32002D0018

2002/18/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2001 über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4395)

Amtsblatt Nr. L 007 vom 11/01/2002 S. 0028 - 0047


Entscheidung der Kommission

vom 21. Dezember 2001

über einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4395)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2002/18/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens(1), insbesondere auf Artikel 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 erstellt die Kommission einen Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft.

(2) Der Arbeitsplan sollte eine Strategie zur Entwicklung des Systems enthalten, mit Zielen im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung, einer nicht erschöpfenden Liste von Produktgruppen, die für die Gemeinschaftsaktionen als vorrangig angesehen werden, und Plänen für die Koordinierung und die Zusammenarbeit in Bezug auf das gemeinschaftliche System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten.

(3) Ferner sollte der Arbeitsplan Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie vorsehen und die geplante Finanzierung des Systems mit einschließen.

(4) Schließlich sollte der Arbeitsplan einen Überblick über die Dienstleistungen enthalten, auf die das System keine Anwendung findet, wobei die Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS)(2) berücksichtigt wird.

(5) Der Arbeitsplan sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

(6) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 eingesetzten Ausschusses überein -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Anhang beigefügte Umweltzeichen-Arbeitsplan der Gemeinschaft für den Zeitraum 1. Januar 2002-31. Dezember 2004 wird angenommen.

Artikel 2

Vor dem 31. Dezember 2004 wird eine Überprüfung des Arbeitsplans eingeleitet.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 21. Dezember 2001

Für die Kommission

Margot Wallström

Mitglied der Kommission

(1) ABl. L 237 vom 21.9.2000, S. 1.

(2) ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1.

ANHANG

UMWELTZEICHEN-ARBEITSPLAN DER GEMEINSCHAFT

EINLEITUNG

Das 1992 eingeführte gemeinschaftliche Umweltzeichen sollte die Unternehmen dazu anregen, Produkte zu entwickeln, die während ihres gesamten Lebenszyklus geringere Umweltauswirkungen haben, und die Verbraucher besser über diese Umweltauswirkungen informieren.

Seitdem wurden zu umweltschonenden Gütern und Dienstleistungen neue politische Konzepte entwickelt. Diese Bemühungen auf allen politischen Ebenen gipfelten im Grünbuch zur integrierten Produktpolitik(1) (IPP). Dieses Grünbuch enthält den Vorschlag für eine neue Strategie zur Stärkung und Neuorientierung produktbezogener umweltpolitischer Maßnahmen mit dem Ziel, die Entwicklung eines Markts für umweltfreundlichere Produkte zu fördern. Das ist gleichzeitig eines der wichtigsten neuen Elemente des Sechsten Umweltaktionsprogramms "Umwelt 2010: Unsere Zukunft liegt in unserer Hand"(2).

Die vorgeschlagene Strategie wird derzeit von den anderen Europäischen Institutionen und den interessierten Kreisen diskutiert. Als Ergebnis dieser umfassenden Debatte wird Aufschluss darüber erwartet, wie die integrierte Produktpolitik erfolgreich in die Umweltpolitik eingebunden werden kann. Auch wird die Debatte die Grundlage eines künftigen Weißbuchs bilden, in dem die Kommission ihre Schlussfolgerungen bezüglich der Durchführung einer solchen IPP-Strategie erläutert. Die im Grünbuch vorgeschlagene Strategie umfasst drei Schwerpunkte, nämlich Preismechanismen, Nachfrage der Verbraucher nach umweltfreundlichen Produkten und Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlicheren Gestaltung und Nutzung von Produkten. Unter anderem sollten die Verbraucher durch eine verschärfte und neu orientierte Umweltkennzeichnungsstrategie leichter Zugang zu verständlichen, relevanten und glaubwürdigen Informationen erhalten.

Dies eröffnet dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen neue Möglichkeiten. Bisher wurde es kaum oder gar nicht durch andere politische Initiativen unterstützt und ist auf dem Markt noch nicht ausreichend sichtbar. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Umweltzeichen-Systems liegen umfassende Informationen und beträchtliches Know-how über das Denken in Lebenszyklen vor - dieses Wissen sollte den interessierten Kreisen zugänglich gemacht werden, die an der Weiterentwicklung des Konzepts der integrierten Produktpolitik arbeiten.

Daher ist der Arbeitsplan im Zusammenhang mit den laufenden Diskussionen über eine integrierte Produktpolitik der EU, der Entwicklung des Sechsten Umweltaktionsprogramms und der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung zu sehen. Die Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung gehört zu den Vorbereitungen der EU auf den Johannesburger Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002. Auf diesem Gipfel in Nachfolge des 1992 in Rio eingeleiteten Prozesses wird die EU sich bemühen, eine globale Vereinbarung über nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Auf dem Europäischen Gipfel vom Juni 2001 in Göteborg(3) wurde eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung vereinbart und das in Lissabon eingeleitete Maßnahmenpaket für Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialen Zusammenhalt um den Aspekt Umwelt ergänzt. Durch die ausdrückliche Erwähnung der integrierten Produktpolitik als eine Aufgabe unter gemeinsamer Verantwortung und die Einladung an die Industrie zur Teilnahme an der Entwicklung und der umfassenderen Nutzung umweltfreundlicher Technologien betonte der Europäische Gipfel, dass das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt werden muss.

Eine Umweltkennzeichnung wird dabei eine wichtige Rolle spielen, und zwar besonders Kennzeichen nach ISO-Typ I (auf Lebenszyklusanalyse gestützte, von Dritten bescheinigte Umweltzeichen gemäß ISO 14024) wie das Umweltzeichen der Gemeinschaft. Natürlich besitzt das Umweltzeichen als freiwilliges und selektives System nicht die Kraft und Allgemeingültigkeit einer Verordnung. Aber gute Umweltkennzeichnungssysteme werden wegen ihrer Unmittelbarkeit und Einfachheit für Verbraucher attraktiv bleiben. Sie sind auch nutzbringend für Unternehmen, weil sie Produkte verbessern helfen und verkaufsfördernd wirken. Außerdem bietet das Umweltzeichen einen europaweiten Bezugspunkt für gute Umweltleistung, z. B. für die umweltgerechtere öffentliche Beschaffung und zur Identifizierung ökologischer Produkte, die geringer besteuert werden könnten. Und ferner wird im Richtlinienentwurf über die Umweltauswirkungen von Elektro- und Elektronikausrüstung vorgeschlagen, davon auszugehen, dass Produkte mit dem Umweltzeichen automatisch die Anforderungen der Richtlinie erfuellen.

Schließlich ist zwar klar, dass sich das Umweltzeichen auf dem Markt noch nicht genügend durchgesetzt hat, aber die Lage ist nun doch besser als je zuvor - ein immer breiteres Spektrum von Produktgruppen, Produkte mit dem Umweltzeichen in nahezu allen Mitgliedstaaten und ständig neue Anträge auf Vergabe des Zeichens. Dazu eröffnen die IPP im Allgemeinen und die umweltgerechtere öffentliche Beschaffung im Besonderen neue Marktchancen. Trotzdem bleibt immer noch viel zu tun, um das Umweltzeichen für Hersteller, Händler, Verbraucher und andere interessierte Kreise attraktiver zu machen.

Es muss vor allem in weiteren Kreisen anerkannt werden, dass das Umweltzeichen für hervorragende Umweltleistung steht und einzigartige Vorteile in sich vereint. Als einziges echt europäisches Umweltzeichen ist es in allen 15 EU-Mitgliedstaaten und den 3 EWR-Staaten gültig. Es ist ein öffentliches und kein privates Zeichen und wurde im Auftrag der Europäischen Institutionen entwickelt. Die Kriterien wurden nach sehr eingehenden Beratungen zwischen allen interessierten Kreisen einschließlich staatlicher Stellen, Vertretern von Verbraucherverbänden und nichtstaatlichen Organisationen (NRO), der Industrie, kleiner und mittelgroßer Unternehmen, Händlern und anderen aufgestellt. Das Zeichen ist ein Umweltzeichen und kein Gesundheits- oder Qualitätskennzeichen, obwohl auch diese Aspekte Berücksichtigung finden. Für seine Vergabe werden alle Stufen des Produktlebenszyklus berücksichtigt, also nicht nur ein Aspekt oder nur die Merkmale des eigentlichen Produktes. Das gleiche Emblem wird für ein breites Spektrum von Produktgruppen verwandt, ist also für den Verbraucher leicht erkennbar, der sich darauf verlassen kann, dass ein Produkt mit diesem Zeichen zu den umweltschonendsten gehört. Es handelt sich nicht lediglich um eine Behauptung des Herstellers, da die Einhaltung der Kriterien von einem unabhängigen Dritten (einer der für das Umweltzeichen zuständigen Stellen) bescheinigt, geprüft und überwacht wird.

