29.10.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 326/45


BESCHLUSS DES RATES

vom 4. Oktober 2004

über die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

(2004/740/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (2),

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die europäische Beschäftigungsstrategie spielt die Hauptrolle bei der Umsetzung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktziele der Lissabonner Strategie. Mit der Neugestaltung der europäischen Beschäftigungsstrategie im Jahr 2003 wurde der Schwerpunkt auf die mittelfristige Orientierung und auf die Umsetzung der Gesamtheit der Empfehlungen in den beschäftigungspolitischen Leitlinien gelegt.

(2)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sollten nur alle drei Jahre komplett überarbeitet werden, während sich die Anpassungen in den dazwischen liegenden Jahren auf das erforderliche Mindestmaß beschränken sollten. Die Europäische Taskforce „Beschäftigung“ hat sich dafür ausgesprochen, die Empfehlungen zwingender zu gestalten und einen wirksameren Gebrauch von Peer-Reviews zu machen; dies sei jetzt wichtiger als weitere Änderungen der Leitlinien.

(3)

Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die beide im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2003—2004 enthalten sind, zeigen, dass die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner folgenden Maßnahmen Vorrang einräumen sollten: Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen an die veränderten Wirtschaftsverhältnisse und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt steigern; mehr Menschen auf den Arbeitsmarkt bringen und in Arbeit halten und Arbeit für alle lohnend machen, auch dadurch, dass arbeitslosen Jugendlichen der Zugang zu einer ersten Arbeitsstelle erleichtert wird und ältere Arbeitnehmer zum Verbleib in der Erwerbstätigkeit angeregt werden; mehr und effizienter in Humankapital und das lebenslange Lernen sowie in Forschung und Entwicklung, einschließlich in Kompetenzplattformen investieren; die wirksame Durchsetzung der Reformen durch bessere Governance sicherstellen, wozu auch Bemühungen gehören, die demokratische Beteiligung zu verstärken, die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit von Reformen zu überzeugen und den Zusammenhang zwischen der EU-Finanzierung, insbesondere dem ESF, und der Umsetzung der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien zu verstärken. Diese Prioritäten stehen in Einklang mit den gegenwärtigen Leitlinien und lassen sich in deren Rahmen weiterverfolgen.

(4)

Die beschäftigungspolitischen Leitlinien gelten für die neuen Mitgliedstaaten nach dem Beitritt.

(5)

Die Mitgliedstaaten sollten neben den beschäftigungspolitischen Leitlinien auch die Grundzüge der Wirtschaftspolitik in vollem Umfang umsetzen und sich in der Durchführung ihrer einschlägigen Maßnahmen vom Grundsatz der Erhaltung gesunder öffentlicher Finanzen und der makroökonomischen Stabilität leiten lassen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten im Anhang des Beschlusses 2003/578/EG des Rates vom 22. Juli 2003 über die Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (3) bleiben in Kraft und werden von den Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigt.

Geschehen zu Luxemburg am 4. Oktober 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. J. DE GEUS


(1)  Stellungnahme vom 22. April 2004 (noch nicht im Amtsblatt erschienen).

(2)  Stellungnahme vom 29. September 2004 (noch nicht im Amtsblatt erschienen).

(3)  ABl. L 197 vom 5.8.2003, S. 13.