2003/397/EG: Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien
Amtsblatt Nr. L 145 vom 12/06/2003 S. 0021 - 0039
Beschluss des Rates vom 19. Mai 2003 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien (2003/397/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Der Europäische Rat von Kopenhagen erklärte, dass entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel und je nach den weiteren Fortschritten, die bei der Erfuellung der Beitrittskriterien zu verzeichnen sein werden, das Ziel darin bestehe, Rumänien 2007 als Mitglied der Europäischen Union aufzunehmen. Er billigte die Mitteilung der Kommission über den Fahrplan für Rumänien, darunter auch die vorgeschlagenen erheblich verstärkten Heranführungshilfen, und erklärte, dass die umfangreichen Finanzmittel, die gewährt werden sollen, flexibel genutzt werden und auf die festgestellten Prioritäten gerichtet sein sollten, einschließlich in Schlüsselbereichen wie Justiz und Inneres. Zusätzliche Hilfestellungen bei den Vorbereitungen auf den Beitritt würden diese Länder durch die überarbeiteten Beitrittspartnerschaften erhalten, die ihnen im nächsten Jahr unterbreitet würden. (3) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der einzelnen Beitrittspartnerschaften, die den beitrittswilligen Staaten unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (4) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (5) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands im Rahmen der in den Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (6) Der Regelmäßige Bericht 2002 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen von Rumänien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Handlungsbereiche. (7) Rumänien muss sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der EG verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates auf der Grundlage regelmäßiger Berichte der Kommission an den Rat geprüft. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Papandreou (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. EINLEITUNG Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz kommen sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für Rumänien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Rumänien erstmals im Dezember 1999 und ein weiteres Mal im Januar 2002(1) aktualisiert. In ihrer Mitteilung über den Fahrplan für Rumänien erklärte die Kommission, dass sie für Rumänien eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft vorschlagen werde, die den Ergebnissen des Regelmäßigen Berichts 2002 und des Fahrplans Rechnung trage. In der Mitteilung wurde ferner angekündigt, dass die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele im nächsten Jahr in der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wieder aufgegriffen würden und die Beitrittspartnerschaft weiterhin die Grundlage für die Programmierung der Heranführungshilfe bilden werde. Die Prioritäten der Hilfe würden sich jedoch auch nach dem Fahrplan, dem Regelmäßigen Bericht und dem überarbeiteten Nationalen Entwicklungsplan, der nach den Strukturfondsbestimmungen von Rumänien zu erstellen ist, richten. Die Beitrittspartnerschaft werde den Fahrplan ergänzen und gemeinsam mit ihm die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur EU darstellen. 2. ZIELE Zweck der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt und die im Fahrplan ausgewiesenen Handlungsprioritäten sowie die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Rumäniens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen festzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Nationalen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art, werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt und können im Rahmen der Heranführungshilfe gefördert werden. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang. 3. GRUNDSÄTZE Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten; - funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberstaaten ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können; in Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber allein nicht ausreichend ist, denn es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht tatsächlich angewandt wird. Auf seinen Tagungen in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssten, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssten, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. Der Europäische Rat unterstrich 2002 in Kopenhagen erneut die Bedeutung der Justiz- und Verwaltungsreform, die Rumänien bei den gesamten Beitrittsvorbereitungen weiter voranbringen wird. 4. PRIORITÄTEN Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben neben den bereits erzielten Fortschritten deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. Im Regelmäßigen Bericht 2002 wurde festgestellt, dass Rumänien die politischen Kriterien nach wie vor erfuellt und dass es zwar weitere Fortschritte in Richtung auf eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht hat, die wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen jedoch noch nicht erfuellt. Um seine Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen, muss Rumänien seine Anstrengungen weiter auf die Übernahme, Anwendung und Durchsetzung des Besitzstands konzentrieren. Außerdem muss es die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Justiz fortsetzen, damit Verwaltung und Justiz für diese Aufgabe über ausreichende Kapazitäten verfügen. Der Fahrplan für Rumänien, der den Zeitraum bis zum Beitritt abdeckt, zeigt die wichtigsten Schritte auf, die Rumänien unternehmen muss, um für die Mitgliedschaft bereit zu sein. Er beruht auf den in den Verhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und auf den Erfordernissen für die Erfuellung der in Kopenhagen und Madrid festgelegten Beitrittskriterien. Mit dem Fahrplan soll Rumänien in seinen Bemühungen um Erfuellung der restlichen Beitrittskriterien unterstützt werden, indem die noch zu bewältigenden Aufgaben ermittelt werden und die finanzielle Hilfe aufgestockt wird. Im Mittelpunkt steht hierbei die Leistungsfähigkeit von Verwaltung und Justiz, die die Voraussetzung für die Umsetzung des Besitzstands und die Durchführung der Wirtschaftsreform ist. Für die Kapitel, die den Besitzstand betreffen, enthält der Fahrplan Kriterien, anhand deren die Fortschritte Rumäniens beurteilt werden können. Dies gilt sowohl für die Rechtsangleichung als auch für die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Die überarbeitete Beitrittspartnerschaft ergänzt den Fahrplan und beide zusammen bilden die wichtigsten Leitlinien für die Vorbereitungen Rumäniens auf den Beitritt zur EU. Die Beitrittspartnerschaft greift die im Fahrplan genannten kurz- und mittelfristigen Ziele wieder auf und weist diejenigen Ziele als prioritär aus, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Rumänien sie in den nächsten zwei Jahren (2003-2004) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Diese in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Ziele wurden gemeinsam mit dem betroffenen Land festgelegt. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung. Wichtig ist ferner, dass Rumänien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist; es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein. Ausgehend von der Analyse im Regelmäßigen Bericht 2002 der Kommission und dem Fahrplan wurden für Rumänien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts(2) aufgelistet. Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Überarbeitung des Beamtenrahmengesetzes von 1999, Erlass der erforderlichen Durchführungsvorschriften und Schaffung von Umsetzungsmechanismen und -strukturen: - Annahme einer umfassenden Strategie für die Reform des öffentlichen Dienstes, die die institutionellen Zuständigkeiten für die Verwaltungsreform klärt und Folgendes abdeckt: i) mit den internationalen Finanzinstitutionen abgestimmte umfassende Gehaltsreform, ii) Verbesserung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten, iii) Einführung von Laufbahnstrukturen auf der Grundlage eines transparenten Beförderungs- und Beurteilungssystems, iv) Einführung von Kriterien eines modernen Personalmanagements und v) Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um sicherzustellen, dass Rumänien in der Lage ist, EG-Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. - Annahme einer umfassenden Strategie für die Reform der politischen Beschlussfassung, die Folgendes abdeckt: i) politische Koordinierung und Konsultationsverfahren zwischen den Ministerien, ii) Konsultation von Interessengruppen, iii) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer budgetären Auswirkungen und iv) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Europa-Abkommen und dem gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. Zur Umsetzung der Strategie sollte eine für die Reformen zuständige Stelle eingerichtet werden. - Reduzierung des Rückgriffs auf Anordnungen und Dringlichkeitsanordnungen als gesetzgeberisches Instrument und Klärung der Voraussetzungen, unter denen solche Rechtsakte eingesetzt werden können. - Annahme einer umfassenden Strategie zur Steuerung des laufenden Dezentralisierungsprozesses. Die Strategie sollte sowohl ein Programm für schrittweise Reformen als auch einen Mehrjahresrahmen für die Geberhilfe vorsehen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Frage einer vollständig transparenten und vorhersehbaren Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Gebietskörperschaften gewidmet werden, damit diese ihren erweiterten Aufgaben gerecht werden können. - Verstärkung der Korruptionsbekämpfung durch: i) weitere Umsetzung der Strategie und des Programms zur Korruptionsbekämpfung, ii) Stärkung der Unabhängigkeit der Landesstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption, iii) Einführung des Konzepts strafrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Sanktionen gegen juristische Personen in Rumänien, iv) Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für einschlägige Berufe einschließlich der für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden und der Justiz und v) Gewährleistung einer wirksamen Strafverfolgung. - Verbesserung der Vollstreckung von Zivilurteilen und Gewährleistung, dass angemessene Ressourcen für die Vollstreckung zur Verfügung gestellt werden. - Fortsetzung der Bemühungen um Entwicklung eines wirksamen Bewährungssystems. - Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie für die Justizreform, die auf Folgendes abzielt: i) Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Justiz insbesondere durch: Einführung eines transparenten Systems für die Auswahl und Einstellung von Verwaltungsbeamten, Abschaffung der Bestimmungen, wonach höhere Beamte zu Richtern ernannt werden können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, und Einführung transparenter Amtsenthebungs- und Disziplinarverfahren für Richter. ii) Erhöhung der Professionalität in der Justiz, insbesondere durch: Verbesserung der Ausbildungsprogramme im Nationalen Instituts der Magistratur, Ausbau der Möglichkeiten des Ausbildungszentrums für Justizbeamte, berufliche Aus- wie auch Fortbildungsmöglichkeiten anzubieten, sowie Entwicklung von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für andere Rechtsberufe wie Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Justizangestellte und Personal des Justizministeriums. iii) Verbesserung der Gerichtsverwaltung, insbesondere durch: Modernisierung der Systeme für die Verwaltung und Archivierung der Rechtssachen, Entwicklung klarer Kriterien für die Zuweisung der Rechtssachen, systematische Einführung alternativer Verfahren der Streitbeilegung, Verbesserung des Zugangs zu Prozesskostenhilfe und Verbesserung der Ausstattung und Infrastruktur der Gerichte. - Fortsetzung der Reform und Modernisierung der Polizei, insbesondere durch: Vollendung der internen Umstrukturierung, weitere Anstrengungen zur uneingeschränkten Achtung der grundlegenden Menschenrechte durch die Polizei, Förderung des Zusammenwirkens von Polizei und Bürgern ("Community Policing"), Gewährleistung, dass ein effizientes und ordnungsgemäß funktionierendes System zur Prüfung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten eingerichtet wird, und Sicherstellung des Zugangs der Roma zu diesem System. - Änderung der Teile des Strafgesetzbuchs, die Beleidigung, Verleumdung und andere Straftaten gegen Beamte zum Gegenstand haben, um zu gewährleisten, dass sie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem diesbezüglichen Fallrecht im Einklang stehen. - Stärkung der Rechtssicherheit in der rumänischen Rechtsordnung durch Einschränkung des Rechts des Generalstaatsanwalts auf Einlegung außerordentlicher Rechtsmittel (insbesondere zur Aufhebung von Entscheidungen), so dass dieses Recht nur in ganz bestimmten Fällen nach objektiven rechtlichen Kriterien ausgeübt werden kann. Menschenrechte und Minderheitenschutz - Weitere Angleichung der Diskriminierungsbekämpfung an den Besitzstand und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen, indem der Nationale Rat für die Diskriminierungsbekämpfung seine Tätigkeit in vollem Umfang aufnimmt(3). - Fortsetzung der Reform des öffentlichen Kinderfürsorgesystems im Einklang mit der Nationalen Strategie für den Schutz von Kindern in Schwierigkeiten durch Schließung veralteter Einrichtungen und Bereitstellung alternativer Sozialdienste für Familien und Kinder, damit die Unterbringung in Heimen vermieden werden kann. Gewährleistung der uneingeschränkten Anwendung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes. - Entwicklung angemessener nationaler Standards für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, einschließlich der Überprüfung der sanitären Standards, und Verbesserung der Kapazität der staatlichen Behörden zur Durchführung von Kontrollen vor Ort. - Schließung der gegenwärtigen Sonderschulen und Entwicklung eines integrativen Bildungssystems. - Umsetzung der nationalen Strategie für Entbindungskliniken, damit weniger Kinder in solchen Krankenhäusern von ihren Eltern weggegeben werden. - Aufrechterhaltung des Moratoriums für die internationale Adoption, bis neue Bestimmungen verabschiedet sind, die die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen und mit den internationalen Verpflichtungen Rumäniens im Einklang stehen, und bis die für die Umsetzung der neuen Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, um die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Roma umzusetzen. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, damit die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Behinderten umgesetzt werden kann. Wirtschaftliche Kriterien - Weitere Senkung der Inflationsrate. - Ausarbeitung und Durchführung einer Strategie, mit der die Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen wirkungsvoll verringert werden. - Gewährleistung einer strengen Kontrolle der Lohnsumme im öffentlichen Sektor. - Verbesserung der Zahlungsmoral im Energiesektor und Anpassung der regulierten Preise entsprechend der Kostenentwicklung. - Im fiskalischen Bereich sollten die Reformen auf Folgendes abzielen: Verbesserung der Haushaltsverfahren und der Verwaltung der öffentlichen Ausgaben, Vereinfachung der Steuervorschriften und Verbesserung der Steuerverwaltung, einschließlich der Quote der Steuereinziehung und Bemühungen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft. - Steigerung der Wirksamkeit der Insolvenzverfahren. - Im Finanzsektor: deutliche Vorantreibung der Privatisierung des Bankensektors, Entwicklung und Stärkung des Nichtbanken-Finanzsektors und Entwicklung der Finanzintermediation. - Bessere und einfachere Durchsetzung von Eigentumsrechten. - Beschleunigung der Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes durch Entwicklung einer Flurbereinigungspolitik, Abschluss der Vergabe der Grundstücksrechte und Stärkung dieser Rechte. - Beschleunigung der Reform öffentlicher Unternehmen, einschließlich der Umsetzung von Umstrukturierungsplänen, der Privatisierung rentabler und der Liquidation unrentabler Unternehmen. Hierbei ist einer Verbesserung der Transparenz der Rechnungslegungsverfahren in öffentlichen Unternehmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. - Konsolidierung und transparentere Gestaltung der Vorschriften über die Privatisierung und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen. - Steigerung von Umfang und Qualität der öffentlichen Investitionen, einschließlich in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Umwelt und Gesundheit. - Verringerung der Höhe direkter und indirekter staatlicher Beihilfen und Gewährleistung, dass die Umstrukturierung dem Besitzstand im Bereich Wettbewerb und staatliche Beihilfen entspricht und zur Entstehung effizienter, wettbewerbsfähiger Unternehmen beiträgt. Fähigkeit zur Erfuellung der Pflichten, die aus der Mitgliedschaft erwachsen Freier Warenverkehr - Fortsetzung der Übernahme sämtlicher Richtlinien nach dem neuen Konzept und Gewährleistung, dass Rumänien alle europäischen harmonisierten Standards übernimmt. Förderung des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten von Konformitätsbewertungsstellen und Labors. Klärung der Zuständigkeiten und Verbesserung der Marktüberwachung auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem neuen Konzept fallen. - Vollständige Angleichung der sektorspezifischen Rechtsvorschriften auf den Gebieten, die unter die Richtlinien nach dem alten Konzept fallen, an den Besitzstand. - Errichtung eines Marktüberwachungssystems und Vorbereitung der Behörden und der Wirtschaftsteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Anwendung der EG-Grundsätze für Lebensmittelsicherheit. Neustrukturierung des Systems der Lebensmittelüberwachung. Abschaffung des Systems der Zulassung von Lebensmitteln vor ihrer Markteinführung. - Aufstockung der Ressourcen (technische Ausstattung und Personal) zur Verbesserung der Lebensmittelkontrolle. - Weitere Rechtsangleichung im Bereich öffentliches Auftragswesen und Gewährleistung der angemessenen Umsetzung dieses Rechts und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. - Analytische Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich, um sicherzustellen, dass diese mit Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrags im Einklang steht, und Aufhebung der Bestimmungen, die dagegen verstoßen. Verwaltungsmäßige Vorbereitung auf die zukünftige Überwachung in diesem Bereich. Verankerung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung in den einschlägigen Produktvorschriften. - Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinien nach dem neuen Konzept und des Besitzstands im Bereich der gewerblichen Waren. Freizügigkeit - Weitere Rechtsangleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise, vor allem Beseitigung der ermittelten Schwachpunkte bei der gegenseitigen Anerkennung von Lehrplänen und der Ausbildung von Krankenschwestern/Krankenpflegern, Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Apothekern. - Angleichung der Rechtsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht im Bereich Staatsangehörigkeit und geforderte Sprachkenntnisse. - Weitere Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Gleichbehandlung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und zusätzliche Altersversorgung. - Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltung mit Blick auf die Teilnahme am EURES-Netzwerk. Die Fremdsprachenausbildung der Bediensteten sollte dabei eine besonders wichtige Rolle spielen. - Vorbereitung auf die Erfuellung der finanziellen und verwaltungstechnischen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Freier Dienstleistungsverkehr - Verbesserung der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen und Bereitstellung qualifizierten Personals für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften. - Verbesserung des institutionellen Rahmens der Finanzaufsicht und Fortsetzung der Rechtsangleichung, insbesondere im Wertpapier- und Versicherungssektor. - Verbesserung des aufsichtsrechtlichen Rahmens für den Bankensektor im Hinblick auf Konsolidierung und Eigenkapitalausstattung. - Aufstellung von Unternehmensführungs- und Kontrollregeln für Finanzinstitute zur Gewährleistung eines umsichtigen Managements und der Anwendung interner Kontrollverfahren als präventive Maßnahme. - Vollendung der Durchsicht des rumänischen Rechts für andere als Finanzdienstleistungen. - Vollständige Angleichung der Datenschutzbestimmungen an den Besitzstand unter besonderer Berücksichtigung ihrer Durchführung und Durchsetzung. Freier Kapitalverkehr - Fortsetzung der Rechtsangleichung und Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Vorschriften. - Umsetzung der zweiten Geldwäscherichtlinie und Gewährleistung der Anwendung des Übereinkommens des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. - Abschaffung der für ausländische Direktinvestitionen geltenden Beschränkungen, die zu Diskriminierungen in bestimmten Bereichen führen, einschließlich der Bestimmungen über Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. - Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß dem Liberalisierungsplan Rumäniens. - Erlass von Rechtsvorschriften zur vollständigen Übernahme des