Hauptziel dieses Arbeitsplans ist es also, auf diesen soliden Grundlagen aufzubauen und das Arbeitsprogramm für die nächsten drei Jahre festzulegen, um so

- das Umweltzeichen zu einem erfolgreicheren und wirkungsvolleren Instrument für die Verbesserung der Umweltqualität von Produkten und Dienstleistungen zu machen;

- zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern beizutragen und die politischen Ziele zu unterstützen, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung, dem Sechsten Umweltaktionsprogramm und dem künftigen Weißbuch über eine Strategie für eine integrierte Produktpolitik entwickelt werden;

- die dem System von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Mitgliedern des Ausschusses für das Umweltzeichen der Europäischen Union (AUEU)(4) zugeteilten Ressourcen möglichst effizient zu nutzen.

STRATEGIE ZUR ENTWICKLUNG DES SYSTEMS 2002-2004

1. Politik und Strategie

Das Umweltzeichen der Gemeinschaft entwickelt sich sowie seine Politik und Strategie ständig weiter, die in enger Wechselwirkung mit den laufenden Diskussionen über eine integrierte Produktpolitik der EU, der Entwicklung des Sechsten Umweltaktionsprogramms und der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung stehen müssen. Außerdem muss das Umweltzeichen umfassenderen Entwicklungen bei Produktkennzeichnungen folgen, wozu Zeichen nach ISO-Typ II und III sowie ethische, qualitäts- und gesundheitsbezogene Zeichen zählen.

Um die einschlägigen Diskussionen und den Informationsfluss sowohl innerhalb des Systems als auch in Bezug auf externe Foren besser steuern zu können und die Debatte über die Zukunft des Systems vorzubereiten und zu leiten, soll eine aktive ständige Lenkungsgruppe gebildet werden.

Ziel

Weiterentwicklung und Anpassung der langfristigen Politik und Strategie des Systems sowie Einbeziehung des Umweltzeichens in die neuen politischen Strategien in Zusammenhang mit der Förderung nachhaltiger Verbrauchsmuster (wie IPP, umweltgerechtere öffentliche Beschaffung, umfassendere Kennzeichnung, Steuerermäßigung für ökologische Produkte usw.).

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll eine ständige Arbeitsgruppe zur Entwicklung und Anpassung seiner langfristigen Politik und Strategie bilden, zu deren Aufgaben auch die Abstimmung mit den erwähnten Entwicklungen der Politik und Beiträgen zu diesen Entwicklungen gehören. Diese politischen Fragen sollen auch auf den Treffen im Land des Vorsitzes(5) erörtert werden.

2. Ziele im Hinblick auf Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung

Die Ziele für Umweltverbesserungen und Marktdurchdringung sind im Wesentlichen,

a) die Zahl der Märkte, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Produkten offen stehen, durch allmähliche Ausweitung des Spektrums von Umweltzeichen-Produktgruppen zu erhöhen,

b) in all diesen Märkten bzw. Produktgruppen die Sichtbarkeit des Umweltzeichens (d. h. die Zahl der mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte auf dem Markt) wesentlich zu vergrößern.

c) und dadurch den Gesamtnutzen des Systems für die Umwelt und seinen Beitrag zu umweltschonenderen Verbrauchsmustern ständig zu verstärken.

a) Entwicklung von Produktgruppen

Zurzeit sind für 17 Produktgruppen (Hygienepapiere, Geschirrspüler, Bodenverbesserer und Kultursubstrate, Bettmatratzen, Farben und Lacke für Innenräume, Schuhe, Textilerzeugnisse, Tischcomputer, Waschmittel, Maschinengeschirrspülmittel, Kopierpapier, Lampen, tragbare Computer, Kühlschränke, Waschmaschinen, Allzweckreiniger und Reinigungsmittel für sanitäre Einrichtungen, Handgeschirrspülmittel) Kriterien festgelegt.

Laufende Arbeiten zu mindestens fünf neuen Produktgruppen (harte Bodenbeläge, Fernseher, Möbel, Staubsauger und Touristenunterkünfte) sollten 2002 abgeschlossen werden.

Langfristig wird angestrebt, eine Reihe von Produktgruppen festzulegen, die eine ausreichend umfassende Auswahl von Produkten bildet, um Händler, Hersteller und Verbraucher zu interessieren, und die sich in Bezug auf die zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung ihrer Kriterien erforderliche Arbeit auch handhaben lassen. Kurzfristig sollten dies 25 bis 35 Produktgruppen sein (siehe Abschnitt 4 Buchstabe a); ferner Abschnitt 3 Buchstabe a) und Anlage 2 für eine nicht erschöpfende Liste vorrangiger Produktgruppen). Der Definitionsbereich jeder Produktgruppe sollte gegebenenfalls allmählich erweitert werden, z. B. auf bestimmte Produkte für die gewerbliche Anwendung.

Mit dem System, den Verfahren und den Ressourcen, so wie sie derzeit bestehen, kann die Kommission jedes Jahr vier bis acht Entscheidungen über Produktgruppenkriterien treffen. Die Überprüfung bestehender Produktgruppen sollte im Allgemeinen alle vier bis fünf Jahre erfolgen (obwohl dieser Zeitraum an den Einzelfall angepasst werden sollte). Dies würde vier bis sechs Überprüfungen pro Jahr bedeuten; damit können vielleicht zwei neue Produktgruppen pro Jahr festgelegt werden.

Ziel

Festlegung einer Reihe von Produktgruppen, die eine Auswahl von Produkten umfassen, welche ausreichend vollständig und handhabbar genug ist, um Händler, Hersteller und Verbraucher zu interessieren.

Innerhalb von fünf Jahren sollte die Anzahl der festgelegten Produktgruppen auf zwischen 25 und 35 erhöht werden.

Durchführungsmaßnahmen

Unter Berücksichtigung der Liste vorrangiger Produktgruppen sollen die Kommission, der AUEU und die Mitgliedstaaten neben den notwendigen Überprüfungen jedes Jahr Kriterien für eine oder zwei neue Produktgruppen aus dem Arbeitsplan festlegen.

Die Laufzeit der Produktgruppenkriterien soll im Allgemeinen vier bis fünf Jahre betragen (doch sollte dieser empfohlene Zeitraum an den Einzelfall angepasst werden).

Zur Erleichterung der Festlegung der Kriterien soll der AUEB eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit allgemeinen Fragen für viele Produktgruppen befasst (z. B. Flammschutzmittel, Verpackungen, ...).

b) Marktdurchdringung, Sichtbarkeit und Sensibilisierung der Verbraucher

Die Sichtbarkeit des Umweltzeichens lässt sich durch vier Parameter messen:

- Unternehmen: Zahl der Unternehmen, an die das Umweltzeichen vergeben wurde;

- Produkte: Zahl der Produkte, für die diese Unternehmen das Umweltzeichen erhalten haben;

- Artikel: Zahl der Exemplare dieser Produkte, die mit dem Umweltzeichen verkauft wurden;

- Werte: Verkaufswert dieser Artikel ab Fabrik.

Derzeit (August 2001) verwenden 83 Unternehmen das Umweltzeichen (gegenüber 37 im März 2000) auf mehreren hundert ihrer Produkte. Textilien sowie Farben und Lacke sind bei weitem die erfolgreichsten Produktgruppen, was die Zahl der Antragsteller betrifft. Hygienepapiere machen einen wesentlichen Teil des Gesamtverkaufswertes von mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Artikeln aus. Die "Inhaber" des Umweltzeichens und ihre Produkte sind immer noch ziemlich ungleich über die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum verteilt, aber die Lage ist doch viel besser und ausgeglichener als noch vor einem Jahr. Produkte in 12 der 17 Produktgruppen werden von Zeichennehmern in 13 der 18 teilnehmenden Länder vertrieben. Aus vorläufigen Daten für das Jahr 2000 ergibt sich ein Verkauf von 17 Millionen Umweltzeichen-Artikeln mit einem Gesamtverkaufswert von rund 38 Mio. EUR ab Fabrik.

Betrachtet man die tatsächliche Marktdurchdringung, dann haben die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte bisher eine relativ geringe Bedeutung; bei den einzelnen Produktgruppen besitzen sie derzeit einen Marktanteil von weniger als 1 %. So wurden etwa 1999 in der EU Farben und Lacke für Innenräume im Wert von rund 8 Mio. EUR ab Fabrik verkauft, verglichen mit einem Gesamtverkaufswert aller dekorativen Anstrichfarben von rund 7,2 Mrd. EUR.

Kurzfristiges Ziel ist es daher, die Zahl der ausgezeichneten Produkte beträchtlich zu erhöhen, damit das Umweltzeichen auf dem Markt sichtbar wird und es sich positiver auf die Umwelt auswirkt. Längerfristig muss diese Sichtbarkeit ständig verstärkt werden, damit die Marktdurchdringung des Umweltzeichens sein volles theoretisches Potenzial erreicht, das im Allgemeinen zwischen 1 % und 30 % des Gesamtmarkts liegt (abhängig von der Produktgruppe und der Selektivität der damit verbundenen Umweltkriterien).

Es muss hervorgehoben werden, dass nach den weltweiten Erfahrungen mit Umweltzeichen vom Typ I kaum jemals auch nur annähernd solche Werte bei der Marktdurchdringung erreicht werden, und wenn, dann nur bei ein oder zwei Produktgruppen in räumlich eng umgrenzten Märkten. Mit dem Umweltzeichen sollten daher realistische, gleichzeitig aber ehrgeizige Ziele angestrebt werden. Kurzfristig wäre ein jährlicher Zuwachs von mindestens 25 % des Wertes und/oder der Zahl der mit dem Umweltzeichen verkauften Artikel notwendig, um ein Mindestmaß an Sichtbarkeit zu erreichen.

