32002R2280

Verordnung (EG) Nr. 2280/2002 der Kommission vom 19. Dezember 2002 zur vorläufigen Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen

Amtsblatt Nr. L 347 vom 20/12/2002 S. 0032 - 0032


Verordnung (EG) Nr. 2280/2002 der Kommission

vom 19. Dezember 2002

zur vorläufigen Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 509/2002 der Kommission(2),

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 174/1999 der Kommission vom 26. Januar 1999 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates im Hinblick auf die Ausfuhrlizenzen und die Ausfuhrerstattungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1472/2002(4), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

(1) Der Markt für Milcherzeugnisse ist durch eine gewisse Instabilität gekennzeichnet. Es muss deshalb verhindert werden, dass aus spekulativen Gründen Anträge gestellt werden, die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ausführern zur Folge haben könnten. Es sollten deshalb alle Anträge abgelehnt werden.

(2) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Milch und Milcherzeugnisse -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen der KN-Codes 0402 10, 0402 21 und 0402 29, wird für den Zeitraum vom 20. Dezember 2002 bis zum 1. Januar 2003 einschließlich ausgesetst.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 20. Dezember 2002 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Dezember 2002

Für die Kommission

J. M. Silva Rodríguez

Generaldirektor für Landwirtschaft

(1) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 48.

(2) ABl. L 79 vom 22.3.2002, S. 15.

(3) ABl. L 20 vom 27.1.1999, S. 8.

(4) ABl. L 219 vom 14.8.2002, S. 4.