EU-Besitzstands im Bereich Zahlungssysteme. - Fortsetzung der Liberalisierung des Kapitalverkehrs gemäß dem dreistufigen Liberalisierungsplan Rumäniens. - Besondere Aufmerksamkeit ist der korrekten und einheitlichen Anwendung des rechtlichen und institutionellen Rahmens zu widmen, um die Freiheit des gesamten Kapitalverkehrs nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler und lokaler Ebene zu gewährleisten. Gesellschaftsrecht - Weitere Fortschritte bei der Rechtsangleichung in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Rechnungslegung und weitere Verbesserung der Verwaltungskapazität in diesem Bereich, insbesondere was den Rechtsvollzug betrifft. - Eindämmung der Produkt- und Markenpiraterie durch: i) Stärkung der Verwaltungskapazität der Stellen, die die Achtung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum gewährleisten sollen, ii) Ausbau des interinstitutionellen Netzes, iii) Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden (insbesondere zwischen Polizei, Zoll und Justiz), iv) verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsbehörden, einschließlich für Richter und Staatsanwälte und v) Gewährleistung ordnungsgemäßer Grenzkontrollen. - Übernahme der Richtlinie über das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft und der Richtlinie über das Folgerecht. - Verbesserung der statistischen Berichterstattung für das Urheberrechtsamt und das Amt für Erfindungen und Warenzeichen. - Übernahme des Besitzstands auf den folgenden Gebieten: wirtschaftliche Interessenvereinigungen sowie Vorschriften über die Rechtsprechung und die Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen. - Gewährleistung der Gleichbehandlung ausländischer Unternehmen bei der Anwendung des Gesellschaftsrechts, insbesondere im Bereich der Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Wettbewerbspolitik - Fertigstellung der Rahmenvorschriften für die Bereiche staatliche Beihilfen und Kartellrecht. - Bessere Ausbildung des Personals des Wettbewerbsrats und des Wettbewerbsamts. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Justiz im Bereich Wettbewerb. - Bessere Information aller Marktteilnehmer und Beihilfegeber über die Beihilferegeln, insbesondere unter Einbindung der Wirtschaft sowie der Gerichte. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Wettbewerbsrat und dem Wettbewerbsamt und Stärkung der Position dieser beiden Behörden gegenüber den rumänischen Ministerien und anderen einschlägigen Behörden. - Im Bereich des Kartellrechts: Abschaffung der vorgeschriebenen Einzelanmeldung und Konzentration auf die gravierendsten Wettbewerbsverzerrungen. Durchführung von Ermittlungen von Amts wegen und Verfolgung einer abschreckenden Sanktionspolitik. - Gewährleistung des Vorrangs des Wettbewerbsrechts vor allen dem freien Wettbewerb entgegenstehenden Rechtsvorschriften. - Im Bereich der staatlichen Beihilfen: Steigerung der Sachkompetenz zur Verbesserung der Qualität der Beihilfeentscheidungen. - Stärkung des Rechts der Wettbewerbsbehörden, gegen Bestimmungen vorzugehen, mit denen staatliche Beihilfen gewährt werden. - Verbesserung der Transparenz der staatlichen Beihilfen, Aktualisierung des Beihilfeinventars und Erstellung von Jahresberichten, die der Kommission übermittelt werden. - Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Durchsetzung, insbesondere durch i) Vorabkontrollen aller neuen Beihilfemaßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigen Vereinbarkeit mit dem Besitzstand, ii) Durchsetzung der Wettbewerbsregeln im Fall nicht angemeldeter Beihilfen, iii) Prüfung der bestehenden Maßnahmen zur Gewährung staatlicher Beihilfen in Rumänien, um sie dem Besitzstand anzupassen, und Umwandlung bisheriger Vergünstigungen in Beihilfen, die mit dem Besitzstand im Einklang stehen. - Gewährleistung der Einhaltung von Protokoll Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zum Europa-Abkommen. Landwirtschaft - Gewährleistung einer angemessenen Zuteilung von Humanressourcen auf der zentralen Ebene des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung, um die korrekte Umsetzung und Durchführung von GAP-Mechanismen zu gestatten. - Stärkung der Verwaltungsstrukturen, um eine effizientere Umsetzung und Verwaltung von SAPARD Maßnahmen zu gewährleisten; vergleichbare Stärkung der Verwaltungsstrukturen die für die Planung, Durchführung, Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung der von der EG finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums benötigt werden. - Rasche Auswertung der allgemeinen Landwirtschaftszählung. - Ausbau der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen für die Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse. - Ausrichtung des neuen staatlichen Förderkonzepts auf die Entwicklung einer marktorientierten Agrarstrategie und stärkere Berücksichtigung der ländlichen Entwicklung. - Vorbereitung auf die Umsetzung und Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (einschließlich eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie eines Systems zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen). - Weitere Angleichung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts sowie Ausbau des Kontrollsystems, insbesondere an den künftigen Außengrenzen. - Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Strategie für Lebensmittelsicherheit. - Vorantreibung der Strukturreform in der Landwirtschaft und im Agrarnahrungsmittelsektor. - Sicherstellung von erforderlichen Investitionen zur Vollendung der Katasterreform und der Eintragung der Eigentumsrechte in die Grundbücher. - In den horizontalen Bereichen: Fortsetzung der Anstrengungen in Bereichen wie Katasteraufbau, Branchenverbände, Qualitätspolitik und Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen. - Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften für das neue Weingesetz (insbesondere über das Weinbaukataster). - Verstärkung der administrativen Kapazität zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und zur tatsächlichen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen in denjenigen Bereichen, in denen die nationale Veterinärbehörde im Zuge der Übernahme des Besitzstands im Veterinärbereich zusätzliche personelle und finanzielle Mittel benötigt. Fischerei - Fertigstellung des Flottenregisters im Einklang mit den EG-Bestimmungen. - Entwicklung eines zuverlässigen Fischereistatistiksystems. - Umsetzung der jüngsten Rechtsvorschriften über die Funktionsweise der wichtigsten Verwaltungsstrukturen und angemessene Ausstattung der zuständigen Stellen mit Ressourcen und Ausrüstung für die Aufsicht und Kontrolle auf zentraler und regionaler Ebene. - Klärung der Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und dem Ministerium für Gewässer und Umweltschutz. - Personelle Aufstockung der Fischereiabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. - Ausbau der Kontrolltätigkeit, indem mehr Gewicht auf die Ausbildung von Fischereiinspektoren, die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung und die Erhöhung der Anzahl der Inspektoren zur Überwachung der