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22.6.2004 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 221/10 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 14. Juni 2004
über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina
(2004/515/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1), insbesondere auf Artikel 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“ gebilligt, in der die Einführung Europäischer Partnerschaften als eines der Mittel zur Verstärkung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses genannt ist. |
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(2) |
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Sie sieht ebenfalls vor, dass die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaften durch die im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere durch die Jahresberichte, gewährleistet wird. |
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(3) |
Die 2003 erfolgte Durchführbarkeitsstudie der Kommission und ihr Jahresbericht für 2004 enthalten eine Analyse der Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf die weitere Integration in die Europäische Union und nennen eine Reihe prioritärer Bereiche für die weiteren Arbeiten. |
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(4) |
Zur Vorbereitung auf die weitere Integration in die Europäische Union sollte Bosnien und Herzegowina einen Plan ausarbeiten, der einen Zeitplan und Einzelheiten zu den Maßnahmen enthält, die es zu diesem Zweck zu ergreifen gedenkt — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina sind gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Artikel 2
Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen überprüft.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 14. Juni 2004.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. COWEN
ANHANG
1. EINLEITUNG
Die Agenda von Thessaloniki nennt Mittel und Wege zur Intensivierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP), unter anderem durch die Einführung Europäischer Partnerschaften.
Gestützt auf den Jahresbericht der Kommission werden in der Europäischen Partnerschaft mit Bosnien und Herzegowina Aktionsprioritäten festgelegt, um die Bemühungen um eine Annäherung an die Europäische Union innerhalb eines kohärenten Rahmens zu unterstützen. Diese Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand Bosnien und Herzegowinas abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Diese Prioritäten berücksichtigen auch die politischen Verpflichtungen, die von den Behörden von Bosnien-Herzegowina eingegangen wurden, einschließlich der mittelfristigen Entwicklungsstrategie. Die Europäische Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung Bosnien und Herzegowinas.
Von Bosnien und Herzegowina wird erwartet, dass es einen Plan ausarbeitet, der einen Zeitplan enthält und in dem erläutert wird, wie das Land die Prioritäten der Europäischen Partnerschaft im Einzelnen umzusetzen gedenkt. Außerdem ist in dem Plan darzulegen, wie folgende Vorgaben umgesetzt werden sollen: die Agenda von Thessaloniki, die Prioritäten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption, die auf der Londoner Konferenz von 2002 und auf der Ministertagung im Rahmen des Forums EU-Westbalkan am 28. November 2003 in Brüssel ermittelt wurden, sowie die Maßnahmen, die jedes der westlichen Balkanländer am 5. November 2003 in Belgrad auf der Tagung vorgestellt hat, die als Folgemaßnahme zur Konferenz von Ohrid über die integrierte Grenzverwaltung stattfand.
2. GRUNDSÄTZE
Der SAP bildet in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer auch weiterhin den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs.
Die Hauptprioritäten, die für Bosnien und Herzegowina ermittelt wurden, betreffen seine Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat von Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des SAP zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und 21./22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.
3. PRIORITÄTEN
In ihrem Jahresbericht bewertet die Kommission die erzielten Fortschritte und weist darauf hin, dass das Land seine Bemühungen verstärken muss. Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass von Bosnien und Herzegowina auch tatsächlich erwartet werden kann, dass es sie in den kommenden Jahren ganz oder zu einem wesentlichen Teil umsetzt. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten.
Die in der Europäischen Partnerschaft genannten Hauptprioritäten für die Vorbereitungen Bosnien und Herzegowinas auf eine weitere Integration in die Europäische Union stützen sich auf die in der Durchführbarkeitsstudie vorgenommene Analyse und den Jahresbericht 2004.
Soweit es um Rechtsangleichung geht, ist darauf hinzuweisen, dass die Übernahme des EU-Besitzstandes allein nicht ausreicht, sondern dass auch Vorbereitungen auf seine uneingeschränkte Anwendung erforderlich sind.
3.1. KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN
Politische Lage
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Wahlvorbereitung— Bosnien und Herzegowina sollte die volle organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Kommunalwahlen 2004 übernehmen.
