32002D0089

2002/89/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Litauen

Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0054 - 0063


Beschluss des Rates

vom 28. Januar 2002

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Litauen

(2002/89/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Litauens auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit.

(6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Litauen sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten.

(7) Litauen sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Litauen sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Piqué i Camps

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für jede Form der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet es der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen.

Für Litauen wurde erstmals im März 1998 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde die Beitrittspartnerschaft angesichts der in Litauen inzwischen eingetretenen Entwicklung im Dezember 1999 ein erstes Mal aktualisiert. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit Litauen erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des Jahresberichts 2001 der Kommission über die Fortschritte Litauens auf dem Wege zum Beitritt.

2. Ziele

Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstellung der von der Kommission in ihrem Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte Litauens auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Litauen für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung Litauens bei seiner Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen unter anderem das von Litauen vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, der nationale Entwicklungsplan, die Plan für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden jeweils nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang.

3. Grundsätze

Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die auf der Ratstagung von Kopenhagen festgelegten Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten;

- funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihren Verwaltungs- und Justizapparat auszubauen und zu reformieren.

4. Prioritäten und Zwischenziele

Die Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen trotz aller bereits erzielten Fortschritte die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Litauen vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Litauen in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahren (2002 und 2003) zu erreichen bzw. sich ihnen weitgehend anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Jahresbericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert.

Litauen hat im Juni 2000 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der kurz- und mittelfristigen Ziele in den prioritären Bereichen zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner wird darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Litauen seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Litauen wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Kommissionsbericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Litauen seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein.

Auf der Grundlage der Analyse des Regelmäßigen Berichts der Kommission sind für Litauen die folgenden Prioritäten und Zwischenziele ermittelt worden. Diese Prioritäten werden entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts dargelegt.(1)

Politische Kriterien

Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung

- Konsolidierung eines modernen, kompetenten und leistungsfähigen öffentlichen Dienstes, der jede ungebührliche Beeinflussung von sich weist, namentlich indem für eine Weiterbildung, ein angemessenes Besoldungsniveau und eine bessere ressortübergreifende Koordinierung gesorgt wird.

- Vollendung der Justizreform, vor allem durch die Annahme des neuen Gerichtsverfassungsgesetzes; ordnungsgemäße Anwendung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und der Verwaltungsgerichtsordnung; Verabschiedung der neuen Strafprozessordnung und Gewährleistung ihrer ordnungsgemäßen Anwendung; Gleiches gilt auch für das Strafgesetzbuch; weitere Fortbildung von Fachrichtern und Staatsanwälten, auch in Fragen des gemeinschaftlichen Besitzstandes; Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Infrastruktur der Gerichte, insbesondere der Verwaltungsgerichte und der Bezirksgerichte, damit ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Gerichtsbarkeit sichergestellt wird; Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung des Gesetzes über die Prozesskostenhilfe, um den Zugang zu dieser Hilfe auszuweiten.

- Weitere Intensivierung der Korruptionsbekämpfung durch Verabschiedung und Anwendung der Korruptionsbekämpfungsstrategie; Verabschiedung und Anwendung eines neuen Gesetzes zur Verhinderung der Korruption, Fertigstellung und praktische Einführung des Verhaltenskodex für Beamte; Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption.

Wirtschaftliche Kriterien

- Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und namentlich der Zahl der Langzeitarbeitslosen, vor allem durch die Förderung geeigneter Umschulungsmaßnahmen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, um Anreize für Neuinvestitionen zu schaffen und der Gründung neuer Unternehmen Vorschub zu leisten.

- Vollendung der Privatisierung der Großunternehmen, einschließlich der noch verbleibenden Staatsbank und der Energieversorgungsunternehmen.

- Gewährleistung der Um- und Durchsetzung des Unternehmensumstrukturierungsgesetzes und des Konkursgesetzes, insbesondere durch fortgesetzte Ausbildungsmaßnahmen in den Bereichen Unternehmensrisikobewertung und Evaluierung von Unternehmensumstrukturierungsplänen.

- Umsetzung der zur Förderung gewerblicher Betriebe und kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) festgelegten Strategien sowie weitere Verbesserung der flankierenden Unternehmensinfrastruktur.

- Abschluss der noch ausstehenden Vergabe von Rechtstiteln an Grund und Boden und ihrer Eintragung in das Grundbuch sowie weitere Unterstützung für die Entwicklung des Grundstücksmarktes; Konsolidierung des Kleingrundbesitzes.

