32002R0907

Verordnung (EG) Nr. 907/2002 der Kommission vom 30. Mai 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 416/2002 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in Spanien

Amtsblatt Nr. L 142 vom 31/05/2002 S. 0031 - 0032


Verordnung (EG) Nr. 907/2002 der Kommission

vom 30. Mai 2002

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 416/2002 mit Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in Spanien

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1365/2000(2), insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Wegen des Auftretens der klassischen Schweinepest in bestimmten Erzeugungsgebieten Spaniens wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 416/2002 der Kommission(3), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 737/2002(4), Sondermaßnahmen zur Stützung des Schweinemarkts in diesem Mitgliedstaat erlassen.

(2) Wegen des Auftretens neuer Fälle der klassischen Schweinepest in Spanien haben die Behörden am 7. Mai 2002 neue Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Die Liste der Gebiete gemäß Anhang II der genannten Verordnung ist ab 14. Mai 2002 der neuen Seuchenlage anzupassen.

(3) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Schweinefleisch -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 416/2002 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 14. Mai 2002.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Mai 2002

Für die Kommission

Franz Fischler

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 282 vom 1.11.1975, S. 1.

(2) ABl. L 156 vom 29.6.2000, S. 5.

(3) ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 19.

(4) ABl. L 113 vom 30.4.2002, S. 11.

ANHANG

"ANHANG II

In der Provinz Barcelona die Schutz- und Überwachungszonen gemäß den Anhängen I und II der Verordnung der Generalitat von Cataluña vom 7. Mai 2002, veröffentlicht im Diari Oficial de la Generalitat de Catalunya (DOGC Nr. 3633 vom 10. Mai 2002, S. 8195)."