2002/84/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern
Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0012 - 0019
Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern (2002/84/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta(1), auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 622/98(2), der zufolge der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen beschließt. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Zyperns auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (5) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Zypern sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten. (6) Zypern sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt. (7) Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Helsinki betont, dass eine politische Lösung den Beitritt Zyperns zur Europäischen Union erleichtern wird. Sollte bis zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen keine Lösung erreicht werden, so wird der Rat über die Frage des Beitritts beschließen, ohne dass die vorgenannte politische Lösung eine Vorbedingung darstellt. Dabei wird der Rat alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigen - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern sind gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 68 vom 16.3.2000, S. 3. (2) Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1). ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom Dezember 1997 in Luxemburg beschlossen, die Beitrittspartnerschaft als einheitlichen Rahmen für alle Formen der Unterstützung der Kandidatenländer zum Kern der intensivierten Heranführungsstrategie zu machen. Dieses Instrument gestattet der Gemeinschaft, ihre Hilfe gezielt an den besonderen Bedürfnissen der einzelnen Kandidatenländer auszurichten und sie mit Blick auf den Beitritt bei der Bewältigung ihrer spezifischen Probleme zu unterstützen. Für Zypern wurde erstmals im März 2000 eine Beitrittspartnerschaft beschlossen. Die vorliegende überarbeitete Fassung der Beitrittspartnerschaft beruht auf einem von der Kommission nach Konsultationen mit Zypern erarbeiteten Vorschlag und stützt sich auf die Ergebnisse des regelmäßigen Berichts 2001 der Kommission über die Fortschritte Zyperns auf dem Wege zum Beitritt. 2. Ziele Die Beitrittspartnerschaft setzt den einheitlichen Rahmen für eine Gesamtdarstelung der von der Kommission in ihrem Regelmäßigen Bericht des Jahres 2001 über die Fortschritte Zyperns auf dem Wege zum EU-Beitritt genannten Handlungsprioritäten sowie der Zypern für die Verwirklichung dieser vorrangigen Ziele zur Verfügung stehenden Finanzmittel, einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden. Aufgrund der Beitrittspartnerschaft kann eine Reihe von Instrumenten zur Unterstützung Zyperns bei seiner Vorbereitung auf die Mitgliedschaft eingesetzt werden. Dazu zählen u.a. das von Zypern vorgelegte aktualisierte Nationale Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes, das Finanzaufsichtsverfahren für die Zeit bis zum Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung des Beitritts, der für die Zeit bis zum Beitritt geschlossene Pakt gegen die organisierte Kriminalität, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie andere sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach erfolgtem Beitritt und für die Umsetzung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese in ihrer Art unterschiedlichen Instrumente werden nach ihren eigenen Verfahren vorbereitet und umgesetzt und sind im Sinne der Hilfe zur Vorbereitung auf den Beitritt förderwürdig. Obwohl nicht Bestandteil der Beitrittspartnerschaft, stehen sie ihren Prioritäten nach mit ihr in Einklang. 3. Grundsätze Die als prioritär ausgewiesenen Bereiche beziehen sich auf die Fähigkeit der einzelnen Bewerberländer, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; - Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat von 1995 in Madrid wies ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungen anpassen müssen, damit nach erfolgter Erweiterung ein harmonisches Funktionieren der Politik der Gemeinschaft gewährleistet ist, und 1997 in Luxemburg betonte er, dass die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber als soche nicht ausreichend ist, und dass vor allem eine effektive Anwendung gewährleistet sein muss. Auf seiner Tagung in Feira im Jahre 2000 und in Göteborg im Jahre 2001 bekräftigte der Europäische Rat, dass es entscheidend darauf ankommt, dass die Kandidatenländer in der Lage sind, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und justiziellen Strukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Kommissionsberichte haben deutlich gemacht, welch große Anstrengungen trotz aller bereits erzielten Fortschritte die Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch unternehmen müssen. Diese Situation erfordert es, in den prioritären Bereichen im Einvernehmen mit dem jeweiligen Land genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Zypern vorangetrieben werden können. Als Prioritäten sind in der revidierten Fassung der Beitrittspartnerschaft Ziele eingestuft, von denen realistischerweise anzunehmen ist, das Zypern in der Lage ist, sie in den kommenden zwei Jahre (2002-2003) zu erreichen bzw. sich ihnen weitgehend anzunähern. Dabei sind Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend kenntlich gemacht. Die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele werden im Jahresbericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten dieser aktualisierten Beitrittspartnerschaft formuliert. Zypern hat im September 2000 eine revidierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorgelegt. Der dabei für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele zugrunde gelegte Zeitplan stützt sich auf die Beitrittspartnerschaft von 1999. Ferner ist darin der Verwaltungs- und Finanzbedarf ausgewiesen. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Zypern seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Zypern wird jedoch auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Zypern seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich Rechtsangleichung und Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in innerstaatliches Recht eingegangen ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mit der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes allein noch nicht getan ist: Es muss auch gewährleistet sein, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen im Weiteren genannten Bereichen muss eine überzeugende und effektive Umsetzung und Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes gewährleistet sein. Aufgrund der Analyse des Regelmäßigen Kommissionsberichts 2001 wurden für Zypern folgende Prioritäten und Zwischenziele für die prioritären Bereiche ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Jahresberichts aufgelistet(1). Bemühungen um eine politische Lösung - Fortsetzung der Anstrengungen für eine Lösung unter der Schirmherrschaft der UN Wirtschaftliche Kriterien - Zügige Liberalisierung in mehreren geschützten Wirtschaftssektoren einschließlich Telekommunikation, Luftverkehr und Energie - Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründung und -entwicklung mit Schwerpunkt sektorale Diversifizierung und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Besonders dringender Handlungsbedarf: Annahme eines Rechtsrahmens für die Umsetzung der Grundsätze des Neuen Konzept und des Gesamtkonzepts - Fortsetzung der Umsetzung der Richtlinien nach dem Neuen Konzept auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens; Fortsetzung der Angleichung der verbleibenden traditionellen, sektoralen Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Tierarzneimittel, Kosmetika und Lebensmittel - Stärkung der horizontalen Verwaltungsinfrastruktur und Aufbau von Kapazitäten in den unter die produktspezifischen Rechtsvorschriften fallenden Bereichen - Entwicklung und Anwendung einer Marktaufsichtsstrategie - Angleichung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen an den Besitzstand, und zwar insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich und das Prüfungsverfahren - Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des EG-Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich Freizügigkeit - Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Weiterentwicklung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie der Programme für die allgemeine und berufliche Bildung - Vorrangige Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung, dass alle zyprischen Berufsangehörigen, die ihre Befähigungsnachweise vor der Harmonisierung erlangten, bis zum Beitritt die Anforderungen der Richtlinien erfuellen - Stärkung der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Freier Dienstleistungsverkehr - Besonders dringender Handlungsbedarf: Verstärkte Überwachung der Finanzdienstleistungen - Weitere Anpassung des Genossenschafts- und Kreditsektors an den Besitzstand Freier Kapitalverkehr - Weitere Angleichung der Bestimmungen über mittel- und langfristige Kapitalbewegungen und Vorbereitung der anschließenden Liberalisierung der kurzfristigen Kapitalbewegungen - Liberalisierung der Auslandsbeteiligung an Unternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Tourismus - Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Gruppe für internationale Finanzmaßnahmen. - Abschließende Anpassung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen Geldwäsche. Gesellschaftsrecht - Angleichung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Warenzeichen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Steigerung der Verwaltungskapazität insbesondere durch Verstärkung der Grenzkontrollen. Fortsetzung der Anstrengungen bei der Durchsetzung des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum insbesondere durch Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Intensivierung der Ausbildung für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Richter und Staatsanwälte Wettbewerbspolitik - Besonders dringender Handlungsbedarf: Abschluss des rechtlichen Rahmens, Anpassung der staatlichen Beihilfen für internationale Unternehmen (Offshore-Bereich) an den Besitzstand; weitere Stärkung der Verwaltungskapazität (sowohl für das Kartellrecht als auch für den Bereich staatliche Beihilfen); Gewährleistung der Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften und der Beihilferegelungen; Erstellung eines umfassenden Beihilfeninventars und Jahresberichts; Angleichung der bestehenden Beihilfeprogramme an den Besitzstand und zwar noch weit vor dem Beitritt; Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und Beihilfestellen für diese Regelungen; Verbesserung der Ausbildung im Justizwesen speziell in den Bereichen Kartellrecht und staatliche Beihilfen Landwirtschaft - Aufbau der administrativen Strukturen für die Entwicklung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der Gemeinschaft finanzierten Programme für die ländliche Entwicklung - Abschluss der Vorbereitungen für die Durchsetzung und praktische Anwendung des Verwaltungsmechanismus der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlstelle sowie für die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit; Angleichung des Status und der Tätigkeit der bestehenden Monopole an den Besitzstand - Weitere Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen und Ausbau des Inspektionssystems - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopatien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Untersuchungen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien, gehören Fischerei - Abschluss der Einrichtung geeigneter Verwaltungsstrukturen und Ausrüstungen auf zentraler und regionaler Ebene zur Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik; hierzu zählen auch die Marktpolitik, die durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei kofinanzierten strukturellen Programme und ein Register für Fischereifahrzeuge. - Reduzierung der Hochseefischereifahrzeuge außerhalb des Mittelmeers in Einklang mit den vereinbarten Zielen und Zeitplänen Verkehrspolitik - Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollständige Angleichung und Durchführung der Rechtsvorschriften für den Seeverkehr unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen, und zwar insbesondere Verbesserung der maritimen Sicherheitsstandards und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der Abteilung Handelsschifffahrt gemäß deren Aktionsplan 2000-2002 zur Verbesserung der Flaggenstaatleistungen der zyprischen Flotte - Weitere Rechtsangleichung und Steigerung der Verwaltungskapazität mit dem Schwerpunkt Gefahrguttransporte im Straßenverkehr und Flugsicherheit im Luftverkehr Steuern - Gewährleistung der noch ausstehenden Angleichung an die steuerrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft, insbesondere in Bezug auf die Angleichung der MWSt- und Verbrauchsteuerregelungen einschließlich der MWSt-Übergangsregelung. Besonders dringender Handlungsbedarf: weitere Angleichung der MWSt- und Verbrauchsteuersätze an den Besitzstand der Gemeinschaft und Abschaffung der Diskriminierung von Einfuhren aus der Gemeinschaft - Gewährleistung der Übereinstimmung des bestehenden und des künftigen Steuerrechts mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung - Steigerung der Verwaltungskapazität, einschließlich der Verfahren zur Kontrolle und Durchsetzung, sowie Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe - Besonders dringender Handlungsbedarf: Entwicklung von EDV-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten Statistik - Weitere Verbesserung der Qualität und der Erfassungsbereiche; Gewährleistung der Verfügbarkeit zuverlässiger Quellen, um die Leistungsfähigkeit im Bereich Statistik weiter zu steigern Sozialpolitik und Beschäftigung - Kontinuierliche Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau ihrer Kapazitäten, vor allem im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Gemeinschaft (einschließlich des Europäischen Sozialfonds) und zwar insbesondere durch Schaffung eines autonomen sozialen Dialog. Steigerung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Arbeitsrecht und Chancengleichheit - Abschluss der Rechtsangleichung und ordnungsgemäßen Durchführung der