Die Sichtbarkeit ist alles Andere als ein genaues Konzept, aber bezüglich des Umweltzeichens könnte man von einem Mindestmaß an Sichtbarkeit sprechen, wenn alle Verbraucher in der EU und dem EWR bei ihren Einkäufen Umweltzeichen-Produkte unterschiedlicher Arten wählen können, ohne allzu gezielt suchen zu müssen. Als grobe Leitlinie könnte etwa dienen, dass in jedem Mitgliedstaat Umweltzeichen-Produkte aus mindestens drei oder vier verschiedenen Produktgruppen in Mengen verkauft werden sollten, die mindestens 1 % des Gesamtmarktes für diese Produktgruppen ausmachen.

Im Hinblick darauf haben die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen in jedem Mitgliedstaat bestimmte bestehende Produktgruppen ausgewählt, auf die sie ihre Werbe- und Förderanstrengungen konzentrieren wollen, und zwar vor allem Textilien, Schuhe, Farben und Lacke, Bodenverbesserer und Hygienepapiere.

Zwar liegt die Entscheidung, das Umweltzeichen zu verwenden, letztlich ausschließlich beim einzelnen Unternehmen (und wird im Wesentlichen nach wirtschaftlichen und Vermarktungserwägungen getroffen), doch können der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission die Marktdurchdringung des Umweltzeichens deutlich beeinflussen. Neben der aktiven Werbung für das Umweltzeichen bei allen interessierten Kreisen (vgl. den Abschnitt über gemeinsame Werbemaßnahmen) zielen die Konsultation und der Dialog bei der Aufstellung der Kriterien darauf ab, ein bestmögliches Gleichgewicht zwischen umweltpolitischem Ehrgeiz und technischer Machbarkeit zu erreichen, um so für Hersteller, Händler und Verbraucher attraktiv zu sein.

Zwar kennen inzwischen viel mehr wichtige Hersteller und Händler das Umweltzeichen und die Chancen, die das neue System ihren Produkten bietet, doch sollten sie alle als zentrale Interessenten so bald wie möglich korrekt informiert werden.

Aus den verschiedenen Studien der Europäischen Kommission in den letzten Jahren haben sich mehrere gemeinsame Kommunikationshindernisse herausgeschält, so etwa die unterschiedliche, aber immer noch mangelhafte Information über das System und seine Möglichkeiten und die Wahrnehmung des Umweltzeichens als relativ schwaches Vermarktungsinstrument. Weiter zu nennen sind ein grundsätzliches Zögern bezüglich der Beteiligung an Umweltzeichen-Systemen und die Schwierigkeiten der Antragsteller, besonders für bestimmte Produktgruppen die Auswahlkriterien zu erfuellen, da sie ihre Lieferkette nicht immer lückenlos kontrollieren (z. B. bei Textilien). Die meisten dieser Hindernisse liegen in Problemen bei der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den an der Förderung und Verbreitung des Systems Beteiligten und werden in diesem Arbeitsplan angegangen.

Ein weiterer Aspekt, der für die Sichtbarkeit und die Marktdurchdringung des Umweltzeichens und damit für seinen unmittelbaren Nutzen für die Umwelt sehr wichtig ist, kommt im kürzlich geschlossenen Vertrag über die Vermarktung des Umweltzeichens in Griechenland zum Ausdruck, wonach dafür gesorgt werden soll, dass die Öffentlichkeit das Umweltzeichen mit seinem Blumen-Emblem besser wahrnimmt. Damit das Emblem die Kaufentscheidung des Verbrauchers beeinflussen kann, sollten die Verbraucher verstehen können (weil sie es kennen, davon gehört haben, die Informationen beim Zeichen oder Begleitbroschüren lesen, ...), dass ein Produkt mit dem Umweltzeichen weniger schädlich für die Umwelt ist. So zeigte etwa eine frühere Erhebung in Finnland (1999), dass rund 39 % der Verbraucher wussten oder Ahnung hatten, wofür das Europäische Umweltzeichen steht, obwohl weniger (22 %) es als das gemeinschaftliche Umweltzeichen erkannten.

So lange nur relativ wenige Produkte das Umweltzeichen tragen, sollten sich die Werbemaßnahmen aus Kostengründen mehr an die Hersteller und Händler als an die Verbraucher richten. Wenn immer mehr dieser Hersteller und Händler das Umweltzeichen verwenden und mehr einschlägige Werbung betrieben wird, dürfte sich die Erkennungsrate erhöhen, so dass sich dann direkter an den Verbraucher gerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen lohnen dürften.

In der Zwischenzeit hat die Kommission eine Reihe von Broschüren über die Ziele und die Bedeutung des Umweltzeichens für spezielle Produktgruppen erstellt, die den Verkauf dieser Produkte an den Verbraucher unterstützen sollen. Diese Broschüren sollten von den Mitgliedern des AUEU nun systematischer verteilt werden.

Selbst mit enormen Mitteln für die Vermarktung dauert es viele Jahre, bis sich Markennamen einbürgern und weithin wiedererkannt werden. Zwar sollte es das langfristige Ziel sein, dass mehr als die Hälfte der europäischen Verbraucher das Europäische Umweltzeichen als Zeichen für besondere Umweltfreundlichkeit erkennen, doch müsste klar sein, dass sich dies nur schrittweise erreichen lässt. Kurzfristig und im Rahmen der verfügbaren Mittel sollten der Bekanntheitsgrad durch Umfragen ermittelt und die Entwicklung des Verbraucherbewusstseins verfolgt werden. Es sollten Möglichkeiten zur Verbesserung dieser Werte untersucht und in die Praxis umgesetzt werden.

So zeigte die 2000-2001 durchgeführte dänische Werbekampagne bei Verbrauchern, dass sich der Bekanntheitsgrad beim Verbraucher durch enge Zusammenarbeit und Koordinierung mit den Herstellern und Händlern einer bestimmten Branche deutlich verbessern lässt (im vorliegenden Fall eine Vervierfachung auf 20 %). Den Schlüssel zum Erfolg bildete dabei die Tatsache, dass Umweltzeichen-Produkte (Textilien und Waschmittel) gleichzeitig mit dem Beginn einer Werbekampagne (über Fernsehen, Broschüren im Einzelhandel usw.) von zahlreichen Herstellern auf den Markt gebracht wurden.

Ziele

Jährlicher Zuwachs von mindestens 25 % des Wertes und/oder der Zahl der mit dem Umweltzeichen verkauften Artikel;

Erreichung eines Mindestmaßes an Sichtbarkeit in zwei Drittel aller Mitgliedstaaten vor Auslaufen des Arbeitsplans;

Alle wichtigen Hersteller und Händler sollten das Umweltzeichen kennen;

Langfristig sollten mehr als die Hälfte der europäischen Verbraucher das gemeinschaftliche Umweltzeichen als Zeichen für besondere Umweltfreundlichkeit erkennen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll vor Ende des ersten Jahres des Arbeitsplans Verfahren zur Berichterstattung einführen, um Jahresstatistiken für die Beobachtung der Marktdurchdringung in den einzelnen Produktgruppen aufstellen zu können.

Der AUEU soll vor Ende des ersten Jahres des Arbeitsplans das oben genannte Kriterium für ein Mindestmaß an Sichtbarkeit des Umweltzeichens ausarbeiten und feststellen, in welchen Ländern dies erreicht wurde.

Der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen während der Laufzeit des Umweltzeichen-Arbeitsplans einzeln oder auch gemeinsam Maßnahmen zur Förderung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens durchführen. Diese Maßnahmen sollen sich vor allem an Einzelhändler und Beschaffungsbeamte (siehe unten) richten. Über diese Maßnahmen soll auf den zweimal jährlich stattfindenden Treffen im Land des Vorsitzes berichtet werden (und ein Informationsaustausch erfolgen). Ebenso soll über die Mittel für Werbemaßnahmen berichtet werden. Diese Mittel sollen möglichst mindestens 50 % der Mittel betragen, die für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen aufgewandt werden. Gleichzeitig sollen systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

In jedem Mitgliedstaat sollen die für das Umweltzeichen zuständigen Stellen, Interessengruppen und Behörden vorrangige unter den bereits festgelegten Produktgruppen benennen und ihre Vermarktungsanstrengungen gegebenenfalls auf diese konzentrieren.

Der AUEU soll ein kostenwirksames Verfahren zur ständigen Beobachtung der Bekanntheit des gemeinschaftlichen Umweltzeichens beim Verbraucher entwickeln und kostenwirksame Maßnahmen für die allmähliche Erhöhung dieser Bekanntheit erarbeiten.

