32002R0980

Verordnung (EG) Nr. 980/2002 der Kommission vom 4. Juni 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 zur Übernahme von Eurocontrol-Normen (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. L 150 vom 08/06/2002 S. 0038 - 0043


Verordnung (EG) Nr. 980/2002 der Kommission

vom 4. Juni 2002

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 zur Übernahme von Eurocontrol-Normen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 93/65/EWG des Rates vom 19. Juli 1993 über die Aufstellung und Anwendung kompatibler technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/15/EG der Kommission(2), insbesondere auf Artikel 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch die Richtlinie 97/15/EG zur Übernahme von Eurocontrol-Normen und zur Änderung der Richtlinie 93/65/EWG über die Aufstellung und Anwendung kompatibler technischer Spezifikationen für die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das Flugverkehrsmanagement, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 der Kommission(3), wurden die Eurocontrol-Norm für den Online-Datenaustausch (OLDI), Ausgabe 1.0, und die Eurocontrol-Norm für die Darstellung des Datenaustauschs in der Flugsicherung (ADEXP), Ausgabe 1.0, übernommen.

(2) Durch die Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 wurden zwei neuere Fassungen der beiden genannten Eurocontrol-Normen, nämlich OLDI, Ausgabe 2.2, und ADEXP, Ausgabe 2.0, sowie eine neue Eurocontrol-Norm mit der Bezeichnung Flugdatenaustausch-Schnittstellensteuerungsdokument (FDE-ICD) übernommen.

(3) Eurocontrol hat seitdem Änderungen zu OLDI 2.2 und zu ADEXP 2.0 verabschiedet.

(4) Diese Änderungen fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie 93/65/EWG und tragen zur Harmonisierung der Flugverkehrsmanagementsysteme der Mitgliedstaaten bei, insbesondere was die Übergabe von Flügen von einer Flugsicherungszentrale zur nächsten (OLDI) und die Verkehrsflusssteuerung (ADEXP) betrifft.

(5) Diese Änderungen beinhalten insbesondere Angaben zu der auf Flügen vorhandenen Bordausrüstung und sind für eine reibungslose und sichere Einführung mehrerer Programme zur Erhöhung von Kapazitäten erforderlich.

(6) Die Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen mit der Stellungnahme des nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 93/65/EWG eingesetzten Ausschusses im Einklang -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 2082/2000 werden gemäß dem Anhang zur vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Juni 2002

Für die Kommission

Loyola De Palacio

Vizepräsident

(1) ABl. L 187 vom 29.7.1993, S. 52.

(2) ABl. L 95 vom 10.4.1997, S. 16.

(3) ABl. L 254 vom 9.10.2000, S. 1.

ANHANG

Die Anhänge I und II werden wie folgt geändert:

1. Anhang I wird wie folgt geändert:

a) Nummer 6.2.2 erhält folgende Fassung: "6.2.2. Bestandteile der Meldung

Die ABI-Meldung muss folgende Dateneinheiten enthalten:

- Art der Meldung,

- Nummer der Meldung,

- Luftfahrzeugkennung,

- SSR-Modus und -Code (sofern vorhanden),

- Startflugplatz,

- Schätzdaten,

- Zielflugplatz,

- Luftfahrzeugmuster und -zahl,

- Art des Fluges,

- Bordausrüstung und Status,

- Flugstrecke (optional),

- sonstige Flugplandaten (optional).

ANMERKUNG:

Die Dateneinsatzregeln, Datenformate und Feldinhalte sind in Anhang A aufgeführt."

b) Die Nummern 6.2.5.1. und 6.2.5.2. erhalten folgende Fassung: "6.2.5.1. I C A O

(ABIE/L001-AMM253/A7012-LMML-BNE/1221F350-EGBB-9/B757/M-15/N0480F390 UB4 BNE UB4 BPK UB3 HON-80/N-81/W/EQ Y/NO)

6.2.5.2. A D E X P

TITLE ABI -REFDATA -SENDER -FAC E -RECVR -FAC L -SEQNUM 001 -ARCID AMM253 -SSRCODE A7012 - ADEP LMML -COORDATA -PTID BNE -TO 1221 -TFL F350 -ADES EGBB -ARCTYP B757 -FLTTYP N -BEGIN EQCST -EQPT W/EQ -EQPT Y/NO -END EQCST-ROUTE N0480F390 UB4 BNE UB4 BPK UB3 HON)"

c) Nummer 6.3.2 erhält folgende Fassung: "6.3.2. Bestandteile der Meldung

Die ACT-Meldung muss folgende Datenelemente enthalten:

- Art der Meldung,

- Nummer der Meldung,

- Luftfahrzeugkennung,

- SSR-Modus und -Code,

- Startflugplatz,

- Schätzdaten,

- Zielflugplatz,

- Luftfahrzeugmuster und -zahl,

- Art des Fluges,

- Bordausrüstung und Status,

- Flugstrecke (optional),

- sonstige Flugplandaten (optional).

