32003R0507

Verordnung (EG) Nr. 507/2003 der Kommission vom 20. März 2003 über die Festsetzung des Umfangs für die im März 2003 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. April 2003 bis zum 30. Juni 2003

Amtsblatt Nr. L 075 vom 21/03/2003 S. 0007 - 0008


Verordnung (EG) Nr. 507/2003 der Kommission

vom 20. März 2003

über die Festsetzung des Umfangs für die im März 2003 gestellten Anträge auf Einfuhrlizenzen für bestimmte Erzeugnisse im Sektor Schweinefleisch für den Zeitraum vom 1. April 2003 bis zum 30. Juni 2003

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1486/95 der Kommission vom 28. Juni 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten im Sektor Schweinefleisch(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1006/2001(2), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 5,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die Mengen, die auf die für das zweite Vierteljahr 2003 gestellten Einfuhrlizenzanträge entfallen, sind kleiner als die verfügbaren Mengen. Es kann ihnen deshalb vollständig stattgegeben werden -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Den Anträgen auf Einfuhrlizenzen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1486/95 für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2003 gestellt wurden, wird entsprechend dem Anhang stattgegeben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 2003 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. März 2003

Für die Kommission

J. M. Silva Rodríguez

Generaldirektor für Landwirtschaft

(1) ABl. L 145 vom 29.6.1995, S. 58.

(2) ABl. L 140 vom 24.5.2001, S. 13.

ANHANG

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