10.6.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 208/71


Berichtigung des Beschlusses 2004/417/EG der Kommission vom 29. April 2004 über die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Konferenz des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) über Tollwut in Europa und Zentralasien im Jahr 2004

( Amtsblatt der Europäischen Union L 151 vom 30. April 2004 )

Der Beschluss 2004/417/EG erhält folgende Fassung:

BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 29. April 2004

über die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Konferenz des Internationalen Tierseuchenamts (OIE) über Tollwut in Europa und Zentralasien im Jahr 2004

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1619)

(2004/417/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG führt die Gemeinschaft die wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durch, die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie für die Weiterentwicklung des Unterrichts oder der tierärztlichen Ausbildung notwendig sind, bzw. unterstützt die Mitgliedstaaten bei deren Durchführung.

(2)

Das Internationale Tierseuchenamt (OIE) hat gemeinsam mit den beiden OIE-Referenzlaboratorien in Wusterhausen (BFAV) und Nancy (AFSSA) die Organisation einer großen Konferenz über Tollwut in Europa und Zentralasien übernommen. Im Mittelpunkt dieser Konferenz werden neue wissenschaftliche Entwicklungen auf dem Gebiet der Tollwutdiagnose, -epidemiologie und -impfungen sowie praktische Aspekte der Bekämpfung dieser Krankheit stehen.

(3)

Die Gemeinschaft hat fast zehn Jahre lang im Rahmen der Entscheidung 90/424/EWG einen finanziellen Beitrag zu Programmen zur Tilgung der Tollwut in den betroffenen Mitgliedstaaten geleistet. Auf diese Weise konnte die Krankheit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft fast völlig ausgemerzt werden. In Regionen jedoch, die an bestimmte beitretende Staaten und Drittländer angrenzen, werden auch weiterhin Programme durchgeführt.

(4)

Im Jahr 2003 wurde beschlossen, im Rahmen des Programms Phare einen finanziellen Beitrag zu Tollwutbekämpfungsprogrammen in Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien und Ungarn zu leisten. Diese Kampagnen beginnen im Jahr 2004 und laufen bis 2006.

(5)

Für das Jahr 2004 wurden Programme zur Tilgung der Tollwut in der Tschechischen Republik und der Slowakei genehmigt, für die mit der Entscheidung 2003/849/EG (2) eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft gewährt wurde.

(6)

Alle Maßnahmen, die politische Entscheidungen zugunsten der Förderung der Tollwutbekämpfung in osteuropäischen und zentralasiatischen Ländern erleichtern könnten, sollten unterstützt werden.

(7)

Eine Konferenz zum Thema Tollwutbekämpfung könnte eine Verbesserung der derzeitigen Strategien und eine bessere Information der zuständigen Behörden in Osteuropa und Zentralasien bewirken, und wäre daher ein sinnvoller Beitrag, so dass eine solche Konferenz von der Gemeinschaft unterstützt werden sollte.

(8)

Die Gemeinschaft wird mit der Veröffentlichung und Verbreitung der technischen und wissenschaftlichen Materialien zur OIE-Konferenz über Tollwut in Europa und Zentralasien im Dezember 2004 einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft und zur Weiterentwicklung des Unterrichts oder der tierärztlichen Ausbildung leisten.

(9)

Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Beteiligung der Gemeinschaft an der OIE-Konferenz über Tollwut im Dezember 2004 sollten daher bereitgestellt werden.

(10)

Diese Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die Konferenz wie geplant durchgeführt wird.

(11)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Maßnahmen zur Veröffentlichung und Verbreitung der technischen und wissenschaftlichen Materialien zur OIE-Konferenz über Tollwut in Europa und Zentralasien im Dezember 2004, die bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 EUR aus der Haushaltslinie 17.04.02 des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2004 finanziert werden sollen, werden genehmigt.

Brüssel, den 29. April 2004

Für die Kommission

David BYRNE

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).

(2)  ABl. L 322 vom 9.12.2003, S. 16.