Siehe auch gemeinsame Werbemaßnahmen (Abschnitte 4 Buchstabe b) und 5).

c) Vorteile für die Umwelt

Das Umweltzeichen soll generell der Förderung von Produkten dienen, die geeignet sind, im Vergleich zu anderen Produkten derselben Produktgruppe negative Umweltauswirkungen zu verringern, und damit zu einer effizienten Nutzung der Ressourcen und einem hohen Umweltschutzniveau beitragen. Auf diese Weise hilft es, den Verbrauch zu nachhaltigeren Mustern hin zu verändern, und unterstützt die politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung (z. B. in den Bereichen Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung und Ökotoxizität), dem Sechsten Umweltaktionsprogramm und dem künftigen Weißbuch über eine Strategie für eine integrierte Produktpolitik entwickelt werden.

Frühere Studien und Berichte zeigten, dass die speziellen ökologischen Vorteile von Umweltzeichen schwer zu berechnen sind, da sich diese kaum von den Ergebnissen anderer Maßnahmen zugunsten der Umwelt isolieren und getrennt messen lassen. Doch lässt sich der maximal mögliche Nutzen für die Umwelt abschätzen, der dann erzielt werden könnte, wenn alle Produkte innerhalb einer Produktgruppe die Umweltkriterien erfuellen würden. Beim Vorschlag neuer Kriterien für eine Produktgruppe sollten die technischen Studien dieses Maximalpotenzial so gut wie möglich einschätzen.

Im Allgemeinen hängen die unmittelbaren ökologischen Vorteile des Umweltzeichens stark mit seiner Marktdurchdringung zusammen. Zum einen spielen dabei die Stabilisierung und Zunahme des Verkaufs von Produkten mit dem Umweltzeichen eine Rolle, weil diese Produkte weniger schädlich für die Umwelt sind, zum anderen die Verbesserungen, die die Hersteller durchführen müssen, um die Umweltkriterien zu erfuellen. Fortschritte bei der Erhöhung des Nutzens des Umweltzeichens für die Umwelt hängen eindeutig von den verschiedenen Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen ab, die bereits laufen oder in diesem Arbeitsplan vorgesehen sind.

In der Praxis bringt das Umweltzeichen einige sehr wichtige mittelbare Vorteile mit sich, die sich nicht in der Zahl der Umweltzeichen-Produkte oder der vergebenen Umweltzeichen wiederspiegeln. Diese mittelbaren Vorteile sind zu begrüßen und sollten ausgewertet und gefördert werden.

Einer der wichtigsten mittelbaren Vorteile ist der zunehmende Rückgriff auf das Umweltzeichen oder andere Umweltkriterien bei der öffentlichen oder privaten Beschaffung. In Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 heißt es: "Um die Verwendung von Produkten mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen zu fördern, sollten die Kommission und die anderen Organe der Gemeinschaft wie auch staatliche Stellen auf nationaler Ebene unbeschadet des Gemeinschaftsrechts bei der Spezifikation ihrer Anforderungen an Produkte als Vorbild fungieren."

Die öffentliche Beschaffung macht ungefähr 14 % der Nachfrage auf dem europäischen Markt(6) aus, und die Einkäufer in Unternehmen und anderen staatlichen oder nicht staatlichen Organisationen sollten dazu angeregt werden, ihren Ausschreibungen systematischer die Kriterien für das Umweltzeichen zugrunde zu legen. In der interpretierenden Mitteilung der Kommission über das Öffentliche Auftragswesen und die Umwelt(7) wird dargelegt, wie das getan werden kann.

Die Einkäufer sind jedoch nicht genügend sensibilisiert, um den Markt in dieser Richtung wesentlich zu beeinflussen. Ein spezielles Ziel sollte es daher sein, die Nachfrage nach ökologischen Produkten bei öffentlichen und privaten Einkäufern in den nächsten Jahren zu verstärken. Über Umfragen sollte herausgefunden werden, welche Maßnahmen dies bewirken können.

Es muss auch hervorgehoben werden, dass die Auswirkungen des Umweltzeichens in diesem Bereich nicht notwendigerweise mit der Zahl der Umweltzeichen-Produkte zusammenhängen. Ein Produkt kann nachweislich die Umweltkriterien erfuellen und daher von einem Einkäufer bevorzugt werden, ohne dass es selbst das Umweltzeichen trägt.

Ein ähnlicher mittelbarer Nutzen spiegelt sich nicht immer in der Zahl der Umweltzeichen-Produkte wider, nämlich die zunehmende Verwendung der Umweltzeichen-Kriterien als Bezugswert für besondere Umweltfreundlichkeit, an dem sich Unternehmen bei der Entwicklung und sogar der Vermarktung ihrer Produkte messen. So sorgen etwa einige Unternehmen dafür, dass ihre Produkte einige oder alle der Umweltzeichen-Kriterien erfuellen, ohne deshalb zwangsläufig das Umweltzeichen zu beantragen.

Ziele

Beitrag zur Förderung umweltschonenderer Verbrauchsmuster und Unterstützung der politischen Ziele, die in der Gemeinschaftsstrategie für eine nachhaltige Entwicklung, dem Sechsten Umweltaktionsprogramm und dem künftigen Weißbuch über eine Strategie für eine integrierte Produktpolitik entwickelt werden;

Schrittweise Entwicklung qualitativer und quantitativer Bewertungen des direkten und indirekten Nutzens des Umweltzeichens;

Mittelfristig Information für Beschaffungsbeamte über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien in ihren Ausschreibungen;

Mittelfristig ausdrücklicher Aufbau der Umweltzeichen-Kriterien als Vergleichsmaßstab für besondere Umweltfreundlichkeit.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU, die Mitgliedstaaten und die Kommission sollen während der Laufzeit des Umweltzeichen-Arbeitsplans einzeln oder auch gemeinsam Maßnahmen zur Information der öffentlichen und privaten Beschaffungsbeauftragten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien in ihren Ausschreibungen unternehmen.

Der AUEU soll während der ersten drei Jahre der Laufzeit dieses Plans Verfahren und Parameter zur Abschätzung des direkten und indirekten Nutzens des Umweltzeichens entwickeln und verbessern. Für jede Produktgruppe soll bei der Festlegung neuer oder geänderter Kriterien der maximal mögliche Nutzen für die Umwelt systematisch abgeschätzt werden. Es soll eine Strategie für die Überwachung, Bewertung und Verstärkung des mittelbaren ökologischen Nutzens der Umweltzeichen-Kriterien entwickelt und umgesetzt werden.

3. Nicht erschöpfende Liste vorrangiger Produktgruppen

a) Vorrangige Produktgruppen

Damit eine Produktgruppe als vorrangig für das Umweltzeichen gelten kann, müssen eine Reihe von Bedingungen erfuellt sein. Speziell sind in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 einige wichtige Voraussetzungen für die Eignung der Produktgruppe für ein Umweltzeichen festgelegt. So müssen das Umsatz- und Handelsvolumen im Binnenmarkt signifikant sein und die Produkte für den Endverbrauch verkauft werden. Sie müssen beträchtliche Umweltauswirkungen haben, die sich durch die Kaufentscheidungen der Verbraucher positiv beeinflussen lassen, und die Hersteller und Händler müssen bereit sein, das Umweltzeichen auf ihre Produkte aufzubringen.

Anders ausgedrückt, sollten die Produktgruppen auf ihre Relevanz, ihr Potenzial und ihre Steuerbarkeit geprüft werden. Die Relevanz bezieht sich auf Art und Umfang der Umweltauswirkungen, das Potenzial auf den möglichen Nutzen für die Umwelt, und die Steuerbarkeit auf das Ausmaß, in dem die Produktgruppe durch das Umweltzeichen beeinflusst werden kann.

In Anlage 1 sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst, anhand derer sich die Eignung einer "Kandidaten"-Produktgruppe beurteilen lässt. Auf der Grundlage dieser Fragenliste soll jede Kandidaten-Produktgruppe als "besonders vorrangig", "vorrangig", "wenig vorrangig" oder "nicht vorrangig" eingestuft und sollen die Ressourcen entsprechend eingeteilt werden. An als "nicht vorrangig" eingestuften Produktgruppen soll nicht weitergearbeitet werden.

Vorläufig ist das relative Gewicht der einzelnen Fragen noch nicht festgelegt und kann logischerweise von Fall zu Fall verschieden sein. Außerdem sind Entwicklungen der IPP zu berücksichtigen, z. B. die Möglichkeit künftiger Kennzeichnungen vom ISO-Typ II oder III für die fraglichen Produktgruppen. Die Einstufung jeder Produktgruppe sollte nach Diskussionen im AUEU im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die Verfahren (und damit Anlage 1) sollen weiter verbessert und aktualisiert und auf die vorrangigen Produktgruppen in Anlage 2 angewandt werden, in der bereits festgelegte und künftig geplante Produktgruppen wie auch Vorschläge für mögliche neue Produktgruppen (Kandidaten-Produktgruppen) aufgeführt sind.

Dann soll die Anlage 2 entsprechend aktualisiert werden, wobei erforderlichenfalls die Namen der Kandidaten-Produktgruppen genauer an ihren künftigen Definitionsbereich angepasst werden müssten. Auch sollte bei der Überprüfung festgelegter Produktgruppen ihr Definitionsbereich gegebenenfalls schrittweise - z. B. auf bestimmte Produkte für gewerbliche Anwendung - erweitert werden.

Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass die Listen in Anlage 2 nicht erschöpfend sind (siehe auch Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000). Die Kommission kann dem AUEU jederzeit einen Auftrag zur Aufstellung und regelmäßigen Überprüfung der Umweltkriterien sowie der Beurteilungs- und Prüfanforderungen für eine in Anlage 2 nicht aufgeführte Produktgruppe erteilen. Außerdem können diese Listen während der Gültigkeitsdauer dieses Arbeitsplans aktualisiert (nach dem Verfahren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000) und um neue Produktgruppen ergänzt werden.

Ziele

Optimale Verwendung der für die Produktgruppenentwicklung eingeplanten Mittel durch Konzentration auf diejenigen Produktgruppen, die sich am besten für das gemeinschaftliche Umweltzeichen eignen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll Verfahren zur Festlegung der Prioritätsstufe entwickeln und verbessern, wobei entsprechenden Ansätzen für die Entwicklung einer an den Umweltentlastungspotenzialen orientierten Rangfolge sowie der Gewichtung der Fragen untereinander besondere Aufmerksamkeit zukommen. Dabei ist u. a. der Erfolg oder Misserfolg der festgelegten Produktgruppen zu berücksichtigen, einschließlich einer ausführlichen Analyse der einschlägigen Gründe. Anlage 1 ist entsprechend zu aktualisieren.

Die Liste vorrangiger Produktgruppen und die ihnen zugeordneten Vorrangstufen in Anlage 2 ist nach Konsultation des AUEU und unter Anwendung des beschriebenen Verfahrens regelmäßig zu aktualisieren. Diese Beurteilung soll vor allem für die Produktgruppen in Anlage 2 so rasch wie möglich erfolgen, deren Prioritätsstufe noch festzulegen ist. Bei der Überprüfung einer Produktgruppe soll ihre Prioritätsstufe vom AUEU erneut beurteilt werden.

b) Überblick über die Dienstleistungen, auf die das System keine Anwendung findet

Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 schließt keine Dienstleistung ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Umweltzeichen-Systems aus. Doch müssen alle Produktgruppen, ob Waren oder Dienstleistungen, die Anforderungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 erfuellen und Gegenstand einer Kommissionsentscheidung zur Festlegung von Umweltkriterien für die Vergabe des Umweltzeichens für diese Produktgruppe sein.

Ähnlich schließt auch Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) keine Dienstleistung ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich von EMAS aus. Jeder Dienstleister, der seine Umweltleistung insgesamt verbessern möchte, kann auf eigene Initiative eine EMAS-Eintragung beantragen, unabhängig davon, welche Dienstleistung er anbietet.

Es gibt von vornherein keinen Grund, warum das Umweltzeichen langfristig auf irgendeine Dienstleistung nicht anwendbar sein sollte. Die Einschränkungen in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1980/2000 schließen bereits sehr viel mehr Dienstleistungen als Waren aus, weil sie keine wesentlichen Umweltauswirkungen haben oder die Kaufentscheidung der Verbraucher für oder gegen sie keine wesentlichen Vorteile für die Umwelt bewirken kann.

Zumindest am Anfang sollte das gemeinschaftliche Umweltzeichen eher für solche Dienstleistungen in Betracht gezogen werden, die stark an Güter gebunden sind, wie Autowaschanlagen (die Wasser, Energie und Reinigungsmittel verbrauchen) oder Wäschereien (Umweltaspekte: Waschmaschinen, Verkehr, Energie, Abfall, Waschmittel usw.).

Ein Grund für diese geringere Berücksichtigung von Dienstleistungen ist es, dass sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Umweltzeichen viel weniger Erfahrungen mit Dienstleistungen als mit Gütern vorliegen und die Lebenszyklusanalysen für Dienstleistungen wenig entwickelt sind. Die Festlegung der ersten Dienstleistungs-Produktgruppe "Touristenunterkünfte" und die ersten Erfahrungen damit werden in diesem Zusammenhang von großem Wert sein. Es könnte jedoch sinnvoll sein, während der Laufzeit dieses Arbeitsplans Durchführbarkeitsstudien über ein oder zwei weitere Dienstleistungs-Produktgruppen einzuleiten, um u. a. unser Verständnis von Dienstleistungen zu vertiefen.

Deutliche Vermarktungsargumente sprechen dafür, zunächst die Arbeiten für die Familien von Gütern abzuschließen, die für Hersteller, Händler und Verbraucher am attraktivsten sind, und dann für eng mit diesen zusammenhängende Dienstleistungen, bevor man an neue "Dienstleistungsfamilien" herangeht, wie ökologische Finanzdienste oder öffentliche Verwaltung.

Auch wegen der Rolle des gemeinschaftlichen Umweltzeichens im erweiterten Zusammenhang der IPP und anderer Politikbereiche ist zumindest anfänglich eine Erweiterung des Spektrums an unter das System fallenden Gütern erforderlich, bevor der Aspekt "Dienstleistungen" weiterentwickelt wird.

Doch können mit der Entwicklung unseres Verständnisses von Gütern und Dienstleistungen und der gleichzeitigen Weiterentwicklung der Rolle des Umweltzeichensystems manche jetzt noch unbestimmte Dienstleistungen durchaus vorrangig für das Umweltzeichen in Betracht kommen.

Zusammenfassend, es sollte keine Dienstleistung generell ausgeschlossen werden. Durch eine fallweise Anwendung der genannten Prüfkriterien sollte eine objektive gegenseitige Einstufung von Produktgruppen für Güter und Dienstleistungen möglich werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob eine bestimmte Dienstleistung in deutlicher Beziehung zu einer festgelegten Produktgruppe steht.

Schließlich muss auf die sich ergänzenden und gegenseitig verstärkenden Rollen des Umweltzeichens und des EMAS (und anderer Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001) hingewiesen werden. In Kürze: Ein in EMAS eingetragenes Unternehmen ist eindeutig eines, das systematisch unter Berücksichtigung von Umweltbelangen geleitet wird und seine Umweltleistung ständig über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verbessert. Ein Produkt, das das Umweltzeichen trägt, ist eindeutig eines der aus ökologischer Sicht besten. Einem in EMAS eingetragenen Unternehmen würde es nutzen, in seine Umweltpolitik die Umweltzeichen-Kriterien als deutliches und positives Ziel aufzunehmen, an denen sich seine Produkte ausrichten sollen. Einem Unternehmen, das das Umweltzeichen für seine Produkte hat oder anstrebt, würde die Anwendung von EMAS zur Verwaltung der dauerhaften Erfuellung aller entsprechenden Kriterien nutzen. Im Rahmen des neuen Umweltzeichen-Systems sind eine ganze Reihe von Gebührenermäßigungen möglich geworden, z. B. für in EMAS eingetragene und nach ISO zertifizierte Unternehmen, für KMU und für "Pioniere".

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll während der ersten drei Jahre des Arbeitsplans ein Verfahren zur Festlegung von Umweltkriterien für Dienstleistungen entwickeln und eine Reihe von Dienstleistungen im Hinblick auf ihre Einstufung in eine der vier Prioritätsstufen prüfen.

Der AUEU soll während der ersten zwei Jahre des Arbeitsplans die möglichen Synergien zwischen dem Umweltzeichensystem und EMAS sowie anderen Umweltmanagementsystemen wie ISO 14001 untersuchen.

4. Koordinierung und Zusammenarbeit in Bezug auf das gemeinschaftliche System und andere Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten

Die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem gemeinschaftlichen System und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten sollte zunehmend systematischer und umfassender werden. So können Kennzeichnungssysteme in Europa wesentlich stärker zur Förderung und Verbreitung umweltschonender Verbrauchsmuster beitragen.

Diese Koordinierung und Zusammenarbeit kann auf vielerlei Weise erfolgen, so etwa durch Informationsaustausch, durch gemeinsame Werbung und Produktgruppenentwicklung.

Vor allem bei der Produktgruppenentwicklung ließen sich durch eine bessere Koordinierung beträchtliche Ressourcen einsparen.

Ziel

Allmählicher und systematischer Ausbau der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem gemeinschaftlichen Umweltzeichensystem und anderen Umweltzeichensystemen in den Mitgliedstaaten.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU und die anderen Umweltzeichensysteme in den Mitgliedstaaten sollen eine ständige Arbeitsgruppe zur Organisation der Zusammenarbeit und Koordinierung einrichten.

a) Koordinierung der Entwicklung von Produktgruppen

Das gemeinschaftliche Umweltzeichensystem und die anderen Umweltzeichensysteme sollen systematisch Informationen über ihre festgelegten Produktgruppen und ihre Programme für die Entwicklung von Produktgruppen austauschen und gegebenenfalls ihre Anstrengungen koordinieren, indem sie ihre Ressourcen, ihr Know-how und ihre Ergebnisse zusammenführen. Dies würde zu Ersparnissen bei allen und zur Klärung der Rollen der einzelnen Systeme führen und die Harmonisierung (in Fällen ähnlicher Zeichen mit ähnlichen Zielen) erleichtern.