Seefischerei gelegt wird. - Vorbereitung auf die Umsetzung der Bestimmungen für die Bestandsbewirtschaftung und -kontrolle. Verkehrspolitik - Im Straßenverkehr: i) Stärkung der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands im steuerlichen, sozialen und technischen Bereich, ii) Fortsetzung der Durchführung von Programmen zur schrittweisen Abschaffung diskriminierender Straßenverkehrsabgaben und -gebühren, iii) weitere Umsetzung der Aktionspläne zur Nachrüstung rumänischer Lastkraftwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und Fahrtenschreibern, iv) weitere Umsetzung der Regeln über Lenk- und Ruhezeiten, v) Umsetzung des Zeitplans für die erforderlichen Investitionen zur Modernisierung und Auslegung des Straßennetzes nach den in der EG geltenden Achslaststandards unter Berücksichtigung der Umweltvorschriften und vi) Gewährleistung, dass die stichprobenartige Kontrolle der Verkehrssicherheit von Fahrzeugen zu keiner Ungleichbehandlung von rumänischen Transportunternehmen und Unternehmen aus der Gemeinschaft und/oder von deren Fahrzeugen führt. - Vollständige Angleichung an das EU-Seeverkehrsrecht in sicherheitsbezogenen und anderen Bereichen, Verbesserung der Seeverkehrssicherheit, als Flaggenstaat insbesondere Verbesserung der Leistungsfähigkeit der für die Seeverkehrssicherheit zuständigen Verwaltungen und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit. Dringende Verbesserung der Seeverkehrssicherheit der rumänischen Flotte im Rahmen der Pariser Vereinbarung durch Erlass und Anwendung aller geeigneten Maßnahmen. Außerdem Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Hafenstaatkontrolle. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Bereich Binnenschifffahrt. Umstrukturierung und Modernisierung der rumänischen Donau-Flotte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sie auf den in der EG erforderlichen technischen Stand zu bringen. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Besitzstands im Bereich Luft- und Schienenverkehr. - Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Vorbereitung der erheblichen Investitionen, die für die Straßen- und Schieneninfrastruktur notwendig sind. Steuern - Fortsetzung der Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung von MwSt.-Befreiungen, -Erstattungsbedingungen, -Anwendungsbereich und -Sonderregelungen sowie von Verbrauchsteuersätzen, -strukturen und -befreiungen. - Annahme der Regelung über die Aussetzung der Verbrauchsteuer (insbesondere der Vorschriften über Steuerlager). - Sicherstellung, dass die künftigen Rechtsvorschriften den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen, und Überarbeitung von jetzigen schädlichen Bestimmungen. - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren, einschließlich der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe. Besondere Aufmerksamkeit sollte Folgendem gelten: i) Verbesserung der Steuererhebung und des Erstattungssystems, ii) Verhinderung von Betrug bei der MwSt.-Erstattung, iii) Einrichtung eines Steuerzahlerregisters, iv) Umsetzung der Strategie für die Steuerverwaltung, v) Erstellung eines Berufsethik-Kodex und Gewährleistung der Anwendung dieses Kodex, vi) Bewertung des Personalbedarfs im Steuerbereich und vii) Konzipierung und Umsetzung eines Aus- und Fortbildungssystems. - Entwicklung von IT-Systemen zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. Wirtschafts- und Währungsunion - Fortsetzung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot des bevorrechtigten Zugangs des öffentlichen Sektors zu den Finanzinstituten und das Verbot der unmittelbaren Finanzierung des öffentlichen Sektors. - Vollständige Anpassung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung an das ESVG 95. Statistik - Weitere Verbesserung der statistischen Erfassung und der Qualität der Statistiken durch Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen, damit die Kapazitäten in diesem Bereich - auch auf regionaler Ebene - verbessert werden. - Verbesserung der statistischen Methodik und Vorbereitung auf die Einführung von Intrastat. - Verbesserung der Kompetenz der Mitarbeiter in den Statistikämtern und Sicherstellung, dass der Personalstand nicht weiter reduziert wird. - Weitere Rationalisierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der acht Regionalhauptbüros. - Definition einer langfristigen Strategie für die Entwicklung im Statistikbereich. - Kontinuierliche Erneuerung und Weiterentwicklung der IT-Kapazitäten und weitere Schulung der auf nationaler und auf regionaler Ebene eingesetzten Mitarbeiter, damit Geräte und Computerprogramme optimal genutzt werden können. Sozialpolitik und Beschäftigung - Weitere Angleichung an den Besitzstand im Bereich Arbeitsrecht und Anwendung des neuen Arbeitsgesetzbuches und der übrigen zusätzlichen Gesetze für die Umsetzung spezifischer Richtlinien. - Vollendung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Gleichbehandlung von Frauen und Männern und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen. Verabschiedung des Gesetzes über Mutter-, Familien- und Kinderschutz. - Weitere Angleichung an den Besitzstand zur Anti-Diskriminierung und Gewährleistung seiner richtigen Umsetzung. - Fortsetzung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und Stärkung der einschlägigen Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, insbesondere der Gewerbeaufsicht. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Arbeit und soziale Solidarität und dem Ministerium für Gesundheit und Familie. - Weitere Übernahme und Umsetzung des Rechts im Bereich der öffentlichen Gesundheit - einschließlich des Besitzstands zur Bekämpfung des Tabakkonsums - sowie Verbesserung des nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen. Entwicklung eines Gesundheitsüberwachungs- und Informationssystems, das den EG-Standards entspricht. - Ausbau der Kapazitäten für die Reform des Gesundheitswesens nach einem Gesamtkonzept; zu diesem Zweck Verbesserung der strategischen Personal- und Finanzplanung, um eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel und gleichzeitig den gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Verstärkung von Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Zuweisung und Verwendung der Finanzmittel im Gesundheitswesen. - Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung unter Berücksichtigung der überarbeiteten Europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Prioritäten, Verpflichtungen und Empfehlungen aus der Gemeinsamen Bewertung der beschäftigungspolitischen Prioritäten. - Weitere Verbesserung der Kapazität des Nationalen Amts für Beschäftigung für die Durchführung von aktiven Maßnahmen und Beschäftigungsprogrammen sowie Stärkung seiner regionalen und lokalen Strukturen. Gewährleistung angemessener Kapazitäten für die Verwaltung von Projekten nach dem Muster des Europäischen Sozialfonds als Vorbereitung auf die Strukturfonds. - Weitere Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau von Kapazitäten, insbesondere mit Blick auf ihre künftige Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EG. Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Aufbau von Kapazitäten in neuen Politikbereichen, wie zum Beispiel Beschäftigung und soziale Eingliederung, gelten. - Förderung des autonomen sozialen Dialogs vor allem auf Unternehmens- und Sektorebene, um mehr Arbeitskräfte einzubeziehen. - Fertigstellung der für die Durchführung des neuen Sozialhilfegesetzes erforderlichen Vorschriften und Entwicklung von Überwachungs- und Kontrollsystemen im Bereich der Sozialhilfe. Vollendung der Reform des Sozialhilfesystems (u. a. Schaffung klarer Verhältnisse bei der Dezentralisierung) im Einklang mit dem Besitzstand. - In Bezug auf die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes: Verbesserung der interministeriellen Zusammenarbeit, klare Abgrenzung der auf die lokale Ebene übertragenen Zuständigkeiten, Gewährleistung einer angemessenen Personalausstattung, der sorgfältigen Schulung des Personals und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. - Umsetzung der nationalen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung und zur Armutsbekämpfung (einschließlich Datenerhebung) und Verabschiedung von Durchführungsvorschriften zur Abgrenzung der Zuständigkeiten der relevanten Stellen und Behörden. Energie - Angleichung der Energiestrategie an die energiepolitischen Ziele der EG und Sicherstellung, dass damit die Strukturprobleme des Sektors angegangen werden: i) Verbesserung der Zahlungsmoral und Kostendeckung, ii) Reduzierung der Zahlungsrückstände, iii) Beseitigung von - direkten und indirekten - Verzerrungen bei den Energiepreisen und iv) Umstrukturierung von Termoelectrica in vollem Einklang mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand. - Stärkung der Verwaltungskapazitäten der neu eingerichteten Stellen im Energiesektor (insbesondere der Regulierungsbehörden und der Stelle für Energieeffizienz). - Fortsetzung der schrittweisen Öffnung des Gas- und Strommarkts. Abschluss des Gesetzgebungsprozesses einschließlich der Annahme von Durchführungsvorschriften. - Schrittweise Aufstockung und Verwaltung der Ölvorräte im Einklang mit dem Besitzstand. - Reduzierung der Energieintensität der rumänischen Wirtschaft in allen Phasen des Energiekreislaufs. Förderung einer besseren Energieeffizienz durch größere Energieeinsparungen und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Fortsetzung der Übernahme des Besitzstands im Bereich Energieeffizienz (Kennzeichnung und Standards für die Mindesteffizienz von elektrischen Geräten). - Einhaltung der Euratom-Bestimmungen und -Verfahren. - Weitere Umsetzung aller Empfehlungen des Ratsberichts 2001 über die nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung und des anschließenden Lageberichts zur Evaluierung durch Gutachter ("peer review") vom Juni 2002, unter gebührender Berücksichtigung der in den Berichten genannten Prioritäten. - Weitere Gewährleistung eines hohen Niveaus der nuklearen Sicherheit im Kernkraftwerk Cernavoda. - Konzentration auf die Stärkung der Unabhängigkeit, der Ressourcen und der Fähigkeiten der nationalen Regulierungsbehörde für nukleare Sicherheit. - Suche nach Lösungen für abgebrannte Brennstoffe und radioaktive Abfälle. Industriepolitik - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Strukturen, die für die Umsetzung der industriepolitischen Strategie Rumäniens erforderlich sind, unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Strukturen. - Überarbeitung des derzeitigen politischen Rahmenkonzepts und der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zugangs der Unternehmen (vor allem der KMU) zu Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung. - Fortführung der Maßnahmen zur Vereinfachung und Stabilisierung des Unternehmensumfeldes, um ausländische Investitionen anzuziehen. Kleine und mittlere Unternehmen - Gewährleistung eines koordinierten Konzepts für die Umsetzung des Aktionsplans zur Beseitigung bestimmter Hemmnisse für KMU und des Aktionsplans zur Beseitigung von administrativen Hemmnissen für Unternehmen. - Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. - Vermeidung von Zuständigkeitsüberschneidungen und Sicherstellung, dass die zahlreichen im KMU-Sektor tätigen Stellen wirksam koordiniert werden. Wissenschaft und Forschung - Ausbau der forschungsbezogenen Verwaltungskapazitäten und Infrastrukturen, um einen größeren Nutzen aus der Assoziierung mit den relevanten Rahmenprogrammen der Gemeinschaft, einschließlich des 6. Rahmenprogramms (2002-2006), zu ziehen. Allgemeine und berufliche Bildung - Vorbereitung der vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern bis zum Beitritt. Telekommunikation und Informationstechnologien - Fortsetzung der Angleichung an den Besitzstand und Erlass weiterer Durchführungsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die Postdienste. - Stärkung der Unabhängigkeit der neuen Regulierungsbehörde und Verstärkung der Ausbildungsmaßnahmen und finanziellen Investitionen, damit angemessene Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. - Vollendung der Trennung von Regulierungs- und Eigentumsinteressen. Kultur und audiovisuelle Medien - Weitere Rechtsangleichung und Befähigung des Nationalen Rates für audiovisuelle Medien, das neue Gesetz über audiovisuelle Medien in vorhersehbarer, transparenter und wirksamer Weise durchzusetzen. - Gewährleistung, dass die im Ministerium für Kultur und religiöse Angelegenheiten vorgenommene Umstrukturierung im Bereich audiovisuelle Angelegenheiten die Fähigkeit der rumänischen Verwaltung nicht beeinträchtigt, die effektive Rechtsangleichung sicherzustellen. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente - Ausarbeitung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und in diesem Zusammenhang regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung des Nationalen Entwicklungsplans (insbesondere durch bessere Abstimmung mit den nationalen Haushalts- und Beschlussfassungsverfahren, einschließlich der mehrjährigen Programm- und Haushaltsplanung). - Verbesserung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit der für die Programmierung und Verwaltung der Finanzmittel für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zuständigen Stellen gemäß dem Strukturfondskonzept. - Klare Verteilung der Zuständigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Verwaltungskapazität in Bezug auf Einstellungen, Laufbahnprofile und Ausbildung. - Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und zwischen den zuständigen Stellen sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern. - Einrichtung eines Begleitungs- und Bewertungssystems für die Strukturfonds, insbesondere für die Ex-ante- und die Ex-post-Bewertung und für die Erhebung der einschlägigen statistischen Daten und Indikatoren. - Entwicklung der Fähigkeit, Projekte durchzuführen, die von den Strukturfonds kofinanziert werden, in Bezug auf i) Auswahl, Erörterung und klare Formulierung vorrangiger nationaler und regionaler Entwicklungsziele und ii) Ermittlung, Planung und Vorbereitung von Projekten. - Angehen sowohl der rechtlichen als auch der verwaltungstechnischen Aspekte