Gemeinsame Strategie 2003/897/GASP des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2003 zur Änderung der Gemeinsamen Strategie 1999/877/GASP für die Ukraine zwecks Verlängerung ihrer Geltungsdauer
Amtsblatt Nr. L 333 vom 20/12/2003 S. 0096 - 0096
Gemeinsame Strategie 2003/897/GASP des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2003 zur Änderung der Gemeinsamen Strategie 1999/877/GASP für die Ukraine zwecks Verlängerung ihrer Geltungsdauer DER EUROPÄISCHE RAT - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 13 Absatz 2, auf Empfehlung des Rates, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Geltungsdauer der Gemeinsamen Strategie 1999/877/GASP vom 11. Dezember 1999 für die Ukraine(1) endet am 23. Dezember 2003. (2) Es wird als erforderlich erachtet, die Gemeinsame Strategie 1999/877/GASP zu ändern, um ihre Geltungsdauer zu verlängern - HAT FOLGENDE GEMEINSAME STRATEGIE ANGENOMMEN: Einziger Artikel Teil IV "Geltungsdauer" der Gemeinsamen Strategie 1999/877/GASP erhält folgende Fassung: "67. Diese Gemeinsame Strategie gilt bis zum 23. Dezember 2004. Sie kann auf Empfehlung des Rates durch den Europäischen Rat verlängert, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden." Diese Gemeinsame Strategie wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2003. Im Namen des Europäischen Rates Der Präsident S. Berlusconi (1) ABl. L 331 vom 23.12.1999, S. 1.