Unterschiedliche Konzepte haben jeweils ihre eigenen Vorteile und sollten parallel zueinander entwickelt werden. Für jede Produktgruppe soll bei den Systemen eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden, je nach Lage der Dinge, wie im Folgenden erläutert:

EU ja, national oder regional nein: Wenn es für eine gegebene Produktgruppe Kriterien der EU gibt, aber keine im nationalen oder regionalen System, dann soll das nationale (oder regionale) System beschließen, (und den AUEU darüber informieren), ob es

i) keine Kriterien für diese Produktgruppe entwickelt (d. h., nur das EU-Zeichen käme in Frage). Dies hätte den Vorteil, dass die Wahl für den Hersteller einfacher wäre, es würde eine Stärkung des EU-Zeichens bedeuten und eine aktivere Werbung für das EU-Zeichen für diese Produktgruppe erfordern;

ii) die EU-Kriterien als nationale Kriterien übernimmt (wie es etwa Österreich für Lampen getan hat). Dies hätte den Vorteil, dass die inländischen Hersteller wählen könnten, ob sie auf dem Inlandsmarkt das nationale Zeichen und/oder das EU-Zeichen verwenden, während sie für die Vermarktung in anderen Mitgliedstaaten das EU-Zeichen verwenden würden. Beide Zeichen würden davon profitieren;

iii) andere Kriterien als die EU-Kriterien festlegen. Dies sollte durch unterschiedliche Umwelt- oder Vermarktungsziele begründet sein und allen interessierten Kreisen im betreffenden Mitgliedstaat und auf EU-Ebene deutlich erklärt werden. So könnte in Fällen, in denen die EU-Kriterien sehr streng sind, das nationale Zeichen durch weniger strenge Anforderungen gerechtfertigterweise auf ein breiteres Marktsegment abzielen, und umgekehrt. Auch könnten spezielle nationale Umweltziele durch die Kriterien besonders betont werden, die vielleicht auf europäischer Ebene weniger wichtig oder zutreffend sind. In den meisten Fällen sollten jedoch auf beiden Seiten Anstrengungen unternommen werden, die Kriterien gegebenenfalls aufeinander abzustimmen.

EU nein, national ja: Wenn es nationale (oder regionale) Kriterien gibt, dann soll dies bei der Festlegung einer Prioritätsstufe oder von Kriterien für die entsprechende Produktgruppe auf EU-Ebene berücksichtigt werden; d. h. der AUEU soll gegebenenfalls die bestehenden nationalen Kriterien bei der Entwicklung von EU-Kriterien berücksichtigen. Eventuelle Unterschiede zwischen den nationalen Kriterien und den endgültigen EU-Kriterien müssen erkannt, skizziert und erklärt und den interessierten Kreisen mitgeteilt werden.

EU nein, national nein: Wenn es weder nationale noch EU-Kriterien gibt, dann müssten die Zuständigen bei der EU und in den Mitgliedstaaten fallweise diskutieren, ob Kriterien auf nationaler oder auf EU-Ebene oder auch auf beiden (in diesem Fall wäre deutlich zu machen, wie und warum die beiden Konzepte einander ergänzen) entwickelt werden sollen und wie dabei am besten vorzugehen ist.

EU ja, national ja: Wenn es für eine bestimmte Produktgruppe sowohl ein nationales als auch das gemeinschaftliche Umweltzeichen gibt, dann soll einer der folgenden Wege beschritten werden: i) allmähliche Angleichung der Kriterien (d. h. Übernahme der Kriterien durch eines der beiden Zeichen), ii) Annahme einander ergänzender Konzepte (siehe oben) oder iii) Aufgabe der Produktgruppe durch eines (oder beide) der Zeichen.

Ziel

Allmähliche Koordinierung der Entwicklung von Produktgruppen durch die verschiedenen Umweltzeichensysteme in der EU.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen alle Produktgruppen überprüfen und katalogisieren, für die es in der EU und den Kandidatenländern (und gegebenenfalls in anderen Ländern) ein Umweltzeichen gibt und ein Verfahren für die Einrichtung und Aktualisierung eines Zentralregisters dieser Produktgruppen mit ihren Kriterien einführen.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen ein Verfahren für die allmähliche Koordinierung ihrer Arbeitsprogramme und für den Informationsaustausch einführen.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen für jede Produktgruppe im Rahmen jedes Umweltzeichensystems feststellen, welche der oben in diesem Abschnitt 4 Buchstabe a) skizzierten Situationen zutrifft und welches Konzept gelten soll.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen so weit wie möglich ihre Datenbanken für Reinigungsmittelinhaltsstoffe (DID-Listen) und damit verbundene Themen aufeinander abstimmen.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen bei der laufenden Produktgruppenentwicklung die Möglichkeiten einer geeigneten gegenseitigen Anerkennung von Halb- oder Endprodukten untersuchen, die eines der anderen Zeichen in den Mitgliedstaaten tragen. So könnte etwa bei Produktgruppen die Verwendung bereits ausgezeichneter Produkte positiv vermerkt werden.

Der AUEU soll einschlägige Arbeiten berücksichtigen, die zusammen mit dem globalen Umweltzeichen-Netz (Global Eco-Labelling Network - GEN) durchgeführt werden.

b) Gemeinsame Maßnahmen zur Werbung für das EU-System und andere Systeme zur Vergabe von Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten und der damit ausgezeichneten Produkte, wie auch zur Sensibilisierung der Verbraucher und ihrer Aufklärung über die gemeinsamen und ergänzenden Aspekte der einzelnen Systeme

Alle interessierten Kreise sollen über den ökologischen Nutzen der einzelnen Umweltzeichen in Europa informiert werden. Dabei sind die einzelnen Systeme nicht als konkurrierende, sondern als einander ergänzende Systeme vorzustellen, wenn auch mit unterschiedlichen Produktgruppen und Zielen, die stets zum gemeinsamen Endziel einer nachhaltigen Entwicklung und umweltverträglicher Verbrauchsmuster beitragen.

Dies erfordert Diskussionen zwischen den für das EU-Zeichen und den für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen, um zu einem gemeinsamen Verständnis und einer einheitlichen Darstellung der Systeme und ihrer gemeinsamen und einander ergänzenden Ziele und Aufgaben zu gelangen.

Ein spezieller Aspekt sollen gemeinsame Werbemaßnahmen für übereinstimmende Produktgruppen sein, wobei dem Verbraucher die (gegebenenfalls) unterschiedlichen Umweltaspekte und -vorteile bei den entsprechenden Systemen erklärt werden.

Wichtig ist auch die Entwicklung einer gemeinsamen Webseite bzw. Datenbank, damit die europäischen Verbraucher sowie die öffentlichen und privaten Einkäufer die Umweltzeichen-Produkte leichter finden können (mit Informationen über Verkaufspunkte, Hersteller, Ansprechpartner).

Wenn es für eine bestimmte Produktgruppe sowohl nationale (oder regionale) als auch gemeinschaftliche Umweltkriterien gibt, dann ist es natürlich hinsichtlich der Information des Verbrauchers und der Stärkung des Umweltzeichens als Instrument zur Förderung umweltschonender Verbrauchsmuster am besten, wenn die Antragsteller beide Umweltzeichen beantragen und diese erhalten. Im Inland würde der Hersteller dann vom guten Ruf des nationalen Zeichens und der europäischen Ausstrahlung des EU-Umweltzeichens profitieren, bei der Vermarktung seines Produkts in anderen Mitgliedstaaten (in denen sein nationales Zeichen i. R. weniger bekannt ist) würde er Nutzen aus dem EU-Umweltzeichen ziehen. Beide Zeichen nebeneinander würden den Verbraucher für beide Embleme sensibilisieren, mit Gewinn für beide Systeme.

Zur Förderung der Anwendung beider Zeichen sollte die Gebührenstruktur angepasst werden und ein Antragsteller, der beide Zeichen wünscht, einen angemessenen Nachlass erhalten. So könnte etwa die Gebühr für das eine Zeichen um die Gebühr für das andere vermindert werden. Die (positiven und negativen, kurz- und langfristigen) finanziellen Auswirkungen davon sind sorgfältig zu prüfen, wie auch eine Reihe von Verfahren zur Behebung möglicher Schwierigkeiten.

Ziel

Zunehmende Sensibilisierung für die gemeinsamen und ergänzenden Ziele und Aufgaben des EU-Zeichens und der anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten.

Durchführungsmaßnahmen

Die Kommission, die Mitgliedstaaten, der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen während des ersten Jahres des Arbeitsplans gemeinsam Informationen für die interessierten Kreise (Hersteller, Verbraucher, Händler, Beschaffungsbeamte...) über die Existenz sowie die gemeinsamen und ergänzenden Ziele und Aufgaben des EU-Zeichens und der anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten erarbeiten. Diese Informationen sollen dann während des zweiten Jahres des Arbeitsplans verbreitet werden.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen Informationen darüber austauschen und verbreiten, welche Umweltzeichen-Produkte wo zu kaufen sind.

