2002/970/EG: Beschluss des Rates vom 18. November 2002 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 im Namen der Europäischen Gemeinschaft
Amtsblatt Nr. L 342 vom 17/12/2002 S. 0001 - 0001
Beschluss des Rates vom 18. November 2002 über den Abschluss des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2002/970/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Beschluss vom 2. März 2001 hat die im Rahmen der UNCTAD einberufene Verhandlungskonferenz den Text des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 angenommen. (2) Dieses neue Übereinkommen wurde ausgehandelt, um das verlängerte Internationale Kakao-Übereinkommen von 1993 zu ersetzen, das spätestens am 30. September 2003 außer Kraft tritt. (3) Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 liegt zur Unterzeichnung und zur Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme- bzw. Genehmigungsurkunden auf. (4) Da die Gemeinschaft Mitglied des verlängerten Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1993 war, liegt es in ihrem Interesse, das Übereinkommen, das an seine Stelle treten soll, zu genehmigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen von 2001 wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Übereinkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, im Namen der Gemeinschaft das Übereinkommen zu unterzeichnen und die Genehmigungsurkunde zu hinterlegen. Geschehen zu Brüssel am 18. November 2002. Im Namen des Rates P. S. Møller Der Präsident