32003R1419

Verordnung (EG) Nr. 1419/2003 der Kommission vom 8. August 2003 zur Aussetzung der Verordnung (EG) Nr. 864/2003 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle nach bestimmten Drittländern

Amtsblatt Nr. L 202 vom 09/08/2003 S. 0004 - 0004


Verordnung (EG) Nr. 1419/2003 der Kommission

vom 8. August 2003

zur Aussetzung der Verordnung (EG) Nr. 864/2003 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle nach bestimmten Drittländern

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1766/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1104/2003(2), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2131/93 der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1630/2000(4), sind die Verfahren und Bedingungen für die Abgabe des Getreides festgelegt worden, das sich im Besitz der Interventionsstellen befindet.

(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 864/2003 der Kommission(5) ist eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Roggen aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet worden.

(3) Aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt es sich, die in der Verordnung (EG) Nr. 864/2003 vorgesehene Ausschreibung auszusetzen.

(4) Der Verwaltungsausschuss für Getreide hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die in der Verordnung (EG) Nr. 864/2003 vorgesehene Ausschreibung wird ausgesetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 8. August 2003

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 181 vom 1.7.1992, S. 21.

(2) ABl. L 158 vom 27.6.2003, S. 1.

(3) ABl. L 191 vom 31.7.1993, S. 76.

(4) ABl. L 187 vom 26.7.2000, S. 24.

(5) ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 12.