32002D0110

2002/110/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Februar 2002 zur zweiten Änderung der Entscheidung 2000/574/EG über bestimmte Schutzmaßnahmen hinsichtlich der infektiösen Anämie der Salmoniden auf den Färöern (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 450)

Amtsblatt Nr. L 040 vom 12/02/2002 S. 0013 - 0013


Entscheidung der Kommission

vom 11. Februar 2002

zur zweiten Änderung der Entscheidung 2000/574/EG über bestimmte Schutzmaßnahmen hinsichtlich der infektiösen Anämie der Salmoniden auf den Färöern

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 450)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/110/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 91/496/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren und zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG, 90/425/EWG und 90/675/EWG(1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 96/43/EG(2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 7,

gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(3), insbesondere auf Artikel 22,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im September 2000 hat die Kommission die Entscheidung 2000/574/EG(4) über bestimmte Schutzmaßnahmen hinsichtlich der infektiösen Anämie der Salmoniden (ISA) auf den Färöern erlassen. Mit der Entscheidung 2001/312/EG(5) wurden die Maßnahmen bis zum 1. Februar 2002 verlängert.

(2) Im Jahre 2001 wurden auf den Färöern fünf weitere ISA-Ausbrüche festgestellt. Eine Tilgung der Seuche ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

(3) Angesichts der Seuchenlage in Bezug auf ISA auf den Färöern sollen die Maßnahmen der Entscheidung 2000/574/EG bis zum 1. Februar 2003 verlängert werden.

(4) Es empfiehlt sich, die in Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung 2000/574/EG vorgesehenen Beschränkungen bezüglich der Eier und Gameten von Salmoniden zu verlängern, bis eine Überprüfung und ordnungsgemäße Bewertung des Risikos einer Übertragung der ISA durch diese Erzeugnisse vorliegt. Die Frist für die Überprüfung der Maßnahmen soll deshalb ebenfalls bis zum 1. Februar 2003 verlängert werden.

(5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

In Artikel 4 der Entscheidung 2000/574/EG wird "1. Februar 2002" durch "1. Februar 2003" ersetzt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 11. Februar 2002

Für die Kommission

David Byrne

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 268 vom 24.9.1991, S. 56.

(2) ABl. L 162 vom 1.7.1996, S. 1.

(3) ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9.

(4) ABl. L 240 vom 23.9.2000, S. 26.

(5) ABl. L 109 vom 19.4.2001, S. 66.