- Fortführung der Reform des Sozialversicherungswesens in einer für die öffentliche Hand tragbaren Weise zur Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Vollständige Übernahme und effektive Anwendung der Richtlinien nach dem Neuen Konzept sowie der traditionellen branchenspezifischen Rechtsvorschriften, insbesondere Abschaffung der vorherigen Genehmigung für das Inverkehrbringen von Waschmitteln und Lebensmitteln sowie schrittweise Ersetzung der alten Marktzulassungen für Arzneimittel durch gemeinschaftskonforme neue Zulassungen.

- Fortführung der Einrichtung eines Normungsvereins und Förderung einer stärkeren Einbeziehung der gewerblichen Wirtschaft in die Ausarbeitung von Normen; Stärkung des litauischen Akkreditierungswesens; Stärkung des Staatlichen Eichamtes und Anhebung der operativen Leistungsfähigkeit und des Fachwissens der akkreditierten Eichlaboratorien; Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den für die Marktüberwachung zuständigen Stellen; volle Anwendung des Programms zur Einrichtung von Zertifizierungsstellen und Prüflabors.

- Vollendung der Übernahme der Europäischen Normen.

- Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und Gewährleistung der effektiven Anwendung dieser Rechtsvorschriften, vor allem durch eine weitere Stärkung der Behörde für öffentliches Auftragswesen, und Einrichtung eines Informationssystems für die Überwachung der Auftragsvergabe.

- Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich, um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich.

Freizügigkeit

- Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise und weiterer Ausbau des erforderlichen Verwaltungsapparates, der Aus- und Fortbildungsprogramme.

- Hinsichtlich der vor der Harmonisierung erteilten beruflichen Befähigungsnachweise sollte Litauen vorrangig Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass alle litauischen Fachkräfte vom Beitritt an den in den Richtlinien festgelegten Anforderungen entsprechen.

- Ausbau der Verwaltungsstellen für die Koordinierung im Bereich der sozialen Sicherheit.

Freier Dienstleistungsverkehr

- Verstärkte Überwachung der Finanzdienstleistungen, namentlich des Wertpapiermarktes.

- Anwendung des Gesetzes über die Kfz-Haftpflichtversicherung.

- Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich des Datenschutzes. Vollendung der Umstrukturierung der Staatlichen Datenschutzaufsicht; Gewährleistung der völligen Unabhängigkeit dieses Amtes; Stärkung der Verwaltungskapazität, vor allem durch Fortbildungsmaßnahmen.

Freier Kapitalverkehr

- Abschaffung der Beschränkungen bei der Einfuhr bzw. Ausfuhr von Zahlungsmitteln und bei den Investitionsregelungen für Pensionsfonds und Versicherungsgesellschaften.

- Verabschiedung der geplanten Verfassungsänderungen hinsichtlich des Zugangs zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen.

- Intensivierung und Verbesserung der Koordinierung zwischen den für die Durchsetzung der Präventivmaßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Stellen; vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen die Geldwäsche.

- Sicherstellung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche".

Gesellschaftsrecht

- Einrichtung des zentralen Unternehmensregisters und Gewährleistung seines effizienten Betriebs.

- Einrichtung der Rechnungslegungsbehörde, Anhebung der Qualifizierung des Fachpersonals.

- Vollendung der Rechtsangleichung im Bereich des Patentrechts; weitere Fortbildung des beim Staatlichen Patentamt beschäftigten Personals im Bereich des Markenschutzes; Gewährleistung der entsprechenden Anwendung des Warenzeichengesetzes; Umsetzung der Strategie zur Durchsetzung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte; weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Verwertungsgesellschaften und der für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte zuständigen Abteilung im Hinblick auf die Umsetzung internationaler Übereinkommen.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Stärkung der Verwaltungskapazität der für die Durchsetzung des Schutzes der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum zuständigen Stellen und Intensivierung der Anstrengungen zur Bekämpfung von Piraterie und Nachahmungen. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsorganen wie Polizei, Zoll und Justiz. Stärkung der Verwaltungskapazität an den Grenzen und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Grenzgesetzgebung. Intensivierung der Fortbildung für die Vollzugsorgane, einschließlich Richter und Staatsanwälte.

Wettbewerb

- Vollendung des rechtlichen Rahmens, Stärkung der Verwaltungskapazität des Wettbewerbsrates (insbesondere mit Blick auf die Kontrolle staatlicher Beihilfen); Gewährleistung der Anwendung der kartellrechtlichen und die staatlichen Beihilfen betreffenden Vorschriften; Weiterführung des Inventars staatlicher Beihilfen und Erstellung der Jahresberichte; Verbesserung der Kenntnis der Vorschriften bei allen Marktbeteiligten und Hilfegebern; Intensivierung der den Wettbewerbsbereich betreffenden Fortbildungsmaßnahmen für die Justiz.