ANMERKUNG:

Die Dateneinsatzregeln, Datenformate und Feldinhalte sind in Anhang A aufgeführt."

d) Die Nummern 6.3.5.1 and 6.3.5.2 erhalten folgende Fassung: "6.3.5.1. I C A O

(ACTE/L005-AMM253/A7012-LMML-BNE/1226F350-EGBB-9/B757/M-15/N0480F390 UB4 BNE UB4 BPK UB3 HON-80/N-81/W/EQ Y/NO)

6.3.5.2. A D E X P

TITLE ACT -REFDATA -SENDER -FAC E -RECVR -FAC L -SEQNUM 005 -ARCID AMM253 -SSRCODE A7012 -ADEP LMML -COORDATA -PTID BNE -TO 1226 -TFL F350 -ADES EGBB -ARCTYP B757 -FLTTYP N-BEGIN EQCST-EQPT W/EQ -EQPT Y/NO -END EQCST-ROUTE N0480F390 UB4 BNE UB4 BPK UB3 HON"

e) Nummer 7.3.2 erhält folgende Fassung: "7.3.2. Bestandteile der Meldung

Die REV-Meldung muss folgende Datenelemente enthalten:

- Art der Meldung,

- Nummer der Meldung,

- Luftfahrzeugkennung,

- Startflugplatz,

- Schätzdaten und/oder Koordinationspunkt,

- Zielflugplatz,

- Bezug der Meldung (optional),

- SSR-Modus und -Code (optional),

- Flugstrecke (optional),

- Bordausrüstung und Status (optional).

ANMERKUNG:

Die Dateneinsatzregeln, Datenformate und Feldinhalte sind in Anhang A aufgeführt."

f) Die Nummern 7.3.3.1.2, 7.3.3.1.3 und 7.3.3.1.4 erhalten folgende Fassung: "7.3.3.1.2. Der Revision unterliegen folgende Elemente:

- ETO am COP,

- Übergabeflugfläche(n),

- SSR-Code,

- Bordausrüstung und Status.

7.3.3.1.3. Eine REV-Meldung ist zu senden, wenn

- die ETO am COP von der in der vorangegangenen Meldung genannten Zeit um mehr als den bilateral vereinbarten, auf den nächsten ganzzahligen Ausdruck gerundeten Wert abweicht;

- Übergabeflugfläche(n), SSR-Code oder Bordausrüstung und Status sich in irgendeiner Weise geändert haben.

7.3.3.1.4. Sofern bilateral vereinbart, ist eine REV-Meldung zu senden, wenn Änderungen erfolgten an:

- COP,

- Flugstrecke.

ANMERKUNG:

Operationelle Vorschriften verlangen möglicherweise, dass nach der ACT-Meldung vorgenommene Änderungen zunächst der Koordination zwischen den betreffenden Stellen bedürfen."

g) Die Nummern 7.3.3.2.1 und 7.3.3.2.2 erhalten folgende Fassung: "7.3.3.2.1. I C A O-Format

Alle Revisionsmeldungen enthalten die Feldarten 3, 7, 13, 14 und 16. Dabei gelten folgende Regeln:

- Eine Änderung der ETO am COP oder der Übergabeflugfläche(n) muss durch Einfügen der revidierten Daten in Feld 14 erfolgen;

- eine Änderung des SSR-Codes ist in den Elementen b) und c) in Feld 7 einzutragen.

Alle weiteren Änderungen sind im Datenformat von Feld 22 nach den ersten fünf Feldern einzutragen. Dabei gelten folgende Regeln:

- Im Datenformat von Feld 22 eingefügte Felder können in beliebiger Reihenfolge zueinander stehen;

- Änderungen des COP sind in Feld 14 im Datenformat von Feld 22 einzutragen (siehe Anhang B Besondere Anforderungen an die Verarbeitung von Streckendaten);

- Streckenänderungen sind in Feld 15 im Datenformat von Feld 22 einzutragen. Die Vorschriften betreffs Koordination solcher Änderungen einschließlich direkter Streckenführungen sind in Anhang B Besondere Anforderungen an die Verarbeitung von Streckendaten festgelegt;

- Bordausrüstung und Status: Hier ist/sind nur die Ausrüstung(en) anzugeben, für die sich eine Änderung ergeben hat. Eine Meldung, die die Änderung einer Ausrüstung beinhaltet und Daten über eine zusätzliche Ausrüstung gemäß Anhang A Absatz A.30 erfordert, muss Angaben zu der zusätzlichen Ausrüstung enthalten.