Wirksamere Staatsführung— Umsetzung des Ministerratsgesetzes und des Ministeriengesetzes. Einberufung von Ministerratssitzungen und Parlamentstagungen in ausreichender Regelmäßigkeit zur Gewährleistung einer zügigen Abwicklung der Regierungsgeschäfte. Gewährleistung, dass die mit dem Ministerratsgesetz von 2002 geschaffenen Staatsministerien und -institutionen ihre Tätigkeit ordnungemäß aufnehmen. Vollständige Umsetzung des „Aktionsplans für die vorrangigen Reformen“ 2003—2004 und Erstellung eines konsolidierten Regeriungsprogramms für 2004 (und die Jahre danach), in dem politische Prioritäten und Haushaltsmittel aufeinander abgestimmt sind. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Weiterverfolgung der Reformen im Bereich der Sicherheit— Umsetzung des Verteidigungsgesetzes. Annahme des Gesetzes über den Nachrichten- und Sicherheitsdienst und Beginn seiner Umsetzung.
Effizientere öffentliche Verwaltung— Weitere Anstrengungen zum Aufbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung einschließlich der Ausarbeitung eines umfassenden Aktionsplans samt Kostenschätzung für die Reform der öffentlichen Verwaltung mit einer klaren Kompetenzaufteilung (z. B. in den Bereichen Polizei und Gesundheit). Bereitstellung von Finanzmitteln für die Behörden für den öffentlichen Dienst auf Ebene des Gesamtstaats und der Entitäten und Zusammenarbeit mit ihnen. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Effizientes Justizwesen— Annahme von Rechtsvorschriften zur Einsetzung eines einzigen Hohen Rats für Justiz und Staatsanwaltschaft für Bosnien und Herzegowina mit dem Ziel, die Ernennungsbefugnisse für die Justizsysteme der Entitäten zusammenzulegen und die Unabhängigkeit des Justizwesens in ganz Bosnien und Herzegowina zu stärken. Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Mittel für den Staatsgerichtshof. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Menschenrechte und Minderheitenschutz
Wirksame Menschenrechtsbestimmungen— Verabschiedung und Inkraftsetzen der noch ausstehenden Rechtsvorschriften zur Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen. Insbesondere Verabschiedung und Durchführung von Rechtsvorschriften über den Rückführungsfonds von Bosnien und Herzegowina. Abschluss der Übertragung der Kontrolle über die Menschenrechtsgremien an Bosnien und Herzegowina. Gewährleistung der Bearbeitung der bei der Menschenrechtskammer noch anhängigen Fälle und Übertragung der Zuständigkeiten der Kammer an das Verfassungsgericht. Bereitstellung ausreichender Mittel für dieses Gericht. Übernahme der vollständigen Eigenverantwortung für den Ombudsmann des Gesamtstaats und weitere Fortschritte bei der Zusammenlegung der Funktionen der Ombudsleute des Gesamtstaats und der Entitäten. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Regionale und internationale Zusammenarbeit
Einhaltung der geltenden Bedingungen und der internationalen Verpflichtungen— Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), insbesondere seitens der Republica Srpska, vor allem indem angeklagte Kriegsverbrecher vor den ICTY gebracht werden. Abschluss der noch ausstehenden Schritte des „Fahrplans“. Einhaltung der Friedensabkommen von Dayton/Paris. Einleitung von Maßnahmen, um die Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit seiner Aufnahme in den Europarat auferlegten „Nachbeitrittskriterien“ zu erfüllen, vor allem in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte. (Empfehlung der Durchführbarkeitstudie)
Wirtschaftliche Lage
Freie Marktwirtschaft und Strukturreformen
Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität— Aufrechterhaltung eines stabilen makroökonomischen Rahmens im Kontext des IWF-Programms und Einhaltung der Bedingungen der internationalen Finanzinstitutionen.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen— Fortführung der Unternehmensprivatisierung. Annahme und Umsetzung der Reformen gemäß der „Bulldozer Initiative“. Inkraftsetzen der Rechtsvorschriften über Unternehmensführung.
