Gemeinsame Aktion 2003/852/GASP des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2002/921/GASP zur Verlängerung des Mandats der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM)
Amtsblatt Nr. L 322 vom 09/12/2003 S. 0031 - 0031
Gemeinsame Aktion 2003/852/GASP des Rates vom 5. Dezember 2003 zur Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2002/921/GASP zur Verlängerung des Mandats der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 26. November 2002 die Gemeinsame Aktion 2002/921/GASP zur Verlängerung des Mandats der Überwachungsmission der Europäischen Union(1) angenommen. Diese Gemeinsame Aktion läuft am 31. Dezember 2003 aus. (2) Die EUMM sollte ihre Tätigkeit in den westlichen Balkanstaaten zur Unterstützung der Politik der Europäischen Union für diese Region fortsetzen. (3) Daher sollte das Mandat der EUMM verlängert werden und die Gemeinsame Aktion 2002/921/GASP entsprechend verlängert und angepasst werden - HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN: Artikel 1 Die Gemeinsame Aktion 2002/921/GASP und das Mandat der EUMM werden verlängert. Artikel 2 Die Gemeinsame Aktion 2002/921/GASP wird wie folgt geändert: a) In Artikel 3 Absatz 3 wird das Datum "30. September 2003" durch den "30. September 2004" ersetzt. b) Artikel 5 Absatz 1 Satz 2: betrifft nicht die deutsche Fassung. c) In Artikel 6 Absatz 1 wird für den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag ein Betrag von 4496366 EUR eingesetzt. d) In Artikel 8 Absatz 2 wird das Datum "31. Dezember 2003" durch den "31. Dezember 2004" ersetzt. Artikel 3 Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2004. Artikel 4 Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 5. Dezember 2003. Im Namen des Rates Der Präsident P. Lunardi (1) ABl. L 321 vom 26.11.2002, S. 51, und Berichtigung in ABl. L 324 vom 29.11.2002, S. 76.