Landwirtschaft

- Ausbau der Kapazitäten der Landwirtschaftsbehörden, insbesondere der Marktregulierungsbehörde für Landwirtschaft und Nahrungsmittel, und Abschluss der Vorarbeiten für die Umsetzung und praktische Anwendung der Verwaltungsmechanismen der gemeinsamen Agrarpolitik, vor allem des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der für die Behandlung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zuständigen Zahlstelle, sowie der Vorarbeiten für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

- Stärkung der Verwaltungsstellen für die Planung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der Gemeinschaft finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums.

- Weitere Rechtsangleichung im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie Verbesserung der Inspektionsverfahren, insbesondere an den künftigen Außengrenzen. Die Kennzeichnung und Registrierung des Viehbestandes muss noch zum Abschluss gebracht werden.

- Stärkung der technischen Kapazität der Prüflabors, damit ihre Akkreditierung im Hinblick auf die Umsetzung der HACCP-Vorschriften (Hazard Analysis Critical Control Points) sichergestellt ist.

- Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören.

- Weitere Umstrukturierung der Nahrungsmittelverarbeitungsbetriebe, einschließlich für Fleisch, Obstkonserven und Gemüse, sowie ihre Modernisierung, damit sie in der Lage sind, die Lebensmittelsicherheitsstandards der Gemeinschaft einzuhalten.

- Umsetzung der Strategie zu Förderung der Lebensmittelsicherheit.

Fischerei

- Vollständige Schaffung angemessener Verwaltungsstrukturen und Ausrüstungen auf zentraler und regionaler Ebene, mit denen die Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik gewährleistet werden kann, einschließlich Bestandsbewirtschaftung, Inspektion und Kontrolle der Fischereitätigkeiten, Marktpolitik, mit Hilfe des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei kofinanzierte Strukturprogramme, Register für Fischereifahrzeuge und Plan zur bestandskonformen Verwaltung der Flottenkapazität ein.

Verkehr

- Fortführung der Rechtsangleichung und Stärkung der Verwaltungskapazität im Straßenverkehrssektor (insbesondere was die Sozialgesetzgebung die Steuerharmonisierung sowie die technischen und sicherheitsrelevanten Normen anbelangt), Schienenverkehr (mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Besitzstandes für diesen Sektor) und Luftverkehr.

- Weitere Angleichung und Umsetzung der den Seeverkehr betreffenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Stärkung der Verwaltungskapazität, um die Leistung des Flaggenstaates im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr zu verbessern. Ergänzung der institutionellen Strukturen zwecks Steigerung der Flaggenstaat-Leistungsfähigkeit der litauischen Flotte.

Steuern

- Vollständige Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Regelung von Mehrwertsteuer (einschließlich eines Übergangsmehrwertsteuersystems) und Verbrauchsteuer, vor allem was die Mehrwertsteuerbefreiungen und die Verbrauchssteuersätze anbelangt.

- Gewährleistung, dass die bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung in Einklang stehen.

- Stärkung der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren sowie Verbesserung der Zusammenarbeit der Verwaltungen und der Amtshilfe, damit Litauen den gemeinschaftlichen Besitzstand anwenden kann.

- Entwicklung von IT-Systemen, um den Austausch von EDV-Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

- Anwendung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren.

Statistik

- Weitere Verbesserung der Qualität der Statistiken und des statistischen Erfassungsbereichs. Gewährleistung angemessener Ressourcen für den weiteren Ausbau der diesbezüglichen Kapazitäten, auch auf regionaler Ebene.

Beschäftigung und Soziales

- Vollständige Übernahme des Besitzstandes im Sozialbereich, vor allem durch die Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzbuches und seine ordnungsgemäße Anwendung durch die entsprechenden Vollzugsorgane (wozu auch die Arbeitsaufsichtsämter gehören), nach dem vereinbarten Zeitplan. Vollständige Angleichung im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Verabschiedung der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Aufstellung eines Zeitplans für ihre Umsetzung.

- Weitere Unterstützung der Bemühungen der Sozialpartner um den Aufbau von Kapazitäten, vor allem mit Blick auf ihre künftige Einbeziehung in die Gestaltung und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Gemeinschaft.

- Verabschiedung des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit und weitere Durchführung der Reform des Systems der öffentlichen Gesundheitsfürsorge und insbesondere Weiterentwicklung des Systems zur Überwachung der Volksgesundheit; abschließende Aufstellung von Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.

