32002D0601(01)

Beschluß des Rates vom 23. Mai 2002 zur Ernennung eines Vorsitzenden und zweier Mitglieder einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Amtsblatt Nr. C 130 vom 01/06/2002 S. 0001 - 0001


Beschluß des Rates

vom 23. Mai 2002

zur Ernennung eines Vorsitzenden und zweier Mitglieder einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

(2002/C 130/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131,

in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 17. April 2002 vorgelegten Kandidatenliste -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

(1) Herr Stefano SANDRI, geboren am 8. Juni 1938 in Mailand/Italien, wird für den Zeitraum vom 1. September 2002 bis zum 30. Juni 2003 zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt.

(2) Herr Achim BENDER, geboren am 10. Mai 1948 in Schweinfurt/Deutschland, und Herr Théophile M. MARGELLOS, geboren am 21. November 1953 in Athen/Griechenland, werden für die Zeit vom 1. September 2002 bis zum 31. August 2007 zu Mitgliedern einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt.

Geschehen zu Brüssel am 23. Mai 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. del Castillo Vera

(1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.