Gemeinschaftsvorschriften insbesondere im Bereich Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Stärkung der dafür erforderlichen Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen einschließlich der Arbeitsaufsicht und Schaffung eines unabhängigen Garantiefonds für Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Annahme von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung und Ausarbeitung eines Zeitplans für deren Umsetzung - Abschluss der Rechtsangleichung und Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften über die öffentliche Gesundheit und Anpassung der nationalen Strukturen für die Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie die Gesundheitsüberwachung und -information - Ausarbeitung einer auch die Datenerhebung umfassenden nationalen Strategie im Hinblick auf die künftige Teilnahme an der europäischen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung Energie - Weitere Rechtsangleichung in Bezug auf die Vorschriften über die Erdölmindestvorräte; Fortschritte bei der tatsächlichen Anlage der Vorräte, einschließlich der erforderlichen Investitionen in Lagerkapazitäten, damit die Ölvorräte wie gefordert für 90 Tage reichen; Ausbau der Verwaltungsstruktur - Vorbereitung der Teilnahme am internationalen Energiemarkt, insbesondere was die Elektrizitätsrichtlinie anbelangt. Beseitigung der noch bestehenden Preisverzerrungen; Aufbau einer Regulierungsbehörde und einer Betreibergesellschaft sowohl für die Stromerzeugung als auch -versorgung - Steigerung der Energieeffizienz: vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Stärkung der entsprechenden Einrichtungen in diesem Bereich - Umsetzung der Empfehlungen in dem "Bericht des Rates zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung" unter besonderer Berücksichtigung der in diesem Bericht festgehaltenen Prioritäten Telekommunikation und Informationstechnologien - Annahme neuer Rechtsvorschriften über Telekommunikation und Postdienstleistungen sowie Einführung eines umfassenden Regulierungsrahmens, insbesondere bei Lizenzvergabe, Zusammenschaltung, Universaldiensten, Nummerierung und Datenschutz; Abschaffung des Monopols beim Sprach-Telefondienst Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Besonders dringender Handlungsbedarf: Einführung einer die effiziente Umsetzung der Strukturfondsverordnungen zulassenden territorialen Gliederung des Landes - Ausarbeitung eines kohärenten Entwicklungsplans gemäß den Anforderungen der Strukturfondsverordnung; Festlegung der Durchführungsstrukturen für den endgültigen Plan; Festlegung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; Verbesserung der Verwaltungskapazität insbesondere durch Neueinstellungen und Fortbildungsmaßnahmen - Einrichtung der für die Strukturfonds erforderlichen Überwachungs- und Evaluierungssysteme, insbesondere für die Ex-ante-Bewertung sowie die Erhebung und Verarbeitung der entsprechenden statistischen Daten und Indikatoren - Übernahme der spezifischen Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren für die künftigen Strukturfonds und den Kohäsionsfonds nach Maßgabe der einschlägigen Gemeinschaftsverordnungen - Entwicklung der technischen Vorbereitung der Projekte, die für eine Struktur- oder Kohäsionsfondsförderung in Betracht kommen Umwelt - Abschluss der Umsetzung des Besitzstands unter besonderer Berücksichtigung der Abfallwirtschaft - Fortsetzung der Umsetzung des Besitzstands mit Schwerpunkt kommunale Abwässer und Verpackungsmüll; Entwicklung eines Durchführungsplans für die Wasserrahmenrichtlinie - Weitere Steigerung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten insbesondere im Bereich der Naturschutzvorschriften - Weitere Einbeziehung von Umweltschutzvorschriften bei der Formulierung und Durchführung aller sektoralen Politiken zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres - Fortsetzung der Bemühungen um eine gerechte und wirksame Anwendung des Asylgesetzes, insbesondere der Vorschrift über offensichtlich unbegründete Asylanträge. Gewährleistung, dass eine unabhängige Behörde im Berufungsverfahren über den Asylantrag entscheidet. Gewährleistung, dass die Durchführungsvorschriften und -verordnungen mit den internationalen und europäischen Standards in Einklang stehen. Steigerung der Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich und Verbesserung der Gesamtbedingungen in den Aufnahmelagern; Einrichtung eines Systems zur Integration von Flüchtlingen - Abschluss der Angleichung an die gemeinsame Visumpolitik - Gewährleistung der noch ausstehenden Umsetzung des Schengen-Aktionsplans und Fortsetzung der Vorbereitungen für eine künftige Beteiligung am Schengen-Informationssystem durch Entwicklung nationaler Datenbanken und Register - Gewährleistung der noch