

Bilaterale Besuche von hochrangigen Regierungsangehörigen (Minister und Beamte ab der Ebene Politischer Direktoren) in Birma/Myanmar sind weiterhin ausgesetzt. Der Rat kann in außergewöhnlichen Fällen beschließen, Ausnahmen von dieser Regel zu gewähren.

Artikel 9

Der Rat nimmt auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder der Kommission falls erforderlich Änderungen an der Liste im Anhang vor.

Artikel 10

Dieser Gemeinsame Standpunkt gilt für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.

Artikel 11

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am 30. April 2004 wirksam.

Artikel 12

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 26. April 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. COWEN


(1)  ABl. L 287 vom 8.11.1996, S. 1.

(2)  ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 36.

(3)  ABl. L 340 vom 24.12.2003, S. 81.


ANHANG

Verzeichnis nach Artikel 9

STAATSRAT FÜR FRIEDEN UND ENTWICKLUNG (SPDC)

Name

Amt

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Oberbefehlshaber der Streitkräfte General Than Shwe

Präsident

2.2.1933

Kyaing Kyaing

Thandar Shwe Khin

Pyone Shwe Aye

Aye Thit Shwe

Thidar Htun,

Nay Shwe Thway Aung (a) Pho La Pye,

Pho La Lon

Stellvertretender Oberbefehlshaber der Streitkräfte General Maung Aye

Vizepräsident

25.12.1937

Mya Mya San

Nandar Aye

 

General Khin Nyunt

Premierminister

11.10.1939

Khin Win Shwe (6.10.1940)

Ye Naing Win

Zaw Naing Oo

Thin Le Le Win

 

General Thura Shwe Mann

Stabschef und Koordinator für Sondereinsätze (Armee, Marine, Luftwaffe)

 

Khin Lay Thet

Toe Naing Mann (Ehefrau — Ma Zay Zin Latt)

Aung Thet Mann Ko Ko

Shwe Mann Ko Ko

 

Generalleutnant Soe Win

Erster Sekretär

 

Than Than Nwe

 

 

Generalleutnant Thein Sein

Zweiter Sekretär Generaladjutant

 

Khin Khin Win

 

 

Generalleutnant Thiha Thura Tin Aung Myint Oo

Generalquartiermeister

 

Khin Saw Hnin

 

 

Generalleutnant Kyaw Win

Chef der Ausbildung der Streitkräfte

 

San San Yee

 

 

Generalleutnant Tin Aye

Chef des militärischen Beschaffungswesens und Leiter der UMEH

 

Kyi Kyi Ohn

 

 

Generalleutnant Ye Myint

Chef des Büros für Sondereinsätze 1 (Kachin, Chin, Sagaing, Magwe, Mandalay)

 

Tin Lin Myint (25.1.1947)

Theingi Ye Myint

Aung Zaw Ye Myint

Kay Khaing Ye Myint

 

Generalleutnant Aung Htwe

Chef des Büros für Sondereinsätze 2 (Kayah, Shan)

 

Khin Hnin Wai

 

 

Generalleutnant Khin Maung Than

Chef des Büros für Sondereinsätze 3 (Pegu, Rangoon, Irrawaddy, Arakan)

 

Marlar Tint

 

 

Generalleutnant Maung Bo

Chef des Büros für Sondereinsätze 4 (Karen, Mon, Tenasserim)

 

Khin Lay Myint

 

 


REGIONALE BEFEHLSHABER

Name

Kommandobereich

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Generalmajor Myint Swe

Rangoon

 

Khin Thet Htay

 

 

Generalmajor Ye Myint

Befehlshaber Mitte — Division Mandalay

 

Myat Ngwe

 

 

Generalmajor Thar Aye

Befehlshaber Nordwest — Division Sagaing

 

Wai Wai Khaing

 

 

Generalmajor Maung Maung Swe

Befehlshaber Nord — Staat Kachin

 

Tin Tin Nwe

Ei Thet Thet Swe

Kaung Kyaw Swe

 

Generalmajor Myint Hlaing

Befehlshaber Nordost — Staat Shan (Norden)

 

Khin Thant Sin

 

 

Generalmajor Khin Zaw

Befehlshaber Triangle — Staat Shan (Osten)

 

Khin Pyone Win

Kyi Tha Khin Zaw

Su Khin Zaw

 

