32003E0449R(01)

Berichtigung der Gemeinsamen Aktion 2003/449/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Funktion des Sonderkoordinators für den Stabilitätspakt für Südosteuropa (ABl. L 150 vom 18.6.2003)

Amtsblatt Nr. L 158 vom 27/06/2003 S. 0063 - 0063


Berichtigung der Gemeinsamen Aktion 2003/449/GASP des Rates vom 16. Juni 2003 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Funktion des Sonderkoordinators für den Stabilitätspakt für Südosteuropa

(Amtsblatt der Europäischen Union L 150 vom 18. Juni 2003)

Auf Seite 74, Artikel der Gemeinsamen Aktion ist der folgende Artikel einzufügen:

Artikel 1a

(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Mission des Sonderbeauftragten beläuft sich auf 743000 EUR.

(2) Der in Absatz 1 genannte Betrag wird zur Finanzierung der während des betreffenden Zeitraums anfallenden Kosten des Zentralbüros des Stabilitätspaktes für Südosteuropa in Brüssel verwendet.

(3) Die Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert werden, unterliegen den für den Haushaltsplan geltenden Verfahren und Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft, außer dass eine etwaige Vorfinanzierung nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt.

(4) Die Verwaltung der laufenden Kosten wird in einem Vertrag zwischen dem Sonderbeauftragten und der Kommission geregelt.