ausstehenden Umsetzung der Einwanderungsbestimmungen, insbesondere der ordnungsgemäßen Anwendung der Einwanderungsverfahren - Überarbeitung der Rückübernahmeabkommen mit Nachbarländern und deren Umsetzung unter Wahrung des Grundsatzes des "Non-Refoulement". Fortführung der Anstrengungen zur Verbesserung der technischen Ausrüstung für die Grenzkontrolle - Weiterhin nachhaltige Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Bereitstellung von genügend qualifiziertem Personal und Gewährleistung entsprechender Schulungen. Durchführung der nationalen Drogenstrategie und verstärkte Bekämpfung des Drogenhandels - Fortführung der Anstrengungen zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften - Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit sowohl intern als auch mit anderen Strafverfolgungsbehörden und der Justiz insbesondere zur besseren Bekämpfung der organisierten Kriminalität - Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen. - Sicherstellung, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol erfuellt werden - Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und seine Protokolle Zollunion - Zügige Rechtsangleichung einschließlich Einführung sämtlicher Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und vereinfachter Verfahren; Steigerung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit. Durchführung des Programms zur Reformierung und Modernisierung der Zollverwaltung - Besonders dringender Handlungsbedarf: Fortführung der Umsetzung der EDV-Strategie der zyprischen Zollverwaltung. Entwicklung von EDV-Systemen für den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Zypern Auswärtige Angelegenheiten - Gewährleistung, dass alle internationalen Abkommen oder Übereinkünfte, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, bis zum Beitritt neuverhandelt oder beendet werden Finanzkontrolle - Ausbau der funktionalen Unabhängigkeit für interne Kontrolleure/Rechnungsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene; Abschluss der Arbeiten an dem Handbuch und den Prüfpfads für die Rechnungsprüfung zur Kontrolle der Gemeinschaftmittel - Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch geeignetes Personal, entsprechende Ausbildung und Ausrüstung - Einrichtung einer geeigneten OLAF-Kontaktstelle zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Beginn der Zusammenarbeit mit OLAF über diese Kontaktstelle - Verstärkung der Betrugsbekämpfung - Fortführung der Bemühungen um eine ordnungsgemäße Anwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der Heranführungshilfe der EG, die als Schlüsselindikatoren für die Fähigkeit Zyperns zur Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Finanzkontrolle betrachtet werden 5. Programmierung Das vierte Finanzprotokoll mit Zypern lief am 31. Dezember 1999 aus und wurde Anfang 2000 durch die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren abgelöst. Insgesamt werden Zypern für die Zeit von 2000 bis 2004 57 Mio. EUR bereitgestellt, wobei ein Drittel jeder jährlichen Zuweisung zur Finanzierung der so genannten bikommunalen Projekte zu verwenden ist. Die jährliche Finanzplanung muss dem Phare-Verwaltungsausschuss zur Stellungnahme vorgelegt werden. Mit den im Rahmen dieser neuen Verordnung finanzierten Maßnahmen wird die Hilfe gezielt auf die vorrangigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Beitritt im Sinne dieser Verordnung und der vorherigen Beitrittspartnerschaften mit Zypern sowie auf die Teilnahme an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen und Agenturen, einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung, ausgerichtet. Mit den Mitteln für das Jahr 2000 (9 Mio. EUR) sollten Maßnahmen in den folgenden Bereichen finanziert werden: Binnenmarkt (Steuern und Zoll), Justiz und Inneres, Verwaltungszusammenarbeit, Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich Ausbildung (Leonardo, Sokrates, Jugend) und bikommunale Projekte (Nicosia Master Plan). Zypern nimmt nach wie vor an den Mehrländermaßnahmen im Rahmen des Programms MEDA teil und wird auch von der EIB unterstützt. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten davon abhängig, dass Zypern seinen Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens und insbesondere des Assoziationsausschusses überwacht. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates wird die Kommission von dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vorgesehenen Ausschuss unterstützt. Der Verwaltungsausschuss zur Überwachung der Heranführungsprogramme mit Zypern ist also derselbe wie für das Phare-Programm. Etwaige Änderungen der Beitrittspartnerschaft erfolgen weiterhin gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98. (1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.