Generalmajor Khin Maung Myint

Befehlshaber Ost — Staat Shan (Süden)

 

Win Win Nu

 

 

Generalmajor Thura Myint Aung

Befehlshaber Südost — Staat Mon

 

Than Than Nwe

 

 

Brigadegeneral Ohn Myint

Befehlshaber Küste — Division Tenasserim

 

Nu Nu Swe

 

 

Brigadegeneral Ko Ko

Befehlshaber Süd — Division Pegu

 

Sat Nwan Khun Sum

 

 

Generalmajor Soe Naing

Befehlshaber Südwest — Division Irrawaddy

 

Tin Tin Latt

 

 

Generalmajor Maung Oo

Befehlshaber West — Staat Arakan

 

Nyunt Nyunt Oo

 

 


STELLVERTRETENDE REGIONALE BEFEHLSHABER

Name

Kommandobereich

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Oberst Wai Lwin

Rangoon

 

Swe Swe Oo

Wai Phyo, Lwin Yamin

 

Brigadegeneral Nay Win

Mitte

 

Nan Aye Mya

 

 

Oberst Tin Maung Ohn

Nordwest

 

 

 

 

Brigadegeneral San Tun

Nord

 

Tin Sein

 

 

Brigadegeneral Hla Myint

Nordost

 

Su Su Hlaing

 

 

Brigadegeneral Myint Swe

Triangle

 

Mya Myo Ohn

Khin Mya Mya, Wut Hmone Swe (Ehemann — Soe Thu)

 

Oberst Ain Myint

Ost

 

 

 

 

Brigadegeneral Myo Hla

Südost

 

Khin Hnin Aye

 

 

Oberst Hone Ngaing

Küste

 

 

 

 

Brigadegeneral Thura Maung Ni

Süd

 

Nan Myint Sein

 

 

Brigadegeneral Tint Swe

Südwest

 

Khin Thaung

Ye Min (a) Ye Kyaw Swar Swe (Ehefrau — Su Mon Swe)

 

Oberst Tin Hlaing

West

 

 

 

 


MINISTER

Name

Amt

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

U Than Shwe

Amt des Ministerpräsidenten

 

Yin Yin Mya

 

 

Generalmajor Thein Swe

Amt des Ministerpräsidenten

 

Myo Theingi

 

 

Generalmajor Nyunt Tin

Minister für Landwirtschaft und Bewässerung

 

Khin Myo Oo

Kyaw Myo Nyunt

Thu Thu Ei Han

 

Brigadegeneral Pyi Sone

Minister für Handel

 

Aye Pyai Wai Khin

Kalyar Pyay Wai Shan,

Pan Thara Pyay Shan

 

Generalmajor Saw Tun

Minister für Bauwesen

 

Myint Myint Ko

 

 

Generalmajor Htay Oo

Minister für Kooperativen

 

Ni Ni Win

 

 

Generalmajor Kyi Aung

Minister für Kultur

 

Khin Khin Lay

 

 

U Than Aung

Minister für Bildung

 

Win Shwe

 

 

Generalmajor Tin Htut

Minister für Elektrizitä

 

Tin Tin Nyunt

 

 

Brigadegeneral Lun Thi

Minister für Energie

 

Khin Mar Aye

Mya Sein Aye

Zin Maung Lun (Ehefrau — Zar Chi Ko)

 

Generalmajor Hla Tun

Minister für Finanzen und Staatseinnahmen

 

Khin Than Win

 

 

U Win Aung

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

 

San Yon

Su Nyein Aye,

Thaung Su Nyein (Ehefrau — Su Su Soe Nyunt)

 

Brigadegeneral Thein Aung

Minister für Forstwirtschaft

 

Khin Htay Myint

 

 

Prof. Dr. Kyaw Myint

Minister für Gesundheit

 

Nilar Thaw

 

 

Oberst Tin Hlaing

Minister des Inneren

 

Khin Hla Hla

 

 

Generalmajor Sein Htwa

Minister für Einwanderung und Bevölkerung sowie Minister für Soziales, Fürsorge und Wiederansiedlung

 

Khin Aye

 

 

U Aung Thaung

Minister für Industrie I

 

Khin Khin Yi

Nay Aung,

Pyi Aung

 