Verlässliche Statistiken— Umsetzung des Statistikgesetzes, das auf die Einführung eines funktionierenden Statistiksystems mit einer klaren Festlegung von Zuständigkeiten und Koordinierungsmechanismen abzielt. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Verwaltung der öffentlichen Finanzen
Haushaltsvorschriften— Verabschiedung und Beginn der Anwendung eines neuen Haushaltsgesetzes, das die mehrjährige Haushaltsplanung und -vorausschau abdeckt, sowie Aufstellung eines konsolidierten Gesamthaushalts. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Haushaltspraxis— Einleitung von Maßnahmen zur Erfassung aller Einnahmen der öffentlichen Behörden auf den einzelnen Ebenen der Regierung, einschließlich der Zuschüsse und anderer Formen der ausländischen Hilfe. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie).
EU-Standards
Europäische Integration— Gewährleistung des ordnungsgemäßen und uneingeschränkten Funktionierens der Direktion für europäische Integration, einschließlich ihrer Fähigkeit zur Koordinierung der Hilfe. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Binnenmarkt und Handel
Einhaltung internationaler Standards— Gewährleistung der raschen, vollständigen und zuverlässigen Umsetzung sämtlicher bestehender Freihandelsabkommen.
Entwicklung eines einheitlichen Wirtschaftsraums in Bosnien und Herzegowina— Einsetzung eines Wettbewerbsrats. Aufnahme von Vorschriften über die gegenseitige Anerkennung von Produkten in die Rechtsordnung von Bosnien und Herzegowina und Anwendung eines kohärenten und wirksamen Systems für das öffentliche Auftragswesen im ganzen Land. Abschaffung sämtlicher doppelten Lizenz-, Genehmigungs- und ähnlichen Anforderungen, um den Dienstleistern (einschließlich der Finanzinstitute) zu ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne unnötigen Verwaltungsaufwand in ganz Bosnien und Herzegowina auszuüben. Einführung eines einzigen, in ganz Bosnien und Herzegowina anerkannten Systems für die Eintragung von Unternehmen. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Konsequente Handelspolitik— Entwicklung einer schlüssigen und umfassenden Handelspolitik und Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften zwecks Sicherstellung einer kohärenten Strategie für Freizonen. Gesamtstaatliche Einführung von Zertifizierungsverfahren und weiteren Verfahren für die Ausfuhr tierischer Erzeugnisse und Einrichtung eines Amts für Pflanzengesundheit im Einklang mit den Anforderungen der EU, um die Ausfuhren zu fördern, aber auch die Normen zu verschärfen und den einheitlichen Wirtschaftsraum zu stärken. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Zoll- und Steuerreform— Gewährleistung der Verabschiedung des Gesetzes über die Behörde für indirekte Steuern durch das Parlament, einschließlich der Annahme der zugehörigen Durchführungsvorschriften. Sicherstellung der Anwendung der Vorschriften, einschließlich derjenigen über die Ernennung eines Direktors der Behörde und über das Funktionieren der neuen Zollbehörde. Nachweis von Fortschritten bei der Vorbereitung der MwSt.-Einführung mit Blick auf einen fristgerechten Beginn. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Ursprungszeugnisse— Gewährleistung der Zuverlässigkeit der von Bosnien und Herzegowina ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Sektorale Politik
Integrierter Energiemarkt— Durchführung der Aktionspläne der Entitäten für die Umstrukturierung des Elektrizitätsmarkts. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Öffentlicher Rundfunk— Verabschiedung von Rechtsvorschriften im Einklang mit EU-Standards und dem Abkommen von Dayton/Paris sowie Einleitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit eines finanziell und redaktionell unabhängigen gesamtstaatlichen Rundfunksystems für Bosnien und Herzegowina, dessen Mitgliedssender eine gemeinsame Infrastruktur nutzen. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
Vorgehen gegen die Kriminalität, insbesondere die organisierte Kriminalität— Aufbau einer gesamtstaatlichen Rechtsdurchsetzungskapazität durch die Zuweisung der erforderlichen Mittel und Fazilitäten, um die volle Funktionsfähigkeit des Staatlichen Nachrichten- und Sicherheitsdienstes und des Sicherheitsministeriums zu gewährleisten. Fortsetzung der strukturpolitischen Reform mit Blick auf die Rationalisierung der Polizeidienste. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Verwaltung von Asyl- und Migrationsangelegenheiten— Gewährleistung des Aufbaus und des Funktionierens angemessener Strukturen für die Verwaltung von Asyl- und Migrationsangelegenheiten. (Empfehlung der Durchführbarkeitsstudie)
Terrorismusbekämpfung— Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung. Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Polizei und Geheimdienst innerhalb des Staates und mit anderen Staaten. Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terrorakten.
