32002D1203(01)

Beschluss des Rates vom 25. November 2002 zur Ernennung der italienischen Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

Amtsblatt Nr. C 299 vom 03/12/2002 S. 0001 - 0002


Beschluss des Rates

vom 25. November 2002

zur Ernennung der italienischen Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

(2002/C 299/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern(1), insbesondere auf Artikel 82,

gestützt auf die Kandidatenliste, die dem Rat von der italienischen Regierung unterbreitet worden ist,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat mit Beschluss vom 23. September 2002(2) die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit vom 23. September 2002 bis zum 22. September 2004, mit Ausnahme der Vertreter der italienischen Arbeitnehmerorganisationen und Arbeitgeberverbände, ernannt.

(2) Die italienischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des genannten Beratenden Ausschusses müssen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 22. September 2004 ernannt werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer für die Zeit vom 25. November 2002 bis zum 22. September 2004 werden ernannt:

1. VERTRETER DER ARBEITNEHMERORGANISATIONEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

2. VERTRETER DER ARBEITNEHMERVERBÄNDE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Artikel 2

Dieser Beschluss wird informationshalber im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 25. November 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. Bendtsen

(1) ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2, zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1945/93 (ABl. L 181 vom 23.7.1993, S. 1).

(2) ABl. C 245 vom 11.10.2002, S. 1.