Generalmajor Saw Lwin

Minister für Industrie II

 

Moe Moe Myint

 

 

Brigadegeneral Kyaw Hsan

Minister für Information

 

Kyi Kyi Win

 

 

U Tin Win

Minister für Beschäftigung

 

Khin Nu

May Khin Tin Win Nu

 

Brigadegeneral Maung Maung Thein

Minister für Viehzucht und Fischerei

 

Myint Myint Aye

 

 

Brigadegeneral Ohn Myint

Minister für den Bergbau

 

San San

Maung Thet Naing Oo,

Maung Min Thet Oo

 

U Soe Tha

Minister für staatliche Planung und Wirtschaftsentwicklung

 

Kyu Kyu Win

Kyaw Myat Soe (Ehefrau — Wei Wei Lay)

 

Oberst Thein Nyunt

Minister für Fortschritte in den Grenzgebieten, nationale Bevölkerungsgruppen und Entwicklungsangelegenheiten

 

Kyin Khaing

 

 

Generalmajor Aung Min

Minister für Eisenbahnverkehr

 

Wai Wai Thar

 

 

Brigadegeneral Thura Myint Maung

Minister für religiöse Angelegenheiten

 

 

Aung Kyaw Soe (Ehefrau — Su Su Sandi),

Zin Myint Maung

 

U Thaung

Minister für Wissenschaft und Technik

 

May Kyi Sein

 

 

Brigadegeneral Thura Aye Myint

Minister für Sport

 

Aye Aye

Nay Linn

 

Brigadegeneral Thein Zaw

Minister für Telekommunikations-, Post- und Telegrafendienste sowie Minister für Hotels und Fremdenverkehr

 

Mu Mu Win

 

 

Generalmajor Hla Myint Swe

Minister für Verkehr

 

San San Myint

 

 


STELLVERTRETENDE MINISTER

Name

Amt

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Brigadegeneral Khin Maung

Stellvertr. Minister für Landwirtschaft und Bewässerung

 

 

 

 

U Ohn Myint

Stellvertr. Minister für Landwirtschaft und Bewässerung

 

Thet War

 

 

Brigadegeneral Aung Tun

Stellvertr. Minister für Handel

 

 

 

 

Brigadegeneral Myint Thein

Stellvertr. Minister für Bauwesen

 

Mya Than

 

 

Brigadegeneral Soe Win Maung

Stellvertr. Minister für Bildung

 

Myint Myint Wai

 

 

Brigadegeneral Khin Maung Win

Stellvertr. Minister für Verteidigung

 

 

 

 

Generalmajor Aung Hlaing

Stellvertr. Minister für Verteidigung

 

 

Soe San

 

U Myo Nyunt

Stellvertr. Minister für Bildung

 

 

 

 

Oberst Aung Myo Min

Stellvertr. Minister für Bildung

 

 

 

 

U Myo Myint

Stellvertr. Minister für Elektrizität

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Htay

Stellvertr. Minister für Energie

 

 

 

 

Oberst Hla Thein Swe

Stellvertr. Minister für Finanzen und Staatseinnahmen

 

 

 

 

U Kyaw Thu

Stellvertr. Minister für Auswärtige Angelegenheiten

15.8.1949

Lei Lei Kyi

 

 

U Khin Maung Win

Stellvertr. Minister für Auswärtige Angelegenheiten

 

Khin Swe Soe (Generaldirektorin im Ministerium für Kooperativen)

Khin Swe Win Ko, Myo Zin, Myo Htwe

 

Brigadegeneral Tin Naing Thein

Stellvertr. Minister für Forstwirtschaft

 

 

 

 

Prof. Dr. Mya Oo

Stellvertr. Minister für Gesundheit

 

Tin Tin Mya

Dr. Tun Tun Oo (26.7.1965),

Dr. Mya Thuzar (23.9.1971),

Mya Thidar (10.6.1973),

Mya Nandar (29.5.1976)

 

Brigadegeneral Phone Swe

Stellvertr. Minister für Inneres

 

 

 

 

Brigadegeneral Aye Myint Kyu

Stellvertr. Minister für Hotels und Fremdenverkehr

 

Khin Swe Myint

 

 

U Maung Aung

Stellvertr. Minister für Einwanderung und Bevölkerung

 

 

 

 

Brigadegeneral Thein Tun

Stellvertr. Minister für Industrie I

 

 

 

 

Brigadegeneral Kyaw Win

Stellvertr. Minister für Industrie I

 

 

 

 

Oberstleutnant Khin Maung Kyaw

Stellvertr. Minister für Industrie II

 

Mi Mi Wai

 

 

Brigadegeneral Aung Thein

Stellvertr. Minister für Information

 

Tin Tin Nwe

 

 

U Thein Sein

Stellvertr. Minister für Information

 

Khin Khin Wai

Thein Aung Thaw (Ehefrau Su Su Cho)

 

Brigadegeneral Win Sein

Stellvertr. Minister für Beschäftigung

 

 

 

 

U Aung Thein

Stellvertr. Minister für Viehzucht und Fischerei

 

 

 

 

U Myint Thein

Stellvertr. Minister für Bergbau

 

Khin May San

 

 

Oberst Tin Ngwe

Stellvertr. Minister für Fortschritte in den Grenzgebieten, nationale Bevölkerungsgruppen und Entwicklungsangelegenheiten

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Tun

Stellvertr. Minister für Fortschritte in den Grenzgebieten, nationale Bevölkerungsgruppen und Entwicklungsangelegenheiten

 

 

May Than Tun (25.6.1970) Ehemann Ye Tun Myat

 

Thura U Thaung Lwin

Stellvertr. Minister für Eisenbahnverkehr

 

 

 

 

Brigadegeneral Thura Aung Ko

Stellvertr. Minister für religiöse Angelegenheiten

 

Myint Myint Yee

 

 

U Nyi Hla Nge

Stellvertr. Minister für Wissenschaft und Technik

 

 

 

 

Dr. Chan Nyein

Stellvertr. Minister für Wissenschaft und Technik

 

 

 

 

Brigadegeneral Kyaw Myint

Stellvertr. Minister für Soziales, Fürsorge und Wiederansiedlung

 

Khin Aye

 

 

Brigadegeneral Maung Maung

Stellvertr. Minister für Sport

 

 

 

 

U Pe Than

Stellvertr. Minister für Verkehr sowie stellvertr. Minister für Eisenbahnverkehr

 

Cho Cho Tun

 

 

Oberst Nyan Tun Aung

Stellvertr. Minister für Verkehr

 

 

 

 


EHEMALIGE REGIERUNGSMITGLIEDER

Name

Amt

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Vizeadmiral Maung Maung Khin

Stellvertr. Premierminister

23.11.1929

 

 

 

Generalleutnant Tin Tun

Stellvertr. Premierminister

28.3.1930

 

 

 

Generalleutnant Tin Hla

Stellvertr. Premierminister und Heeresminister und Generalquartiermeister

 

 

 

 

U Ko Lay

Minister im Amt des Ministerpräsidenten

 

Khin Khin

San Min,

Than Han,

Khin Thida (Ehemann: Zaw Htun Oo, zweiter Sekretär, Sohn des verstorbenen zweiten Sekretärs Generalleutnant Tin Oo)

 

U Aung San

Minister für Kooperativen

 

 

 

 

U Win Sein

Minister für Kultur

10.10.1940 Kyaukkyi

 

 

 

U Khin Maung Thein

Minister für Finanzen und Staatseinnahmen

 

Su Su Thein

Daywar Thein (25.12.1960)

Thawdar Thein (6.3.1958)

Maung Maung Thein (23.10.1963)

Khin Yadana Thein (6.5.1968)

Marlar Thein (25.2.1965)

Hnwe Thida Thien (28.7.1966)

 

Generalmajor Ket Sein

Minister für Gesundheit

 

Yin Yin Myint

 

 

U Saw Tun

Minister für Einwanderung und Bevölkerung

 

 

 

 

Oberst Thaik Tun

Stellvertr. Minister für Forstwirtschaft

 

Nwe Nwe Kyi

Myo Win Thaik

Khin Sandar Tun

Khin Nge Nge Tun

Khin Aye Shwe Zin Tun

 

Brigadegeneral D O Abel

Minister im Amt des SPDC-Präsidenten

 

Khin Thein Mu

 

 

U Pan Aung

Minister im Amt des Ministerpräsidenten

 

Nyunt Nyunt Lwin

 

 

Generalleutnant Tin Ngwe

Minister für Kooperativen

 

Khin Hla

 

 

Generalleutnant Min Thein

Minister im Amt des SPDC-Präsidenten

 

Khin Than Myint

 

 

U Aung Khin

Minister für religiöse Angelegenheiten

 

Yin Yin Nyunt

 

 

U Hset Maung

Stellvertr. Minister im Amt des SPDC-Präsidenten

 

May Khin Kyi

Set Aung

 

U Tin Tun

Stellvertr. Minister für Energie

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Tun

Stellvertr. Minister für Finanzen und Staatseinnahmen

 

 

 

 

U Soe Nyunt

Stellvertr. Minister für Kultur

 

 

 

 

U Kyaw Tin

Stellvertr. Minister für Fortschritte in den Grenzgebieten und nationale Bevölkerungsgruppen

 

 

 

 

U Hlaing Win

Stellvertr. Minister für Soziales, Fürsorge und Wiederansiedlung

 

 

 

 

U Aung Phone

Minister für Forstwirtschaft

20.11.1939

Khin Sitt Aye (14.9.1943)

Sitt Thwe Aung (10.7.1977) Ehefrau — Thin Zar Tun,

Sitt Thaing Aung (13.11.1971)

 


WEITERE AMTSTRÄGER IM FREMDENVERKEHRSBEREICH

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Oberstleutnant (i.R.) Khin Maung Latt

Generaldirektor Direktorat für Hotels und Fremdenverkehr

 

Win Kyi

Tun Mit Latt (6.2.1969)

Nyan Min Latt (29.4.1997),

Shane Min Latt (10.5.2000)

Hauptmann (i.R.) Htay Aung

Geschäftsführender Direktor Myanmar Hotels and Tourism Service

 

 

 

 


HÖHERE OFFIZIERE IM VERTEIDIGUNGSMINISTERIUM

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Konteradmiral Soe Thein

Oberbefehlshaber der Flotte

 

Khin Aye Kyi

 

 

Generalleutnant Myat Hein

Oberbefehlshaber der Luftwaffe

 

Htwe Htwe Nyunt

 

 

Hauptmann Nyan Tun

Stabschef (Flotte)

 

 

 

 

Brigadegeneral Hla Shwe

Stellvertretender Generaladjutant

 

 

 

 

Oberst Khin Soe

Stellvertretender Generaladjutant

 

 

 

 

Generalmajor Soe Maung

Chef der Militärjustiz

 

 

 

 

Brigadegeneral Thein Htaik

Generalinspizient

 

 

 

 

Generalmajor Saw Hla

Chef der Militärpolizei

 

 

 

 

Oberst Sein Lin

Direktor für Ausrüstung

 

 

 

 

Brigadegeneral Kyi Win

Direktor für Artillerie und Panzertruppen

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Sein

Leiter des Militärhospitals

 

Rosy Mya Than

 

 

Brigadegeneral Win Hlaing

Direktor für Beschaffung

 

 

 

 

Generalmajor Khin Aung Myint

Direktor für Öffentlichkeitsarbeit und psychologische Kriegsführung

 

 

 

 

Generalmajor Moe Hein

Befehlshaber, Akademie für nationale Verteidigung

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Maung

Direktor der Volksmilizen und Grenzdienste

 

 

 

 

Brigadegeneral Aung Myint

Direktor für Fernmeldewesen

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Htay

Direktor für Nachschub und Transport

 

 

 

 

Brigadegeneral Khin Maung Tint

Direktor für Sicherheitsdruck

 

 

 

 

Generalmajor Hsan Hsint

General im Amt für Personalfragen

1951

Khin Ma Lay

Okkar San Sint

 

Generalmajor Win Myint

Stellvertr. Leiter der militärischen Ausbildung

 

 

 

 

Generalmajor Aung Kyi

Stellvertr. Leiter der militärischen Ausbildung

 

Thet Thet Swe

 

 

Brigadegeneral Nyan Win

Stellvertr. Leiter der militärischen Ausbildung

 

 

 

 


MITGLIEDER DES AMTS DES CHEFS DER MILITÄRISCHEN AUFKLÄRUNG (OCMI)

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Generalmajor Kyaw Win

Stellvertr. Leiter der militärischen Aufklärung

 

 

 

 

Brigadegeneral Myint Aung Zaw

Verwaltung

 

 

 

 

Brigadegeneral Hla Aung

Ausbildung

 

 

 

 

Brigadegeneral Thein Swe

Internationale Beziehungen

 

 

Sonny Myat Swe (Ehefrau — Yamin Htin Aung)

 

Brigadegeneral Kyaw Han

Wissenschaft und Technik

 

 

 

 

Brigadegeneral Than Tun

Politik und militärische Abschirmung

 

 

 

 

Oberst Hla Min

Stellvertreter

 

 

 

 

Oberst Tin Hla

Stellvertreter

 

 

 

 

Brigadegeneral Myint Zaw

Grenzsicherheit und Aufklärung

 

 

 

 

Brigadegeneral Kyaw Thein

Ethnische Gruppen/Waffenstillstand Drogenbekämpfung See- und luftgestützte Aufklärung

 

 

 

 

Oberst San Pwint

Stellvertretender Abteilungsleiter

 

 

 

 


OFFIZIERE DER STREITKRÄFTE IN FÜHRUNGSPOSITION BEI STRAFVOLLZUG UND POLIZEI

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Oberst Ba Myint

Generaldirektor der Abteilung Strafvollzug im Ministerium des Inneren

 

 

 

 


UNION SOLIDARITY AND DEVELOPMENT ASSOCIATION (USDA)

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Brigadegeneral Aung Thein Lin

Bürgermeister von Yangon und Vorsitzender des Yangon City Development Committee (YCDC) (Sekretär)

 

Khin San Nwe

Thidar Myo

 

Oberst Maung Par

Stellvertretender Bürgermeister und Stellvertretender Vorsitzender des YCDC (CEC-Mitglied)

 

Khin Nyunt Myaing

Naing Win Par

 


PERSONEN, DIE NUTZEN AUS DER WIRTSCHAFTSPOLITIK DER REGIERUNG ZIEHEN

Name

Firma

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

U Khin Shwe

Zaykabar Co.

21.01.1952

San San Kywe

Zay Zin Latt (24.3.1981) Ehemann: Toe Naing Mann,

Zay Thiha (1.1.1977)

 

U Aung Ko Win (a) Saya Kyaung

Kanbawza Bank

 

Nan Than Htwe

 

 

U Aik Tun

Asia Wealth Bank und Olympic Co.

21.10.1948

Than Win (03.12.1948)

Sandar Htun (23.8.1974)

Aung Zaw Naing (1.9.1973)

Mi Mi Khaing (17.6.1976)

 

U Tun Myint Naing (a) Steven Law

Asia World Co.

 

Ng Seng Hong

 

 

U Htay Myint

Yuzana Co.

06.02.1955

Aye Aye Maw (17.11.1957)

Eve Eve Htay Myint (12.6.1977)

Zay Chi Htay (17.2.1981)

 

U Tayza

Htoo Trading Co.

18.07.1964

Thidar Zaw (24.02.1964)

Pye Phyo Tayza (29.1.1987)

Htoo Htet Tayza (24.1.1993)

Htoo Htwe Tayza (14.9.1996)

 

U Kyaw Win

Shwe Thanlwin Trading Co.

 

 

 

 

U Win Aung

Dagon International

30.09.1953

Moe Mya Mya (28.08.1958), Yangon

Ei Hnin Pwint (a) Christabelle Aung (22.2.1981)

Thurane Aung (a) Christopher Aung (23.7.1982)

Ei Hnin Khin (a) Christina Aung (18.12.1983)

 


STAATLICHE WIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN

Name

Funktion

Geburtsdatum

Ehefrau

Kinder

Enkelkinder

Oberst Myint Aung

Geschäftsführender Direktor Myawaddy Trading Co.

 

 

 

 

Oberst Myo Myint

Geschäftsführender Direktor Bandoola Transportation Co.

 

 

 

 

Oberst (i.R.) Thant Zin

Geschäftsführender Direktor Myanmar Land and Development

 

 

 

 

Major Hla Kyaw

Direktor Myawaddy Advertising Enterprises

 

 

 

 

Oberst Aung San

Geschäftsführender Direktor Hsinmin Cement Plant Construction Project

 

 

 

 

Oberst Ye Htut

Myanmar Economic Corporation