20.11.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 344/33


BESCHLUSS DES RATES

vom 19. November 2004

über die Ernennung des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(2004/780/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 213 Absatz 1 und auf Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 3,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 126 Absatz 1 und auf Artikel 127 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Für den Zeitraum ab ihrer Ernennung bis zum 31. Oktober 2009 muss eine neue Kommission ernannt werden, der ein Staatsangehöriger eines jeden Mitgliedstaats angehört.

(2)

Der Rat in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs hat durch Beschluss vom 29. Juni 2004 Herrn José Manuel DURÃO BARROSO als die Persönlichkeit benannt, die er zum Präsidenten der Kommission zu ernennen beabsichtigt (1).

(3)

Das Europäische Parlament hat mit seiner Entschließung vom 22. Juli 2004 dieser Benennung zugestimmt.

(4)

Der Rat hat mit seinem Beschluss 2004/753/EG, Euratom (2), der den Beschluss 2004/642/EG, Euratom (3) aufhebt und ersetzt, im Einvernehmen mit dem designierten Präsidenten der Kommission die Liste der anderen Persönlichkeiten, die er zu Mitgliedern der Kommission zu ernennen beabsichtigt, angenommen.

(5)

Das Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments für den Präsidenten und die anderen Mitglieder der Kommission als Kollegium ist am 18. November 2004 ergangen.

(6)

Der Präsident und die anderen Mitglieder der Kommission können somit ernannt werden.

(7)

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine Verfassung für Europa endet das Mandat desjenigen Mitglieds der Kommission, das dieselbe Staatsangehörigkeit hat wie der künftige Außenminister der Europäischen Union, der Vizepräsident der Kommission wird —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Folgende Persönlichkeiten werden für den Zeitraum vom 22. November 2004 bis zum 31. Oktober 2009 ernannt:

als Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:

Herr José Manuel DURÃO BARROSO

als Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:

Herr Joaquín ALMUNIA AMANN

Herr Jacques BARROT

Herr Joe BORG

Herr Stavros DIMAS

Frau Benita FERRERO-WALDNER

Herr Ján FIGEĽ

Frau Mariann FISCHER BOEL

Herr Franco FRATTINI

Frau Dalia GRYBAUSKAITĖ

Frau Danuta HÜBNER

Herr Siim KALLAS

Herr László KOVÁCS

Frau Neelie KROES

Herr Markos KYPRIANOU

Herr Peter MANDELSON

Herr Charlie McCREEVY

Herr Louis MICHEL

Herr Andris PIEBALGS

Herr Janez POTOČNIK

Frau Viviane REDING

Herr Olli REHN

Herr Vladimír ŠPIDLA

Herr Günter VERHEUGEN

Frau Margot WALLSTRÖM.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am 22. November 2004 in Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 19. November 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. P. H. DONNER


(1)   ABl. L 236 vom 7.7.2004, S. 15.

(2)   ABl. L 333 vom 9.11.2004, S. 12.

(3)   ABl. L 294 vom 17.9.2004, S. 30.