32003R2306

Verordnung (EG) Nr. 2306/2003 der Kommission vom 29. Dezember 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 280/98 zur Abweichung von einigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 des Rates zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich in Finnland und Schweden erzeugter, zum Verzehr bestimmter Milch

Amtsblatt Nr. L 342 vom 30/12/2003 S. 0010 - 0010


Verordnung (EG) Nr. 2306/2003 der Kommission

vom 29. Dezember 2003

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 280/98 zur Abweichung von einigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2597/97 des Rates zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich in Finnland und Schweden erzeugter, zum Verzehr bestimmter Milch

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, insbesondere auf Artikel 149 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EG) Nr. 2596/97 des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Verlängerung des Zeitraums gemäß Artikel 149 Absatz 1 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens(1) wurde der Zeitraum verlängert, in dem Übergangsmaßnahmen erlassen werden können, um die Überleitung von den in Österreich, Finnland und Schweden zum Zeitpunkt des Beitritts geltenden Bestimmungen zu den Bestimmungen der gemeinsamen Marktorganisationen zu erleichtern. In Bezug auf die Anforderungen an den Fettgehalt von in Finnland und Schweden erzeugter Konsummilch wurde dieser Zeitraum bis zum 30. April 2009 verlängert.

(2) Die in der Verordnung (EG) Nr. 280/98 der Kommission(2) festgelegten Durchführungsbestimmungen sollten daher entsprechend verlängert werden.

(3) Die Verordnung (EG) Nr. 280/98 ist entsprechend zu ändern.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 280/98 werden die Worte "31. Dezember 2003" durch die Worte "30. April 2009" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Dezember 2003

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 351 vom 23.12.1997, S. 12. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1805/2003 (ABl. L 265 vom 16.10.2003, S. 5).

(2) ABl. L 28 vom 4.2.1998, S. 3. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 169/2000 (ABl. L 21 vom 26.1.2000, S. 10).