32003D0429

2003/429/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2003 zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau anlässlich der Erweiterung

Amtsblatt Nr. L 147 vom 14/06/2003 S. 0025 - 0030


Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates

vom 19. Mai 2003

zur Anpassung der Finanziellen Vorausschau anlässlich der Erweiterung

(2003/429/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1), insbesondere auf Nummer 25,

auf Vorschlag der Kommission(2),

gemäß dem Verfahren des Artikels 272 Absatz 9 Unterabsatz 5 des Vertrags(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Finanzielle Vorausschau der Europäischen Union (mit 15 Mitgliedern), die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vereinbart wurde, sollte angepasst werden, um einer erweiterten Europäischen Union mit 25 Mitgliedern für den Zeitraum 2004-2006 (Preise 1999) gerecht zu werden.

(2) Der Europäische Rat von Kopenhagen hat am 12. und 13. Dezember 2002 das Ergebnis der Verhandlungen gebilligt, bei denen der Ausgabenbedarf infolge des Beitritts von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 bestimmt wurde.

(3) Er hat eindeutig erklärt, dass die Heranführungshilfen für die Türkei ab 2004 aus der entsprechenden Rubrik finanziert werden.

(4) Es gilt, den Auswirkungen einer politischen Lösung der Zypernfrage auf die Finanzielle Vorausschau für den Fall Rechnung zu tragen, dass eine solche Lösung während der Geltungsdauer des derzeitigen Finanzrahmens erzielt wird.

(5) Gemäß dem zweiten Unterabsatz von Nummer 25 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 sollten die von der aktuellen Anpassung betroffenen Rubriken nicht über die Beträge hinaus geändert werden, die in dem indikativen Finanzrahmen in Anhang II jener Vereinbarung angegeben sind -

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Zeitraum 2004-2006 werden die jährlichen Obergrenzen bei den Mitteln für Verpflichtungen der Rubriken 1, 2, 3 und 5 der Finanziellen Vorausschau in Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 um den durch den Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten bedingten Ausgabenbedarf angehoben.

Die Obergrenze der Rubrik 7 umfasst die Heranführungshilfen für die Türkei. Der Titel der Rubrik 7 wird in "Heranführungsstrategie" umbenannt.

Es wird eine neue Rubrik 8 für die vom Europäischen Rat von Kopenhagen beschlossenen Beträge zum Haushaltsausgleich geschaffen.

Artikel 2

(1) Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 wird somit durch die angepasste Finanzielle Vorausschau zu Preisen von 1999 für eine Europäische Union mit 25 Mitgliedstaaten (ohne die haushaltsmäßigen Auswirkungen einer politischen Regelung der Zypernfrage) ersetzt, wie in Tabelle 1a im Anhang zu diesem Beschluss dargestellt.

Im Fall einer politischen Regelung der Zypernfrage findet die in Tabelle 1b dargestellte Finanzielle Vorausschau für eine Europäische Union mit 25 Mitgliedern zu Preisen von 1999 Anwendung.

Anhang II der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 wird damit gegenstandslos.

(2) Die Finanzielle Vorausschau, wie sie sich nach erfolgter technischer Anpassung für 2004 nach Maßgabe der Entwicklung des Bruttonationaleinkommens (BNE) und der Preise darstellt, ist den Tabellen 2a und 2b im Anhang zu diesem Beschluss zu entnehmen.

Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2003.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Der Präsident

P. Cox

Im Namen des Rates

Der Präsident

G. Papandreou

(1) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.

(2) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(3) Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. April 2003 und Beschluss des Rates vom 14. April 2003.

ANHANG

Tabelle 1a: Finanzielle Vorausschau (EU-25) - Anpassung anlässlich der Erweiterung (Preise 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 1b: Finanzielle Vorausschau (EU-25) - Anpassung anlässlich der Erweiterung (Preise 1999)

(einschließlich haushaltmäßige Auswirkungen einer politischen Regelung der Zypernfrage)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 2a: Finanzielle Vorausschau (EU-25) - Anpassung anlässlich der Erweiterung (Preise 2004)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Tabelle 2b: Finanzielle Vorausschau (EU-25) - Anpassung anlässlich der Erweiterung (Preise 2004)

(einschließlich haushaltmäßige Auswirkungen einer politischen Regelung der Zypernfrage)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>