Die Kommission, der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen Möglichkeiten für die Einrichtung eines "grünen Ladens" im Internet, der nur Umweltzeichen-Produkte anbietet, oder auch ähnliche Maßnahmen untersuchen. Wird ein solcher Laden befürwortet, dann soll gleichzeitig ein Zeit- und Haushaltsplan für seine Verwirklichung vorgeschlagen werden.

Der AUEU und die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen gemeinsame Aktionen zur Förderung des Gebrauchs der Umweltkriterien im öffentlichen und privaten Beschaffungswesen entwickeln.

Die Kommission soll nach Beratung mit dem AUEU die Möglichkeiten und Chancen einer Anpassung der Gebührenstruktur für das gemeinschaftliche Umweltzeichen dahingehend untersuchen, dass Antragsteller, die sowohl das EU-Umweltzeichen als auch eines oder mehrere der anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten wünschen, einen angemessenen Nachlass erhalten. Dabei soll sie die (positiven und negativen, kurz- und langfristigen) finanziellen Auswirkungen berücksichtigen und gegenbenenfalls eine geänderte Entscheidung vorschlagen. Die für die anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten Zuständigen sollen das Gleiche tun.

5. Gemeinsame Werbemaßnahmen

((Anmerkung:

Diese gemeinsamen Werbemaßnahmen für das EU-Umweltzeichen ergänzen die oben beschriebenen gemeinsamen Aktionen in Verbindung mit den anderen Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten sowie die laufenden Werbemaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten, von Mitgliedern des AUEU und der Kommission.))

Ein freiwilliges System kann nur dann erfolgreich sein und den Markt wesentlich beeinflussen, wenn es kräftig durch Vermarktungs- und Werbeaktivitäten gestützt wird. Gemäß Artikel 10 der geänderten Verordnung müssen die Mitgliedstaaten und die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des AUEU die Verwendung des gemeinschaftlichen Umweltzeichens durch Aufklärungsmaßnahmen und Informationskampagnen bei Verbrauchern, Herstellern, Händlern einschließlich Einzelhändlern und der breiten Öffentlichkeit fördern. Die Beteiligung verschiedener interessierter Kreise und vor allem möglicher Multiplikatoren (wie Einzelhandel, Verbraucher- und Umweltverbände) sind dabei von entscheidender Bedeutung. Diese Multiplikatoren müssen bestimmt werden, und es ist eine gezielte Informationsstrategie für jede Gruppe zu entwickeln.

Insbesondere soll der AUEU weiterhin regelmäßig zweimal im Jahr eine Sitzung mit den Hauptthemen Vermarktung, Werbung und strategische Entwicklung abhalten und eine ständige Arbeitsgruppe zur Entwicklung und Koordinierung gemeinsamer Werbemaßnahmen aller Art - auch derer der Kommission und der Mitgliedstaaten - bilden.

Wie oben erklärt (im Abschnitt über die Marktdurchdringung), sollten die Mittel für Werbung und Vermarktung (gemeinsam oder einzeln) umfangreich sein und mindestens 50 % der Mittel betragen, die für die technische Entwicklung der Produktgruppen aufgewandt werden.

Ziel

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen ihre Vermarktungsanstrengungen in angemessenem Maß koordinieren und gemeinsame Aktionen entwickeln und durchführen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll eine ständige Arbeitsgruppe zur Steuerung der Vermarktung bilden.

Die Mittel für (gemeinsame oder andere) Werbemaßnahmen sollen möglichst auf mindestens 50 % der Mittel erhöht werden, die für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen aufgewandt werden.

Der AUEU soll zweimal im Jahr zusammentreten, um im Wesentlichen über Vermarktung, Werbung und strategische Entwicklung des Systems zu diskutieren (Treffen im Land des Vorsitzes).

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen gemeinsam die entscheidenden Zielgruppen bestimmen und eine entsprechende Informationsstrategie für jede Gruppe festlegen und umsetzen.

a) Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der interessierten Kreise

Hauptziel ist es, Hersteller, Verbraucher und Multiplikatoren (Einzelhandel und NRO), also alle interessierten Kreise, über das Umweltzeichen und seine Entwicklungen zu informieren. Geeignete Mittel dazu sind Druckerzeugnisse (Broschüren und Mitteilungsblätter, Artikel) und eine Web-Präsenz. Gleichzeitig sollten systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

Was Broschüren betrifft, so steht bereits ein vollständiger Satz an von der Kommission und verschiedenen zuständigen Stellen erstellten Materialien (das Informationspaket Umweltzeichen) zur Verfügung, der systematisch wichtigen interessierten Kreisen verfügbar gemacht sowie regelmäßig aktualisiert und verbessert werden sollte. Diese Materialien sollten besser genutzt werden, und der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen ihre Anstrengungen koordinieren, um die begrenzten Ressourcen effizienter zu nutzen, um Broschüren, Mitteilungsblätter und die Web-Präsenz zu entwickeln und sie systematischer bei wichtigen Zielgruppen zu verbreiten und bekannt zu machen.

Auch die Webseiten über das gemeinschaftliche Umweltzeichen (http://europa.eu.int/ecolabel) enthalten bereits alle wichtigen Informationen; sie müssen aktiv gemeinsam verwaltet und regelmäßig aktualisiert werden. Damit sie glaubwürdiger und transparenter werden, sollen alle interessierten Kreise - auch Verbraucher- und Umweltverbände - zu regelmäßigen Beiträgen angeregt werden.

Unabhängig von der Bereitstellung geeigneter Informationshilfen müssen auch Veranstaltungen wie Ausstellungen und Messen einbezogen werden, um das europäische Umweltzeichen bei einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Bis jetzt wurde nicht systematisch untersucht, welche Ausstellungen oder Messen sich dafür am besten eignen. Auf jeden Fall weiter untersucht werden sollte auch die Möglichkeit der Verwendung von Umweltzeichen-Produkten bei Großveranstaltungen wie Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen, Festivals usw.

Schließlich ist der Irrtum weit verbreitet, ein Antrag auf Vergabe des Umweltzeichens sei umständlich, bürokratisch und teuer. Dabei ist die Beantragung seit der letzten Änderung der Verordnung und der Gebührenordnung einfacher und billiger als früher. Außerdem wird bei der Festlegung von Kriterien für ein bestimmtes Produkt besonders darauf geachtet, die Prüfkosten möglichst gering zu halten und eindeutig klarzustellen, welche Unterlagen und Prüfberichte ein Antragsteller vorlegen muss. Über all diese Dinge müssen vor allem die interessierten Kreise besser informiert werden.

Ziel

Ständige Information aller interessierten Kreise über das Umweltzeichen und die damit verbundenen Entwicklungen. Gleichzeitig sollten systematisch Rückmeldungen von interessierten Kreisen angeregt und berücksichtigt werden.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU und die Kommission sollen dafür sorgen, dass die Webseiten über das Umweltzeichen aktualisiert und ständig verbessert werden.

Der AUEU soll die Erstellung und Verteilung von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen organisieren und koordinieren.

Der AUEU soll eine Liste von Veranstaltungen aufstellen, auf denen das Umweltzeichen vorgestellt werden soll, und einen Vorschlag zur Verwendung von Umweltzeichen-Produkten bei ausgewählten Großveranstaltungen vorlegen.

Der AUEU soll dafür sorgen, dass alle interessierten Kreise Informationen über die Verfahren, den Zeitaufwand und die Kosten erhalten, die mit dem Antrag auf Vergabe des Umweltzeichens verbunden sind.

b) Gemeinsame Werbemaßnahmen zur Sensibilisierung der öffentlichen und privaten Einkäufer

Aus dem Abschnitt über die Marktdurchdringung geht der Einfluss hervor, den öffentliche und private Einkäufer ausüben können. Gemeinsame Werbemaßnahmen sollen sich auf diese wichtige Zielgruppe konzentrieren. Informationen sind sowohl über den rechtlichen Rahmen nötig (in der interpretierenden Mitteilung der Kommission über das Öffentliche Auftragswesen und die Umwelt wird klargestellt, wie ein Einkäufer die Umweltkriterien in seine Ausschreibungen einbeziehen kann), wie auch über die Kriterien für die verschiedenen Produktgruppen. Auch hier sollten die Webseiten über das gemeinschaftliche Umweltzeichen eine wichtige Rolle spielen. Weiter sollten gemeinsame Treffen des AUEU mit öffentlichen Einkäufern abgehalten und nationale oder auch regionale Kampagnen in Betracht gezogen werden.

Ziel

Mittelfristig Information der Beschaffungsbeamten über die Möglichkeiten zur Anwendung der Umweltzeichen-Kriterien in ihren Ausschreibungen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen vor Ende des zweiten Jahres des Arbeitsplans eine gemeinsame Strategie und eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen zur Förderung des Gebrauchs der Umweltkriterien im öffentlichen und privaten Beschaffungswesen erarbeiten.

