2003/435/EG: Entscheidung der Kommission vom 16. Juni 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 2002/182/EG zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten geänderten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1833)
Amtsblatt Nr. L 149 vom 17/06/2003 S. 0032 - 0032
Entscheidung der Kommission vom 16. Juni 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 2002/182/EG zur Genehmigung des von Österreich vorgelegten geänderten Plans zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1833) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/435/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest(1), insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 5, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Jahr 2000 wurde in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich das Auftreten der klassischen Schweinepest bestätigt. (2) Mit der Entscheidung 2001/140/EG der Kommission(2) hat die Kommission den von Österreich vorgelegten Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich genehmigt. (3) Mit der Entscheidung 2002/182/EG der Kommission(3) hat die Kommission den von Österreich vorgelegten geänderten Plan zur Tilgung der klassischen Schweinepest in der Schwarzwildpopulation im Bundesland Niederösterreich genehmigt und die Entscheidung 2001/140/EG dementsprechend aufgehoben. (4) Österreich hat Informationen vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass die klassische Schweinepest im Bundesland Niederösterreich erfolgreich getilgt worden ist. (5) Die Entscheidung 2002/182/EG ist daher aufzuheben. (6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Entscheidung 2002/182/EG wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet. Brüssel, den 16. Juni 2003 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5. (2) ABl. L 50 vom 21.2.2001, S. 22. (3) ABl. L 61 vom 2.3.2002, S. 55.