3.2. MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN
Politische Lage
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Wahlvorbereitung— Vollständge Übernahme der organisatorischen und finanziellen Verantwortung für die Wahlen 2006 und andere Wahlen.
Übernahme der Regierungsverantwortung— Hinarbeiten auf die vollständige nationale Verantwortung für Politikformulierung, strategische Planung und Entscheidungsfindung. Gewährleistung einer angemessenen Mittelausstattung für alle gesamtstaatlichen Ministerien und vollzugsfertiger Arbeitspläne für die Institutionen, die für ein künftiges Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und die weitere europäische Integration erforderlich sind. Gewährleistung der politischen Koordinierung auf allen Regierungsebenen.
Weitere Verbesserung des Funktionierens der öffentlichen Verwaltung— Umsetzung des konsolidierten Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung der Verwaltungsverfahren. Verbesserung der Fähigkeiten zur Politikgestaltung und -koordinierung sowie Aufbau von Fort- und Ausbildungskapazitäten für Beamte in Bosnien und Herzegowina (auch für diejenigen, die sich mit Fragen der europäischen Integration befassen)
Weitere Stärkung des Justizwesens— Gewährleistung einheitlicher Standards in ganz Bosnien und Herzegowina für die Ernennung, Beförderung, und Ausbildung der Bediensteten der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden sowie für deren Verhaltenskodex. Vollständige Übernahme der Verantwortung für den bosnisch-herzegowinischen Staatsgerichtshof, die Staatsanwaltschaft und den Hohen Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft und zwar in finanzieller, administrativer und personeller Hinsicht.
Vorantreiben der Polizeireform— Umsetzung der Empfehlungen hinsichtlich einer funktionalen und strategischen Überarbeitung des Polizeiwesens und Gewährleistung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden.
Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität— Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und Nachweis der Einhaltung einschlägiger internationaler Verpflichtungen. Annahme und Umsetzung einer Anti-Korruptionsstrategie, Gewährleistung der wirksamen Durchsetzung des Gesetzes über Interessenskonflikte und Ausbau der Kapazitäten zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen. Erleichterung der Eingliederung von Verbindungsoffizieren, die von den EU-Mitgliedstaaten abgestellt werden, in die relevanten staatlichen Einrichtungen, die am Kampf gegen das organisierte Verbrechen beteiligt sind. Abgabe von 6-Monats-Berichten an die EU über fassbare Resultate, die bei der Rechtsverfolgung von mit der organisierten Kriminalität im Sinne der VN-Konvention zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität (Palermo-Konvention) erzielt wurden.
Menschenrechte und Minderheitenschutz
Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte— Gewährleistung, dass die Menschenrechte in demselben Maße oder sogar besser geschützt sind, als es unter internationaler Überwachung der Fall war, und nachweislicher Schutz der Rechte von Minderheiten, auch der Roma. Gewährleistung der uneingeschränkten Umsetzung des Gesetzes über die Rechte der nationalen Minderheiten.
Abschluss der Flüchtlingsrückführung— Abschluss des Rückführungsprozesses, Erleichterung der wirtschaftlichen und sozialen Wiedereingliederung der Flüchtlinge.
Konsolidierung des Amts des Ombudsmanns— Abschluss der Zusammenlegung der entsprechenden Ämter auf Ebene der Entitäten und des Gesamtstaats und Gewährleistung, dass diese neu geschaffene Institution ordnungsgemäß funktionieren kann.
Regionale und internationale Zusammenarbeit
Gewährleistung der wirksamen Verfolgung von Kriegsverbrechen— Nachweisliche Erfolge bei der Erfassung von Angeklagten des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und der Zerschlagung von Netzwerken zur Unterstützung angeklagter Kriegsverbrecher. Gewährleistung, dass sämtliche, für laufende Ermittlungen und/oder Verfolgungen zweckdienliche Unterlagen, Materialien und Zeugen stets zur Verfügung des Kriegsverbrechertribunals gehalten werden. Übernahme der administrativen und finanziellen Verantwortung für die Kriegsverbrechenkammer des Staatsgerichtshofs.
