Verordnung (EG) Nr. 568/2003 der Kommission vom 28. März 2003 zur Berichtigung der englischen und der niederländischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates
Amtsblatt Nr. L 082 vom 29/03/2003 S. 0012 - 0012
Verordnung (EG) Nr. 568/2003 der Kommission vom 28. März 2003 zur Berichtigung der englischen und der niederländischen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 mit Bestimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen(1), insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In die englische und die niederländische Fassung der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 der Kommission(2), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2055/2001(3), haben sich einige Fehler eingeschlichen. In diesen Sprachfassungen sollten daher die erforderlichen Berichtigungen vorgenommen werden. (2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums- HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 wird wie folgt berichtigt: 1. Betrifft nur die niederländische Fassung. 2. Betrifft nur die englische Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 2603/1999. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 28. März 2003 Für die Kommission Franz Fischler Mitglied der Kommission (1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 80. (2) ABl. L 316 vom 10.12.1999, S. 26. (3) ABl. L 277 vom 20.10.2001, S. 12.