Die Kommission soll ein Handbuch über eine umweltgerechtere öffentliche Beschaffung erstellen, in dem u. a. zu beschreiben ist, wie die Kriterien in Ausschreibungen eingebaut werden können. Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass das Handbuch bei Beschaffungsbeamten (öffentlichen Einkäufern) so weit wie möglich verbreitet wird, und Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen sowie andere einschlägige Aktionen durchführen. Einschlägige Informationen gehören auch auf die Umweltzeichen-Webseiten.

c) Gemeinsame Werbe- und Unterstützungsmaßnahmen für KMU und Händler

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Werbemaßnahmen sollen Netzwerke aufgebaut werden, um die Beantragung des Umweltzeichens durch KMU zu fördern. KMU verfügen nicht immer über die Mittel oder Informationen, um die Möglichkeiten, die ihnen das Umweltzeichen bietet, richtig einzuschätzen und um einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Sie sollten durch Netzwerke unterstützt werden, an denen andere Antragsteller, Interessengruppen, zuständige Stellen und sonstige einschlägige Organisationen wie Wirtschaftsverbände und Regionalbehörden beteiligt sind.

Dem Einzelhandel kommt als Vermittler zwischen Herstellern und Verbrauchern auch eine wichtige Rolle zu. Er könnte etwa das Umweltzeichen einsetzen, um das qualitative Image seiner Eigenmarken zu erhöhen, und auch andere Umweltzeichen-Produkte anbieten. Daher sollte die Entwicklung strategischer Partnerschaften mit dem Einzelhandel Vorrang genießen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU soll eine Strategie und Maßnahmen entwickeln, um das Umweltzeichen unterstützende Netzwerke für KMU aufzubauen.

Der AUEU soll strategische Partnerschaften mit dem Einzelhandel abschließen.

6. Geplante Finanzierung des Systems

Wegen der Beteiligung vieler Organisationen einschließlich öffentlicher Verwaltungen (so wird etwa der Haushalt der Kommission von Jahr zu Jahr festgelegt) lässt sich keine genaue Finanzplanung für die kommenden Jahre erstellen.

Das Umweltzeichen-System benötigt jedoch vor allem Mittel für die Produktgruppenentwicklung einerseits und für Vermarktung und Werbung andererseits.

Die im Jahr 2000 verfügbaren Ressourcen für das Umweltzeichen beliefen sich einschließlich der vom AUEU, von der Kommission und den Mitgliedstaaten stammenden Mittel schätzungsweise auf rund 45 Personen und 4 Mio. EUR (ohne Gehälter). Davon wurden rund 2,8 Mio. EUR für Vermarktungs- und Werbungszwecke eingesetzt.

Ressourcen in diesem Umfang reichen für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen aus und könnten, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln des AUEU, der Kommission und der Mitgliedstaaten, weiterhin jährlich bereitgestellt werden. Diese Ressourcen sollen so wirksam wie möglich eingesetzt werden.

Die zuständigen Stellen nahmen im Jahr 2000 rund 280000 EUR an Gebühren ein. Mit der Weiterentwicklung des Systems dürfte dieser Betrag in Zukunft steigen. Damit sollten für Vermarktungs- und Werbungszwecke (abgesehen von den Maßnahmen der Unternehmen, die das Umweltzeichen erhalten haben) zunehmend mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, wodurch diese Ressourcen mindestens 50 % der für die Entwicklung und Überprüfung der Produktgruppen eingesetzten Mittel erreichen dürften.

Ziel

Planung der langfristigen Finanzierung des Systems unter möglichst effizientem Einsatz der zugeteilten Ressourcen.

Durchführungsmaßnahmen

Der AUEU, die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen sich um eine Vereinbarung über die langfristige Finanzierung des Systems bemühen.

(1) KOM(2001) 68 endg.

(2) KOM(2001) 31 endg.

(3) Schlussfolgerungen des Vorsitzes vom 15./16. Juni 2001, SN 200/01 S. 4; Mitteilung der Kommission "Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für die nachhaltige Entwicklung" (9175/01).

(4) Anmerkung:

Die Kommission fungiert als Sekretariat des AUEU und beteiligt sich an all seinen Tätigkeiten.

(5) Der/die Vorsitzende des AUEU veranstaltet zweimal jährlich in seinem/ihrem Land eine Tagung, auf der die Politik und die Vermarktung besprochen werden.

(6) Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, KOM(2001) 274 endg.

(7) Interpretierende Mitteilung der Kommission über das auf das Öffentliche Auftragswesen anwendbare Gemeinschaftsrecht und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, KOM(2001) 274 endg.

Anlage 1

VERFAHREN ZUR FESTLEGUNG DER PRIORITÄTSSTUFE

In der folgenden, nicht erschöpfenden Liste sind die wichtigsten Fragen zusammengefasst, die zu jeder "Kandidaten"-Produktgruppe gestellt werden sollten (je mehr Fragen mit "ja" beantwortet werden, desto mehr spricht dies für die Festlegung von Umweltkriterien für diese Produktgruppe):

Umweltbezogene Fragen:

1. Hat die Produktgruppe global, regional oder allgemein wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt?

2. Kann der Verbraucher durch seine Kaufentscheidung bezüglich dieser Produktgruppe wesentlich zur Umweltentlastung beitragen?

3. Ist die Produktgruppe relevant für vorrangige Bereiche, Instrumente und Rechtsvorschriften der Umweltpolitik (z. B. IPP, Abfälle, Klimawandel, Energiekennzeichen)?

Marktbezogene Fragen:

4. Ist das Umsatz- und Handelsvolumen der Produktgruppe im Binnenmarkt signifikant?

5. Bietet die Produktgruppe Herstellern und/oder Einzelhändlern Möglichkeiten und Anreize, durch das Anbieten von Umweltzeichen-Produkten Wettbewerbsvorteile zu erlangen?

6. Werden bei der Vermarktung der Produktgruppe bereits Umweltargumente gebraucht?

7. Besteht ein ausdrückliches Interesse daran, dass für diese Produktgruppe ein Umweltzeichen vergeben wird?

8. Wird beim Verkauf von Produkten dieser Produktgruppe an den Endverbraucher ein wesentlicher Umsatz erzielt?

9. Besteht ein signifikanter öffentlicher Beschaffungsmarkt für diese Produktgruppe?

10. Besteht ein signifikanter privater Beschaffungsmarkt für diese Produktgruppe?

11. Wird diese Produktgruppe von Kleinunternehmern hergestellt?

12. Wird diese Produktgruppe häufig von Verbrauchern gekauft (z. B. täglich oder wöchentlich)?

13. Gehört diese Produktgruppe zu einer bereits bestehenden "Produktgruppenfamilie"?

14. Bietet diese Produktgruppe eine besondere Chance zur allgemeinen Verbesserung der Sichtbarkeit des Systems?

Sonstige einschlägige Fragen:

15. Betrifft die Produktgruppe Fragen der Gesundheit und Sicherheit des Verbrauchers?

16. Gibt es diese Produktgruppe bereits im Rahmen eines anderen Umweltzeichen-Systems in Europa oder außerhalb, und wenn ja, ist sie dort ein Erfolg?

17. Sind für die Produktgruppe Normen für die Gebrauchstauglichkeit festgelegt?

Anlage 2

NICHT ERSCHÖPFENDE LISTE VORRANGIGER PRODUKTGRUPPEN

Bereits entschiedene und künftig geplante Produktgruppen

Hygienepapiere

Kopierpapier

Bodenverbesserer und Kultursubstrate

Farben und Lacke für Innenräume

Textilerzeugnisse

Schuhe

Maschinengeschirrspülmittel

Waschmittel

Allzweckreiniger und Reinigungsmittel für sanitäre Einrichtungen

Handgeschirrspülmittel

Bettmatratzen

Lampen

Tischcomputer

Tragbare Computer

Waschmaschinen

Kühlschränke

Geschirrspüler

Touristenunterkünfte

Möbel

Harte Bodenbeläge

Fernseher

Staubsauger

Reifen

Mögliche neue Produktgruppen

(Anmerkung:

Derzeit arbeiten der AUEU und die Kommission daran, den Grad des Vorrangs jeder dieser möglichen neuen Produktgruppen festzulegen sowie die beste Reihenfolge und den besten Zeitplan für ihre Entwicklung zu bestimmen.)

Druckpapier

Druckerzeugnisse

Weiterverarbeitete Papiererzeugnisse, Schreibwaren

Tapeten

Abfallsäcke/Plastiktüten

Einkaufs- und Tragetaschen

Schreibzubehör

Telefone

Kopierer

Kleine elektrische Haushaltsgeräte

Mode-Accessoires

Handschuhe

Ledererzeugnisse

Sportgeräte

Spielzeug und Spiele

Verpackungen

Heimwerkerartikel

Klimaanlagen

Heizungsanlagen

Wassererhitzer

Wärmedämmung

Bauprodukte

Baudienstleistungen

Einzelhandelsdienste

Chemische Reinigungen

Finanzdienstleistungen

Transportdienstleistungen

Lieferdienste

Kfz-Werkstätten

Personenkraftwagen

Küchen- und Haushaltsartikel usw.

Hygieneprodukte (hygienische Binden, Windeln, ...)

Shampoos und Seife

Anlage 3

ÜBERBLICK ÜBER DIE ZIELE UND DURCHFÜHRUNGSMASSNAHMEN

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>