7.3.3.2.2. A D E X P-Format

Alle Revisionsmeldungen im ADEXP-Format müssen folgende Primärfelder enthalten: TITLE REFDATA ARCID ADEP ADES. Dabei gelten folgende Regeln:

- Eine Änderung der ETO am COP oder der Übergabeflugfläche(n) ist durch Einfügen der revidierten Daten in Primärfeld COORDATA zu integrieren;

- das Primärfeld COP muss enthalten sein, es sei denn, eine Änderung der ETO oder der Übergabeflugfläche(n) erfordert die Verwendung des Primärfeldes COORDATA. Darin muss der Koordinationspunkt beschrieben werden, durch den der Flug gegenwärtig koordiniert wird, oder, im Fall einer Änderung des COP, durch den er ursprünglich koordiniert wurde;

- Änderungen des COP sind im Primärfeld COORDATA einzutragen (siehe Anhang B Besondere Anforderungen an die Verarbeitung von Streckendaten). Derartige Meldungen müssen auch das Primärfeld COP enthalten (siehe oben);

- Streckenänderungen sind im Primärfeld ROUTE einzutragen. Die Vorschriften betreffs Koordination solcher Änderungen einschließlich direkter Streckenführungen sind in Anhang B Besondere Anforderungen an die Verarbeitung von Streckendaten festgelegt;

- eine Änderung des SSR-Codes ist durch Einfügen des Primärfelds SSRCODE anzuzeigen;

- eine Änderung bei Bordausrüstung und Status ist im Primärfeld EQCST einzutragen, wobei nur die geänderte(n) Ausrüstung(en) anzugeben ist/sind. Eine Meldung, die die Änderung einer Ausrüstung beinhaltet und Daten über eine zusätzliche Ausrüstung gemäß Anhang A Absatz A.30 erfordert, muss Angaben zu der zusätzlichen Ausrüstung enthalten."

h) Die Nummern 7.3.5.1 und 7.3.5.2 erhalten folgende Fassung: "7.3.5.1. I C A O

a) (REVE/L002-AMM253-LMML-BNE/1226F310-EGBB)

b) (REVE/L010-AMM253/A2317-LMML-BNE/1226F310-EGBB)

c) (REVE/L019-AMM253-LMML-BNE/1237F350-EGBB-81/W/NO)

d) (REVBC/P873-BAF4486-EBMB-NEBUL/2201F250-LERT-81/W/NO U/EQ)

7.3.5.2. A D E X P

a) TITLE REV -REFDATA -SENDER -FAC E -RECVR -FAC L -SEQNUM 002 -ARCID AMM253 -ADEP LMML -COORDATA -PTID BNE -TO 1226 -TFL F310 -ADES EGBB

b) TITLE REV -REFDATA -SENDER -FAC E -RECVR -FAC L -SEQNUM 010 -ARCID AMM253 -ADEP LMML -COP BNE -ADES EGBB -SSRCODE A2317

c) TITLE REV -REFDATA -SENDER -FAC E -RECVR -FAC L -SEQNUM 019 -ARCID AMM253 -ADEP LMML -COP BNE -ADES EGBB -BEGIN EQCST -EQPT W/NO -END EQCST

d) TITLE REV -REFDATA -SENDER -FAC BC -RECVR -FAC P -SEQNUM 873 -ARCID BAF4486 -ADEP EBMB -COP NEBUL -ADES LERT -BEGIN EQCST -EQPT Y/NO -EQPT U/EQ -END EQCST"

i) Anhang A wird wie folgt geändert:

- Im Inhaltsverzeichnis werden die Absätze A.29 und A.30 hinzugefügt. "A.29. Art des Fluges

A.30. Bordausrüstung und Status"

- Der folgende Unterabsatz A.2.2.a wird eingefügt: "A.2.2.a Ist kein geeignetes ICAO-Feld vorhanden, so wird in manchen Fällen eine ICAO-Feldart-Ersatznummer verwendet. Derartige Ersatznummern sind zweistellig und größer oder gleich 80."