- Weitere Vorbereitung einer nationalen Strategie, einschließlich Datensammlung, im Hinblick auf die künftige Einbeziehung in die europäische Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung.

Energie

- Umsetzung der Empfehlungen des vom Rat erstellten Berichts über "Nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung" unter gebührender Berücksichtigung der in diesem Bericht ausgewiesenen Prioritäten.

- Weitere Umsetzung der nationalen Energiestrategie; unverzügliche vollständige Überprüfung der nationalen Energiestrategie, so dass ein Beschluss über den Zeitpunkt für die Stilllegung von Block 2 des Kernkraftwerks Ignalina in Einklang mit dem Zeitplan für den Beitritt Litauens ergehen kann.

- Beschleunigung der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Vorbereitung der endgültigen Abschaltung (noch vor dem Jahr 2005) und Stilllegung von Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina.

- Aufstockung des Personals und Ausbau der Kapazität der für den Kernenergiesektor zuständigen staatlichen Regulierungsbehörde.

- Wahrung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit während der gesamten für die Stilllegung der Blöcke 1 und 2 des Kernkraftwerks Ignalina benötigten Zeit.

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften über die Ölvorräte; Fortschritte bei der tatsächlichen Aufstockung der Vorräte bis zur Erreichung der Deckung des Bedarfs von 90 Tagen, einschließlich der nötigen Investitionen; Auf- und Ausbau der erforderlichen Verwaltungskapazität.

- Vollendung der Angleichung im Bereich des Energiebinnenmarktes (Elektrizität und Gas); Einsetzung eines unabhängigen Betreibers des Übertragungsnetzes (Elektrizität). Beseitigung der noch verbleibenden Preisverzerrungen; Stärkung der Regulierungsbehörde (d.h. der für Preise und den Energiebereich zuständigen litauischen Kontrollkommission).

- Weitere Nachrüstung konventioneller Kraftwerke im Einklang mit dem Besitzstand im Umweltschutzbereich.

- Beschleunigte Verbesserung der Energieeffizienz und Verwendung erneuerbarer Energiequellen sowie Stärkung der einschlägigen Einrichtungen in diesem Bereich.

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Gewährleistung einer effizienten Arbeit der Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen (einschließlich der für die Postdienste zuständigen Stelle), sobald diese eingerichtet ist, indem ihr qualifiziertes Personal für ihre neuen Aufgaben und angemessene Finanzmittel an die Hand gegeben werden.

- Gewährleistung der Übereinstimmung mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand im Telekommunikationsbereich, insbesondere was die Zusammenschaltverfahren anbelangt.

Kultur und audiovisuelle Medien

- Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der einschlägigen Behörden.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

- Vollendung des für die Umsetzung des diesbezüglichen Besitzstandes nötigen Rechts- und Verwaltungsrahmens, insbesondere was die Finanzverwaltung und -kontrolle anbelangt.

- Gewährleistung der effizienten interministeriellen Koordinierung und angemessenen partnerschaftlichen Arbeit sowohl bei der Programmierung als auch bei der Durchführung.

- Ausarbeitung eines einheitlichen Programmplanungsdokuments im Einklang mit den Strukturfondsverordnungen, einschließlich einer Ex-ante-Evaluierung.

- Sicherstellung, dass die designierte Verwaltungsbehörde und die Zahlstellen nach und nach ihre Kapazität ausbauen, um nach erfolgtem Beitritt ihren Zuständigkeiten nachkommen und die ihnen jeweils gemäß den Strukturfondsverordnungen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen zu können.

- Aufstellung von Evaluierungs- und Kontrollsystemen.

- Verbesserung der technischen Vorbereitung der für Hilfe aus den Strukturfons und dem Kohäsionsfonds in Betracht kommenden Projekte (Projektreihe).

Umweltschutz

- Vollendung der Übernahme des Besitzstandes.

- Weitere Umsetzung des Besitzstandes, namentlich in den Bereichen Schwefelgehalt bestimmter fluessiger Kraft- und Brennstoffe, Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen bei der Lagerung von Benzin und seiner Verteilung, Abfallentsorgung (insbesondere Entsorgung von Altöl, Abfalldeponien, Verpackungen und Verpackungsabfälle), städtische Abwasserentsorgung, Trinkwasser (namentlich durch die Lösung des Problems zu hoher Fluorgehalte), Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer (durch die Anlage von Inventaren und Programmen zur Verringerung der Verschmutzung) und Naturschutz (einschließlich Ausarbeitung einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und Ausweisung besonderer Schutzgebiete).