der EG-Bestimmungen für Finanzmanagement und -kontrolle (Kontroll- und Auditfunktion, Bereitstellung und Weiterleitung der Finanzmittel, nationale Kofinanzierung). Vorbereitung auf die Zuweisung der Kontrollaufgaben und insbesondere der Aufgabe des internen Audits in den Verwaltungsbehörden, den Zahlstellen und gegebenenfalls den zwischengeschalteten Stellen. Umweltschutz - Vollendung der Gesamtbewertung der Lage im Umweltbereich zur Ermittlung des Handlungsbedarfs. - Gewährleistung der wirksamen Durchführung des Besitzstands, auch durch Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: Umweltverträglichkeitsprüfung, Zugang zu Informationen, Abfallentsorgung, Umweltverschmutzung durch die Industrie und Risikiomanagement, Naturschutz, Chemikalien und genetisch veränderte Organismen sowie nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. - Verbesserung der Art und Weise der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften durch Ermöglichung einer umfassenden Konsultation der beteiligten Akteure (andere Ministerien, Unternehmen, NRO usw.) und vollständige Berücksichtigung der Umsetzungsbedingungen einschließlich einer sorgfältigen Prüfung der damit verbundenen Kosten. - Aufstellung von Umsetzungsplänen mit entsprechenden Finanzierungsstrategien, in denen die Schritte aufgezeigt werden, die notwendig sind, um mittel- bis langfristig eine vollständige Umsetzung zu gewährleisten. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und der Ausbau der Institutionen zu berücksichtigen und die Mechanismen zur Überwachung einer wirksamen Umsetzung weiterzuentwickeln. Gewährleistung der Einbeziehung der Betroffenen in der Planungsphase der Umsetzung. - Ausbau der Verwaltungskapazität für die Umsetzung des Besitzstands durch Aufstockung des Personals des Ministeriums und anderer einschlägiger Stellen. Besondere Aufmerksamkeit muss der Stärkung der lokalen und regionalen Umweltschutzämter und der Koordinierung zwischen den Ministerien gelten. - Gewährleistung, dass auf lokaler Ebene ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen, um das vorhandene Personal zu entlasten, neue Inspektoren einzustellen und diese angemessen auszubilden. - Stärkung der Strukturen und Mechanismen (einschließlich der Koordinierung zwischen den Ministerien) zur Berücksichtigung der Umweltschutzanforderungen bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen in allen anderen Politikbereichen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Beginn mit der Umsetzung der Fünfjahresstrategie für die nationale Verbraucherschutzbehörde. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren in diesem Bereich und Klärung ihrer jeweiligen Rolle und Zuständigkeit. - Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und Gewährleistung, dass die Verwaltungsstrukturen effizient arbeiten können, insbesondere im Hinblick auf die Marktüberwachung und die Rechtsdurchsetzung. Besondere Betonung der Sicherheitsaspekte bei Verbrauchsgütern außerhalb des Lebensmittelsektors und Bereitstellung angemessener Mittel für Laboruntersuchungen. - Stärkere Sensibilisierung von Verbrauchern und Herstellern für die neuen Bestimmungen und Stärkung der Rolle der Verbraucherverbände bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Verbraucherpolitik. Justiz und Inneres - Verbesserung der Grenzverwaltung durch i) Ausweitung des Anwendungsbereichs der Strategie für die integrierte Grenzverwaltung auf alle Grenzen, ii) Entwicklung eines Systems für die integrierte Seegrenzenüberwachung, iii) Verbesserung der Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen allen an der Grenze tätigen Stellen, iv) Besetzung der freien Stellen in der Grenzpolizei, v) Modernisierung der Grenzinfrastruktur und -ausrüstung anhand eines mehrjährigen Investitionsplans und vi) verstärkten Einsatz von Risikoanalysemethoden und Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Grenzpolizei. - Umsetzung des aktualisierten Schengen-Aktionsplans und Fortsetzung der Vorbereitungen auf die uneingeschränkte Teilnahme am SIS II durch Aufbau nationaler Datenbanken und Register. - Weitere Verbesserung der Visaregelungen durch i) Fortsetzung der Anpassung an die Positiv- und die Negativliste der EU, ii) Verbesserung der Sicherheitsmerkmale der nationalen Visummarke, iii) Verbesserung der Verwaltungskapazität der staatlichen Visastelle und iv) Ausstattung aller diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Geräten für die Erkennung gefälschter und nachgemachter Dokumente. - Weitere Angleichung des Asylrechts an den Besitzstand der EU, Gewährleistung der uneingeschränkten Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und Umsetzung der Integrationsprogramme für Asylbewerber und Flüchtlinge. - Schaffung der Infrastruktur zur Gewährleistung der uneingeschränkten Umsetzung der "EURODAC"- und der "Dublin II"-Verordnung ab dem Beitritt. - Ausarbeitung und Umsetzung einer Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Einklang mit der Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität: i) Erstellung eines Rahmens zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den auf bestimmte Kriminalitätsformen spezialisierten Strafverfolgungsbehörden (unter besonderer Berücksichtigung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität und des Handels mit Drogen, gefälschten Waren und Waffen) und ii) Durchführung weiterer spezifischer Schulungsmaßnahmen in den genannten Bereichen. - Fortsetzung der Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus bzw. über Rumänien unter besonderer Berücksichtigung von Organisationen, die Menschen (insbesondere Frauen und Kinder) in die EU-Mitgliedstaaten einschleusen. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte der Wiedereingliederung von Rückkehrern gewidmet werden, vor allem im Fall von Opfern des Menschenhandels. - Erfuellung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol. - Fortsetzung der Drogenbekämpfung durch i) weitere Umsetzung der Nationalen Strategie zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs und des illegalen Handels mit Drogen und Drogenausgangsstoffen, ii) Stärkung der Verwaltungs- und Koordinierungskapazitäten der Nationalen Drogenbekämpfungsstelle, iii) gesetzliche Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle mit einem klaren Mandat, das ihre Hauptaufgaben und -zuständigkeiten festlegt, und iv) Weiterentwicklung des Drogeninformationssystems zur genaueren Beobachtung und Beurteilung der Situation. - Weitere Vorbereitung auf die vollständige Umsetzung der unter die dritte Säule fallenden Abkommen über die Zusammenarbeit im Zollwesen. - Ergreifen weiterer Maßnahmen, um die Umsetzung der EU-Instrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zu gewährleisten, vor allem, was die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen angeht. - Vornahme der erforderlichen rechtlichen Änderungen für den Beitritt zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und dessen Umsetzung bis zum EU-Beitritt Rumäniens. Einleitung der notwendigen Schritte, um bis zum Beitritt die volle Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und