Fortführung der regionalen Zusammenarbeit— Ausarbeiten von Lösungen für noch ungeklärte bilaterale Grenzangelegenheiten mit den Nachbarländern.
Erfüllung der internationalen Verpflichtungen— Erfüllung der Verpflichtungen von Thessaloniki in Bezug auf Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Handel, Energie, Verkehr und Umweltschutz.
Wirtschaftliche Lage
Freie Marktwirtschaft und Strukturreformen
Vorantreiben der Strukturreformen— Weitere Verbesserung der Unternehmensführung, Abbau der Rigiditäten im Beschäftigungsbereich und Gewährleistung, dass die Handelsgerichte die konkursrechtlichen Vorschriften anwenden. Freie Entwicklung des Marktes durch weniger Einmischung des Staates und ausgeglicheneres Verhältnis zwischen Staatsausgaben und BIP.
Förderung der Unternehmenstätigkeit, insbesondere Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)— Stärkere Koordinierung der KMU-Politik und weitere Umsetzung der Grundsätze der Europäischen KMU-Charta.
Ausbau der gesamtstaatlichen Statistikkapazitäten— Ausarbeitung und Umsetzung eines mehrjährigen Statistik-Aktionsplans und regelmäßige Veröffentlichung zuverlässiger Schätzungen des nominalen und realen BIP, einschließlich kohärenter Daten aus den Bereichen Beschäftigung bzw. Arbeitslosigkeit, Zahlungsbilanz, Löhne und Industrieproduktion. Gewährleistung der Zusammenarbeit mit Eurostat.
Verwaltung der öffentlichen Finanzen
Führung eines konsolidierten Staatskontos— Gewährleistung, dass im staatlichen Finanzministerium ein konsolidiertes Staatskonto geführt wird.
Ausbau der Wirtschaftsplanungskapazitäten— Fortführung und Festigung des Verfahrens der mittelfristigen Budgetplanung für alle Haushaltsbeteiligten. Gewährleistung einer transparenten Durchführung des Haushalts und regelmäßiger Finanzberichte.
Weitere Stärkung der Haushaltsplanung— Einbeziehung der (derzeit) außerbudgetären Mittel in die Haushalte und vernünftige Haushaltsaufstellung unter Zugrundelegung realistischer Einnahmeprognosen. Festigung der Haushaltsplanungsprozesse in allen Ministerien.
Angehen der Inlandsverschuldung— Durchsetzung des mit dem IWF vereinbarten umfassenden Plans zur Inlandsverschuldung.
EU-Standards
Europäische Integration— Umsetzung einer Strategie für die europäische Integration. Aufbau von Kapazitäten für eine schrittweise Angleichung der Rechtsvorschriften an den EU-Besitzstand und Stärkung der Rolle Bosnien und Herzegowinas bei der CARDS (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilisation) -Programmierung und -durchführung mit dem langfristigen Ziel der Dezentralisierung der Hilfe.
Binnenmarkt und Handel
Gemeinsamer Markt und Wirtschaft— Nachweis des reibungslosen Funktionierens des Wettbewerbsrats bzw. auf Entitätsebene der Behörden für Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz. Nachdrücklichere Einführung eines kohärenten und effizienten öffentlichen Beschaffungswesens samt Beschaffungsamt und entsprechender Aufsichtsbehörde. Weiterhin Gewährleistung des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen innerhalb Bosnien und Herzegowinas. Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit der Institute für Normen, Messwesen und geistiges Eigentum und Erleichterung der Beziehungen bzw. des Informationsflusses zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen. Gewährleistung der konsequenten Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften (insbesondere in Bezug auf geistiges Eigentum).
Fähigkeit zur Handelsverwaltung— Festigung der politischen Planungs- und der Verhandlungskapazitäten des Ministeriums für Außenhandel und Auswärtige Beziehungen.
Handelsnormen— Ausbau der Kapazitäten des staatlichen Veterinäramts und Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Pflanzenschutzamts im Hinblick auf die Erfüllung der EU-Standards. Schaffung eines rechtlichen Umfelds für technische Normen sowie gewerbliche und geistige Schutzrechte, das mit den EU-Standards in Einklang steht.
