10.7.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 240/6


BESCHLUSS DES RATES

vom 5. Juli 2004

zur Ernennung der drei Vertreter der Interessengruppen und ihrer Stellvertreter im Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit

(2004/541/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 zur Errichtung der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (1), nachstehend „Agentur“ genannt, insbesondere auf Artikel 6,

auf Vorschlag der Kommission vom 28. Mai 2004,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 6 der Verordnung gehören dem Verwaltungsrat je ein Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannte Vertreter sowie drei weitere Personen ohne Stimmrecht an, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Rat ernannt werden und jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

a)

die Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie;

b)

Verbrauchergruppen;

c)

wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit.

(2)

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Ernennung ihrer Vertreter als Mitglied des Verwaltungsrats sowie eines Stellvertreters, der das Mitglied in dessen Abwesenheit vertritt, vorzunehmen.

(3)

Damit die Agentur ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen kann, muss der Verwaltungsrat der Agentur so rasch wie möglich einsatzbereit sein —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Liste der Mitglieder und Stellvertreter, die die drei Interessengruppen im Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit vertreten, setzt sich wie folgt zusammen:

 

Mitglieder

Stellvertreter

Informations- und Kommunikationstechnologie-Industrie

Mark MacGann

Berit Svendsen

Verbrauchergruppen

Markus Bautsch

Jim Murray

Wissenschaftliche Sachverständige für die Netz- und Informationssicherheit

Kai Rannenberg

Niko Schlammberger

Geschehen zu Brüssel am 5. Juli 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. ZALM


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.