- Weitere Stärkung der Verwaltungs- und Kontrollkapazität auf zentraler und kommunaler Ebene, vor allem für Chemikalien und genetisch veränderte Organismen.

- Weitere Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei der Festlegung und Umsetzung aller übrigen Sektorpolitiken mit Blick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

- Weitere Stärkung der Marktüberwachungseinrichtungen, Stärkung des litauischen Verbraucherschutzrates.

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

- Sicherstellung der Umsetzung des Schengen-Aktionsplans.

- Abschluss der Festlegung des Verlaufs der Grenze mit Belarus und Russland (Grenze zum Gebiet von Kaliningrad) und Intensivierung der Grenzüberwachung, einschließlich der Seegrenze. Weitere Schulung der Grenzschutzbeamten, Verbesserung von Infrastruktur und Ausrüstung.

- Bemühungen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

- Vollständige Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Visumpolitik, Asyl und Zuwanderung, Ausbau der Verwaltungskapazität der zuständigen Stellen und Verbesserung der Berufungsverfahren.

- Abschluss der Umstrukturierung und Modernisierung des Polizeidienstes und Weiterentwicklung eines Berufsbildungssystems für die Polizei; Aufbau eines Netzes von polizeilichen Verbindungsbeamten; Intensivierung der bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Union; verstärkte Zusammenarbeit zwischen allen Stellen (einschließlich der Justiz) bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche.

- Umsetzung der nationalen Drogenbekämpfungsstrategie und Stärkung der Verwaltungskapazität aller einschlägigen Stellen sowie der Koordinierung zwischen ihnen (klare Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten); Vollendung des rechtlichen Rahmens für die internationale Zusammenarbeit, Vorbereitung der Teilnahme an der Arbeit des Europäischen Informationsnetzes für Drogen und Drogensucht.

- Einleitung der erforderlichen Schritte für die effektive Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Sachen.

- Gewährleistung, dass die Vorbedingungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol erfuellt sind.

- Fortführung der Vorarbeiten für die künftige Teilnahme am Schengener Informationssystem, insbesondere Anlage verschiedener nationaler Datenbasen und Verzeichnisse.

- Einleitung von Schritten zur Rechtsangleichung an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften die dazugehörigen Protokolle.

Zollunion

- Vollständige Rechtsangleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand; Vollendung der Umstrukturierung der Hauptzollämter.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Beschleunigte Umsetzung der IT-Strategie der litauischen Zollverwaltung. Entwicklung von IT-Systemen, um den Austausch von EDV-Daten mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

- Verstärktes Tätigwerden der Zollbehörden an der Grenze und Zusammenarbeit mit anderen Diensten an der Grenze (Grenzschutzdienst, Veterinär- und Pflanzenschutzdienste). Anwendung des Verhaltenskodex für die Zollverwaltung.

Auswärtige Beziehungen

- Einleitung der erforderlichen Maßnahmen im Hinblick darauf, dass internationale Verträge oder Übereinkommen, einschließlich bilateraler Investitionsverträge, die mit dem Besitzstand unvereinbar sind, neuausgehandelt oder mit erfolgtem Beitritt beendet werden.

Finanzkontrolle

- Umsetzung der Methodologie für die einheitliche Finanzverwaltung und Finanzkontrolle sowie Innenrevision in allen Regierungsstellen.

- Fortbildung des Personals im Bereich der öffentlichen internen Finanzkontrolle, einschließlich des Nationalen Fonds.

- Übernahme und Anwendung der Normen für die externe und die interne Finanzkontrolle im Einklang mit den international anerkannten und EG-konformen Standards, Genehmigung der Handbücher für die Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung, Aufstellung von Prüfpfaden und Methoden für die Berichterstattung, Überwachung und buchmäßige Erfassung der nationalen Mittel und der Gemeinschaftsmittel.

- Vollendung des Rechtsrahmens für die Staatliche Finanzkontrolle, einschließlich der Steigerung ihrer Unabhängigkeit.

- Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften Benennung einer Kontaktstelle und Einleitung der effektiven Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über diese Kontaktstelle.

- Intensivierung der Betrugsbekämpfung.

- Weitere Anstrengungen zur Sicherstellung der korrekten Verwendung, Überwachung und Evaluierung der gemeinschaftlichen Heranführungshilfe als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Litauens zur Umsetzung des die Finanzkontrolle betreffenden gemeinschaftlichen Besitzstandes.

5. Programmierung

Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Litauen zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Litauen auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen, einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat Litauen Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Litauen seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

7. Überwachung

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.

(1) Darlegung in der seit den Regelmäßigen Berichten des Jahres 2000 üblichen Reihenfolge.