insbesondere die Umsetzung der Rahmenbeschlüsse über den Europäischen Haftbefehl und über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln zu gewährleisten. - Fortsetzung der Angleichung des rumänischen Rechts an den Besitzstand im Bereich des strafrechtlichen Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (Übereinkommen von 1995) und Umsetzung entsprechender Rechtsvorschriften. - Angleichung des Rechts an den EU-Besitzstand im Bereich des strafrechtlichen Schutzes des Euro vor Fälschung. Zollunion - Vollendung der Angleichung der zollrechtlichen Vorschriften, und zwar vor allem in Bezug auf die Ursprungsregeln und den Status der Freizonen. - Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Zolldiensten und anderen Vollzugsorganen. - Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Zollverfahren im ganzen Zollgebiet. - Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten durch den verstärkten Einsatz von Risikoanalysemethoden und den Ausbau der Ermittlungsfunktion innerhalb der Zollverwaltung. - Fortsetzung der Bemühungen zur Umsetzung der Berufsethik-Strategie für den Zoll und Bekämpfung der Korruption in der Zollverwaltung. - Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Wartezeiten an den Grenzen, zum Vorgehen gegen das Verbringen nachgeahmter Waren oder unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke über die Grenze und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität. - Verbesserung der Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten für den Vollzug der Zollvorschriften. Bewertung des Personalbedarfs und Entwicklung zentralisierter Ausbildungsmöglichkeiten. - Beschleunigung der Umsetzung der IT-Strategie der rumänischen Zollverwaltung. Entwicklung von IT-Systemen, die den elektronischen Datenaustausch in der erweiterten Gemeinschaft ermöglichen. Vorbereitung der Einrichtung und des Betriebs des CCN/CSI (Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle). - Einleitung von Schritten, um bis zum Beitritt die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einziehung und Kontrolle der Eigenmittel der Gemeinschaft und mit der Verwaltung der Zollaspekte der Gemeinsamen Agrarpolitik (Kontrolle der Ausfuhrerstattungen usw.) erfuellen zu können. Außenbeziehungen - Analyse aller internationalen Verträge und Abkommen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen, um alle Verträge und Abkommen, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, rechtzeitig zu beenden oder neu auszuhandeln. Finanzkontrolle - Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die ordnungsgemäße Anwendung des Gesetzes über die präventive Finanzkontrolle und des Gesetzes über die interne Rechnungsprüfung. Insbesondere bedarf es der generellen Einrichtung von funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfungsstellen in der öffentlichen Verwaltung, die im Einklang mit dem neuen Gesetz über die interne Rechnungsprüfung zu organisieren sind. Besonderes Augenmerk sollte den für die Verwaltung von EG-Mitteln zuständigen Stellen gelten. - Einrichtung des zentralen Harmonisierungsreferats für die interne Rechnungsprüfung, das für die Ausarbeitung und Annahme eines einheitlichen Rechtsrahmens für die interne Prüfung der öffentlichen Finanzen zuständig sein soll. - Gewährleistung der Unabhängigkeit des rumänischen Rechnungshofs im Wege einer Verfassungsänderung nach den internationalen Standards für die Organisation der obersten Rechnungsprüfungsbehörden. - Verbesserung der Verfahren für die Behandlung der Prüfergebnisse des Rechnungshofes im Parlament und größere Transparenz und stärkere Verbreitung der Berichte des Hofes. - Ausarbeitung und Umsetzung eines Regelwerks für die externe Rechnungsprüfung, das sich an den international anerkannten Prüfstandards orientiert und dem gemeinschaftlichen Besitzstand Rechnung trägt. Durchführung sachdienlicher Ausbildungsmaßnahmen für das Personal. - Gewährleistung der korrekten Anwendung der Bestimmungen für den Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Rahmen von Phare, Sapard und ISPA. - Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und funktionellen Unabhängigkeit der Betrugsbekämpfungsstelle und effektive Zusammenarbeit mit OLAF über diesen Dienst. Prioritäre Einrichtung von Mechanismen für administrative Untersuchungen und die gerichtliche Weiterverfolgung von Ermittlungen in Betrugsfällen. - Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung des Besitzstands im Bereich des Schutzes des Euro vor Fälschung. Haushalt - Weiterer Aufbau der technischen und administrativen Kapazität zur Vorbereitung der operativen Bewirtschaftung der Eigenmittel. Fortsetzung der Anstrengungen, um die Verfahren und organisatorischen Regelungen zu definieren und die Kompetenzen zu entwickeln, die notwendig sind, damit die Berechnung, Überwachung, Zahlung, Kontrolle und Bewertung der Finanzmittel, die in den Gemeinschaftshaushalt einfließen oder ihm entnommen werden, im Einklang mit dem Besitzstand über Eigenmittel koordiniert werden können. - Verbesserung der Kapazität zur Berechnung der MwSt.-Grundlage nach ESVG-95-Standards. - Beginn mit dem Aufbau eines Meldesystems für Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten und eines Rechnungslegungssystems für die traditionellen Eigenmittel. - Einleitung von Maßnahmen zur Regelung der organisatorischen Aspekte der Zuckerabgaben und zum Aufbau der entsprechenden Verwaltungskapazität, wobei insbesondere die Strukturen, die Zuständigkeiten und die Funktionsweise der Zahlstelle und der Interventionsstelle festzulegen sind. 5. PROGRAMMIERUNG Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Rumänien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben Phare auch das Instrument Sapard für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Rumänien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem stehen Rumänien Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen der Mehrländerprogramme und der horizontalen Programme offen, die direkt den gemeinschaftlichen Besitzstand betreffen. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. BEDINGUNGEN Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente Phare, ISPA und Sapard davon abhängig, dass Rumänien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. ÜBERWACHUNG Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft und des Fahrplans wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die gemäß dem Europa-Abkommen eingesetzten Unterausschüsse ermöglichen es, die Umsetzung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaften sowie die Fortschritte bei der Angleichung, Anwendung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu überprüfen. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der Phare-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - Phare, ISPA und Sapard - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien (ABl. L 44 vom 14.2.2002, S. 82). (2) Ausgegangen wird von der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aus dem Jahr 2002. (3) Siehe auch das Kapitel zu Sozialpolitik und Beschäftigung.