Zoll und Steuern— Nachweis, dass die Freizonen in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des EU-Besitzstands verwaltet werden. Endgültiger Zusammenschluss der Zollverwaltungen und Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Reformplans für das Zollwesen. Umgestaltung des Vorstands der für die indirekten Steuern zuständigen Behörde in einen Finanzrat mit Politikgestaltungskapazitäten. Weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit der Zoll- und Steuerbehörden. Überwachung der MwSt.-Einführung auf Ebene des Gesamtstaats und Weiterentwicklung von Einziehungs- und Kontrollstrategien zur schrittweisen Eindämmung des Betrugs sowohl bei den direkten als auch bei den indirekten Steuern.
Sektorale Politik
Öffentlich-rechtliches Rundfunkwesen— Uneingeschränkte Umsetzung einer Restrukturierung und Modernisierung des gesamten Systems, in voller Übereinstimmung mit dem Übereinkommen der Premierminister. Wahrung der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde für Kommunikation.
Integrierter Energiemarkt— Gewährleistung der Harmonisierung der rechtlichen Rahmenvorschriften für den Energiesektor und Aufbau einer einzigen gesamtstaatlichen Regulierungsbehörde, was auch die Umsetzung des Gesetzes über ISO und TRANSCO umfasst. Erfüllung der 2003 im Rahmen der Vereinbarung von Athen eingegangenen Verpflichtungen.
Umwelt— Stärkung der gesamtstaatlichen Kapazitäten im Bereich Umweltschutz durch Gewährleistung einer voll funktionsfähigen staatlichen Umweltbehörde.
Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres
Grenzverwaltung— Umsetzung der im Mai 2003 auf der Konferenz von Ohrid über Sicherheit und Grenzverwaltung eingegangenen internationalen Verpflichtungen sowie der im November 2003 auf dem Forum der Justiz- und Innenminister der EU und der westlichen Balkanländer vorgestellten Maßnahmen. Billigung und Umsetzung einer Strategie für integrierte Grenzverwaltung. Vereinfachung der regionalen Zusammenarbeit und des regionalen Handels durch verbesserte Grenzverwaltung und Transportmöglichkeiten. Ausbau der Zusammenarbeit zwischen staatlichem Grenzschutz, Zoll, Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verhinderung und Verfolgung des illegalen Handels und anderer grenzübergreifender Verbrechen. Weitere Umsetzung des nationalen Plans gegen illegalen Handel. Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Visaerteilung, insbesondere die Prüfung der Visumsanträge.
Organisierte Kriminalität— Nachweislich uneingeschränkte Umsetzung der im Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vereinbarten Maßnahmen, der auf der Sitzung der Jusitz- und Innenminister im November 2003 in Brüssel vorgestellt wurde. Angemessene Zusammenarbeit mit der Polizeimission der Europäischen Union, auch in Sicherheitsfragen.
Migration und Asyl— Konsequente Durchsetzung des Gesetzes über Freizügigkeit und Aufenthalt von Ausländern und Asyl. Nachweislich effiziente Umsetzung der Asyl- und Migrationspolitik sowie Überwachung der entsprechenden Maßnahmen einschließlich Berichterstattung. Weiteres Aushandeln und Abschließen von Rückübernahmeabkommen.
4. PROGRAMMIERUNG
Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die einschlägigen Finanzierungsinstrumente, und zwar insbesondere über die Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Hilfe für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (1), bereitgestellt; folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben. Darüber hinaus kommt Bosnien und Herzegowina für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht. Die Kommission arbeitet mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen, vor allem mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Zusammenhang mit dem SAP zu vereinfachen.
5. KONDITIONALITÄT
Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des SAP für die westlichen Balkanländer wird von weiteren Fortschritten bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser allgemeinen Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift.
Für die Gemeinschaftshilfe gelten auch die Bedingungen, die der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 und vom 21./22. Juni 1999 festgelegt hat, vor allem was die Verpflichtung der Empfängerländer anbelangt, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen.
6. MONITORING
Die Überwachung der Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird durch die im Rahmen des SAP geschaffenen Mechanismen, insbesondere die jährlichen Berichte über den SAP, gewährleistet.
(1) ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2415/2001 (ABl. L 327 vom 12.12.2001, S. 3).