- Absatz A.14 erhält folgende Fassung: "A.14. Dieses Feld ermöglicht es, in besonderen Meldungen Flugplandaten anzuzeigen, die im Koordinationsverfahren normalerweise nicht angegeben und an keiner anderen Stelle dieses Anhangs beschrieben werden. Folgende Angaben (siehe Verweisdokument 1 Anhang 2 Feldarten 8 und 18) sind zulässig:

- Flugregeln,

- Eintragsmarkierungen,

- Name des Halters,

- Grund für Sonderbehandlung durch den ATS,

- Art,

- Leistung,

- Name des Start-, Ziel- und Ausweichflugplatzes,

- Anmerkungen in Klartext.

A.14.1. ICAO

Feldart 8, Element a) "Flugregeln" im Format der Feldart 22.

Eines oder mehrere der folgenden Elemente der Feldart 18 im Datenformat von Feld 22:

REG, OPR, STS, TYP, PER, DEP, DEST, ALTN, RALT, RMK.

A.14.2. ADEXP

Primärfelder: "fltrul", "depz", "destz", "opr", "per", "reg", "rmk", "altrnt1", "altrnt2", "sts" und "typz"."

- Die Absätze A.29 und A.30 werden hinzugefügt: "A.29. Art des Fluges

Dieses Element ist so wie im Flugplan anzugeben oder durch eine gleichwertige Information aus anderer Quelle zu spezifizieren. Ist die Art des Fluges im Flugplan nicht aufgeführt oder aus sonstigen Gründen unbekannt, so ist der Buchstabe X einzufügen.

A.29.1. ICAO

Die Art des Fluges ist unter Verwendung der Feldart-Ersatznummer 80 als einzelner Buchstabe im Datenformat von Feld 22 anzugeben.

A.29.2. ADEXP

Primärfeld "flttyp".

A.30. Bordausrüstung und Status

Dieses Element beschreibt Präsenz und Status von Bordausrüstung, die entweder für den Verkehr in bestimmten Lufträumen oder auf bestimmten Strecken unbedingt erforderlich ist oder die Durchführung des Flugverkehrskontrolldienstes wesentlich beeinflusst. Eine vorhandene Ausrüstung wird im Flugplan angezeigt, doch können diese Angaben sich als unzutreffend erweisen oder sich während des Flugs Änderungen hierzu ergeben. Das Element "Bordausrüstung und Status" zeigt den aktuellen Status an.

Der Status folgender Elemente ist anzugeben:

- RVSM,

- 8,33 kHz RTF.

Für Staatsfluege (gemäß der Angabe "Art des Fluges" im Flugplan), für die den Kenntnissen nach 8,33 kHz RTF nicht zur Verfügung steht, ist der Status folgender Ausrüstung anzugeben:

- UHF.

A.30.1. ICAO

Die Daten sind unter Verwendung der Feldart-Ersatznummer 81 im Datenformat von Feld 22 anzugeben.

Für jede Ausrüstung sind zwei Elemente einzufügen:

- die Ausrüstung als einzelner Buchstabe gemäß der Beschreibung in Feldart 10 "Ausrüstung" des ICAO-Flugplans (siehe Anhang 3 des Verweisdokuments 1), unmittelbar gefolgt von

- Trennzeichen-Schrägstrich (/), unmittelbar gefolgt von

- Statusangabe durch zwei Buchstaben.

Die Statusangabe erfolgt je nach Flug unter Verwendung eines der folgenden Indikatoren:

a) EQ Ausrüstung ist vorhanden und kann für den Flug genutzt werden;

b) NO Ausrüstung ist nicht vorhanden oder kann für den Flug aus irgendeinem Grund nicht genutzt werden;

c) UN keine Angabe zu dieser Ausrüstung.

Die erste Gruppe von Ausrüstungen ist unmittelbar nach dem auf die Feldnummer folgenden Schrägstrich einzufügen. Die folgenden Gruppen sind durch Leerzeichen voneinander zu trennen. Die Reihenfolge der Ausrüstungen spielt keine Rolle.

A.30.2. ADEXP

Primärfeld "EQCST"."

2. Der Anhang A zum Anhang II wird wie folgt geändert:

a) In Absatz A.2 wird Folgendes hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) In Absatz A.3 wird Folgendes hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) In Absatz A.4 wird Folgendes hinzugefügt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE>