10.12.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 365/27


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 9. November 2004

zur Erstellung eines Formulars für Anträge auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG des Rates zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 4285)

(2004/844/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

nach Anhörung des Beratenden Ausschusses nach Artikel 17 Absatz 1 der Richtlinie 2003/8/EG,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2003/8/EG ist vorgesehen, dass die Kommission ein Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe und für die Übermittlung dieser Anträge erstellt.

(2)

Das Standardformular für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten wurde mit der Entscheidung K(2003) 1829 der Kommission (2) erstellt.

(3)

Das Standardformular für Anträge auf Prozesskostenhilfe ist gemäß Artikel 16 Absatz 2 zweiter Unterabsatz der Richtlinie 2003/8/EG bis spätestens 30. November 2004 zu erstellen. Dieses Formular soll daher mit dieser Entscheidung festgelegt werden.

(4)

Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist diese Entscheidung für Dänemark ebenso wie die Richtlinie 2003/8/EG nicht bindend oder anwendbar —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Standardformular für die Einreichung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe gemäß der Richtlinie 2003/8/EG wird im Anhang festgelegt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 9. November 2004

Für die Kommission

António VITORINO

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 26 vom 31.1.2003, S. 41.

(2)  Entscheidung noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


ANHANG

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