32002D0321(01)

Beschluss des Rates vom 1. März 2002 zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur und ihrer Stellvertreter

Amtsblatt Nr. C 072 vom 21/03/2002 S. 0001 - 0002


Beschluss des Rates

vom 1. März 2002

zur Ernennung der Mitglieder des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur und ihrer Stellvertreter

(2002/C 72/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Beschluss 85/385/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 zur Einsetzung des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur(1), insbesondere auf die Artikel 3 und 4,

gestützt auf die Beitrittsakte von 1994, insbesondere auf Artikel 165 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Nach Artikel 3 des genannten Beschlusses besteht der Ausschuss aus drei Sachverständigen je Mitgliedstaat und einem Stellvertreter für jedes Mitglied. Nach Artikel 4 desselben Beschlusses beträgt die Amtszeit der Sachverständigen und ihrer Stellvertreter drei Jahre.

Mit Beschluss vom 26. Februar 1996(2) hat der Rat die Mitglieder des vorstehenden Ausschusses und ihre Stellvertreter für die Zeit vom 26. Februar 1996 bis zum 25. Februar 1999 ernannt.

Die Regierungen von dreizehn Mitgliedstaaten haben jeweils eine Kandidatenliste im Hinblick auf die Ernennung, die Ersetzung bzw. die Wiederernennung der Mitglieder des Ausschusses und ihrer Stellvertreter vorgelegt -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die folgenden Personen werden für den Zeitraum vom 1. März 2002 bis zum 22. Oktober 2004 zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für die Ausbildung auf dem Gebiet der Architektur ernannt:

A. Sachverständige aus dem praktizierenden Berufsstand

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

B. Sachverständige aus den Hochschulen oder aus vergleichbaren Lehranstalten für Architektur

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

C. Sachverständige aus den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Geschehen zu Brüssel am 1. März 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. de Miguel

(1) ABl. L 223 vom 21.8.1985, S. 26.

(2) ABl. C 74 vom 14.3.1996, S. 1.