32003R0195

Verordnung (EG) Nr. 195/2003 der Kommission vom 31. Januar 2003 zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren B im Sektor Obst und Gemüse

Amtsblatt Nr. L 027 vom 01/02/2003 S. 0024 - 0024


Verordnung (EG) Nr. 195/2003 der Kommission

vom 31. Januar 2003

zur Erteilung von Ausfuhrlizenzen nach dem Verfahren B im Sektor Obst und Gemüse

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1961/2001 der Kommission vom 8. Oktober 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates hinsichtlich der Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1176/2002(2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch die Verordnung (EG) Nr. 2201/2002 der Kommission(3) wurden die Richtmengen festgesetzt, für die nach dem Verfahren B außerhalb der Nahrungsmittelhilfe Ausfuhrlizenzen erteilt werden.

(2) Nach den der Kommission zurzeit vorliegenden Kenntnissen könnten die für den derzeitigen Ausfuhrzeitraum vorgesehenen Richtmengen bei Zitronen bald überschritten werden. Diese Überschreitung würde eine reibungslose Anwendung von Ausfuhrerstattungen im Sektor Obst und Gemüse beeinträchtigen.

(3) Angesichts dieser Lage sind Anträge auf Erteilung von Lizenzen nach dem Verfahren B, die für nach dem 1. Februar 2003 ausgeführte Zitronen gestellt werden, bis zum Ende des derzeitigen Ausfuhrzeitraums abzulehnen -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2002 gestellte Anträge, welche nach dem Verfahren B die Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Zitronen betreffen und für welche die Ausfuhranmeldungen nach dem 1. Februar 2003 und vor dem 16. März 2003 angenommen werden, sind abzulehnen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 31. Januar 2003

Für die Kommission

J. M. Silva Rodríguez

Generaldirektor für Landwirtschaft

(1) ABl. L 268 vom 9.10.2001, S. 8.

(2) ABl. L 170 vom 29.6.2002, S. 69.

(3) ABl. L 286 vom 24.10.2002, S. 3.